Hier das Link zum Bericht in der Mediathek des ZDF: https://www.zdf.de/politik/frontal-21/nebenwirkungen-von-antidepressiva-100.html
Und nun hat das medizinische Gewerbe dem Ganzen einen diagnostischen Titel gegeben: PSSD. Momentan seinen keine Therapien/Heilmittel bekannt, die PSSD beheben könnten. Einige Betroffene sollen sich aber mit der Zeit von alleine erholen, sagt die PSSD Hilfe Deutschland e. V. Und, Experimente mit Nagetieren! seinen im Gange, die zu vorsichtigem Optimismus Anlass gäben. So kann man sich wenigstens selbst zum Eichhörnchen phantasieren, um mal andere, typische Labortiere unerwähnt zu lassen.
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Diese Meldung wird sinnvoll dadurch ergänzt, dass in einem Bericht der Neue Züricher Zeitung Antidepressiva laut einer großen Übersichts-Studie kaum besser als Placebos wirken, aber dennoch massenweise verschrieben werden, siehe: https://tinyurl.com/y6xbp6ky
Die DGSP betrachtet diese Situation mit großer Sorge und deren Fachausschusses Psychopharmaka hat deshalb ein "Positionspapier" veröffentlicht, in dem alle gängigen Thesen widerlegt werden, warum gegen Traurigkeit, Niedergeschlagenheit und Hoffnungslosigkeit (medizinalisiert "Depression" genannt ) Pillen gegeben/genommen werden sollen: https://tinyurl.com/y2x44enm
Auf den von der DGSP nun aufgegriffenen offensichtlichen Widerspruch, dass die Pillen nach der Einnahme sofort den Hirnstoffwechsel verändern, aber eine Wirkung erst nach 6 Wochen bemerkt wird, hat Ron Leifer schon vor 21 Jahren im Foucault Tribunal hingewiesen, wie im Video hier zu sehen ist: https://youtu.be/jHvruV_Jdx4?t=976
Ruchlos, typisch Psychiater: Unwirksame Pillen verschreiben, die einem dann erst richtig schaden.
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Was für faustdicker Lügen die Fachgesellschaft der Psychiater, die DGPPN auftischt, um zu heucheln, ihr läge etwas an Menschenrechten, ist schon infam: Sie behauptet in ihrer Werbung, in der Behindertenrechtskonvention stünde, Zitat:
Das Vorliegen einer Behinderung alleine rechtfertigt keine Freiheitsentziehung. Siehe: https://www.dgppn.de/schwerpunkte/menschenrechte/aktionsplan-un-brk/selbstbestimmung.html
Die DGPPN wurde seit 10 Jahren zig mal darauf hingewiesen, dass dieses behauptete "allein" eine verlogene Schutzbehauptung ist, um mit den Menschenrechtsverletzungen der Psychiatrie munter weiter zu machen. Die UN hat schon am 26.1.2009 dokumentiert (Dokument Nr. A/HRC/10/48, Nr. 48) Zitat:
In Artikel 14 Absatz 1(b) des Übereinkommens heißt es unmissverständlich, dass „das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsberaubung rechtfertigt“. Während der Ausarbeitung des Übereinkommens wurden Vorschläge verworfen, die das Verbot der Inhaftierung auf die Fälle begrenzen wollten, die „allein“ von Behinderung bedingt sind.
Aber was ist von staatlich geschützten Verbrechern anderes zu erwarten als Lug und Trug?
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Dies sind Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
Unser Solidaritätsfonds zur Verteidigung notariell beurkundeter PatVerfü®, die beim LPE B-B in Kopie hinterlegt wurden, wird ausschließlich durch einseitige Unterstützungszahlungen gespeist. Auf dem Treuhandkonto sind zur Zeit 11.662,- €.
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