Dossier
“Michael (61) und seine Tochter im Grundschulalter sollen, ohne Mietschulden, durch den Vermieter, die Vereinigte Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft e.G. (VHW), aus ihrer Wohnung zwangsgeräumt werden. Michael wohnt als alleinerziehender Vater und ALG II – Empfänger mit seiner Tochter im ELISA II Neubau, Chapeaurougeweg in Hamburg-Hamm. Seine Tochter geht noch zur Grundschule und ist im Viertel sozial verwurzelt. Sie fühlt sich wohl in der Schule in der Nachbarschaft, in der auch ihre Freundinnen dicht bei wohnen. Sie geht zur Ballettschule in der Umgebung. Durch einen “Behördlichen Kindesentzug” ist das Mädchen stark traumatisiert und in psychologischer Behandlung. Ein herausreißen aus ihrem gerade erst gefunden Zuhause, könnte lt. 2er Sachverständigengutachten biografieentscheidende Einschnitte in ihr Leben und erhebliche gesundheitliche Schäden an ihrer Seele hervorrufen. Hintergrund der Räumung ist Folgendes: Als Michael vor zwei Jahren im Urlaub war, hat der Hausmeister sich unerlaubterweise Zugang zu seinem Briefkasten verschafft. Es kam zum Konflikt. Mit etwas Wille zum Ausgleich und einem professionelleren Umgang hätte sich der Konflikt sicher beilegen lassen. Die Situation hat sich verbal hochgeschaukelt. Michael war nicht derjenige, der am längeren Hebel saß und seine Tochter schon gar nicht. Und so konnte die VHW den beiden einfach die Wohnung kündigen und sich des „Problems“ entledigen…” Petition bei change.org – siehe dazu weitere Infos und den Bericht von einer Soli-Veranstaltung sowie nun Infos zum Urteil:
- Amtsgericht Hamburg St. Georg hat Verlängerung der Räumungsfrist abgelehnt
Mit Beschluss vom 30.7.2019 hat das Amtsgericht Hamburg St. Georg den Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist (§721 Abs.3 ZPO) im unten beschriebenen Zwangsräumungsverfahren einer Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft abgewiesen. Der Kläger, Vater eines minderjährigen Kindes, sieht sich von Obdachlosigkeit bedroht und will Dienstaufsichtsbeschwerde und einen Befangenheitsantrag einlegen. Nach seiner Darstellung beruht das Urteil auf einer Vielzahl von Unwahrheiten, Unterstellungen und Verdrehung von Tatsachen, z.B. man hätte keine „neuen Umstände“ seit dem ersten Räumungsurteil vorgelegt – während 17 Seiten Antragsbegründung mit 30 Beweisangeboten vorgelegt wurden. Als unbegründet und ehrverletzendend wird zudem die Beschlussbegründung der Richterin empfunden, die Familie würde ihre „Angriffe gegen die Klägerseite fortsetzen.“ (Beruht auf Informationen an die Redaktion vom 23.8.2019, Urteil, Dienstaufsichtsbeschwerde und Befangenheitsantrag liegen uns vor)
- [Zwangsräumung bestätigt] Hamburger Justiz: verstecken vor dem Volk
“… Die Kammer 11 des Landgerichtes, ist lt. Geschäftsverteilungsplan, eine Kammer für Mietsachen. Doch 2/3 der Kammerbesetzung hat wenig bis gar keine Erfahrung mit dem komplizierten Mietenrecht. Dennoch wird in Mietsachen beschlossen, eben auch mal ohne Verhandlung. Die Beschlüsse, die dabei herauskommen, haben dann zwar wenig mit richterlichen Tugenden gemein, treffen aber zumeist die Vorstellungen des Vorsitzenden Michael Otto. Die anderen beiden Kammermitglieder, hatten vor ihrem Einstieg ins richterliche Beamtenleben keinen Bezug zu Mietensachen. Die 31-jährige Richterin Rahel Diers trat erst im November 2018 in den Richterdienst, und gleich am Landgericht ein. Zuvor war sie versiert auf öffentliches Recht bei Rechtsanwälten in Stuttgart. Herr Dr. Kent Leverenz war zuvor 14 Jahre in der Versicherungswirtschaft in einer Rechtsabteilung als Justitiar tätig, dort vertraut mit Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsrecht und auch als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht tätig. In dieser Kammer scheinen ganz schnell mal eben „einstimmig“ die Tatsachen ins Gegenteil verkehrt zu werden. Einem Kindesvater, der über 7 Jahre erfolgreich um das Wohl und die Gesundheit seines Kindes gekämpft hat, wird unterstellt, ER hätte mit seinen Beschwerden und der Kritik am Verhalten einer Wohnungsbaugenossenschaft das Wohl und die Gesundheit seiner Tochter gefährdet. Trotz Antrag nach Art. 6 EMRK (Anspruch auf ein faires Verfahren mit mündlicher Verhandlung und rechtlichem Gehör nach der Europäischen Menschenrechtskonvention), beschloss das Trio-eleven (die Kammer 11 des Landgerichtes Hamburg) einstimmig, ohne mündliche Verhandlung im, Schriftwege zu Gunsten der Wohnungsbaugenossenschaft, die die Wohnung nun teurer neu vermieten kann, die Räumung der Wohnung des Vaters und seines Kindes. Dank Jobcenter-Leistungen hatte die Familie nie Mietschulden, aber es ging immerhin um eine Neubauwohnung in sehr begehrter Lage…” Pressemitteilung vom 24.05.2019
- Zwangsräumung von Michael und seiner Tochter verhindern!
“Michael und seiner Tochter im Grundschulalter droht die Zwangsräumung aus ihrer Wohnung im Chapeaurougeweg (dem Neubau des abgerissenen Backsteinensembles Elisa). Die beiden sollen wegen eines Konflikts geräumt werden, der sich frühzeitig mit einem einfachen Gespräch hätte beilegen lassen. Michael, seine Tochter und der Unterstützerkreis von St. Pauli Solidarisch und Wilhelmsburg Solidarisch waren heute gemeinsam in der Zentrale der Vereinigten Hamburg Wohnungsbaugenossenschaft (VHW) in Hohenfelde. Wir haben dort unser Schreiben an den Vorstand überreicht, mit dem Ziel den Konflikt im Rahmen eines Gesprächs zu klären. Wir meinen: Michael und seine Tochter auf die Straße zu werfen, geht nicht klar und wollen uns gemeinsam mit der VHW an einen Tisch setzen, um den beiden auf Dauer ihren Wohnraum zu erhalten.” Aufruf vom 15. März 2019 bei Wilhelmsburg Solidarisch
- [29.3.19] heute in hamburg: Wenn auf die Beschwerde die Räumung folgt“Der Konflikt begann im Sommer 2017 mit einem Streit um ein entferntes Namensschild an Klausners Briefkasten. Der beschwerte sich bei der VHW und kritisierte auch einen angeblich nicht besonders freundlichen Umgang der Genossenschaft mit MieterInnen. Bei einer Mail blieb es nicht und der Ton wurde rauer. „Mittlerweile stelle ich mir die Frage nach dem Sinn Ihrer Daseinsberechtigung“, hieß es etwa in einer Mail an einen VHW-Mitarbeiter. Klausner erhielt die erste Abmahnung. (…) Die Folge waren erneute Abmahnungen und schließlich die Kündigung. Mittlerweile hat sich ein UnterstützerInnenkreis für Klausner gegründet. Dazu gehören die Stadtteilinitiativen „St. Pauli solidarisch“ und „Wilhelmsburg solidarisch“, die Erwerbslose bei Konflikten mit den Jobcentern ebenso unterstützen wie MieterInnen bei Konflikten mit den EigentümerInnen…” Ankündigung von Peter Nowak bei der taz Hamburg am 29.3.19 zur Solidaritäts-Veranstaltung gegen die Zwangsräumung von Michael und seiner Tochter, 18 Uhr, im Glasbau der Christuskirche Hamm, Carl-Petersen-Straße 59 – und hier nun der Bericht:
- VHW Mieter wehrt sich mit Öffentlichkeit gegen geplante Zwangsräumung
“Viele Mieter, u.a. der Vereinigten Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft e.G., waren zur Info-Veranstaltung der Unterstützer in die gläserne Rotunde der Christuskirche Hamburg Hamm gekommen. Wieder sollte ein Mieter, ein alleinerziehender Vater mit seiner 9-jährigen Tochter, aus seiner VHW Genossenschaftswohnung, ohne Mietschulden, zwangsgeräumt werden. Hierüber Informierte zuvor der Vater und seine Unterstützer per Flyer im Viertel und luden gemeinsam zum 29.03. zu dieser Veranstaltung ein.
Neben dem betroffenen, inzwischen 61-jährigen Vater, der schon einmal wegen des Abrisses seiner Wohnung im ELISA Backsteinensemble „umgesiedelt“ wurde, kamen auch ein Jurist, Pädagoge und Diplom Psychologe sowie ein Journalist und Publizist zu Worte. Der Publizist, Peter Nowak, ist Autor des Buches „Zwangsräumungen verhindern“ und profunder Kenner des Stils, den Wohnungsunternehmen gegenüber ihren Mietern immer häufiger an den Tag legen. Umfangreich trug er mit seinem Wissen zum anschließenden Erfahrungsaustausch bei. Peer Gradenwitz ist als Diplom-Psychologe auch der Therapeut des betroffenen Mädchens. Eindringlich wies er auf die Gefahren der Maßnahme, die der Vorstand der VHW e.G. gegen diese kleine Familie plant, hin. Im Alter von 4 Jahren war die Tochter schon einmal ihres Zuhauses und Ihrer Heimat gewaltsam entrissen worden und leidet seit dem unter einem Trauma. Die Zwangsräumung würde unweigerlich eine Retraumatisierung bei dem Kinde hervorrufen. Dies war sowohl der VHW als auch dem Gericht durch 2 unabhängige Sachverständigen-Gutachten bekannt.
Die Familie wohnt allerdings auch sehr günstig in ihrer Wohnung, war zu erfahren. Als Alt-Elisa Mieter zahlt der Vater lt. Vertrag und Vereinbarung des Mietervereins zu Hamburg mit der VHW, nicht mehr als 5,90 EURO/qm für die Neubauwohnung im ELISA II Komplex, in der die beiden seit Juni 2017 ihr Zuhause gefunden haben. Der Neubau wurde durch die IFB gefördert. Die Förderrichtlinien lassen eine Neuvermietung zu 8,70 EURO/qm. zu. Finanziell käme eine Neuvermietung der Genossenschaft sehr gelegen.
Die Anwesenden der Veranstaltung erfuhren, der Gerichtstermin, in dem die Räumung der Beiden verhandelt und dann mit Urteil, im Namen des Volkes, beschlossen wurde, dauerte ganze 13 Minuten. Weder Gutachten, Zeugen noch sonstige Beweisangebote des Vaters und seiner Anwältin wurden gewürdigt oder berücksichtigt. Der Journalist, Peter Nowak, sprach dazu: „Das Lebensumfeld der Richterinnen und Richter heutzutage ist näher den Entscheidern und Rechtsanwälten der Wohnungsunternehmen, als den Mietern, die über ALG II durch das Jobcenter ihre Wohnung finanzieren lassen müssen.“
Eine Ex-Mieterin der VHW e.G., die vor dem Verlust ihrer Wohnung durch Räumungsurteil im schriftlichen Verfahren, plötzlich von ihren Hausgenossenin und Genossen massiv gemobbt wurde berichtete: „Jemand hat vorsätzlich die Termins Ladung zu meinem Gerichtsverfahren aus meinem Briefkasten entfernt, damit ich die Frist verpasse.“ Der damalige Hausmeister soll sich auch zum Briefkasten des Vaters und seiner Tochter unerlaubt Zugang verschafft haben. Dies war auch der eigentliche Auslöser der Streitigkeiten mit der Genossenschaft, der dann zur fristlosen Kündigung und zum Räumungsurteil führte. Ihrer genossenschaftlichen Fürsorgepflicht für ihre Genossen und Mieter kam die VHW nicht nach und verweigerte stets jedes deeskalierende Gesprächsangebot, selbst solche, vermittelt durch den Mieterverein zu Hamburg.
Dieses Verhalten des VHW-Vorstandes ist widersprüchlich zu dessen Aussage über die Räumungsklage gegenüber den Vertretern auf der Vertreterversammlung v. 21.06.2018. „Herr Quasnitza wies die Vorwürfe zurück. Die Genossenschaft führe lediglich bei nachhaltigen Mietrückständen und bei Fehlverhalten von Mietern, insbesondere gegenüber Nachbarn, im Sinne aller Mieter und Mitglieder Kündigungen von Mietverhältnissen durch.“ Las der Vater aus der Niederschrift zur ordentlichen Vertreterversammlung vor.
Ebenfalls eingeladen hatte der betroffene Vater die Sozialsenatorin Dr. Leonhard und Mitglieder der Enquete-Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken“. In der gesamten, über 600-Seiten starken Dokumentation der Kommission findet sich keine Regelung, kein Vorschlag, wie Kinder und deren Grundrecht auf körperliche (und seelische) Unversehrtheit, sowie auf Chancengleichheit bei Zwangsräumungen und gegen Vermieterinteressen zu schützen sind.
Die Richterin, Dr. Ira Koops, deren Räumungsbeschluss „im Namen des Volkes“ verfasst wurde, war ebenfalls geladen, um dem anwesenden Teil des Volkes und der Presse zu erklären, zu Gunsten welchen Teils des Volkes dieses Urteil erging.
Niemand dieser geladenen Gäste erschien bedauerlicherweise, sodaß von dort keine Stellungnahme zu erhalten war.
Am Ende der Veranstaltung mussten viele ihre rosarote Brille, durch die sie bisher offenbar Wohnungsbaugenossenschaften und unsere Justiz betrachtet haben, mit einem Grollen im Bauch, absetzen. Auf dem gemeinnützigen Portal Change.org findet sich eine Petition, Zwangsräumung am Chapeaurougeweg verhindern, auf der Unterstützer ihre Solidarität bekunden können.
Der Vater und seine Unterstützer informieren weiter über den Fortgang der, von der Genossenschaft gewünschten Zwangsräumung, denn z. Zt. befindet sich die Sache im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg.” Veranstaltungsbericht – wir danken und drücken die Daumen!
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