Freitag, 9. November 2018

Am 9. November 1938 verübten Mitglieder von NSDAP, SA und SS im gesamten Deutschen Reich Gewalttaten gegen die jüdische Bevölkerung

Ein Pogrom wird inszeniert


Von Knut Mellenthin
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Während der reichsweiten Pogrome am 9. und 10. November 1938 werden Jüdinnen und Juden verfolgt, verschleppt und auch – wie hier in Hamburg – verhöhnt
Knut Mellenthin schrieb an dieser Stelle zuletzt am 20. August 2018 über den Krieg zwischen Iran und Irak, der vor 30 Jahren beendet wurde.
Zwischen dem 27. und dem 29. Oktober 1938 werden 17.000 in Deutschland lebende Juden mit polnischer Staatsangehörigkeit aus ihren Wohnungen geholt, zu Sammelstellen getrieben und schließlich über die Grenze abgeschoben. Tausende müssen bei niedrigen Temperaturen mit provisorischen Hilfsmitteln tagelang im »Niemandsland« kampieren, bevor die polnischen Behörden sich bereit erklären, sie aufzunehmen.
Am 3. November 1938 erhält der bei Verwandten in Paris lebende, in Hannover geborene 17jährige Herschel Grynszpan eine Postkarte von seiner Schwester, die ihm die Abschiebung seiner aus Polen stammenden Familie schildert.
Vier Tage später, am 7. November erscheint Herschel Grynszpan bei der deutschen Botschaft in Paris und verlangt, einen leitenden Beamten zu sprechen, um angeblich ein wichtiges Dokument zu übergeben. Er wird vom Legationssekretär Ernst vom Rath empfangen und schießt ihn nieder.
Nach dem Tod vom Raths am Nachmittag in Paris verüben Anhänger der NSDAP und deren Nebenorganisationen, vor allem der SA, am späten Abend des 9. November im gesamten Reich Gewalttaten gegen die jüdische Bevölkerung. Sie dauern mit örtlichen Unterschieden bis zum Vormittag des 10. November. Dann werden sie durch eine offizielle Anordnung beendet.
Mindestens 91 Juden, vermutlich mehr als 100, werden im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Novemberpogrom ermordet, Hunderte zusammengeschlagen und teilweise schwer verletzt. 7.500 Geschäfte und 270 Synagogen ebenso wie ungezählte Wohnungen werden verwüstet und zerstört. 30.000 jüdische Männer und männliche Jugendliche werden festgenommen und in Konzentrationslager gebracht.
Propagandaminister Josef Goebbels hatte gleich am Tag des Attentats die gesamte Presse angewiesen, die Nachricht in großer Aufmachung zu bringen und in Kommentaren »darauf hinzuweisen, dass das Attentat des Juden die schwersten Folgen für die Juden in Deutschland haben muss, und zwar auch für die ausländischen Juden in Deutschland«. Daraufhin hieß es am folgenden Tag, dem 8. November, beispielsweise im Leitartikel der Parteizeitung Völkischer Beobachter: »Es ist klar, dass das deutsche Volk aus dieser neuen Tat seine Folgerungen ziehen wird. Es ist ein unmöglicher Zustand, dass in unseren Grenzen Hunderttausende von Juden noch ganze Ladenstraßen beherrschen, Vergnügungsstätten bevölkern und als ›ausländische Hausbesitzer‹ das Geld deutscher Mieter einstecken, während ihre Rassegenossen draußen zum Krieg gegen Deutschland auffordern und deutsche Beamte niederschießen.«

»Juden müssen raus«

Damit waren einige der nach dem 9. November offiziell verkündeten Maßnahmen zur weiteren Enteignung und Entrechtung der Juden angedeutet. Unabhängig von den aktuellen Ereignissen waren diese schon seit mehreren Monaten in Vorbereitung gewesen. Insbesondere waren mit den Verordnungen über die Anmeldung des Vermögens von Juden (26.4.1938) und über die Registrierung und Kennzeichnung jüdischer Gewerbebetriebe (14.6.1938) die Grundlagen für eine vollständige Erfassung – und damit sowohl für Enteignungsmaßnahmen wie auch für die systematischen Zerstörungen in der Pogromnacht – geschaffen worden.
Durch andere Vorschriften wurde die »Unterstützung der Tarnung jüdischer Gewerbebetriebe« (22.4.1938) und die »gesetzwidrige Verbringung von Vermögen ins Ausland« (14.5.1938) mit schweren Gefängnisstrafen bedroht. Alle Banken und Sparkassen waren vom Wirtschaftsministerium angewiesen, Firmen von Juden keinen Kredit mehr zu gewähren (14.6.1938). Juden durften außerdem weder Börsen noch Großmärkte besuchen (20.6.1938). Letzteres machte für jüdische Einzelhändler einen normalen Geschäftsbetrieb unmöglich. Am 14. Oktober 1938 hatte Hermann Göring auf einer Besprechung, die er als Beauftragter für den 1936 institutionalisierten Vierjahresplan einberufen hatte, laut Protokoll verkündet: »Die Judenfrage müsste jetzt mit allen Mitteln angefasst werden, denn sie müssten aus der Wirtschaft raus. Unter allen Umständen zu unterbinden ist aber die wilde Kommissar-Wirtschaft, wie sie sich in Österreich ausgebildet hat. Diese wilden Aktionen müssten aufhören und die Erledigung der Judenfrage darf nicht als Versorgungssystem untüchtiger Parteigenossen angesehen werden«. Gemeint war damit das Ziel, die sogenannten Arisierungen, die Enteignung oder Verschleuderung jüdischer Betriebe zu Phantasiepreisen, unter zentrale Kontrolle zu bringen.

Warten auf vom Raths Tod

Am 9. November 1938 hieß es im Leitartikel des Völkischen Beobachters: »Da sich das Judentum der Welt selbst mit dem Verbrecher in Paris identifiziert, so ist es das Recht des deutschen Volkes, auch die Juden in Deutschland, gleichgültig, ob sie einen deutschen oder ausländischen Pass besitzen, mit diesem Verbrechen zu identifizieren. (…) Die Schüsse von Paris bleiben nicht ungesühnt, davon kann die Judenheit überzeugt sein!«
Trotz der unmissverständlichen Drohungen folgten zunächst außer dem Verbot der wenigen noch existierenden jüdischen Zeitungen und der Vereinigung Jüdischer Kulturbünde keine praktischen Maßnahmen. Adolf Hitler, der am Abend des 8. November in einer der Münchner Bierhallen sprach, erwähnte in seiner Rede das Attentat von Paris nicht einmal. Offenbar wollte die Naziführung vor ihren Entscheidungen zunächst die weitere Entwicklung des Falles Rath, d. h. des Zustands des Angeschossenen, abwarten.
Hitler hatte noch in der Nacht des 7. November seinen persönlichen Arzt Dr. Brandt und einen weiteren Mediziner zur Teilnahme an der Behandlung des Diplomaten nach Paris geschickt. Die beiden kamen frühmorgens am 8. November in Paris an. Nach ihrer ersten Visite bei vom Rath bezeichneten sie dessen Zustand zwar als ernst – die Milz musste entfernt werden, auch der Magen war verletzt –, doch bestehe noch »Hoffnung für den weiteren Verlauf«. Am frühen Nachmittag des 8. November trat eine leichte Besserung ein, doch verschlechterte sich am Vormittag des 9. November der Zustand des Diplomaten sichtlich. Kurz vor 12 Uhr gab der behandelnde französische Chirurg die Hoffnung auf Rettung des Patienten auf. Gegen 15 Uhr fiel vom Rath ins Koma, und gegen 17 Uhr stellten die Ärzte offiziell seinen Tod fest.

Goebbels-Theater

Vier Stunden später: Am Abend des 9. November 1938 findet im Münchner Rathaus die traditionelle Feier zur Erinnerung an den Putschversuch der NSDAP vom 9. November 1923, den sogenannten Marsch auf die Feldherrnhalle, statt. Gegen 21 Uhr erscheint an Hitlers Tisch ein Bote, der offensichtlich etwas Überraschendes und Erschreckendes mitzuteilen hat. Augenzeugen beobachten ein längeres »intensives« und »sehr eindringliches«, aber leises Gespräch zwischen dem schwer erschüttert wirkenden Hitler und Goebbels. Danach verlässt »der Führer« vorzeitig die Versammlung, ohne seine übliche Rede zu halten und ohne dass zunächst eine Erklärung für diesen plötzlichen Aufbruch gegeben wird.
Erst gegen 22 Uhr gibt Goebbels den Tod vom Raths bekannt und hält eine aufhetzende Rede: In den Gauen Kurhessen und Magdeburg-Anhalt sei es bereits zu antijüdischen »Kundgebungen« gekommen, bei denen Geschäfte von Juden zertrümmert und Synagogen in Brand gesteckt worden seien. Hitler habe entschieden, »dass derartige Demonstrationen von der Partei weder vorzubereiten noch zu organisieren seien. Soweit sie spontan entstünden, sei ihnen aber auch nicht entgegenzutreten«. Das Ergebnis dieser Ansprache war, dass die zahlreich anwesenden hochrangigen Parteifunktionäre zu den nächsten verfügbaren Telefonen rannten, um an die ihnen untergeordneten Dienststellen die Anweisung zum Pogrom weiterzugeben.
Goebbels’ Formulierungen seien wohl, hieß es im Februar 1939 in einem Untersuchungsbericht des Parteigerichts, von allen anwesenden Funktionären »so verstanden worden, dass die Partei nach außen nicht als Urheber der Demonstrationen in Erscheinung treten, sie in Wirklichkeit aber organisieren und durchführen sollte«. Offenbar habe Goebbels es auch genau so gemeint. Den aktiven Nationalsozialisten sei »aus der Kampfzeit« – gemeint war damit die Weimarer Republik bis zur Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 – »selbstverständlich, dass Aktionen, bei denen die Partei nicht als Organisator in Erscheinung treten will, nicht mit letzter Klarheit und in allen Einzelheiten befohlen werden«.
In dem Untersuchungsbericht stand außerdem: Goebbels habe, als ihm gegen zwei Uhr morgens am 10. November die erste Tötung eines Juden gemeldet wurde, sinngemäß geantwortet: »Der Melder solle sich wegen eines toten Juden nicht aufregen; in den nächsten Tagen würden Tausende von Juden daran glauben müssen«. Daraus schlussfolgerte das Parteigericht, »dass der schließliche Erfolg gewollt, mindestens aber als möglich und erwünscht in Rechnung gestellt wurde. Dann hat aber der einzelne Täter nicht nur den vermeintlichen, sondern den zwar unklar zum Ausdruck gebrachten, aber richtig erkannten Willen der Führung in die Tat umgesetzt.«
Um eine strafrechtliche Verfolgung der während des Pogroms begangenen Taten zu unterbinden, hatte der preußische Ministerpräsident und Innenminister Hermann Göring unter ausdrücklicher Ausschaltung der Justiz das Parteigericht und die Gestapo mit allen Untersuchungen beauftragt. Die meisten Verfahren wurden eingestellt. Ein SA-Sturmführer bekam eine Verwarnung, weil er »entgegen gegebenem Befehl«, wie in diesem Einzelfall angenommen wurde, ein jüdisches Ehepaar erschossen hatte. Nur einzelne SA-Leute, die Vergewaltigungen begangen hatten, wurden in Haft genommen und zu geringen Strafen verurteilt: nicht etwa wegen ihrer kriminellen Taten als solche, sondern wegen »Rassenschande«.
Vom Rath war ungefähr vier Stunden vor Beginn der Parteiversammlung gestorben. Aus Goebbels’ Tagebuch wissen wir sicher, dass er die Todesnachricht bereits am späten Nachmittag erhalten hatte. Offensichtlich hatte er in seiner Funktion als Propagandaminister dafür gesorgt, dass die Meldung nicht sofort durch den Rundfunk und die Abendzeitungen verbreitet worden war. Aber dass Hitler um 21 Uhr noch nicht informiert war, ist äußerst unwahrscheinlich. Die Entsendung seiner beiden Ärzte nach Paris hatte sicher auch die Funktion, ständig über die aktuelle Entwicklung auf dem laufenden zu bleiben.
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Die Pogrome hatten eine lange Vorgeschichte. Hetzmarsch der SA durch die Straßen von Berlin, vermutlich im November 1937

Rache für den Dolchstoß

Dass vom Rath gerade am 9. November, dem Jahrestag des Putschversuchs von 1923, starb, war aus Sicht der Pogromregie ein sehr günstiger, geradezu unverzichtbarer Umstand: An diesem Tag war die gesamte Partei samt Nebenorganisationen überall im Reich in »feierlicher« Stimmung und leicht zu mobilisieren. Ein großer Teil der höheren Partei-, SA- und SS-Führer war zu den zweitägigen Feiern und Besprechungen in München versammelt. Sie konnten sofort als Multiplikatoren angesprochen werden. Nur in einem solchen Rahmen war es möglich, durch ein paar scheinbar spontan gesprochene Worte des Propagandaministers, ohne expliziten und eindeutigen Befehl, ein Pogrom in Gang zu setzen. Es waren im Grunde so ausgesprochen günstige Umstände, dass man an der Zufälligkeit des Datums zweifeln möchte.
Die Verwunderung wird durch ein weiteres Moment noch gesteigert: Der Todestag vom Raths war nicht nur der 15. Jahrestag des Münchner Putschversuchs, sondern zugleich der 20. Jahrestag des 9. November 1918. Dieses Datum hatte in der NS-Ideologie eine zentrale Bedeutung: Es war der Tag, an dem der deutsche Kaiser abdankte und die Republik ausgerufen wurde. Aus deutschnationaler und nazistischer Sicht stand dieses Datum für den zum »Dolchstoß in den Rücken der Front« mystifizierten militärischen Zusammenbruch und für das verhasste parlamentarisch-demokratische »System«.
Für beides wurden neben der marxistischen Arbeiterbewegung in erster Linie »die Juden« verantwortlich gemacht. »Novemberverbrecher« war ein beliebtes Schimpfwort der nazistischen Propaganda während der Weimarer Republik gewesen. Mit dem Datum des 9. November verband sich von vornherein der Gedanke der Rache, wie es Hitler am 21. Januar 1939 beim Empfang des tschechoslowakischen Außenministers Frantisek Chvalkovsky ausgesprochen haben soll: »Die Juden würden bei uns vernichtet. Den 9. November hätten die Juden nicht umsonst gemacht, dieser Tag würde gerächt werden.«

Die Opfer zahlen den Schaden

Am 12. November 1938 leitete Göring in seiner Funktion als Beauftragter für den Vierjahresplan eine Sitzung mit maßgeblichen Vertretern verschiedener Regierungsbehörden und des Polizeiapparates. Zu Beginn teilte er mit, dass »im Auftrag des Führers (…) die Judenfrage jetzt einheitlich zusammengefasst werden soll und so oder so zur Erledigung zu bringen ist«. Da das »Problem« vor allem wirtschaftlicher Natur sei, müsse auf diesem Gebiet »der Hebel angesetzt werden«.
Als Ergebnis des Treffens notierte Ernst Woermann, der an der Konferenz als Leiter der Politischen Abteilung im Außenministerium teilnahm: 1. »Arisierung der Wirtschaft soll beschleunigt durchgeführt werden«. 2. »Enteignung von jüdischem Grundbesitz, Kunstgegenständen, Schmuck, Aktien usw.« 3. »Sofortige Prüfung durch zuständige innere Ressorts der Frage der Zwangsarbeit des jüdischen Proletariats. Prüfung der Frage der Beschränkung der Freizügigkeit der Juden (Ghettos) …« 6. »Jüdische Auswanderung soll auf jede Weise gefördert werden«. Unter Punkt 8 hieß es in den Aufzeichnungen des Diplomaten: »Strengstes Verbot eigenmächtiger Aktion sofort an Reichsstatthalter und Parteistellen«. Das bezog sich in erster Linie auf die »wilden Arisierungen«.
Am 12. November wurden im Reichsgesetzblatt drei von Göring kraft seiner Vollmacht als Beauftragter für den Vierjahresplan verfügte Bestimmungen »zum Schutz der deutschen Rasse« amtlich veröffentlicht. Im einzelnen handelte es sich dabei um Folgendes:
Erstens die »Verordnung über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit«. Die deutschen Juden »in ihrer Gesamtheit« wurden wegen des Attentats auf vom Rath zu einer »Entschädigungszahlung« von einer Milliarde Reichsmark (RM) verpflichtet. Eine Durchführungsverordnung vom 21. November legte fest, dass alle Juden mit einem Vermögen über 5.000 RM bis zum 15. August 1939 in vier Raten ein Fünftel ihres Besitzes an das Finanzamt zahlen sollten.
Zweitens die »Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben«. Dadurch wurde Juden ab dem 1. Januar 1939 der Betrieb von Verkaufsstellen des Einzelhandels, Versandgeschäften und die selbständige Führung von Handwerksfirmen verboten. Weiter wurde allen Juden untersagt, »auf Märkten aller Art, Messen oder Ausstellungen Waren oder gewerbliche Leistungen anzubieten, dafür zu werben oder Bestellungen darauf anzunehmen«. Juden durften nicht mehr »Betriebsführer«, also Chef eines Unternehmens sein. Als Juden geltende leitende Angestellte sollten »ohne Versorgungsbezüge und Abfindungen« entlassen werden.
Drittens die »Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbebetrieben«. Dadurch wurden alle Juden verpflichtet, auf eigene Kosten alle Schäden »sofort zu beseitigen«, die der Nazimob während der Tage des Pogroms an ihren Läden und Wohnungen verursacht hatte. Die Anregung dazu hatten die großen Versicherungen an Göring herangetragen, die sich Millionenzahlungen ersparen wollten. Sicher hatten sie nicht damit gerechnet, dass Göring zusätzlich noch verfügte: »Versicherungsansprüche von Juden (…) werden zugunsten des Reiches beschlagnahmt.«
Die neuen Maßnahmen gingen im wesentlichen auf Anweisungen Hitlers zurück. Goebbels vermerkte am 11. November in seinem Tagebuch: »Der Führer will zu sehr scharfen Maßnahmen gegen die Juden schreiten. Sie müssen ihre Geschäfte selbst wieder in Ordnung bringen. Die Versicherungen zahlen ihnen nichts. Dann will der Führer die jüdischen Geschäfte allmählich enteignen. (...) Ich gebe entsprechende Geheimerlasse heraus.«
Zu diesem Zeitpunkt lebten in Deutschland – nach den Kriterien der Nazis – immer noch mehr als eine halbe Million Juden. Ungefähr 515.000 waren es zum Zeitpunkt der Machtübergabe an Hitler im Januar 1933 gewesen. Anfang 1938 war die Zahl der im Deutschen Reich lebenden Juden auf 350.000 gesunken. Aber 190.000 kamen im März 1938 durch den »Anschluss« Österreichs neu hinzu.
Schon vor dem 9. November 1938 war die Naziführung fest entschlossen, die Unterdrückung und Vertreibung der deutschen Juden zuzuspitzen. Das stand in engem Zusammenhang mit der Tatsache, dass für 1939 eine kriegerische Konfrontation geplant war, ohne dass allerdings schon definitiv feststand, gegen wen und in welchem Umfang. Die Annexion der sogenannten Sudetengebiete nach dem Münchner Gipfeltreffen (Ende September 1938) war die letzte Eroberung, die Hitler auf dem Wege der Verhandlungsdiplomatie machen wollte. Danach wurden in der Außenpolitik kaum noch taktische Rücksichten genommen, und auch im Vorgehen gegen die Juden fielen fast alle Hemmungen fort.
Sofort nach dem Novemberpogrom begann man, offen von der Vernichtung der Juden im kommenden Krieg zu sprechen. Den Anfang machte Göring während der von ihm einberufenen und geleiteten Regierungskonferenz am 12. November 1938: »Wenn das Deutsche Reich in irgendeiner absehbaren Zeit in außenpolitischen Konflikt kommt, so ist es selbstverständlich, dass wir (…) in allererster Linie daran denken werden, eine große Abrechnung an den Juden zu vollziehen.«

Juden als »Faustpfand«

Das SS-Organ Das Schwarze Korps begründete in seiner Ausgabe vom 24. November 1938, warum man bis dahin – gemessen am eigenen Programm – ein relativ langsames, bloß schrittweises Vorgehen bei der antijüdischen Politik habe wählen müssen: 1933 habe Deutschland noch die militärische Macht gefehlt, die es jetzt besitze. »Damals wäre es den Juden vielleicht gelungen, die Völker in einen Rachekrieg gegen uns zu hetzen«. Jetzt aber könne keine Macht der Welt Deutschland mehr daran hindern, »die Judenfrage nunmehr ihrer totalen Lösung zuzuführen«. Das Ergebnis werde »das tatsächliche und endgültige Ende des Judentums in Deutschland, seine restlose Vernichtung« sein.
Unüberhörbar war schließlich Hitlers Ankündigung im Reichstag am 30. Januar 1939, dem sechsten Jahrestag seiner Ernennung zum Reichskanzler: »Wenn es dem internationalen Finanzjudentum inner- und außerhalb Europas gelingen sollte, die Völker noch einmal in einen Weltkrieg zu stürzen, dann wird das Ergebnis nicht die Bolschewisierung der Erde und damit der Sieg des Judentums sein, sondern die Vernichtung der jüdischen Rasse in Europa.«
Hitler wiederholte diese Drohung während des Krieges noch mehrmals öffentlich, erstmals am 30. Januar 1941. Möglicherweise war damit die Absicht verbunden, die Juden in Deutschland und im deutschen Einflussbereich als Geiseln gegen ein Eingreifen der USA in den Krieg einzusetzen. Goebbels hatte schon am 25. Juli 1938 ins Tagebuch notiert: »Hauptsache ist, dass die Juden hinausgedrückt werden. In 10 Jahren müssen sie aus Deutschland entfernt sein. Aber vorläufig wollen wir die Juden noch als Faustpfand hierbehalten.«

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