Mittwoch, 28. August 2019

Solidarität gegen das Verbot von linksunten.indymedia! Widerstand gegen Polizeistaat!


Dossier

indymedia kündigt eigenes verbot an am 25.8.2017Am 25. August 2017 hat das Innenministerium das Verbot der Netzplattform linksunten.indymedia externer Link verfügt und sofort vollzogen – und per Pressemitteilung bekannt gegeben, samt baden-württembergischer Amtshilfe in den rund 11 Tagen seit dem Beschluss und seiner jetzigen Veröffentlichung bzw. dem In-Kraft-treten. In der Verbots-PM „Bun­desin­nen­mi­nis­ter ver­bie­tet den Ver­ein mit der links­ex­tre­mis­ti­schen In­ter­net­platt­form “links­un­ten.in­dy­me­dia”“ externer Link wird der Minister so zitiert: „Das Verbot des Vereins mit der linksextremistischen Plattform ‚linksunten.indymedia“ setzt ein deutliches Zeichen. Wir gehen konsequent gegen linksextremistische Hetze im Internet vor. Nicht nur im Vorfeld des G20-Gipfels in Hamburg wurde auf „linksunten.indymedia“ für gewaltsame Aktionen und Angriffe auf Infrastruktureinrichtungen mobilisiert. Die Ereignisse in Hamburg zeigen die gravierenden Folgen. Der Aufruf zu Gewalt gegen Polizisten und deren Bezeichnung als „Schweine“ und „Mörder“ soll Gewalthandlungen gegen Polizisten legitimieren. Er ist Ausdruck einer Haltung, die die Menschenwürde mit Füßen tritt. Das ist absolut inakzeptabel und mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar. Der Weiterbetrieb der Seite ist ab sofort eine Straftat. Wir werden alles daran setzen, dass die Maßnahmen der Strafverfolgung zeitnah und effektiv greifen. Für radikale, gewaltbereite Extremisten – gleich welcher Ausrichtung – ist kein Platz in unserer Gesellschaft!” Aus der konstruierten reaktionären Verdrehung der „Ereignisse in Hamburg“ ein Verbot zu begründen und weitere Verfolgung anzudrohen, eröffnet auch konkret die „Option“ weiterer entsprechender Maßnahmen gegen „ähnliche Bestrebungen“ – was deutlich macht, dass es sich keineswegs nur um einen Angriff auf linksunten.indymedia handelt, sondern um einen auf radikale Linke insgesamt… Siehe dazu als Grundinformationen das Dokument des Innenministeriums zur Verbotsverfügung, einen ersten Solidaritätsaufruf (auch Spendenaufruf!) und ein Beispiel der mit dem Verbot einhergehenden Propaganda durch die üblichen Verdächtigen sowie weitere Informationen/Bewertungen sowie zusätzliches Ermittlungsverfahren gegen 3 Journalisten/AutorInnen wegen angeblichen Verstoßes gegen linksunten-„Vereins“-Verbot  

Grundinformationen

  • Spendenaufruf: Für die Klagen gegen das Verbot und die Unterstützung der Betroffenen werden weiterhin Spenden benötigt: Empfänger: Rote Hilfe OG Stuttgart, IBAN: DE66 4306 0967 4007 2383 13, BIC: GENODEM1GLS, Stichwort: linksunten
  • „Waffen bei Betreibern von linksextremer Plattform gefunden“ am 25. August 2017 bei Spiegel-Online externer Link, dem  Zentralorgan der Polizeistaatsfanatiker und Erfinderblatt der Asylantenflut, ist eine Meldung zur Verbreitung der Rechtfertigungen des Polizeiministers und schreibt demnach unter anderem von folgenden Waffen: „Bei einer Durchsuchung der Räumlichkeiten der Betreiber sind nun zahlreiche Waffen gefunden worden. Darunter seien Messer, Schlagstöcke, Rohre und Zwillen, zählte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) auf“ ohne klar zu machen, wer noch für solche Blödigkeit verantwortlich ist, glauben machen zu wollen, selbst jemand, der bewaffnet wäre, würde diese ausgerechnet im Büro horten…
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Ermittlungsverfahren gegen 3 Journalisten/AutorInnen wegen angeblichen Verstoßes gegen linksunten-„Vereins“-Verbot!

Wie die betroffenen Journalisten in ihrer Pressemitteilung am 24.9. (1) und das neue deutschland am 27.09.2018 (2) berichtete, führt das Berliner Landeskriminalamt ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Journalisten Peter Nowak, den Blogger Achim Schill und den/die PolitikwissenschaftlerIn Detlef Georgia Schulze. Die drei AutorInnen sollen mit einer Erklärung, in der sie sich im vergangenen Jahr gegen das Verbot von linksunten.indymedia wandten (3), gegen das Vereinsgesetz verstoßen haben.
In dieser Sache hat sich nun Schulze mit einem Offenen Brief an die Berliner Polizeipräsidentin und die Berliner Generalstaatsanwältin gewandt (4). Schulze hat zum einen Einsicht in die Ermittlungsakten und zum anderen beantragt, im „Bundesministerium des Innen […] die Begründung des Verbotes von linksunten.indymedia anzufordern und im Bedarfsfalle gem. § 94 II StPO zu beschlagnahmen und den Beschuldigten des hiesigen Ermittlungsverfahrens zugänglich zu machen“. Zur Begründung führt Schulze aus, daß mindestens das Strafmaß, wenn nicht sogar die Strafbarkeit als solches von etwaigen Verstößen gegen Vereinsverbote davon abhänge, daß das jeweilige Vereinsverbot selbst rechtmäßig ist. Daher sei den Beschuldigten in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine adäquate Verteidigung nur möglich, wenn ihnen die – nicht öffentlich bekannte – Begründung der Verbotsverfügung zugänglich gemacht werde… Siehe nachfolgend die genannten Dokumente und unsere Anmerkung dazu – wir bekunden hiermit tiefste Solidarität mit allen Kriminalisierten im Zusammenhang mit dem Verbot von linksunten.indymedia!
  • [Verbotsverfügung linksunten.indymedia vor dem BVerwG] Alles bloß Taktik? „Butter bei die Fische“: Was sagen wir dem Gericht  
    Das Titelbild des Artikels zeigt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dieses Gericht wird zu einem noch nicht feststehenden Termin über die Klage entscheiden, welche die AdressatInnen der Verbotsverfügung gegen das Verbot der linken Internet-Plattform linksunten.indymedia erhoben haben. Für den Samstag vor Beginn der mündlichen Verhandlung wird für eine Tag (((i))) -Demonstration externer Link mobilisiert. Im Folgenden wird das Streitgespräch fortgeführt, bei dem in Teil eins externer Link vor allem Fragen der Repression und das Verhältnis von Handlung und Meinung diskutiert wurden…” Im Streitgespräch (Teil 2) beim re:volt magazine vom 7. August 2019 externer Link diskutieren die Angeschuldigten Peter Nowak, Achim Schill und Detlef Georgia Schulze aus linker Sicht über: “… Rechtstheorie mit Adorno oder mit Althusser? (…) Über bürgerliches Recht (…) „Klassencharakter“ und „Klassenwiderspruch“ im Rechts- und im Justizsystem (…) Was sagen wir dem Gericht? (…) Detlef Georgia: Es ist also okay, wenn wir uns gegen das Verbot von linksunten.indymedia und für unsere eigene Meinungsäußerung auf Artikel 5 Grundgesetz und einige Feinheiten des § 20 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Vereinsgesetz (Zuwiderhandlung gegen Vereinsverbote) berufen? Falls ja: Was ist dann als Differenz(en) zwischen uns noch übriggeblieben? Achim: Vielleicht, dass ich weniger Vertrauen in die „Liberalität“ des bürgerlichen Staates habe als du. Peter: Ich denke, wir alle drei haben kein großes Vertrauen in die Liberalität des bürgerlichen Staates, nur ist der Liberalismus nun mal dessen Geschäftsgrundlage. Wenn es in Deutschland eine so große Kampagne zum Tag der Pressefreiheit (3. Mai) gibt, die die Einschränkungen der Pressefreiheit natürlich überall nur nicht in Deutschland sieht, ist es unsere Aufgabe, deutlich zu machen, dass es auch in Deutschland so gut damit nicht bestellt ist. Da passt ja das (((i)))-Verfahren gut….” Siehe auch:
    • Plattform oder Zeitung? indymedia fordert Pressefreiheit
      Seit zwei Jahren ist „linksunten.indymedia“ verboten. Eine ehemalige Autorin hat nun beantragt, das Verbot aufzuheben. Zwei Jahre nach dem Verbot der Internetplattform linksunten.indymedia hat eine ehemalige Autorin einen Antrag auf Aufhebung des Verbots beim Bundesinnenministerium eingereicht. Auf rund 120 Seiten argumentiert Detlef Georgia Schulze gegen die Maßnahmen gegen linksunten und beruft sich dabei auf das Zensurverbot…” Artikel von Alexander Nabert vom 11.8.2019 in der taz online externer Link
  • LKA bestätigt: Keinerlei Unrechtsbewusstsein. PE-Nr. 5 von Nowak/Schill/Schulze zu Strafverfahren wegen angeblicher Zuwiderhandlung gegen das Verbot von (((i))) linksunten.indymedia.org  
    “… Das bildliche Zitieren der Verbotsverfügung brachte den Angeschuldigten den Vorwurf der Verwendung des Kennzeichens des angeblichen Vereins ein; das Statement, linksunten in seiner bisherigen publizistischen Form wiederhaben zu wollen, anscheinend den Vorwurf, der Unterstützung des vermeintlichen Vereins. Nach langer Verzögerung erhielten die Angeschuldigten kürzlich die vollständige offizielle Ermittlungsakte zur Kenntnis. Darin stießen sie auf Bl. 56 und 57 von Bd. II der Akten auf einen VERMERK VON KRIMINALHAUPTKOMMISSAR HABERDANK vom 25.03.2019, der den Akten also noch nach Anklageerhebung hinzugefügt wurde. (…) Dazu nehmen die drei Angeschuldigten wie folgt Stellung: „1. Wir bestätigen gerne: Der Artikel vom 23.03.2019 stammt in der Tat von uns; desgleichen die ‚Ergänzung‘ zum selben Tage. (Sie wurde allerdings nicht ‚ans Ende des Artikels‘ angefügt, sondern unter dem [= außerhalb des] Artikel/s hinzugefügt.) 2. In der Tat fehlt uns jegliches Unrechtsbewußtsein: Wir sind voll und ganz überzeugt, dass das Unrecht ganz auf Seiten des Medien verbietenden Bundesinnenministeriums und der uns anklagenden Staatsanwaltschaft liegt. (…) 5. Wir stellen anheim, ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen uns einzuleiten bzw. die gegen uns erhobene Anklage entsprechend zu ergänzen.“…” Pressemitteilung Nr. 5 vom 1.8.2019 von Peter Nowak / Achim Schill / Detlef Georgia Schulze 
  • Geschichte von indymedia & Verbot der linksunten-Subdomain. TaP, Mag Wompel und Peter Nowak zum Zuhören und Ansehen am 26.6.19 in Bochum  
    Kurz nach den Protesten während des G20-Gipfels in Hamburg verbot das Bundesinnenministerium unter Leitung von Thomas de Maizière mit Verfügung vom 14. August 2017 die linke Internet-Zeitung linksunten.indymedia. Das Verbot wurde rund zehn Tage später – begleitet von mehreren Haussuchungen in Freiburg – bekannt gemacht. Aus Anlass des bevorstehenden Jahrestages haben wir den Journalisten Peter Nowak, die Chefredakteurin / presserechtlich Verantwortliche von labournet.de, Mag Wompel und den/die PolitikwissenschaftlerIn Detlef Georgia Schulze eingeladen.
    Nowak und Schulze hatten in der Vergangenheit einen Teil ihrer Texte bei linksunten.indymedia veröffentlicht und Ende August 2017 zusammen mit dem Blogger Achim Schill (aka systemcrash) eine Protesterklärung gegen das linksunten-Verbot geschrieben und verbreitet. Dies brachte ihnen nun eine Anklage der Berliner Staatsanwaltschaft wegen Unterstützung eines vollziehbar verbotenen „Vereins“ und Verwendung dessen „Kennzeichen“ ein (die verbotene Internet-Zeitung war vom Innenministerium kurzerhand zu einem Verein erklärt und – unter Umgehung der Pressefreiheit – vereinsrechtlich verboten worden…).
    Peter Nowak wird einen Input zur Geschichte von indymedia von Seattle über Genua bis zu Thomas de Maizière geben. Detlef Georgia Schulze wird berichten, was den drei Berliner AutorInnen vorgeworfen wird, warum sie weiterhin richtig finden, was sie getan haben und meinen, einen – auch juristischen – Anspruch darauf zu haben, dass die Anklage gar nicht erst zugelassen wird und, falls doch, dass sie freigesprochen werden. Schließlich wird Mag Wompel zur Wichtigkeit von Alternativmedia auch und gerade im Zeitalter von Twitter und Facebook Stellung nehmen
    .” Ankündigung bei Theorie als Praxis externer Link der Veranstaltung in Bochum am Mittwoch, 26.6.19 ab 18:30 h in Soziales Zentrum Bochum, Josephstr. 2 – und nun:
    • [Bericht und Mitschnitte der Veranstaltung in Bochum] Protest-Erklärung gegen linksunten-Verbot: Warum wir weiterhin für richtig halten, was wir getan haben  
      Am 26. Juni fand im Sozialen Zentrum Bochum eine Veranstaltung des Offenen Antifa Cafés zum Thema “Geschichte und Verbot von indymedia” statt (wobei sich “Verbot” auf das im August 2017 verfügte Verbot von linksunten.indymedia bezog). Es refeierten der Journalist Peter Nowak, die Chefredakteurin / presserechtlich Verantwortliche von labournet.de Mag Wompel und meine Wenigkeit. Peter Nowak gab ein Input zur Geschichte von indymedia von Seattle über Genua bis zu Thomas de Maizière. Ich selbst berichtete, was Peter Nowak, Achim Schill und mir von der Berliner Staatsanwaltschaft wegen Protestes gegen das linksunten-Verbotes vorgeworfen wird, warum wir weiterhin richtig finden, was wir getan haben und meinen, einen – auch juristischen – Anspruch darauf zu haben, daß die Anklage gar nicht erst zugelassen wird und, falls doch, daß wir freigesprochen werden.  Schließlich sprach Mag Wompel zur Wichtigkeit von Alternativmedia auch und gerade im Zeitalter von Twitter und Facebook. Mittlerweile wurden die Mitschnitte der drei Inputs bei archive.org veröffentlicht. Ich reiche hier die Folien zu meinem Beitrag nach. Unten rechts auf den Folien steht jeweils auf welchen Moment (in Minuten und Sekunden) des mündlichen Vortrages sich die jeweilige Folie externer Link  bezieht…” Bericht von Detlef Georgia Schulze am 08.07.2019 bei indymedia externer Link und die drei Audio-Mitschnitte:
  • Die Pressefreiheit und das gleiche Maß. Verbot von linksunten via Vereinsrecht ist ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit.  
    Am 1. Juni erschien bei labournet.tv ein Video-Interview externer Link  zum Thema „Widerstand gegen das Verbot von linksunten.indymedia“. Interviewt wurden zwei Angeschuldigte, Achim Schill und Detlef Georgia Schulze, denen von der Berliner Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, im Sinne der Nr. 3 und 5 des § 20 Absatz 1 Satz 1 Vereinsgesetz dem Verbot zu wider gehandelt zu haben. – Hier einige Thesen aus dem Interview, die dort näher erläutert und begründet werden…” Thesen aus einem 11-minütigen Interview bei labournet.tv vom 4.6.2019 
  • [Soli-Spendenkonto] Anklage gegen drei Berliner Journalisten wegen Indymedia-Solidarität  
    Ende letzten Jahres riefen die Journalisten Peter Nowak, Achim Schill und Detlef Georgia Schulze Autor*innen dazu auf, Texte wieder öffentlich zugänglich zu machen, die auf der ehemaligen Plattform Linksunten.indymedia erschienen waren. Nun sind sie selbst mit staatlicher Repression konfrontiert: …. erhielten sie eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf, Kennzeichen eines verbotenen Vereins verwendet und dessen weitere Betätigung unterstützt zu haben. Ihnen droht ein Prozess vor dem Landgericht Berlin. (…) Das Verbot von linksunten und die Verfolgung von Solidaritätsbekundungen stehen im Kontext einer verstärkten Verfolgung der gesamten Linken. Zuletzt hatte das Innenministerium indirekt auch mit dem Verbot der Roten Hilfe gedroht. „Die Verbotsverfügung gegen Indymedia steht auf schwachen Füßen. Deshalb haben die Repressionsbehörden allen Grund öffentliche Kritik zu fürchten“, erklärt Alex Schneider von der Roten Hilfe Ortsgruppe Berlin. „Wir erklären unsere Solidarität mit den angeklagten Journalisten und rufen alle Genossinnen und Genossen auf, sich an öffentlichen Veranstaltungen zu ihrer Unterstützung zu beteiligen. Achtet auf Ankündigungen in den kommenden Wochen.“ Außerdem hat die Rote Hilfe Ortsgruppe Berlin ein Spendenkonto zur Unterstützung der Betroffenen eingerichtet…” Beitrag von und bei Rote Hilfe Berlin vom 9. April 2019 externer Link zum Spendenkonto: Rote Hilfe e.V., GLS-Bank, IBAN: DE55 4306 0967 4007 2383 17, BIC: GENODEM1GLS, Stichwort: Indymediasolidarität Berlin
  • Die Zensur findet längst statt: Berliner Staatsanwaltschaft klagt drei Berliner AutorInnen an, die sich 2017 gegen das seinerzeit verfügte Verbot des internet-Mediums linksunten.indymedia aussprachen  
    Vor rund 1 ½ Jahren wurde das linke internet-Medium linksunten.indymedia vom Bundesinnenministerium als „Verein“ klassifiziert und verboten. Seitdem ist es von Rechts wegen am Erscheinen gehindert – egal, was für Inhalte es veröffentlichen möchte. Eine Gerichtsentscheidung über das Verbot steht weiterhin aus. Trotzdem hat nun die Berliner Staatsanwaltschaft gegen uns – drei Berliner AutorInnen, die sich seinerzeit mit einer Erklärung gegen das Verbot wandten – wegen Unterstützung sowie Verwendung des Kennzeichens des verbotenen vermeintlichen Vereins vor der Staatsschutzkammer des Berliner Landgerichts Anklage erhoben. Die Anklage wurde uns am 12./13. März 2019 zur Stellungnahme zugesandt. Nach unseren Stellungnahmen wird das Gericht entscheiden, ob es die Anklagen zuläßt und ob es die Hauptverhandlung eröffnet. Zu diesem Vorgang nehmen wir wie folgt Stellung: Das, was wir tatsächlich getan haben, war: Das Verbot des internet-Mediums links­unten.indymedia zu kritisieren und einen Ausschnitt aus der Verbots-Verfügung zu dokumentieren. Zur Frage eines Vereins hatten wir uns in unserem anklage-gegenständlichen Text überhaupt nicht geäußert. Das – auch bildliche – Zitieren der Verbotsverfügung (sei es ausschnittsweise oder in Gänze [siehe nebenstehend]) war legal, ist legal und werden wir auch weiterhin praktizieren…” Beitrag von Achim Schill, Detlef Georgia Schulze und Peter Nowak vom 23.03.2019 bei indymedia externer Link mit folgender Einleitung: “Der untenstehende Text wird in Berlin verteilt werden – und darf gerne auch anderenorts (im Bedarfsfalle: auch umformuliert) verwendet werden; die jeweiligen VerteilerInnen sollten sich vorher über den genauen Inhalt der in ihrem jeweiligen Bundesland geltenden Impressumspflicht informieren”, daher auch als  Flugblatt externer Link  , siehe dazu auch:
  • Warum das Verbot von linksunten.indymedia illegal ist…  
    Wie bekannt ist, sollen die drei AutorInnen Peter Nowak, Achim Schill und Detlef Georgia Schulze mit einer Erklärung gegen das Verbot von linksunten.indymedia aus dem vergangenen Jahr gegen das Vereinsgesetz verstoßen – nämlich dem ‚Vereinsverbot’ („linksunten“ war als „Verein“ verboten worden) zuwider gehandelt – haben. In einem Brief, den die drei dieser Tage gemeinsam an die Staatsanwaltschaft geschickt haben, argumentieren die drei, daß ihr Tun allein schon deshalb keinen Verstoß gegen das Verbot darstellen können, da das Verbot vielmehr selbst illegal sei. Zur Frage, warum das linksunten-Verbot rechtswidrig sei, führen die drei AutorInnen aus…” Auszüge aus einem Brief an die Staatsanwaltschaft Berlin vom 11.12.2018 sowie aus einer Petition  an den Deutschen Bundestag aus dem vergangenen Jahr
  • Bundesanzeiger zitieren verboten? Ermittlungsverfahren wegen angeblichen Verstoßes gegen linksunten-VerbotSeit mehreren Monaten ermitteln die Landeskriminalämter Baden-Württemberg und Berlin gegen uns, da wir im Zusammenhang mit dem – im vergangenen Jahr vom Bundesinnenministerium verfügten – Verbot des internet-Mediums linksunten.indymedia gegen das Vereinsgesetz verstoßen haben sollen. Wie wir nun erfahren haben, sollen wir unsere kolossale Straftat dadurch begangen haben, dass sich im Header unseres Blogs u.a. ein Ausschnitt aus der Verbotsverfügung selbst (wie sie im [vom Bundesjustizministerium herausgegebenen] Bundesanzeiger vom 25.08.2017 veröffentlicht wurde) befindet (erfahren haben wir dies durch die – dem Verteidiger von Achim Schill gewährte – Akteneinsicht). (…) Wir sind sehr gespannt, ob die Berliner Staatsanwaltschaft, bei der sich die Ermittlungsakten mittlerweile befinden, den Versuch unternehmen wird, dadurch Rechtsgeschichte zu schreiben, dass siedie ausschnittsweise Verwendung eines amtlich veröffentlichten Textes unter Anklage stellt, oder ob sie es vorzieht, das Ermittlungsverfahren, das mehrere Monate lang zwei Landeskriminalämter beschäftigte, demnächst sang- und klanglos einzustellen…” Pressemitteilung von Peter Nowak / Achim Schill / Detlef Georgia Schulze vom 29.11.2018 dokumentiert bei trend infopartisan externer Link
  • Solidarisch mit linksunten.indymedia. 3 Autor*innen, gegen die wegen ihrer Solidarität mit der verbotenen Plattform Indymedia.linksunten ermittelt wird, begründen den Grund ihres Engagements
    “… Es gab ja im vergangenen Jahr schon eine gewisse Menge an Demos undSoli-Erklärungen gegen das linksunten-verbot. Auch die kritische Berichterstattung inden (online)-Medien und sozialen Initiativen ist sicher sehr hilfreich. Aber letztlich werden all diese Initiativen nichts bis wenig bewirken, wenn diese verschiedenen Ansätzenicht miteinander koordiniert werden. Nur auf den Rechtsweg zu hoffen, scheint unszu wenig/zu passiv zu sein, aber rechtliche Schritte einzuleiten ist auf jeden Fall einElement im Widerstand gegen das Verbot.Für eine Koordination all dieser verschiedenen Ansätze und Initiativen scheint mir eineArt Aktionseinheit in Form eines (informellen)Bündnisses die geeignetste Struktur zusein. Alle, die gegen das Verbot von linksuntensind – unabhängig von den konkreten Begründungen dafür – sollten sich vernetzen (in welcher Form auch immer), um geeignete Maßnahmen zu beschließen: egal, ob es Demos, Presseerklärungen oder juristische Schritte sind. Ein erster – und wie wir weiterhin meinen: guter – Schritt wäre es, wenn diejenigen,die mal bei linksunten publiziert haben, ihre Texte wieder zugänglich machen würdenals konkreter Akt der Solidarität. Die Gefangenen-Gewerkschaft hat es bereits vorgemacht!…” Interview vom 26.11.2018 bei der Freitag-Community externer Link
  • Eigeninitiative des Landeskriminalamtes? Ermittlungen wegen Solidarität mit linksunten.indymedia ohne Kenntnis der Staatsanwaltschaft…Anlass ein Ermittlungsverfahren, das das Landeskriminalamt gegen Detlef Georgia Schulze sowie Peter Nowak und Achim Schill (alle drei haben schon öfter für TREND geschrieben) wegen einer Solidaritätserklärung für die im vergangenen Jahr verbotene deutsche “linksunten”-Subdomän des weltweiten  indymedia-Netzeswerkes führt. Inzwischen gab es aus der Generalstaatsanwaltschaft die Information,  dass die Berliner Staatsanwaltschaften bis dahin von dem Ermittlungsverfahren gar nichts wussten – für Detlef Georgia Schulze Anlass, mit einem weiteren Offenen Brief noch einmal nachzuhaken. Die Staatsanwaltschaft  solle die Ermittlungen an sich ziehen, in rechtlicher Hinsicht  überprüfen und dann einstellen, da keine Straftat vorliege.”  Wir dokumentieren nun den zweiten “Offenen Brief”. Von einem rot-rot-grün geführten Senat erwarten wir, dass er die Einstellung der Ermittlungen seiner Behörden gegen die drei Journalisten unverzüglich anweist…“ so das Vorwort der Redaktion Trend Online in der Ausgabe 10/2018 zur Dokumentation des „2. Offenen Briefes von Detlef Georgia Schulze“ externer Link, dessen abschließende Forderung an den Senat wir selbstverständlich unterstützen. Siehe dazu auch ein Flugblatt zur Verfolgung der Solidarität mit linksunten.indymedia, das bei der #unteilbar-Demonstration verbreitet wurde:
  • Verfolgung der linksunten-Solidarität: Verbot kritisieren: Verboten!  
    Im August 2017 erklärte das Bundesinnenministerium bekanntlich Indymedia Linksunten zu einem Verein und verbot diesen kurzerhand. Detlef Georgia Schulze, Peter Nowak und Achim Schill sind drei von vielen Nutzer*innen, die auf linksunten.indymedia.org publiziert haben. Während Indymedia prinzipiell eine anonyme Veröffentlichung von Artikeln ermöglicht, taten sie das mit ihren Klarnamen. Kurz nach dem Verbot, im September des letzten Jahres, veröffentlichten sie Ihre Artikel auf einer extra eingerichteten Website neu und riefen zugleich dazu auf, es ihnen nachzutun: Wer mit Klarnamen oder „nicht-konspirativem Pseudonym“ bei Linksunten veröffentlicht hatte, sollte sich dazu bekennen, die Inhalte wieder verfügbar machen und kennzeichnen, dass sie früher auch oder gar zuerst bei Linksunten erschienen waren.  Ein Jahr später ist sich die Justiz nicht zu schade, auch diesen Akt der Solidarität zu verfolgen. Das LKA Berlin ermittelt gegen sie wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz. Wir sprachen mit Detlef Georgia Schulze und Peter Nowak“ –so der Einleitungstext zum Sendebeitrag „Kritik an Verbot verboten? Ermittlungen gegen bekennende Indymedia-Autor*innen“ von Radio Dreyeckland am 04. Oktober 2018 externer Link Audio Datei (hier im freie-radios.net dokumentiert)
  • Ermittlungsverfahren wegen Verteidigung von Pressefreiheit
    Wir hatten uns im vergangenen Jahr gegen das kurz zuvor verfügte Verbot des – auch von Linksradikalen genutzten – internet-Mediums linksunten.indymedia.org ausgesprochen. Nun bekamen wir Post vom Landeskriminalamt Berlin. Wir werden „beschuldigt, folgende Straftat begangen zu haben: Tatvorwurf[:] Verstoß Vereinsgesetz […] Tatörtlichkeit[:] Internet, Ihr Artikel vom 31. 8. 2017. Mit jener Tatörtlichkeit dürfte wohl folgender Text gemeint sein: #linksunten: Solidarisch zu sein, heißt: sich dem Verbot zu widersetzen (…) Dazu nehmen wir wie folgt Stellung: 1. Der Text stammt tatsächlich von uns. 2. Wir halten den Text nach wie vor für politisch richtig und außerdem für juristisch legal. 3. Für juristisch legal halten wir unseren Text vor allem deshalb, weil das zugrundeliegende Verbot des vermeintlichen „Vereins“ illegal ist, denn es handelt sich in Wirklichkeit nicht (jedenfalls nicht nur) um ein Vereins-, sondern vor allem um ein Medienverbot. 4. Damit stellt das Verbot von linksunten.indymedia eine Verletzung der von Art ikel 5 Absatz 1 Grundgesetz garantierten Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit sowie des Zensurverbotes dar…” Pressemitteilung von Peter Nowak, Achim Schill, Detlef Georgia Schulze vom 24.9.2018 
  • Journalisten im Fokus – Drei Berliner sollen verbotene Internetplattform über neues Portal weitergeführt haben
    “Mitte September bekamen die drei Journalist*innen Peter Nowak, Achim Schill und Detlef Georgia Schulze Post von der Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamts (LKA). Der Grund: Sie sollen gegen das Vereinsgesetz verstoßen haben, Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet. Das Schreiben des Staatsschutzes nennt als Tatörtlichkeit: »Internet«. Auch ein Datum und ein Link sind der Tatörtlichkeit beigefügt. Der Link verweist – wenn auch falsch geschrieben – auf eine Internetplattform namens systemcrashundtatbeilinksunten.blogsport.eu, die die drei Publizist*innen betreiben. Darauf veröffentlichen sie ihre eigenen, zuvor auf dem Nachrichtenportal Indymedia Linksunten geposteten Artikel. Das im Schreiben angegebene Datum verweist auf einen Text vom 31. August 2017. Die drei Beschuldigten gehen in einer öffentlichen Stellungnahme davon aus, dass damit ein Text gemeint ist, in dem sie sich solidarisch mit der kurz zuvor verbotenen Plattform Indymedia Linksunten zeigen. (…) Der Text auf systemcrashundtatbeilinksunten.blogsport.eu externer Link trug den Titel »linksunten: Solidarisch zu sein, heißt: sich dem Verbot zu widersetzen«. Darin heißt es: »Wir rufen alle, die ebenso wie wir unter ihren Klarnamen oder mit nicht-konspirativen Pseudonymen bei linksunten.indymedia publiziert haben, auf, ihre Texte gesammelt wieder zugänglich zu machen bzw. als linksunten-Publikationen zu kennzeichnen.« In ihrer Stellungnahme schreiben Nowak, Schill und Schulze lakonisch: »Wir halten den Text nach wie vor für politisch richtig und außerdem für juristisch legal.« Sven Adam, Anwalt im Indymedia-linksunten-Verfahren, warnt jedoch: Solange das Vereinsverbot vollziehbar sei, könne der Staat auch gegen Verstöße vorgehen. So habe es bereits Verfahren gegen Personen gegeben, die das Logo und den Schriftzug von linksunten.indymedia verwendet hätten. »Vieles steht und fällt mit der Frage, ob das Verbot letztlich rechtskräftig wird oder nicht. Wir sind jedenfalls davon überzeugt, dass das Verbot letzten Endes aufgehoben werden muss.«…” Bericht von Christian Meyer bei neues Deutschland vom 27. September 2018 externer Link
  • Anm.: Solange überhaupt noch nicht entschieden ist, ob ein Verein überhaupt rechtsverbindlich (“unanfechtbar” § 85 StGB) verboten ist, kann natürlich niemand wegen eines solchen Verstoßes rechtswirksam belangt werden. Für uns ist das Verbot also (rechtskräftig) noch nicht vollziehbar. Gerade wenn man, wie Adam, von einer gerichtlichen Aufhebung ausgeht, ist fraglich, warum solche Widerstandshandlungen derzeit nicht unternommen werden sollten. Außerdem ist es eine eigenständige Angelegenheit, Widerstand zu leisten. Dies besonders dann, wenn systemcrashundtatbeilinksunten.blogsport.eu gerade nicht das fortsetzt, weshalb der ang. “Verein” verboten wurde (Aufruf zu Straftaten). Auch juristisch handelt es sich (für uns) deshalb nur um eine Meinungsäußerung zu einem Verbot, was noch gar nicht gerichtlich als rechtsverbindlich entschieden worden ist und deshalb durchaus (nach Art. 5 GG) bestritten werden kann, ja, eigentlich sollte. Ist es nicht eher so, dass das LKA dank der Aktivitäten der drei Angst hat, dass ihre Verbotskonstruktion inhaltlich ins Leere laufen kann?
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Siehe zudem zum Verbot von linksunten.indymedia:

  • Das Verbot von „linksunten.indymedia“ und die zweifelhafte Rolle des Verfassungsschutzes New 
    Im August jährte sich das Verbot der Open-Posting-Plattform „linksunten.indymedia.org“ zum zweiten Mal. Eine Anwältin der Betroffenen berichtet von dem Verfahren, der zweifelhaften Rolle des Verfassungsschutzes und der Bedeutung des Falles für die Meinungs- und Pressefreiheit. (…) Bei der Seite „linksunten.indymedia.org“ handelte es sich zweifellos um eine Plattform, die dem besonderen Schutz der Pressefreiheit unterfällt. Zuständig für die Prüfung von gegebenenfalls strafrechtlich relevanten Veröffentlichungen oder anderweitigen Verstößen gegen die Rechtsordnung im Internet sind die Aufsichtsbehörden nach dem Telemediengesetz. Die dort geregelten Ermächtigungsgrundlagen für staatliche Eingriffe sind geschaffen worden, um deren Anwendung nur unter Beachtung des hohen Gutes der zu schützenden Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit zu sichern. Davon wurde jedoch nicht Gebrauch gemacht. Als Belege für die vermeintlich strafrechtswidrigen Zwecke der verbotenen Vereinigung und deren verfassungsfeindliche Grundhaltung werden nur ausgewählte Bruchteile des gesamten Angebotes herangezogen. Zehntausende von Demonstrationsaufrufen, Ereignisberichten, innerlinken Debattenbeiträgen und Diskussionen spielen in der Lesart des BMI keine Rolle. Als Begründung, weshalb gerade die fünf Betroffenen vom BMI als Betreiber der Webseite angesehen werden, wurden fast ausschließlich nachrichtendienstliche Erkenntnisse aufgeführt, d.h. Behördenzeugnisse des Verfassungsschutzes und Berichte eines Verfassungsschutz-Spitzels. Die „Beweisführung“ des BMI bezüglich der Auswahl der Betroffenen beschränkt sich somit im Wesentlichen auf bloße nicht belegte und vor allem auch nicht überprüfbare Behauptungen. Zur „Sicherung, Aufbereitung und Entschlüsselung der IT-Asservate“ wurde unter Federführung des LKA Baden-Württemberg eine Task Force eingerichtet. Daran beteiligt waren auch Vertreter des damals noch von Hans-Georg Maaßen geführten Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Ursprünglich sollten lediglich die nichttechnischen Asservate unmittelbar dem BfV zur Auswertung übergeben werden. Zwischenzeitlich wurde jedoch bekannt, dass auch die IT-Asservate dorthin übersandt wurden, da es dem – zunächst für diese Aufgabe vorgesehenen – LKA Baden-Württemberg nicht gelungen ist, die sichergestellten Computer zu entschlüsseln. Auch das BfV scheint bislang daran zu scheitern. Die Beteiligung des BfV am Vereinsverbotsverfahren ist höchst problematisch, weil dadurch das verfassungsrechtlich garantierte Trennungsgebot zwischen der Polizei und den Geheimdiensten verletzt wird. Das Vorgehen, die Ermittlungen und Auswertung nicht mehr der ermittlungsführenden Behörde, sondern dem Verfassungsschutz zu überlassen, ist allerdings nicht neu, sondern wird allmählich vom Ausnahmefall zur Regel. (…) Der Verlauf dieses Verfahrens wird zeigen, ob die Kritik an der Anwendung des Vereinsgesetzes auf ein Telemedium und der von Substanzlosigkeit geprägten Begründung des Verbots im Tatsachenbereich sowie der Annahme von Verbotsgründen unter völliger Ignoranz der Presse- und Meinungsfreiheit die Gerichte zur Maßregelung des BMI bewegt. Anderenfalls könnte dieses Verbot erst der Anfang von möglichen weiteren Angriffen auf Medien und sonstige Organisationen sein, die dem BMI ein Dorn im Auge sind. Dass mit solchen Angriffen in Zeiten des zunehmenden Rechtsrucks der Gesellschaft und des Erstarkens populistischer und autoritärer Tendenzen zu rechnen ist, liegt auf der Hand. Wenn aber eine journalistische Plattform durch die Hintertür mit den Mitteln des Vereinsrechts verboten werden kann, verkommt das Grundrecht der Pressefreiheit zur Makulatur…” Gastbeitrag von Angela Furmaniak vom 27.08.2019 bei Netzpolitik externer Link – Angela Furmaniak ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie lebt in Freiburg und vertritt zwei der Betroffenen im Verbotsverfahren gegen „linksunten.indymedia.org“ vor dem Bundesverwaltungsgericht.
  • Nach Einstellung der Verfahren: Das Verbot von „linksunten.indymedia“ ist zweifelhafter denn je
    “… Rechtsanwältin Pietrzyk sagte der „taz“ externer Link, das Verbot könne, wenn es vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt werde, zukünftig auch andere treffen: „Den Betreibern von Open-Posting-Plattformen wird sich die Frage stellen: Wie stark müssen wir moderieren, um nicht verboten zu werden? Was darf dann noch ein Blog, was darf eine nicht renommierte Onlinezeitung, was darf ein Forum? Das öffnet Tür und Tor für Zensur. Wenn man Pressefreiheit als Säule unserer Demokratie versteht – da wird ganz schön dran gesägt.“ (…) Wenn der Staat Publikationen verbieten kann, ohne die eigentlich gebotene verfassungsrechtliche Abwägung überhaupt vorzunehmen, dann ist der Schritt zu einer staatlichen Zensur durch die Hintertür nicht mehr weit. Wenn jede Webseite über ihre tatsächlichen oder vermeintlichen Betreiber zum „Verein“ erklärt und verboten werden kann, dann nützt die Pressefreiheit im Zweifelsfall nicht mehr viel. (…) Eine inhaltliche Abwägung könnte außerdem immer noch zu dem Ergebnis kommen, das es sich eben nicht um Angebote handelt, die den Schutz des Grundgesetzes verdienen, weil sie mehrheitlich zu Straftaten, Hass und Gewalt aufrufen. Aber eine solche Prüfung und ein entsprechendes presserechtliches Verbot würde dann zumindest mit offenem Visier verhandelt werden müssen – im Zweifelsfall vor dem Bundesverfassungsgericht. Dem juristischen Taschenspielertrick, dasselbe über das äußerst vage Vereinsrecht zu erreichen, sollte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Riegel vorschieben. Und Medien, die ihre Angebote auch in Zukunft von Art. 5 GG geschützt wissen wollen, sollten sich dafür interessieren.” Kommentar von Andrej Reisin vom 22. August 2019 bei Übermedien externer Link
  • Anwältin über Verbot von „Linksunten“: „Grund ist politisches Interesse“  
    Im Interview von Katharina Schipkowski vom 21. August 2019 bei der taz online externer Link begründet die Anwältin Kristin Pietrzyk ihre Einschätzung u.a. wie folgt: “…Ich gehe davon aus, dass das Verbot eine Initiative des Verfassungsschutzes war. In den Akten steht auch nichts von Ermittlungen des Innenministeriums, es ist dabei immer nur von „Erkenntnissen des Verfassungsschutzes“ die Rede. Deshalb gehe ich davon aus, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in Wirklichkeit das Verfahren führt – das Innenministerium stellt dem Verfassungsschutz nur seine Exekutivbefugnisse zur Verfügung. Damit macht es den Geheimdienst zu einer Behörde mit Polizeibefugnissen und verstößt gegen das Trennungsgebot. (…) Dahinter steht ein politisches Interesse. Bei Linksunten wurden auch Nachrichten verbreitet, die die Mainstreammedien aufgegriffen haben, zum Beispiel über den geplanten Ariernachweis der Deutschen Burschenschaft. Das rückt viele alte Herren, die in der Deutschen Burschenschaft organisiert waren, oder auch Sympathisanten der AfD in ein schlechtes Licht. Mit Blick auf die personelle Zusammensetzung beim Innenministerium und Verfassungsschutz ist es plausibel, dass es dort Bestrebungen gab, dem Portal den Garaus zu machen. (…) Es ist unstrittig, dass einige der Beiträge sich für deren Verfasser*innen im strafrechtlich relevanten Bereich bewegt haben. Aber die Frage ist: Wie groß war dieser Anteil an der Gesamtheit aller Beiträge? Das hat das Innenministerium gar nicht ausgewertet. Es hat einfach 90 Beiträge ausgedruckt, die es für problematisch hält. Um problematische Beiträge zu sperren gibt es aber ein von der EU vorgeschriebenes Vorgehen nach dem Telemediengesetz. (…) Wenn das Bundesverwaltungsgericht das Verbot für rechtmäßig befindet, kann es auch andere treffen. Den Betreibern von Open-Posting-Plattformen wird sich die Frage stellen: Wie stark müssen wir moderieren, um nicht verboten zu werden? Was darf dann noch ein Blog, was darf eine nicht renommierte Onlinezeitung, was darf ein Forum? Das öffnet Tür und Tor für Zensur. Wenn man Pressefreiheit als Säule unserer Demokratie versteht – da wird ganz schön dran gesägt.”
  • »Indymedia linksunten«: Verfahren eingestellt / Das Verbot muss gekippt werden  
    Knapp neun Jahre existierte die Internetplattform »Indymedia linksunten« – bis sie im August 2017 vom Bundesinnenministerium mit dem Mittel des Vereinsgesetzes verboten wurde. Die danach eingeleiteten Strafverfahren wurden nun eingestellt, gab die Karlsruher Staatsanwaltschaft gegenüber »nd« bekannt. Die für politische Strafverfahren zuständige Staatsanwaltschaft hatte wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz und anderer Straftatbestände mehrere Verfahren eingeleitet, konnte jedoch innerhalb von knapp zwei Jahren keinen konkret Tatverdächtigen ermitteln…” Artikel von Niels Seibert vom 19.08.2019 beim ND online externer Link – siehe dazu 2 erste Kommentare:
    • Verfahren gegen Linksunten eingestellt. Das Verbot muss gekippt werden
      Elf Strafverfahren sind eingestellt. Der nächste Schritt muss sein, das Verbot der linksradikalen Plattform zu kippen. Sonst droht ein Präzendenzfall. Auf den ersten Blick wirkte die Nachricht bahnbrechender, als sie ist: Elf Strafverfahren in der Sache „Linksunten.Indymedia-Verbot“ wurden eingestellt. Das ist ohne Zweifel eine gute Nachricht, sogar eine sehr gute, aber nicht die entscheidende in der ganzen Angelegenheit. Denn über das Verbot der linksradikalen Internetplattform, welches das Innenministerium im August 2017 ausgesprochen hat, ist noch nicht entschieden. Die Strafverfahren, die nun eingestellt wurden, richteten sich gegen unbekannt und gegen drei Freiburger*innen, bei denen im Zuge des Verbots Razzien durchgeführt worden waren. (…) Nun hat die Karlsruher Staatsanwaltschaft eingeräumt, dass gegen die Beschuldigten nicht genug vorliegt. Eine klare Vorstellung davon, wer zum vermeintlichen Verein gehören soll, haben offenbar weder das Innenministerium noch die Staatsanwaltschaft. Und die bei den Razzien beschlagnahmten Speichermedien sind auch nach zwei Jahren in der Asservatenkammer noch verschlüsselt. (…) Der nächste logische Schritt wäre jetzt, sich das Verbot vorzunehmen – und zu kippen. Das muss das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig machen, dort ist die Klage dagegen anhängig. Den Richter*innen muss klar sein, dass sie einen Präzedenzfall schaffen, wenn sie das Verbot aufrechterhalten. Ein unliebsames Webportal, ein Blog, ein linkes Zentrum, eine Nachbarschaftsinitiative wäre künftig dann vielleicht schneller als verfassungsfeindlicher Verein eingestuft, als man denkt. Anstatt jetzt weiter gegen potenzielle Vereinsmitglieder oder Sympathisant*innen des Portals zu ermitteln, wäre eine Entschuldigung seitens des Innenministeriums angebracht. Nicht nur gegenüber den mutmaßlichen Betreiber*innen, sondern gegenüber der Öffentlichkeit…” Kommentar von Katharina Schipkowski vom 20.8.2019 bei der taz online externer Link
    • Ein erster Erfolg – die Hauptaufgabe bleibt: Weg mit dem linksunten-Verbot!
      Kommentar vom 19. August 2019 bei Theorie als Praxis externer Link, gestützt auf den ND-Artikel
  • Eingriff in die Pressefreiheit. Das Verbot des linken Medienportals «Indymedia linksunten» wird 2020 gerichtlich geprüft  
    Am 14. August 2017 hat das Bundesinnenministerium das Verbot der Medienplattform «Indymedia linksunten» verfügt und elf Tage später bekannt gegeben – zeitgleich fanden in Freiburg Razzien in einem linken Zentrum und bei vermeintlichen Betreibern der Internetseite statt. Die Betroffenen wurden von den Behörden förmlich als Mitglieder eines Vereins eingestuft, um mithilfe des Vereinsgesetzes gegen das linke Projekt vorgehen zu können. Aber das Verbot ist bis heute noch nicht bestandskräftig, weil die Beschuldigten dagegen Klage eingereicht haben. Inzwischen hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig das Verfahren übernommen, der mittlerweile auch für das Sachgebiet des Vereinsrechts zuständig ist. Aber konkrete Verhandlungstermine sind noch nicht festgelegt. «Der 6. Senat bereitet die sehr komplexe Sache derzeit vor und strebt eine Terminierung im ersten Quartal des Jahres 2020 an», so die Pressestelle des Bundesverwaltungsgerichts gegenüber «nd». Die Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk hat die Klage gegen das Verbot eingereicht: «Insbesondere wird vonseiten der Kläger thematisiert werden, dass das Bundesministerium des Innern mit den Mitteln des Vereinsrechts gegen eine Open-Posting-Plattform vorgegangen ist, die vollumfänglich dem Schutz der Pressefreiheit unterfällt und hierzu keinerlei Abwägung vorgenommen wurde. Gleichzeitig sind wir der Meinung, dass auch die vom Vereinsgesetz normierten Verbotsgründe nicht vorliegen», erklärt sie gegenüber «nd». Das Bundesverwaltungsgericht muss also den schweren Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit eingehend prüfen. Das «komplexe» Gerichtsverfahren wird insofern auch zeigen, wie es um den Schutz der Presse in Deutschland bestellt ist. (…) Aber der von Indymedia vorangestellte Hinweis: »Wir sind bald wieder zurück …« hat sich nicht bewahrheitet. Dabei ist eine Internetseite eigentlich nicht zu verbieten, wie vergangene Fälle zeigen. Mit massenhafter Spiegelung wehren sich Internetaktivisten gegen staatliche Eingriffe: Sie machen eine Löschung unmöglich, indem sie die inkriminierte Seite hundertfach ins Internet stellen. Aber dazu ist es bei »Indymedia linksunten« nicht gekommen. So wurde zwar eine weitere strafrechtliche Verfolgung verhindert, aber womöglich auch größere Solidarität.” Artikel von Niels Seibert vom 13.08.2019 beim ND online externer Link, siehe dazu das Interview mit der Anwältin Kristin Pietrzyk:
  • 2 Jahre Verbotsverfügung gegen Indymedia linksuntenVor zwei Jahren hat das Bundesinnenministerium die linke Internetplattform Indymedia linksunten verboten. Die Seite wurde zum Verein erklärt und mittels des Vereinsrechts verboten. Im Zuge dessen kam es zu Durchsuchungen bei den angeblichen BetreiberInnen von Indymedia linksunten. Das Verbot sorgte für viel Kritik bei JournalistInnen, JuristInnen und AktivistInnen. Das Verbot ist bis heute nicht bestandskräftig, weil die Beschuldigten dagegen Klage eingereicht haben. Wie es um diese Klage steht und welche Auswirkungen das Verbot von Indymedia linksunten hat, darüber sprachen wir heute Morgen mit der Anwältin Kristin Pietrzyk.” Interview vom 14. August 2019 bei Radio Corax externer Link Audio Datei
  • Indymedia-Verbot: Wenn die “Sturmgeschütze der Demokratie” schweigen.  
    Zum zweiten Jahrestag des Verbots der Plattform Indymedia.linksunten wurden Gründe diskutiert, warum die Opposition dagegen nicht größer ist (…) Nun würden der Deutschlandfunk und die liberalen Medien doch Bedenken äußern, wenn ein nicht unwichtiges Forum der außerparlamentarischen Linken in der Türkei, in Russland oder Polen nach dem politischen Vereinsrecht verboten wird. Zum Jahrestag des Verbots von Indymedia-Linksunten kam kein kritischer Beitrag im Deutschlandfunk und auch die Heribert Prantls und Claudia Roths dieser Republik, die doch immer schnell moralisch erregbar sind, wenn sie irgendwo Menschenrechtsverletzungen wittern, schwiegen auch. Dabei ist das Verbot noch nicht gerichtsfest, weil die Personen, die beschuldigt werden, mit Indymedia-Linksunten dagegen klagen. Auf einer Veranstaltung in Berlin externer Link  wurde über die Geschichte von Indymedia und den Umgang mit dem Verbot diskutiert. Die Jenaer Rechtsanwältin Kirstin Pietrzyk, eine der Anwältinnen der Kläger gegen das Verbot, betonte auf der Veranstaltung, dass es besonders fatal ist, dass mittels Vereinsrecht Presse verboten ist. Da sind die Verbotsschwellen besonders niedrig. Nach Ansicht der Anwältin wäre allerdings das Telemediengesetz für ein Medium wie Indymedia Linksunten zuständig. Dann wäre nicht der Bundesinnenminister zuständig, sondern die Ländermedienanstalten. Zudem hätte nicht das gesamte Medium, sondern nur einzelne inkriminierte Texte gesperrt werden dürfen. Als besonders fatal bezeichnet es Pietrzyk, dass noch immer kein Termin für die Klage gibt. Er war für Januar 2018 terminiert, wurde verschoben und sollte jetzt in der ersten Hälfte 2019 stattfinden. Einen konkreten Termin gibt es aber noch nicht. Trotzdem wurde das Verbot “sofort vollziehbar” erklärt. Das bedeutet nicht nur, dass die Plattform zerstört wurde, sondern auch, dass ein positiver Bezug darauf kriminalisiert werden kann. Pietrzyk kritisiert mit Recht, dass ein Großteil der Medien, die über das Indymedia-Linksunten-Verbot berichteten, sich nicht die Frage gestellt haben, dass damit auch sie angegriffen werden, weil sie auch ein Teil der Presse sind. (…) Nun sind bei der Frage nach der Solidarität mit Indymedia-Linksunten nicht nur die Medien, sondern auch die Nutzer angesprochen, also die Menschen, die dort unterschiedliche Texte veröffentlicht haben. Schließlich war es das Prinzip von Indymedia, die Trennung in Sender und Empfänger aufzuheben und keine Redaktion als Filter mehr dazwischen zu schalten. (…) Die Geschichte von Indymedia war von Anfang an auch eine Geschichte der staatlichen Repression gegen das Medium, das als gefährlich eingestuft wurde, weil es Nachrichten fast in Echtzeit verbreiten konnte. Neben der Repression, für die das Verbot von Indymedia Linksunten ein wichtiges Beispiel ist, setzte auch die Integration ein. Bürgerjournalismus wurde plötzlich auch von großen Medien propagiert, hatte aber nicht viel mit der Vorstellung von Indymedia zu tun. Während es dort um ein Medium zur Veränderung der Gesellschaft ging, hat Bürgerjournalismus heute in der Regel einen gesellschaftsstabilisierenden Faktor. Es werden dabei durchaus einzelne Missstände aufgegriffen, aber strukturelle Zusammenhänge ausgeblendet. So zeigt auch die Geschichte von Indymedia, wie es den Staatsapparaten gelingt, emanzipatorische Ansätze zu integrieren und damit zu entschärfen…” Artikel von Peter Nowak vom 15. August 2019 bei telepolis externer Link
  • 3. Mai – Internationaler Tag der Pressefreiheit: 19 Thesen zum linksunten-Verbot  
    Ende August 2017 wurde das vom Bundesministerium des Innern (BMI) bereits am 14.8. unter Berufung auf Art. 9 II GG (Vereinsverbot) verfügte Verbot des internet-Portals „linksunten.indymedia“ bekannt. Warum dies schon im allerersten Ansatz – und auch in den Folgeschritten – juristischer Unsinn, aber politisch durchaus eine ernste Sache ist, wird im Folgenden begründet. (…) Eine zusätzliche Dramatik erlangt von Verbot von „linksunten.indymedia“ durch folgenden Umstand: Würde die Konstruktion des BMI eines Medienverbots im Wege eines Vereinsverbotes akzeptiert, so würde dies nicht nur informelle Gruppen wie linksunten, sondern genauso auch kommerzielle Presseunternehmen betreffen. (…) Das heißt: Sollte sich das Bundesministerium des Innern dazu entschließen, ein Presseunternehmen als „verboten“ im Sinne des Art. 9 II GG, § 3 VereinsG zu klassifizieren, so wären auch dessen Zeitungen mit einem Schlag verboten. Wie im Falle von linksunten hätte auch in einem solche Fall eine Klage gegen die Verfügung keine aufschiebende Wirkung, wenn das BMI (wie im Falle von linksunten geschehen) sofortige Vollziehung anordnet – die aufschiebende Wirkung müßte vielmehr zusätzlich bei Gericht beantragt werden (und würde dann gewährt oder auch nicht)…” Juristische Kritik am linksunten-Verbot von Detlef Georgia Schulze , einem/r Kollateralbetroffenen des Verbots, in einer aktualisierten Fassung zum 3. Mai 2019. Siehe dazu auch den Aufruf:
    • 3. Mai: Internationaler Tag der Pressefreiheit: linksunten-Verbot aufheben – Strafverfahren einstellen!
      Aus Anlass des Internationalen Tages der Pressefreiheit fordern der Journalist Peter Nowak, der Blogger Achim Schill und der/die PolitikwissenschaftlerIn Detlef Georgia Schulze das Ver­bot von linksunten.indymedia aufzuheben und das gegen sie selbst laufende Strafverfahren einzustellen. (…) Deshalb kann es heute nur eine Forderung geben: Das Verbot von linksunten.indymedia sofort aufheben! Und ab morgen fordern wir wieder: Das Strafverfahren gegen uns einzustellen, denn wir haben kein „Vereins“-„Kennzeichen“ verwendet, sondern ein – vom Bundesinnenministerium ausgesprochenes – Verbot eines vermeintlichen „Vereins“ bildlich zitiert. Es gibt aber keine Norm, die das bildliche Zitieren von Verbotsverfügungen des Bundesinnenministeriums unter Strafe stellen würde!” Erklärung vom 3. Mai 2019 dokumentiert bei Thomas Trueten externer Link
  • #tag(((i))), Samstag vor den Prozessen am Bundesverwaltungsgericht Leipzig: Solidarität mit linksunten.indymedia.org: Betroffen sind einige, gemeint sind wir alle!  
    Im August 2017 wurde linksunten.indymedia.org vom Innenministerium verboten. Damit wurde uns, der deutschsprachigen radikalen Linken, eine ihrer bedeutensten Internettplattformen genommen. Wir sehen dieses Verbot nicht als isoliertes Ereignis, sondern als Ausdruck des gesellschaftlichen Rechtsrucks und als Angriff auf uns alle! Deshalb rufen wir alle Genoss*innen und Gefährt*innen auf, sich an unserer Kampagne zum Tag (((i))) zu beteiligen und sich solidarische Aktionen gegen das Verbot von linksunten.indymedia.org zu überlegen. Lasst uns den Tag (((i))) in einen Tag des Widerstandes verwandeln! (…) Wir wollen und können nicht hinnehmen, dass all das unbeantwortet bleibt. Deshalb rufen wir alle Genoss*innen und Gefährt*innen dazu auf, sich an unserer Kampagne zum Tag (((i))), dem Samstag vor den Prozessen am Bundesverwaltungsgericht Leipzig, zu beteiligen. Dafür werden wir eine bundesweite Demonstration in Leipzig organisieren, um unsere Solidarität mit linksunten.indymedia.org auszudrücken und uns gegen das Verbot zur Wehr zu setzen. Baut solidarische Netzwerke auf, setzt euch mit uns in Kontakt und lasst uns gemeinsam zeigen, dass wir nicht gewollt sind, diese Zustände weiter mitzutragen! Lasst uns den Tag (((i))) in einen Tag des Widerstandes verwandeln!” Aufruf von linksunten.soligruppe.org am 06.01.2019 bei indymedia externer Link, siehe auch die Soliseite externer Link selbst
  • Broschüre zum Verbot von Indymedia linksunten von Rote Hilfe e.V.  
    Die Rote Hilfe e.V. hat eine Broschüre zum Verbot der linken Medienplattform Indymedia linksunten veröffentlicht. Darin wird das Verbot und der Umgang damit aus drei Perspektiven betrachtet. Im ersten Beitrag schreiben die Rechtsanwält*innen der Betroffenen aus juristischer Perspektive. Das zweite Kapitel, verfasst vom Bundesvorstand der Roten Hilfe, befasst sich mit der politischen Auseinandersetzung um das Verbot. Im dritten Beitrag legen Betroffene der Verbotsverfügung dar, was linke Medien auszeichnet und warum diese weiterhin notwendig sind. Außerdem beinhaltet die Broschüre eine Chronik der Repression und Hintergrundinformationen zu dem Spitzel, der die Medienaktivist*innen ausspionierte. Das Heft kann über den Literaturvertrieb der Roten Hilfe (literaturvertrieb@rote-hilfe.de), gegen Erstattung der Versandkosten, bezogen werden. Ausserdem ist es online als PDF verfügbar externer Link 
  • Kein Kuscheln mit dem Gewaltapparat. Solidarität mit indymedia.linksunten  
    Seit mehr als einem Jahr ist ein linkspluralistisches Onlinemagazin verboten. Nicht in der Türkei, in Kuba, Russland oder Venezuela. In Deutschland ist die Online-Plattform indymedia.linksunten seit Ende August 2017 abgeschaltet. (…) Auch von den linksliberalen und gewerkschaftlichen Spektren in Deutschland gab es kaum Solidarität. Wäre eine kritische Online-Plattform in Venezuela, Russland oder Kuba abgeschaltet worden, wäre die Zahl der KritikerInnen hierzulande vermutlich groß, die Pressefreiheit anmahnen würden. Doch, wenn in Deutschland eine linke Onlineplattform abgeschaltet wird, schweigen die Heribert Prantls und Claudia Roths dieser Republik, die sonst dauerempört sind über all die Übel dieser Welt. Das liegt auch an die Einteilung in MedienaktivistInnen und „richtige JournalistInnen“. So mussten die KollegInnen, die bei den G20-Protesten in Hamburg die Akkreditierung verloren haben oder gar nicht bekamen, immer betonen, dass sie ‚richtige’ JournalistInnen sind, damit sie als Opfer von staatlicher Repression anerkannt wurden. Gerade die linksliberale Kritik verlangt „richtige“, d.h. durch Staatsapparate beglaubigte und durch Presseausweise legitimierte JournalistInnen. Wer dies nicht ist, hat oft wenige Chancen, Gegenstand linksliberaler Solidarität zu werden, wenn er nicht in Kuba, Venezuela oder Russland aktiv ist. (…) Die Staatsinstanzen sind im Fall von indymedia.linksunten gar nicht erst in Erklärungsnöte gekommen, weil die Proteste gegen das Verbot so klein geblieben sind. Das ist kein gutes Zeichen, wenn man bedenkt, dass in Zukunft die Grenzen der Legalität noch enger gezogen werden könnten.” Artikel von Peter Nowak in der Graswurzelrevolution vom November 2018 externer Link
  • Stellungnahme: Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert Verbot von Indymedia Linksunten  
    “Das Verbot der Internetplattform Indymedia Linksunten durch das Innenministerium war ein Missbrauch des Vereinsrechts. Das kritisiert die Gesellschaft für Freiheitsrechte in einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsgericht. Demnach ist das Verbot auch einen Verstoß gegen die Medienfreiheit. (…) Das Vereinsrecht sei nicht anwendbar, weil es sich um Medieninhalte handele, argumentiert die GFF in dem 32-seitigen Schreiben an die Richter. „Hier gilt der von den Ländern geschlossene Rundfunkstaatsvertrag, der auch die Aufsicht über Online-Medien regelt“, erklärt Vorstandsmitglied Dr. Boris Burghardt in einer Pressemitteilung. (…)Gegen etwaige rechtswidrige Inhalte hätte der Staat zunächst mit milderen Maßnahmen vorgehen müssen, anstatt die gesamte Online-Plattform zu verbieten, bemängelt jetzt die GFF. Denkbar wären etwa Unterlassungs- und Sperrverfügungen gewesen, wie sie der Rundfunkstaatsvertrag vorsieht. Juristische Rückendeckung bekommt die Organisation dabei von den Richtern des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. „Der EGMR hat entschieden, dass das vollständige Verbot einer gesamten Zeitung die Freiheit der Medien verletzt, unabhängig davon, was ihr im Einzelnen vorgeworfen wird“, erläutert Vorstandsmitglied Prof. Dr. Nora Markard. Daher sei das pauschale Verbot unverhältnismäßig…” Beitrag von Simon Rebiger vom 10. September 2018 bei Netzpolitik externer Link, zu Details siehe den Amicus Curiae Brief der GFF zum Verfahren 1 A 15.17 vor dem Bundesverwaltungsgericht vom 24. August 2018 externer Link 
  • [25.08.] Wütend gegen Verbote – Aktionstag anlässlich des Jahrestages der Razzien zum Verbot von linksunten.indymedia.org  
    [25.08.] Wütend gegen Verbote – Aktionstag anlässlich des Jahrestages der Razzien zum Verbot von linksunten.indymedia.orgNach den Riots zum G20 von Hamburg begann ein neuer Feldzug des deutschen Staates gegen „die Autonomen“. Zu Beginn der Repressionskampagne verbot das Bundesinnenministerium im Sommer 2017 die linksradikale Medienplattform linksunten.indymedia.org und ließ am 25. August mehrere Wohnungen und das Autonome Zentrum KTS in Freiburg im Breisgau durchsuchen. Seither existiert die Website nicht mehr. Zahlreiche Verfahren laufen gegen die Maßnahmen – der Staat wiederum strengt umfangreiche Ermittlungen gegen vermeintliche kriminelle Vereinigungen nach §129 aus der Region an – Linksunten wurde für sich auf der Basis des Vereinsgesetzes, also verwaltungsrechtlich illegalisiert. Die Zensur von Indymedia linksunten ist ein weiterer besorgniserregender Schritt in Richtung weniger Freiheiten und mehr Kontrolle. Europaweit werden, wie zuletzt etwa in Frankreich, Netzwerkdurchsuchungs-, Polizei- und Zensurgesetze eingeführt oder verschärft. Indymedia linksunten, als einst revolutionäres Werkzeug sozialer Bewegungen, verschwand nicht klanglos und wird in der Idee so schnell nicht sterben. Zahllose weitere Repressionsschläge infolge der G20-Proteste zeigten schnell auf, wie sehr Plattformen dieser Qualität fehlen und wie sehr der Staat nicht locker lässt um sich Rächen zu können. Nach der Zensur konnten die Leidtragenden öffentlicher Fahndungsaufrufe der Hamburger Polizei und über 80 Razzien im In- und Ausland nur selten sichtbar aufeinander Bezug nehmen. Im deutschsprachigen Raum wird es auch besonders seit seit der neuen Verschärfung der staatlichen Befugnisse in sozialen Netzwerken immer enger für autonome Medienpolitik im weitesten Sinne. Eine Repressionssteigerung gegen Linke findet ganz im Einklang mit rechten und rechtspopulistischen Forderungen statt und soll das Kapital vor allgegenwärtigem „Terror“ schützen. (…) Wir rufen solidarische Genoss*innen in Nah und Fern dazu auf mit großen, kleinen, lauten und leisen Aktionen aufzuzeigen, dass Zensur, weitere freiheitsfeindliche Gesetzgebungen und Polizeimaßnahmen von uns weder geschluckt noch unbeantwortet bleiben werden…” Mehrsprachiger Aufruf zum Aktionstag anlässlich des Jahrestages des Verbots von linksunten.indymedia.org bei indymedia externer Link
    • Proteste sollen an Indymedia erinnern – Internationaler Aufruf zur Aktion am 25. August  
      “Am 25. August 2017 verbot das Bundesinnenministerium die linke Internet-Plattform Indymedia-Linksunten. Zum Jahrestag dieser umstrittenen Maßnahme sollen nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern Menschen gegen das staatliche Verbot protestieren. »Solidarisch gegen Verbote – auf die Straße am 25. August«, heißt es derzeit in einem Aufruf, der in mehreren Sprachen in den sozialen Netzwerken verbreitet wird. Die Plattform sei zum ersten Ziel neuer staatlicher Härte gegen Linke nach den G20-Protesten im letzten Juni in Hamburg geworden, heißt es darin. (…) Der Aufruf richtet sich aber nicht nur an die linke Szene. »Wir rufen solidarische Genoss*innen in Nah und Fern dazu auf, mit großen, kleinen, lauten und leisen Aktionen aufzuzeigen, dass Zensur, weitere freiheitsfeindliche Gesetzgebungen und Polizeimaßnahmen von uns weder geschluckt noch unbeantwortet bleiben werden«, heißt es da. (…) Während in den letzten Monaten zahlreiche Menschen gegen die Verschärfungen von Polizeigesetzen in verschiedenen Landeshauptstädten wie München und Düsseldorf auf die Straße gingen, blieben die Reaktionen auf das Verbot der linken Medienplattform bisher vergleichsweise überschaubar. Eine der größeren Demonstrationen fand mit knapp 700 Teilnehmer*innen wenige Wochen nach dem Verbot in Freiburg statt. Auch journalistische Interessenvertretungen wie die Deutsche Journalist*innenunion haben bisher zu dem Verbot der Plattform geschwiegen, was von einigen DJU-Mitgliedern in einem Offenen Brief scharf kritisiert wurde…” Beitrag von Peter Nowak bei neues Deutschland vom 1. August 2018 externer Link
  • Wissenschaftler für den Geheimdienst. Der Fall «linksunten.indymedia» zeigt erneut: Aus Extremismusforschern werden gelegentlich VS-Mitarbeiter
    Schon in der Gründungsphase von «linksunten.indymedia» war das Bundesamt für Verfassungsschutz an dem neu entstehenden Projekt interessiert. Auch in den laufenden Ermittlungen des Verbotsverfahrens gegen die Medienplattform ist die Expertise dieser Schnüffelbehörde gefragt. Die während einer Razzia bei Freiburger Aktivisten erbeuteten Dokumente wurden von der Polizei dem Bundesamt zur weiteren Auswertung überlassen. Einer der zuständigen Analytiker im Amt ist kein Geringerer als der promovierte Politologe Harald Bergsdorf. Beschuldigte des «Indymedia linksunten»-Verfahrens waren in den Akten auf seinen Namen gestoßen. (…) Bergsdorf kann als eine exemplarische Figur für einen Typus von Extremismusforschern gelten, denen es in ihrer Vita mühelos gelungen ist, zwischen staatlichen Behörden, der Wissenschaft und Medien hin und her zu wechseln – und so die Grenzen zwischen Wissenschaftsfreiheit und beamtetem Verfolgungsauftrag zu verwischen. Diese Drehtür zwischen Innenministerium, Universität und Verfassungsschutz dreht sich aber auch andersherum, wie die Vita von Armin Pfahl-Traughber zeigt. Dieser arbeitete lange Jahre als Referatsleiter in der Abteilung Rechtsextremismus im Kölner Bundesamt, bevor er 2004 Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung wurde. Wer sich als Extremismusforscher intensiv mit Nazis beschäftigt, erscheint allemal qualifiziert, auch zu den Autonomen Stellung zu nehmen. (…) Welche Sozialwissenschaftler haben schon die Möglichkeiten wie die Extremismusforscher? Diese können auf einen ganzen Fundus von Material zugreifen, das geheimdienstlich und oft am Rande oder jenseits der Legalität gesammelt wurde. Unwissenschaftlich und intransparent erhoben, weder verifizierbar noch falsifizierbar und für den offenen wissenschaftlichen Diskurs meist nicht freigegeben – es erübrigt sich, hier von Wissenschaft zu sprechen…” Artikel von Markus Mohr vom 04.07.2018 beim ND online externer Link
  • Drei Zeilen für die Pressefreiheit: Mit dem Verbot von »linksunten« wurden Grundrechte verletzt  
    “Bei der Internetplattform linksunten.indymedia.org handelte es sich zweifellos um eine Webseite, die dem besonderen Schutz der Pressefreiheit unterliegt. Obwohl hier ein Pressemedium komplett verboten worden ist, hält sich der bürgerrechtliche Aufschrei in Grenzen. Allein schon aus der Perspektive des Grundrechtsschutzes wäre mehr demokratische Empörung über das Verbot vonseiten der Presse und der kritischen Öffentlichkeit geboten. Das Telemediengesetz regelt Ermächtigungsgrundlagen für staatliche Eingriffe gegen Veröffentlichungen im Internet. Diese Grundlagen sind geschaffen worden, um sicherzustellen, dass bei ihrer Anwendung das hohe Gut der zu schützenden Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit beachtet wird. Im Verfahren gegen »linksunten« wurde davon jedoch kein Gebrauch gemacht. Das Telemediengesetz wird in der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums mit keinem Wort erwähnt. Die Verbotsverfügung widmet sich der Presse- und Meinungsfreiheit in lediglich drei Zeilen der insgesamt 91 Seiten umfassenden Begründung. Als Belege für die vermeintlich strafrechtswidrigen Zwecke der verbotenen Vereinigung und deren verfassungsfeindliche Grundhaltung werden nur einige wenige Artikel der gesamten Internetplattform angeführt. Nicht gewürdigt werden Zehntausende von Demonstrationsaufrufen, Erlebnisberichten, linken Debattenbeiträgen und Diskussionen. Sie spielen in der Lesart des Innenministeriums keine Rolle. (…) Dass dem Bundesverwaltungsgericht die rechtliche und politische Problematik des Verfahrens sehr bewusst ist, zeigt der Umstand, dass für die mündliche Verhandlung gleich drei Sitzungstermine anberaumt wurden. Diese finden ab 15. Januar 2019 im großen Saal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig statt.” Gemeinsamer Beitrag der RA Sven Adam, Kristin Pietrzyk und Angela Furmaniak bei neues Deutschland vom 30. Juni 2018 externer Link
  • Der Erfolg der Plattform wurde zum Problem – Freiburger Linke werden beschuldigt, »Indymedia linksunten« betrieben zu haben“Ein Gespräch über enttarnte Spitzel, politische Zensur und das gesellschaftliche Klima in Zeiten der AfD” mit drei Kläger aus Freiburg im Breisgau von Niels Seibert bei neues Deutschland vom 30. Juni 2018 externer Link“… Was werfen Ihnen die Ermittlungsbehörden vor? Antwort: Das Bundesinnenministerium ist der Meinung, dass wir verantwortlich wären für den Betrieb der Medienplattform »linksunten.indymedia.org«. Das geht aus der Verbotsverfügung hervor, mit der das Ministerium diese Webseite abschalten wollte. Ob es strafrechtliche Vorwürfe gegen uns gibt, wissen wir noch nicht. Jedoch ist aufgrund einer parlamentarischen Anfrage im baden-württembergischen Landtag bekannt, dass es in diesem Zusammenhang ein laufendes Verfahren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe nach Paragraf 129 gibt, also wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Die Landesregierung hat aber nicht mitgeteilt, gegen welche Gruppe, geschweige denn gegen welche Personen und wegen welchen konkreten Vorwürfen ermittelt wird. (…) Soweit wir das überblicken, kommen fast alle Informationen von Geheimdiensten. Zentral sind drei Spitzelberichte, die aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz stammen. Daraus hat der Verfassungsschutz Baden-Württemberg Behördenzeugnisse über die Betroffenen angefertigt, worin diese Behauptung einfach aufgestellt wird. Außerdem wurden noch Kommentare, die laut Verfassungsschutz einige Freiburger Linke auf »Indymedia linksunten« veröffentlicht haben, als Begründung für die Razzien herangezogen. In diesen Kommentaren wurden Personen als Moderatorinnen und Moderatoren von »linksunten« denunziert. (…) Was ziemlich schnell klar war ist, dass es irgendwo einen Informanten oder eine Informantin gegeben haben musste. Von drei öffentlichen »Indymedia«-Treffen, die alle schon Jahre zurückliegen, gibt es Spitzelberichte in den Akten. Viele Leute waren natürlich daran interessiert herauszufinden, wer denn die Person ist, die diese Berichte geschrieben hat. Und das haben die Leute auch schnell herausgefunden. So wurde ein Informant oder Mitarbeiter des Bundesverfassungsschutzes enttarnt…”
  • [Radiointerview] linksunten.indymedia: Neue Klage gegen BMI – Innenministerium mißachtet “Trennungsgebot” zwischen Polizei und Verfassungsschutz
    “Das Verbot des angeblichen Vereins linksunten.indymedia und die zahlreichen darauf folgenden Durchsuchungen ziehen eine lange Reihe an Prozessen, Klagen und Verfahren hinter sich. Je mehr über die Massnahmen bekannt wird, welche das Bundesinnenministerium (BMI) zur Vollstreckung des Verbots angewendet hat, desto länger wird die Liste. Nun wurde am 22. Juni 2018 eine erneute Klage verfasst und die Verhandlungstermine vor dem Bundesverwaltungsgericht (15., 16. und 17. Januar 2019) bekannt gegeben. Inzwischen wurde nämlich bekannt, dass das BMI das Bundesamt für Verfassungsschutz mit der Auswertung der im Verfahren beschlagnahmten Unterlagen und noch immer nicht entschlüsselten Rechnern beauftragt hat. Damit hat es gegen das sogenannten Trennungsgebot verstossen, welches Polizei und Geheimdienst seit den Erfahrungen im Nationalsozialismus eben voneinander trennen soll – im Fall des Verbots von linksunten.indymedia wurde dies nach Erkenntnissen der Kläger*innen überschritten…” Interview mit RA Angela Furmaniak Sven Adam am 26. Juni 2018 bei Radio Dreyeckland externer Link Audio Datei (Audiolänge: 14:55 Min.)
  • Prozess wegen linksunten.indymedia terminiert – und Klage gegen das Bundesinnenministerium eingereicht
    „BVerwG verhandelt im Januar 2019 Verbot von linksunten.indymedia.org“ ist eine Pressemiteilung der RA-Kanzlei Alexander Hoffmann vom 22. Juni 2018 externer Link zur Terminierung der Verhandlung, in der es zur Terminierung und Einreichung einer Zusatzklage unter anderem heißt: „Vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wird vom 15.01.2019-17.01.2019 an insgesamt drei Verhandlungstagen das Verbot des Nachrichtenportals linksunten.indymedia.org verhandelt. “Wir gehen davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht viel Zeit für die Beweisaufnahme und Erörterung der Rechtslage eingeplant hat, weil das Verfahren diverse Probleme im Tatsachen- und Rechtsbereich aufweist” schlussfolgert die Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk, die einen der von dem Verbot Betroffenen anwaltlich vertritt, aus der außergewöhnlich langen Terminierung. So sind beispielsweise bislang im gesamten Verfahrensverlauf vom Bundesinnenministerium keinerlei Beweise für die Mitgliedschaft der von dem Verbot Betroffenen in dem vermeintlichen Verein “linksunten.indymedia” vorgelegt worden. Unterdessen sind auch weitere Maßnahmen des Bundesinnenministeriums (BMI) Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen rund um das Verbot von linksunten.indymedia.org geworden. So hat unter Verkennung des sog. Trennungsgebotes das Bundesinnenministerium das Bundesamt für Verfassungsschutz mit der Auswertung der im Verbotsverfahren beschlagnahmten Unterlagen und der noch immer nicht entschlüsselten Rechner beauftragt. “Wegen der Erfahrungen des Nationalsozialismus gilt in der Bundesrepublik der Grundsatz, dass die Nachrichtendienste über keine exekutiven polizeilichen Befugnisse verfügen dürfen” erläutert RA Sven Adam eines der wesentlichen Anliegen des Grundgesetzes. “Das BMI überlässt aber ausgerechnet dem Verfassungsschutz die inhaltliche Auswertung sämtlicher Unterlagen in einem Vereinsverbotsverfahren – eine Arbeit, die laut dem Vereinsgesetz der Verbotsbehörde oder einer Polizeibehörde aber gerade keinem Geheimdienst zugewiesen ist.” Am 22.06.2018 wurde daher auch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin gerichtet auf die Unterlassung der Auswertung durch das Bundesamt und die Rückführung der beschlagnahmten Gegenstände an das Bundesinnenministerium erhoben…
  • Verbot von linksunten – Update und Ausblick  
    “… Kurz zur Erinnerung: Das Verbot von linksunten.indymedia durch das Bundesinnenministerium (BMI) war eine offensichtlich vorbereitete Reaktion auf die Proteste in Hamburg im Juli 2017. Am 25. August 2017 wurde das Verbot bekanntgegeben und Razzien bei den mutmaßlichen Unterstützer*innen der Plattform und in dem linken Freiburger Kulturzentrum KTS durchgeführt. (…) [Aus den Akten ist] erkennbar, dass mindestens eine Person des Verfassungsschutzes im Umfeld von linksunten aktiv war und an offenen Treffen teilgenommen hat. Somit lässt sich nicht klar feststellen, inwiefern einer oder mehrere der 60 verbotsbegründenen Artikel von Verfassungsschutzmitarbeiter*innen verfasst wurden. Es stellt sich ein ähnliches Problem wie im ersten NPD-Verbotsverfahren: Wenn sich nicht mehr feststellen lässt, welche Aktivitäten durch den Staatvorgenommen wurden und welche Bürger*innen zugeordnet werden können, kann die Organisation auch nicht verboten werden. Neben der menschlichen Quelle wurden Observationen, Stille SMS, Kameraüberwachung, (geheime) Beschlagnahmung von E-Mails und Post (auch von Anwält*innenpost) sowie Autowanzen durch die Behörden benutzt. (…) Die schriftliche Erwiderung der eingereichten Klagebegründung der Anwält*innen durch das BMI steht noch aus. Es wurden allerdings durch das BVerwG schon drei Sitzungstage einberaumt: 15., 16. und 17. Januar 2019. Dies stimmt einerseits verhalten optimistisch, dass die Klage nicht gleich abgewiesen wird und ermöglicht andererseits allen solidarischen Personen eine breite Mobilisierung für Prozessbeobachtungen, begleitenden Demonstrationen und Aktionen. Insgesamt haben die Betroffenen 40 Klagen gegen weitere Maßnahmen eingereicht, die in engem Zusammenhang mit dem Verbot stehen, wie beispielsweise die Beschlagnahmung von Computern und Mobiltelefonen. Allein die Gerichtskosten jeder Klage belaufen sich auf 485 Euro pro Klage. Auch finanzielle Unterstützung ist daher weiter notwendig.” Anonymer Beitrag vom 16. Juni 2018 bei indymedia externer Link
  • [Radio- Interview] Weichenstellung für Pressefreiheit im Internet: Anwält*innen begründen Klage gegen Verbot von linksunten.indymedia  
    In mehrerer Hinsicht rechtswidrig sei das Vorgehen des Bundesinnenministeriums beim Verbot von linksunten.indymedia.org gewesen. Das führen die Anwält*innen der vermeintlichen “Betreiber” der Internetplattform nun in ihrer Klagebegründung aus. Das Innenminsterium hatte Indymedia Linksunten zu einem Verein erklärt. Daraufhin war die Plattform verboten und am 25. August 2017 – sozusagen zwischen dem G20 in Hamburg und den Bundestagswahlen – waren die Wohnungen der angeblichen Vereinsmitglieder sowie die KTS durchsucht worden. Die sogenannten Vereinsmitglieder hatten vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen das Verbot eingereicht, zudem laufen Beschwerden und Hauptsacheverfahren bei den Verwaltungsgerichten Freiburg und Karlsruhe. Die Anwält*innen stoßen jedoch in den Verfahren auf das Problem, dass die Akten sehr unvollständig sind. Ein Anzeichen mehr, dass das Linksunten-Verbot auf rechtlich unhaltbare Weise umgesetzt wurde, wie Sven Adam als einer der Prozessbevollmächtigten im Interview erklärt.” Interview vom 05.04.2018 von Radio Dreckland beim Audioportal Freier Radios externer Link Audio Datei. Siehe zum Hintergrund:
    • Linksradikale Plattform Indymedia klagt gegen VereinsverbotMit einer Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verweisen zwei der mutmaßlichen Betreiber von linksunten.indymedia.org auf den offenen Charakter der Plattform, die seither offline ist. Sie verlangen, dass das Vereinsverbot des Bundesinnenministeriums (BMI) für den linken Szenetreff “KTS” in Freiburg wieder aufgehoben wird. (…) Mit einer Klage, deren 156-seitige Begründung nun am Mittwoch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingegangen ist, verweisen zwei der mutmaßlichen Betreiber dagegen auf den offenen Charakter der Plattform, die seither offline ist. Sie verlangen, dass das Verbot wieder aufgehoben wird – und interessanter Weise bestreiten sie gar nicht, dass die Nutzer der Seite ungehindert “Angriffe auf Bulleninfrastruktur” oder “Sabotage aller Formen von militärischer Ausrüstung” fordern durften; Äußerungen, welche das Innenministerium als Billigung und öffentliches Auffordern zu Straftaten gewertet hatte. (…) Ob das schon reicht, damit die Indymedia-Betreiber solchen Äußerungen weitgehend freien Lauf lassen und sich auf den Standpunkt der Meinungsfreiheit zurückziehen durften – ob also eine Debatte für und wider Straftaten überhaupt Raum verdient -, sollen nun die Leipziger Richter entscheiden…” Artikel von Reiko Pinkert und Ronen Steinke vom 4. April 2018 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Klagen gegen Verbot von indymedia linksunten: Extrem dünne Faktenlage  
    “… Nun, ein halbes Jahr später, nimmt der Kampf gegen das Verbot an Fahrt auf: Anhängig sind fünf Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig und mehr als 40 verschiedene Verfahren in Freiburg, Karlsruhe und Mannheim. Derzeit bereiten die AnwältInnen der fünf Betroffenen die Begründung der Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht vor, die bis Anfang April eingereicht werden sollen, wie Sven Adam, einer der Anwälte, der taz sagte. Nachdem er kürzlich Akteneinsicht bekommen habe, sagte Adam, sei klar: „Das Verbot ist ein fachlich erbärmlicher Schnellschuss.“ Dieser sei vor allem politisch motiviert gewesen: „Das war offenbar Wahlkampfgetöse in Reaktion auf G20 und im Vorfeld der Bundestagswahl.“ Die KlägerInnen würden das Verbot nun „umfassend angreifen“. Konkret geht es um fünf Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die individuell zugestellten Verbotsverfügungen. Darüber hinaus sind Beschwerdeverfahren etwa wegen der Beschlagnahmung von Post, der Sicherstellung von E-Mail-Adressen und gegen die Hausdurchsuchung bei den Betroffenen und bei einem linksradikalen Zentrum in Freiburg anhängig, der KTS. (…) Wenn die Klagebegründungen eingereicht seien, sei das Innenministerium wieder am Ball: Es müsse dann das Verbot verteidigen. Sofern keine der Parteien von den jeweiligen Positionen abweiche, stehe am Ende eine mündliche Verhandlung in Leipzig. Bis es dazu kommt, schätzt Adam, könnten aber gut und gerne zwei Jahre vergehen.” Artikel von Patricia Hecht vom 6.3.2018 bei der taz online externer Link
  • 900 Euro Geldstrafe für verbotenes linkes Logo. Amtsgericht Augsburg verhängt Strafe für das Verwenden von Symbolen der verbotenen Plattform »Linksunten Indymedia«  
    Das Amtsgericht Nürnberg hat einen 22-Jährigen zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, weil er das Logo der verbotenen linksradikalen Internetplattform »linksunten.indymedia.org« verwendet hat. Wie die »Augsburger Allgemeine« berichtet, habe der Staatsschutz der Polizei das Logo im August auf der Facebookseite des jungen Mannes entdeckt. Nur elf Tage zuvor war die linksradikale Plattform vom Bundesinnenministerium nach dem Vereingesetz verboten worden. Wie das Lokalblatt weiter berichtet, hatte der 22-Jährige zunächst einen Strafbefehl erhalten und Einspruch gegen diesen eingelegt, weshalb es nun zum Prozess kam…” Artikel von Robert D. Meyer vom 24.01.2018 beim ND online externer Link – unseres Wissens der erste Fall…
  • „Wie nach einem Wildwest-Überfall“: Razzien und Verfahren gegen linksunten.indymedia  
    “Am 25. August machte Bundesinnenminister Thomas de Maizière das vereinsrechtliche Verbot der Internetplattform linksunten.indymedia bekannt. Am gleichen Tag durchsuchte die Polizei das autonome Zentrum KTS sowie die Wohnungen mehrerer angeblicher Mitglieder des nun verbotenen „Vereins“.” In einem Interview von Matthias Monroy vom 2. Januar 2018 bei cilip 114 externer Link berichtete darüber ein davon Betroffener u.a. :”… Ja, die KTS sah aus wie nach einem Wildwest-Überfall. Alle Schlösser waren zerstört, die Tresore aus der Wand gerissen, alle Papiere durcheinander, selbst die Kaffeekassen wurden mitgenommen. (…) Bemerkenswerter als das, was sich an zusammengereimten „Erkenntnissen“ in den Akten befindet, sind die Sachen, die sich dort nicht finden. Keine Innenansichten des konstruierten Vereins, keine technischen Details der Webseite oder gar Zuordnungen einzelner Artikel zu ihren jeweiligen Autorinnen und Autoren. Wenn die CDU mit diesem Verbot Erfolg haben sollte, dann können in Zukunft so ziemlich alle politisch unliebsamen Webseiten nach Vereinsrecht verboten werden. Völlig ignoriert wird in der Verbotsverfügung auch der Pressecharakter der Plattform. Auf linksunten.indymedia fand im besten Sinne Journalismus von links und von unten statt und es ist – in demokratischen Kategorien gedacht – ein Skandal, dass der Bundesinnenminister als Pressezensor agiert…”
  • Pressefreiheit: “Das Verbot von Indymedia hatte politische Gründe”  
    Die Internetseite “linksunten.indymedia” wurde als Verein verboten. Das verletzt die Pressefreiheit, sagt eine Anwältin der Betroffenen und spricht von Rechtsbeugung. (…) Kristin Pietrzyk ist eine der Anwältinnen der Beschuldigten. Sie sagt, sie habe alle Akten dazu gesehen, aber sie verstehe nicht, warum ihre Mandaten überhaupt belangt werden sollen. Nirgendwo in den Ermittlungsakten gebe es eindeutige Hinweise darauf, warum das Innenministerium sie als Vereinsmitglieder und als Betreiber der Plattform betrachte. Pietrzyk versucht, das Problem dabei mit einem Vergleich verständlicher zu machen: Die rechtsterroristische Gruppe Freital, gegen die derzeit ein Strafverfahren läuft, gründete eine Facebookseite. Auf der veröffentlichten die Rechtsextremen ihre radikalen Aufrufe und Fotos. Welches Mitglied der Gruppe Freital was gepostet hat, konnte bislang nicht festgestellt werden. Doch niemand sei auf die Idee gekommen, deswegen Facebook zu verklagen, sagt Pietrzyk. Dabei habe Facebook es ja auch möglich gemacht, anonym rechtsterroristische Hetze zu verbreiten. Die Seite der Gruppe Freital stehe sogar bis heute unverändert bei Facebook. (…) “Ich würde sagen, es gibt gar keinen Verein Indymedia. Ich finde, das ist Presse”, sagt auch Pietrzyk, die darüber beim Kongress des Chaos Computer Clubs in Leipzig einen Vortrag hielt. Das habe sogar das Innenministerium in den Akten zum Verfahren anerkannt, sei darüber jedoch anschließend hinweggegangen. Die Seite sei eindeutig von der Pressefreiheit geschützt gewesen, sagt Pietrzyk. Sie klagt daher gegen das Vereinsverbot vor verschiedenen Verwaltungsgerichten. Denn sollte das Verbot Bestand haben, bedeute das im Umkehrschluss, dass auch andere Medienangebote über den Umweg des Vereinsrechts belangt werden könnten…” Artikel von Kai Biermann vom 29. Dezember 2017 bei der Zeit online externer Link
  • Diskussion um Linksunten.Indymedia Verbot: War Linksunten Verbot populistisches Wahlkampfmanöver oder lange absehbar?  
    “Am Donnerstag, den 30. November, wurde an der Freiburger Universität auf Einladung der Soligruppe unabhängige Medien Freiburg über das Verbot von Indymedia Linksunten diskutiert. Im gut gefüllten Hörsaal nahmen die Rechtsanwältin Angela Furmaniak, die 2 Beschuldigte im Linksunten-Verfahren vertritt, Christian Rath, Journalist und rechtspolitischer Korrespondent (u.a. für die BZ und die TAZ), Monika Stein von der Grünen Alternative Freiburg (GAF) und Prof. Dr. Albert Scherr vom Komitee für Grundrechte und Demokratie teil. Insbesondere zwischen Podium und Publikum entwickelte sich eine muntere Diskussion. Radio Dreyeckland verfolgte die Diskussion. Zunächst erklärt Rechtsanwältin Angela Furmaniak warum es ihrer Meinung nach gerade Indymedia Linksunten getroffen hat.” Mitschnitt Radio Dreyeckland vom 1. Dezember 2017 externer Link Audio Datei – Wir verweisen dazu auf die Demonstration am 16. Dezember 2017 um 16 Uhr auf dem Rathausplatz in Freiburg “Unsere Solidarität gegen ihre Repression”
  • Polizei will Daten der Freiburger Studierendenschaft entschlüsseln – aus fragwürdigem Grund  
    Bei den Hausdurchsuchungen zum Verbot von linksunten.indymedia.org beschlagnahmte die Polizei Datenträger der Freiburger Studierendenvertretung. Obwohl kein Zusammenhang zum Plattformverbot erkennbar ist, versuchen die Ermittler weiterhin, die Daten zu entschlüsseln. Die Studierenden gehen dagegen nun gerichtlich vor. (…) Nach einem Hinweis, dass die Datenträger zur VS gehörten und nichts mit linksunten.indymedia.org zu tun hätten, seien sie von der Polizei ohne Weiteres zurückgegeben worden. Nicht jedoch, ohne vorher eine Kopie anzufertigen. Laut der Studierendenvertretung enthielt eine Backup-Festplatte unter anderem die Daten aller 25.000 Studierenden, Personaldaten, sämtliche Lohnabrechnungen, Kontodaten „aller Referent*innen und Angestellten seit der Wiedereinführung der VS im Jahr 2013“ sowie Bilder universitärer Protestaktionen. (…) Die Ermittler versuchen, die Daten zu entschlüsseln, obwohl sie keine Anhaltspunkte vorbringen können, dass sie mit linksunten.indymedia.org im Zusammenhang stehen. Doch mit der Argumentation, ein Zusammenhang ließe sich nicht ausschließen, könnten die Ermittler jeden beliebigen Datenträger beschlagnahmen…” Bericht von Anna Bisellivom 10.11.2017 bei Netzpolitik externer Link
  • Ein Kommentar zu linksunten indymedia, dem Rechtsruck und der Extremismustheorie  
    linksunten indymedia ist nicht vergessen! Das Verbot ist eingebettet in die aktuelle Entwicklung in der Bundesrepublik mit einer erstarkenden Rechten und bürgerlichen Parteien, die mit allen (verfehlten) Mitteln und sinnlosen Theoriegbäuden versuchen, Oberwasser zu behalten. Um diesen Kontext des linksunten-Verbots geht es in unserem Kommentar…” Kommentar des Anarchistischen Radios Berlin vom 14. Oktober 2017 externer Link Audio Datei – sehr schön, allerdings sehr dröge vorgetragen – wohl am Vormittag aufgenommen…
  • Gegen die Kriminalisierung linker Medien!  
    Gegen die Kriminalisierung linker Medien!Am 14. August 2017 verbot der Bundesinnenminister die Internetplattform linksunten.indymedia.org. Zuvor hatte der Verfassungsschutz die Internetseite zum „Sprachrohr für die gewaltorientierte linksextremistische Szene“ erklärt, um hierfür eine Begründung zu liefern. Das letztlich am 25. August vollzogene Verbot ist ein Akt der Zensur und ein Angriff auf die Medienfreiheit. Das kann und darf so nicht hingenommen werden. (…) Solidarität – mit Indymedia linksunten! Die Kriminalisierung von Indymedia linksunten ist zunächst ein Angriff gegen die gesamte Linke. Sie ist darüber hinaus ein Versuchsmodell, wie gegen unbequemen unabhängigen Journalismus vorgegangen werden kann. Es liegt an uns, Öffentlichkeit und politischen Druck zu erzeugen und diesen Angriff gemeinsam zu beantworten. Wir fordern die sofortige Aufhebung der Verbotsverfügung gegen linksunten.indymedia.org!” Eine gemeinsame Erklärung am 26.09.17 bei rote hilfe externer Link,  getragen von vielen Organisationen, u.a. LabourNet Germany
  • Wir erinnern an das Spendenkonto für die Klagen gegen das Verbot und die Unterstützung der Betroffenen: Empfänger: Rote Hilfe OG Stuttgart, IBAN: DE66 4306 0967 4007 2383 13, BIC: GENODEM1GLS, Stichwort: linksunten
  • War das Verbot von »Linksunten Indymedia« etwa verboten? Nach Abschaltung des linken Nachrichtenportals arbeiten Anwältinnen mit Hochdruck“… Sowohl das Konstrukt, gegen das im Auftrag des Innenministeriums vorgegangen wird, als auch die Art und Weise des Vorgehens wecken größte Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Konstruiert wird ein Verein, der das inkriminierte Portal betreibe – »ein Verein im Sinne des weiten Vereinsbegriffs des Vereinsgesetzes«, wonach es nicht auf die Rechtsform ankomme, wie das Innenministerium am 26. August im Kurznachrichtendienst Twitter schrieb. »Dass eine Online-Plattform, die nur Technik zur Verfügung stellt, vereinsrechtlich verboten werden kann, ist in meinen Augen einmalig«, sagte am Dienstag auf Anfrage die Lörracher Anwältin Angela Furmaniak, die zwei von den Hausdurchsuchungen betroffene Personen vertritt. (…) Zur Begründung des Verbots habe das Innenministerium eine »wilde Sammlung« von Zitaten von »Indymedia Linksunten« vorgelegt, berichtet Furmaniak: »Sie haben sich über Jahre ein paar Sachen rausgepickt – einen verschwindend geringer Teil all dessen, was auf der Plattform erschienen ist.« (…) Ähnlich rechtsfehlerhaft wie diese Hausdurchsuchungen erscheint die Durchsuchung des politischen Zentrums KTS (Kulturtreff in Selbstverwaltung) in Freiburg, das verschiedenen Gruppen als Anlaufstelle dient. (…) Gegen die Durchsuchungsbeschlüsse und die Beschlagnahmung der Gegenstände wurde mittlerweile beim Verwaltungsgericht Freiburg Beschwerde eingelegt. Gegen das Vereinskonstrukt und die Unterstellung, die im Vereinsverbot genannten Leute seien Teil dieses Pseudo-Vereins, wurde Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht…” Beitrag von Ralf Hutter bei neues Deutschland vom 6. September 2017 externer Link
  • #linksunten: Solidarisch zu sein, heißt: sich dem Verbot zu widersetzen  
    Aufruf an alle, die unter Klarnamen (oder nicht-konspirativen Pseudonymen) bei linksunten.indymedia publiziert haben und die Plattform auch in Zukunft nicht missen wollen
    Wir rufen alle, die ebenso wir unter ihren Klarnamen oder mit nicht-konspirativen Pseudonymen bei linksunten.indymedia publiziert haben, auf, ihre Texte gesammelt wieder zugänglich zu machen bzw. als linksunten-Publikationen zu kennenzeichen. Dieser Aufruf richtet sich auch an – bei Veranstaltungen und Demonstrationsanmeldungen – offen auftretende politische Gruppen. Wir haben linksunten als Publikationsorgan geschätzt, weil wir damit LeserInnen erreicht konn­ten, die wir auf andere Weise wahrscheinlich nicht hätten erreichen können. Es ist jetzt an uns, die wir bisher von linksunten profitiert haben, solidarisch zu sein und deutlich zu machen, daß linksunten nicht das ist, als was es jetzt vom Bundesministerium des Inneren hingestellt wird: ‚dem Wesen nach’ „den Strafgesetzen zuwider“ und „gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet
    “…” Der Aufruf “Wir bekennen” vom 31. August 2017 externer Link
  • Klage nach Verbot von »Linksunten«: Nach Angriffen des Innenministers hoffen Betroffene auf deutsche Justiz  
    Nach dem Verbot der Internetplattform »linksunten.indymedia.org« durch Bundesinnenminister Thomas de Mai­zière (CDU) haben Betroffene rechtliche Schritte eingeleitet. Seit Dienstag sind beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Klagen »gegen das Konstrukt eines Vereins bzw. dessen Verbot« anhängig, wie die beauftragten Anwälte am Mittwoch mitteilten. Zudem sei beim Verwaltungsgericht (VG) Freiburg »Beschwerde gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen« durch die Polizei eingegangen. Gefordert werde die sofortige Herausgabe persönlicher Gegenstände. (…) »Uns ist nicht ersichtlich, wie das Bundesinnenministerium die Einordnung als Verein belegen will, geschweige denn, was die Betroffenen der Durchsuchungen damit zu tun haben sollen«, erklärte Rechtsanwalt Sven Adam aus Göttingen, der einen der Kläger rechtlich vertritt, gegenüber jW. Bei der Akteneinsicht soll aufgeklärt werden, »ob das Bundesinnenministerium das Vereinsrecht missbraucht, um sich eines unliebsamen Nachrichtenportals zu entledigen, welches selbst gar keine Straftatbestände erfüllt hat«, so Adam. Auch das Freiburger Kulturzentrum KTS machte bekannt, dass ein LKA-Kommando am Freitag gewaltsam in seine Räume eingedrungen sei und dabei Geld und Gegenstände habe mitgehen lassen. Eine Durchsuchungsanordnung habe nicht vorgelegen…” Meldung in der jungen Welt vom 31.08.2017 externer Link – die Überschrift verweist zurecht auf die in der Tat bestehende Ironie… Siehe dazu die juristische Analyse in der unten stehenden Petition:
  • [Petition] Die gegen “linksunten.indymedia” erlassene Verbotsfügung umgehend zurücknehmen! 
    Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags mögen daraufhinwirken, dass die vom Bundesministerium des Inneren, Herrn de Maizière, am 14. August 2017 gegen die Internetplattform “linksunten.indymedia” erlassene Verbotsfügung umgehend zurückgenommen wird. Sie dient nicht der Strafverfolgung, sondern gefährdet in einem verfassungsrechtlich nicht tolerierbaren Maße die Funktion des demokratischen Rechtstaates und steht weder in der Begründung noch im Vollzug im Einklang mit dem Grundgesetz. Die Behauptung von Herrn de Maizière “Zweck und Tätigkeiten von “linksunten.indymedia” laufen den Strafgesetzen zuwider und richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung” ist eine Unterstellung, die sich vorrangig gegen dem Minister nicht ins politische Konzept passende Meinungen und Aktionen richtet und nicht dem Schutz der Verfassung dient…” Petition von Armin Kammrad vom 29.08.2017  an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags mit umfangreicher Begründung
  • Oben Rechts. Mit dem Verbot der Internetplattform „linksunten“ ist die Zeit, in der der deutsche Staat auf dem linken Auge blind war, nun endgültig vorbei – niemand braucht schließlich einen vollständig blinden Staat.  
    … De Maizière verkündete stolz, dass bei der Razzia das gesamte Vereinsvermögen, bestehend aus 86 Cent – davon 75 Cent in Leergut – sowie drei halbvollen Flaschen Bier und einem verstaubten PC aus den 90ern, der womöglich als Server diente, beschlagnahmt werden konnte. Zudem sei ein gefährliches Massenvernichtungswaffenarsenal bestehend aus einem nutellaverschmiertes Küchenmesser und einer selbstgebauten Zwille sichergestellt worden, die, so der Bibelkenner weiter, die einzig bekannte, effiziente Waffe gegen die schwergepanzerten Polizisten sei, die er gewöhnlich gegen die linke Szene auffahre. Gerade mit Blick auf die vergleichsweise harmlosen Massen von Sturmgewehren und Granaten, die bei ähnlichen Razzien in der rechten Szene gewöhnlich gefunden werden, sei der Fund bei „linksunten“ besonders erschreckend. (…) Nachdem mit dem absehbaren Ende des NSU-Prozesses nun Kapazitäten frei würden, die bisher den Prozess erfolgreich begleitet hatten, Zeugen ermordeten und Aufklärung verhinderten, sei endlich die Möglichkeit gegeben, sich wieder den echten Gefahren zu widmen.” Kommentar/Glosse von Sven Bensmann vom 29. August 2017 beim Migazin externer Link
  • Spenden für die Betroffenen der Repression: Empfänger: Rote Hilfe OG Stuttgart, IBAN: DE66 4306 0967 4007 2383 13, BIC: GENODEM1GLS, Stichwort: linksunten
  • Schluss mit der Kriminalisierung – Autonome Politik lässt sich nicht verbieten!
    Am 25. August hat das Bundesinnenministerium unter Thomas de Maizière vier Wohnungen, zwei Fahrzeuge und die KTS in Freiburg durchsuchen lassen. Ziel sei es gewesen, die zuvor verbotene unabhängige Medienplattform linksunten.indymedia.org zu zerstören, welche in der KTS ihren vermeintlichen “Vereinssitz” habe. Dieses und weitere absurde Konstrukte ermöglichen den Rechtsaußen der CDU ihre Schergen im Morgengrauen in WGs und in unser Autonomes Zentrum eindringen zu lassen. Neben fast sämtlicher technischer Ausstattung und Unterlagen wurde die Post diverser Gruppen und Einzelperson entwendet, Kaffeekassen ausgeraubt und Tresore aus den Wänden gerissen. Der Staat präsentiert nun einen „bedeutenden Schlag“ gegen den „linken Extremismus“. Tatsächlich wollen sich reaktionäre alte Herren im Wahlkampf gegen zivilgesellschaftliches Engagement profilieren. Das Vorgehen vom Freitag zeigt, dass dem Staat gegen Meinungsvielfalt und selbstverwaltete Strukturen jedes Mittel Recht ist. Die Durchsuchung der KTS und der Wohngemeinschaften liegt in einer Linie mit der Kriminalisierung linker Häuser und Plätze hier und anderswo. Dass sich das Innenministerium und das Verwaltungsgericht erdreisten, unser Autonomes Zentrum zum “Vereinssitz” der Internetplattform linksunten.indymedia.org zu machen, zeugt von völliger Ignoranz und ermöglichte dennoch staatlichen Diebstahl im großen Stil. Anwesende wurden kontrolliert und des Platzes verwiesen, alle möglichen Speichermedien, Rechner, Telefone und Geldbestände in der KTS wurden beschlagnahmt. Betroffen sind von dem Gespinst eines „Vereinssitzes von linksunten.indymedia.org“ verschiedene Theatergruppen, Künstler*innen, Konzert-Veranstalter*innen, die Umsonst- und Infoläden, Werkstätten und Büros umweltpolitischer, antifaschistischer und libertärer Gruppen. Viele dieser Zusammenhänge sind solidarisch mit linker Medienpolitik, gleichzusetzen mit de Maizières neuem Lieblingsfeind im Cyberspace sind sie jedoch keinesfalls. Wenn überhaupt, dann sind wir alle Indymedia…” Stellungnahme vom 28.08.2017 von und bei KTS Freiburg externer Link
  • Rechtsstaatlich fragwürdiges Verbot
    Reporter ohne Grenzen kritisiert das Vorgehen des Bundesinnenministeriums beim Verbot der als linksextremistisch eingestuften Website linksunten.indymedia.org als rechtsstaatlich gefährliche Entwicklung. (…) Dass die Bundesregierung ein trotz allem journalistisches Online-Portal durch die Hintertür des Vereinsrechts komplett verbietet und damit eine rechtliche Abwägung mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit umgeht, ist rechtsstaatlich äußerst fragwürdig. International ist das ein bedenkliches Signal und liefert repressiven Regimen in aller Welt einen Vorwand, es den deutschen Behörden gleichzutun…” RoG-Erklärung vom 28.08.2017 externer Link
  • Durchsuchungen wegen Linksunten: Doch keine Waffen bei Journalisten gefunden  
    Solidarität mit indymedia linksunten - Antifaschistische AktionDas Bundesinnenministerium korrigiert seine Angaben zu den Razzien in Freiburg. Ein Hauptstadtsender berichtet außerdem, zwei der Betroffenen seien Journalisten. (…) Beim Vorgehen gegen vermeintliche BetreiberInnen von Indymedia Linksunten wurden keine gefährlichen Gegenstände bei den Verdächtigen gefunden. Dies teilte das Bundesinnenministerium (BMI) auf unsere Nachfrage mit. Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte auf einer Pressekonferenz am Morgen der Durchsuchungen erklärt, bei den Betroffenen seien Waffen beschlagnahmt worden. In vielen Medien wurde die Darstellung ungeprüft übernommen. Das Stuttgarter Landeskriminalamt hatte der Presse Sprühdosen, Handschuhe, Schlagstöcke, Böller, vier Messer, vier Zwillen und ein Elektroschockgerät als Beleg für die Gewaltbereitschaft der mutmaßlichen Administratoren präsentiert. Der Besitz der Gegenstände dürfte in den allermeisten Fällen nicht strafbar sein. (…) Erst eine neuerliche Anfrage beim BMI brachte einen Tag später das  Ergebnis, dass sämtliche Funde nicht in Privatwohnungen, sondern im Freiburger autonomen Kulturzentrum KTS gemacht worden sind…” Artikel von Matthias Monroy vom 26.08.2017 bei Netzpolitik externer Link
  • “Wir sind alle Indymedia – wir sind alle linksunten”“… Wer in der letzten Zeit einmal die Seite studiert hat, konnte feststellen, dass dort Berichte über eine ganze Palette von politischen Aktionen außerhalb der Parteien zu finden waren. Ob es Mieterdemos, Kundgebungen gegen Sozialabbau oder die Organisierung eines Infostands gegen die AfD war. All diese Aktionen kamen bei Indymedia-Linksunten vor. Die Voraussetzung dazu war, dass die Berichte von den Aktivisten selber verfasst wurden. Manche schrieben anonym, doch zunehmend wurden auch Artikel mit Klarnamen verfasst und manchmal waren sogar E-Mail-Adressen und Telefonnummern unter den Beiträgen zu finden. Daraus wird deutlich, dass Indymedia eine Plattform für außerparlamentarische Politik in all ihren Formen war. Den Schwerpunkt nahm dort die Berichterstattung über völlig gewaltfreien Protest der Nichtregierungsorganisationen ein und manchmal tauchten auch Berichte über militante Aktionen auf. Doch die waren so selten, wie sie es in der politischen Realität in Deutschland tatsächlich auch sind. Wenn nun Indymedia-Linksunten unisono als Plattform der Linksextremisten adressiert wird, zeigt das nur, dass die Verfasser solcher Einschätzungen die Seite nicht kennen. Für die radikale Linke war die Plattform nicht besonders interessant, weil eben klar war, dass sie nicht nur von den Geheimdiensten eifrig mitgelesen wurden. Selbst unter den Verfassern von Beiträgen waren Geheimdienstmitarbeiter. Zudem kamen noch die Internettrolle, die solch solche Seiten angezogen werden und dafür sorgten, dass Indymedia an Bedeutung verlor. Diese Trolle sorgten auch dafür, dass Diskussionen auf Indymedia linksunten über in der Linken strittige Themen wie die Haltung im Israel-Palästina-Konflikt auf der Seite nicht möglich waren, womit die Plattform als Medium der Diskussion ausschied. Sie war so nur noch eine reine Informationsplattform und da gibt es auch genügend andere Seiten…” Artikel von Peter Nowak vom 26. August 2017 bei telepolis externer Link
  • Plattform und Vereinsverbot  
    Als ich hörte, das Bundesinnenministerium habe die Plattform linksunten.indymedia verboten, fragte ich mich nach der Rechtsgrundlage. (…) Die im BGB für einen Verein vorgesehene Mindestanzahl von sieben Menschen soll für das Vereinsgesetz nicht relevant sein oder zumindest nicht, wenn es um Verbote geht. Mal sollen zwei Personen ausreichen, mal ist von drei Personen die Rede. Zumindest in der Kommentarliteratur ist die Frage der Mindestanzahl von Mitgliedern umstritten. Eine Rechtsprechung, nach der zwei Personen für einen Verein nach dem Vereinsgesetz ausreichen, habe ich in der kurzen Zeit nicht gefunden. (…) Eine organisierte Willensbildung verlangt also eine systematische Koordinierung und eine (autoritäre) Organisationsstruktur, die faktisch auf eine organisierte Willensbildung schließen lässt. Ich habe keine Ahnung, wie das mit der Organisierten Willensbildung bei linksunten. indymedia ist, aber ich gebe zu ein wenig scheint mir das generell für Plattformen schwierig zu sein. (…) Im Sinne der Verhältnismäßigkeit bliebe noch zu prüfen, ob es nicht gerade im Hinblick darauf, dass es sich um eine Plattform handelt bei der -so habe ich das verstanden- verschiedene Menschen/Organisationen verschieden Positionen/Meinungen vertreten, mildere Mittel gibt. Es wäre insoweit an eine Anweisung zu denken, konkrete Beiträge die Straftaten darstellen, zukünftig  -auch strafbewährt bei Zuwiderhandlung-zu unterlassen, insbesondere wenn es sich um Kommentare zu Beiträgen handelt…” Juristische Bewertung vom 25. August 2017 von und bei Halina Wawzyniak externer Link
  • indymedia linksunten: Wir sind bald wieder zurück… 
    Das Team von indymedia linksunten ist aktuell wieder online externer Link mit Zitaten aus der “Unabhängigkeitserklärung des Cyberspace” vom 29. Februar 1996 von John Perry Barlow externer Link (hier dokumentiert bei telepolis). futurezone.at schreibt am 26.08.2017 dazu: “… Nach dem Verbot wurde die Unter-Domain „linksunten.indymedia.org“ von einem Server in Frankreich auf Rechner in Kanada verschoben. Die Haupt-Domain „indymedia.org“ gehört einem Verein zur „Demokratisierung der Kommunikation“ (Associacao Brasileira pela Democratizacao da Comunicacao) in Sao Paulo (Brasilien). Das Verbot des Innenministeriums bezieht sich nur auf den „linksunten“-Bereich…”
  • Razzien in Freiburg – indy linksunten verboten“… Die Website zeigt zur Zeit eine statische Seite. Unseres Wissens nach hatten die Behörden zu keinen Zeitpunkt Zugriff auf die technische Infrastruktur. Indy linksunten hat mehrfach betont, dass sie keine IP-Adressen speichern. Sogar das „Kennzeichen“ des seit fast zwanzig Jahren existierenden internationalen Netzwerks für unabhängige Medienarbeit wurde von den Behörden unter Strafe gestellt, wenn es in Kombination mit dem Schriftzug linksunten.indymedia.org verwendet wird. (…) Indymedia zu illegalisieren ist der Versuch, soziale Bewegungen mundtot zu machen und einzelne Aktivist_innen einzuschüchtern. Doch wir werden trotz der Regierungen, die diesen und andere Staaten mit Gewalt möglich machen, weiterhin für freie Meinungsäußerung und freie Medien kämpfen. Wir werden solidarisch mit unseren Genoss_innen, deren Freiheiten heute vom Staat angegriffen worden sind, zusammenstehen. Harte Zeiten erfordern unabhängige Berichterstattung! Getroffen hat es einige – gemeint sind wir alle!” Erklärung der Soligruppe Unabhängige Medien Freiburg vom 25.08.2017 bei indymedia externer Link
  • Ein Angriff auf die organisierte Linke! 
    Am heutigen Vormittag wurden mehrere Räumlichkeiten und Wohnungen in Freiburg durchsucht. Die Stadt muss seitdem eine Besetzung durch Polizei und Verfassungsschutz ertragen – Helikopter, Polizeiwannen, Absperrungen und Observationen. Dies ist IHRE Sicherheitspolitik. (…) Dies ist, so meinen wir als Interventionistische Linke, ein Vorgeschmack auf Angriffe gegen all jene, die Widerstand leisten, die die kapitalistische Ordnung tatsächlich bezweifeln. Ein Vorgeschmack auf die Repression der kommenden Jahre. Ein Vorgeschmack für alle, die im Juli gegen den G20 demonstriert haben – kurzum es ist ein Angriff auf alle Linke. Wir stehen solidarisch mit den Betroffenen in Freiburg!” Solistatement mit indymedia linksunten der Interventionistischen Linken vom 25. August 2017 externer Link
  • Wahlkampfmanöver: Innenminister verbietet linksunten.indymedia.org 
    Mitten im Wahlkampf verkündet das Bundesinnenministerium das Verbot der linken Plattform. Fraglich ist dabei nicht nur die rechtliche Grundlage und die Einstufung der Webseite als Verein. Auch wurde die Löschung einzelner strafrechtlich relevanter Artikel offenbar nicht versucht, sondern gleich die ganze Plattform verboten. (…) Laut Auskunft des Innenministers auf der Pressekonferenz sind dem Verbot keine Gerichtsbeschlüsse gegen einzelne strafrechtlich relevante Inhalte vorausgegangen, mit denen versucht wurde, diese aus dem Netz zu bekommen. Die Artikel seien in der Regel anonym verfasst und man könne nicht anonym jemanden verklagen. Das erklärt allerdings nicht, warum die Strafverfolgungsbehörden bei offensichtlicher Kenntnis der Betreiber nicht diesen Gerichtsbeschlüsse zustellten und so eine Löschung der beanstandeten Inhalte zu bewirken versuchten. Wenn der Staat aber den Rechtsrahmen nicht ausschöpft, der ihm zur Verfügung steht, dann erscheint diese Aktion wie ein Wahlkampfmanöver, um eine missliebige politische Plattform auszuschalten und Stimmen im rechten Lager sammeln…” Beitrag von Markus Reuter vom 25.08.2017 bei Netzpolitik externer Link
  • Die Geschichte von Indymedia: Ein Vorreiter des Bürgerjournalismus 
    Seit Entstehung 1999 hat sich das unabhängige Internetportal Indymedia über die ganze Welt verbreitet...” Ein Überblick über die Entstehungsgeschichte und warum sowohl Linke als auch Kriminalpolizisten die Plattform schätzen von Simon Rebiger am 25.08.2017 bei Netzpolitik externer Link
  • Verbot von Indymedia Linksunten mit Hausdurchsuchungen in Freiburg: “Ein Angriff auf die Pressefreiheit!”Das Bundesinnenministerium hat die Internetplattform indymedia.linksunten verboten. In Freiburg hat es am heutigen Morgen (25. August) 5 Hausdurchsuchungen gegeben. Eine davon fand im autonomen Zentrum KTS statt. Die Internetplattform wurde absurderweise als Verein eingestuft. Wir haben mit Dirk Spöri von der Linkspartei gesprochen und zunächst gefragt, warum die baden-württembergische Linkspartei das Verbot kritisiert.” Interview vom 25. August 2017 beim Radio Dreyeckland externer Link Audio Datei
  • Viel Kritik am Verbot von »Linksunten Indymedia«
    Innenministerium untersagt linksradikale Plattform / Portal laufe »nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider« / Website nicht mehr erreichbar
    (…) Wie zunächst der »Spiegel« berichtet hatte, sei eine entsprechende Verbotsverfügung den drei in Freiburg lebenden Betreibern der Website zugestellt worden. Dabei kam es auch zu Hausdurchsuchungen, Computer wurden beschlagnahmt. Festnahmen gab es allerdings keine. (…)Eine vollständige und dauerhafte Abschaltung des Webportals dürfte sich schwierig gestalten, da die Website nicht auf einem einzelnen Server gespeichert ist. De Maizière räumte ein, dass die Abschaltung der Plattform »heute oder morgen technisch noch nicht möglich sein wird«. Der Innenminister betonte, dass sich das Verbot ausschließlich gegen den nach seinen Worten linksradikalen Ableger des weltweiten Netzwerks »Indymedia« richte
    … Laufend aktualisierter Artikel von Robert D. Meyer vom 25.08.2017 bei Neues Deutschland online externer Link
  • Indymedia-Verbot: Wahlkämpfer de Maizière 1 – Pressefreiheit 0
    Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hat einen deutschen Teil des weltweit publizierenden Portals Indymedia verboten. Unter dem Namen Indymedia existieren mehr als 150 lokale Plattformen für Medienaktivismus und Graswurzel-Journalismus. Das Verbot der Sektion „linksunten“ ist ein Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland…” Kommentar von Felix Christians vom 25. August 2017 bei den Ruhrbaronen externer Link
  • Siehe auch bei Twitter #linksunten und #indymedia

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