Dienstag, 7. Mai 2019

Behörden und Polizei: Freie Bahn der Nazi-Demonstration in Plauen


Nazis rausDer Aufzug war genau choreografiert. In Reih und Glied, mit hellbraunen Hemden, Trommeln, brennenden Signalfackeln und Dutzenden Fahnen marschierten die 500 Rechtsextremen des „III. Wegs“ am 1. Mai durch Plauen. Die sächsische Polizei ließ es geschehen – und erntet nun Kritik. Von „einem Auftritt in NS-Reinform“ spricht die Linken-Landtagsabgeordnete Jule Nagel, die sich am Gegenprotest in Plauen beteiligte. Die Neonazis seien „quasi in Uniform“ marschiert, hätten in Reden Migranten und Politiker bedroht. „Das hätte verhindert werden müssen“, so Nagel zur taz. (…) Die Polizei wies die Kritik zurück. Die Fackeln, Trommeln und Fahnen seien von der Versammlungsbehörde des Landkreises genehmigt worden, sagte ein Sprecher der zuständigen Polizei Zwickau. Zur Uniformierung kenne man die Rechtsprechung. „Das, was in Plauen gezeigt wurde, war rechtlich aber nicht zu beanstanden.“ Auch dass die Neonazis einen Galgen mitgebracht hatten, an dem sie eine EU-Flagge aufknüpften, sei vom Landkreis genehmigt worden, so der Polizeisprecher. Und dass die Rechtsextremen später kollektiv über die Flagge trampelten? Laut Polizei ebenfalls kein Verstoß. Dies wäre nur bei Staatsflaggen der Fall gewesen – die EU-Fahne sei hier ausgenommen. In einer Bilanz sprach die Polizei in Plauen von einem „friedlichen Geschehen“…“ – aus dem Bericht „Genehmigung selbst für den Galgen“ von Konrad Litschko am 02. Mai 2019 in der taz online externer Link über den Rechtsradikalismus in Sachsen – von Polizei und Behörden, wie man sieht: Das bisschen Galgen und braune Uniformen wird man ja noch friedlich tragen dürfen… Siehe dazu auch einen weiteren Beitrag zur rechten Mitte in Sachsen und unser Dossier: Brauner 1. Mai 2019 – nicht ohne Proteste
  • „Viel Kritik nach Neonazi-Aufmarsch in Plauen“ am 02. Mai 2019 in der FR online externer Link ist eine dpa-Meldung, die unter anderem besagt: „Nach einem Marsch gleich gekleideter Rechtsextremisten mit Trommeln und Fahnen durch Plauen stehen die sächsische Landesregierung und der Landkreis als Versammlungsbehörde in der Kritik. Grüne und Linke in Sachsen forderten Aufklärung, warum die Demonstration nicht unterbunden wurde. Auch SPD und Zentralrat der Juden kritisierten die Genehmigung der Versammlung der rechtsextremen Kleinstpartei Der Dritte Weg am 1. Mai.  (…) Der Aufmarsch habe ausgerechnet am Vorabend des jüdischen Shoa-Gedenktages stattgefunden und lasse Erinnerungen an das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte wach werden. Der SPD-Vizefraktionschef im Landtag, Henning Homann, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Aufmärsche im SA-Stil dürfen und werden wir nicht dulden.“ Der Vogtlandkreis war am Donnerstag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Das sächsische Versammlungsgesetz verbietet es, „öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen“, wenn dies einschüchternd wirken kann.  Hätte die Polizei einen Verstoß festgestellt, hätte sie die Versammlung auflösen können und gegen einzelne Teilnehmer Anzeige erstatten müssen. Am Donnerstag schrieb Sachsens Polizei auf Twitter, dass es sich bei den T-Shirts nach ihrer Einschätzung nicht um gleichartige Kleidung gehandelt habe, da „keine Anlehnung an aktuelle oder historische Uniformen ersichtlich war“. Daher habe es keinen Verstoß gegen das Uniformierungsverbot gegeben. ..“

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