Donnerstag, 23. Januar 2020

DOPPELPROZESS AM 31.01. IN KERPEN


20.01.20
hambacher forst 5.9Am Freitag, 31. Januar 2020 wird es in Kerpen gleich zwei Prozesse hintereinander geben, die von den Angeklagten gemeinsam mit ihrer Laienverteidigung bestritten werden.
Laienverteidigung bedeutet, dass die Verteidigung nicht von staatlich geprüften Rechtsanwält*innen, sondern von gemeinsam mit ausgewählten Compas und/oder solidarischen Unterstützer*innen in enger Absprache mit den Anklagten* übernommen wird.
In beiden Verhandlungen geht es um Fälle während der Räumung des Hambacher Forsts im Herbst 2018. Damals wurden unter fadenscheinigen Begründungen der Wald und mindestens 77 Baumhäuser geräumt, um eine Rodung des verbliebenen Waldes noch schnell vor Verhandlung der Klage um einen Rodungsstop durchzuziehen. Trotz eines im Wald und NRW nie zuvor gesehenen Aufgebots an Bullen, technischer Spielereien und so weiter dauerte die Räumung über vier Wochen. Die Cops gingen dabei brutal vor, auch bei zahlreichen Demonstrationen.
Um 9 Uhr wird gegen zwei Angeklagte verhandelt, die während einer dieser Demos „ACAB“ in Richtung Polizei gerufen haben sollen. Verfahren wegen Beleidigung § 185 StGB und anderer Straftatbestände, die sich gegen Bullen richten, werden in der Regel nicht eingestellt, angeblich weil das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung so hoch ist. Würden Aktivistis die Cops wegen Beleidigung anzeigen, würde das sofort eingestellt. Nur ein Beweis mehr dafür, dass Gerichte nichts mit Gerechtigkeit zu tun haben. Mehr Infos gibt es auch bei der AntiRRR.
Um 11:30 Uhr wird dann einer Person vergeworfen, sich mittels eines Lockons der Räumung aus einem Baumhaus widersetzt zu haben. Nicht besonders überraschend ist auch hier das zweierlei Maß, was hier angewendet werden soll. Während RWE seit Jahren massive strukturelle Gewalt ausübt und dabei nach allen Möglichkeiten von staatlichen Strukturen unterstützt wird, gilt das Festketten seit Stuttgart 21 bereits als strafbare Gewalt gegenüber Co2ps (§113 StGB).
Solidarische Prozessbegleitung zu beiden Terminen erwünscht!
WANN UND WO?
Freitag, 31. Januar 2020, 9 & 11:30 Uhr Amtsgericht Kerpen, Raum 112 Nordring 2 – 8, 50171 Kerpen
Achtet auf Infos (online oder vor Ort im Gericht) zu den Verhandlungssälen. 2½ Stunden für eine Verhandlung anzusetzen könnte sich als sehr motiviert herausstellen und zu Raumänderungen führen.

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