Mittwoch, 15. Januar 2020

Streit um EU-Mindestlohn – Europäischer Gewerkschaftsbund diskutiert Vorschlag der Kommission


MindestlohnDie neue Chefin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, hat im Juli eine Initiative für einen EU-weiten Mindestlohn angekündigt. Viele Gewerkschafter aus der Staatengemeinschaft jubeln. Nicht so die schwedischen Kollegen. Deshalb gibt es Streit in der Bewegung. (…) Der skandinavischen Tradition folgend, verbaten sich die schwedischen Gewerkschaften daraufhin einen Eingriff in ihre Lohnfindungssysteme. In den nordischen Ländern wird die Rolle von Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Kapitalvertretern stark betont. Laut OECD-Statistik ist die Tarifdeckung mit 90 Prozent in Schweden besonders hoch. 65 Prozent der Beschäftigten sind gewerkschaftlich organisiert. Daraus ergibt sich eine starke Verhandlungsposition. »Tarifverträge und individuelle Arbeitsverträge sind der einzige Weg, um zu definieren, wie ein Arbeiter für seine Arbeit bezahlt werden sollte«, befand die gewerkschaftliche Dachorganisation LO bereits 2011 in einem Dokument zur Bedeutung von Tarifverträgen. Diese Position wird von allen drei schwedischen Gewerkschaftsverbänden und darüber hinaus von breiten Teilen der politischen Landschaft geteilt. (…) Visentini argumentiert nun, die Kommission habe aus seiner Sicht keinen gesetzlichen Mindestlohn für alle EU-Staaten vorgeschlagen. Die schwedischen Kollegen hätten das falsch verstanden. (…) Dass der Ankündigung von der Leyens viel Konkretes folgt, ist allerdings, unabhängig von der Position der Gewerkschaften, fraglich. Schließlich fehlt der EU für derartige Maßnahmen die politische Kompetenz: In Paragraph 153 des EU-Vertrags, wo geregelt ist, auf welchen Gebieten die EU arbeitsmarktpolitisch aktiv werden kann, heißt es unmissverständlich: »Dieser Artikel gilt nicht für das Arbeitsentgelt, das Koalitionsrecht, das Streikrecht sowie das Aussperrungsrecht.« Letztlich dürfte es sich bei von der Leyens Mindestlohnplänen daher um nicht viel mehr handeln als ein sozialpolitisches Plazebo. Die Diskussionen zeigen allerdings, welcher Sprengstoff in dem Thema steckt – und wie schwierig es für Gewerkschaften ist, auf EU-Ebene zusammenzuarbeiten.” Beitrag von Steffen Stierle bei der jungen Welt vom 12. Dezember 2019 externer Link, siehe dazu:
  • EU-Kommission prüft Einführung eines europäischen Mindestlohns New
    “Die Arbeitgeber laufen Sturm gegen dieses Vorhaben: Brüssel denkt über eine Untergrenze für die Bezahlung der Arbeitnehmer nach. (…) Sozialkommissar Nicolas Schmit denkt darüber nach, erstmals eine europäische Lohnuntergrenze festzulegen. „Ein EU-Rechtsrahmen für Mindestlöhne kann helfen, Ungleichheiten zu bekämpfen und einen zerstörerischen Wettlauf nach unten bei den Arbeitskosten zu vermeiden“, sagte Schmit dem Handelsblatt. Der Luxemburger folgt damit einem Auftrag der neuen EU-Kommissionspräsidentin. Ursula von der Leyen hatte bereits in ihrer Bewerbungsrede im Sommer eine europäische Regelung zum Mindestlohn angekündigt. Die Christdemokratin hatte auf diese Weise die Sozialisten im Europaparlament umworben, deren Stimmen sie für ihre Wahl an die Spitze der wichtigsten EU-Institution benötigte. Bei von der Leyens eigenen Parteifreunden kommt die Idee weniger gut an. „Ich bin kein Freund eines europäischen Mindestlohns und kann keinen Sinn darin erkennen“, beschwert sich Europaparlamentarier Markus Ferber (CSU). EU-Kommissar Schmit treibt das Vorhaben gleichwohl voran. Am kommenden Dienstag startet der Sozialdemokrat eine Konsultation bei den Sozialpartnern: Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen Position zu einem europäischen Mindestlohn beziehen. Nach Abschluss des rund dreimonatigen Konsultationsverfahrens könnte dann im Sommer ein EU-Richtlinienentwurf zum Mindestlohn folgen. (…) Ein Einheitslohn für alle sei natürlich nicht geplant, wird in Kommissionskreisen betont. Vielmehr denkt Schmit daran, relativ zum Durchschnittslohn des jeweiligen Landes eine prozentuale Untergrenze festzulegen. Gewerkschaften, Sozialdemokraten und Grüne gehen davon aus, dass diese Untergrenze bei 60 Prozent des Medianlohns, also des mittleren Einkommens, liegen müsste, um das Existenzminimum abzudecken…” Beitrag von Ruth Berschens vom 12. Januar 2020 beim Handelsblatt online externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=159391

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