Donnerstag, 23. Januar 2020

Missverständnisse über die Frau im Islam

Im Orient gibt es heutzutage einen Riesenlärm um das, was sich "die Rechte der Frau" und "die völlige Gleichberechtigung mit dem Mann" nennt. 
In der Mitte dieses Aufruhrs, der schon einem Fieber gleichkommt, gibt es auch viele, die im Namen des Islam sprechen. So behaupten einige, dass der Islam zwischen den beiden Geschlechtern keinen Unterschied macht, und andere wiederum proklamieren, dass der Islam der Feind der Frau sei, der ihr ihren Stolz nimmt und sie demütigt, in ihr das Gefühl der Selbstachtung und der eigenen Persönlichkeit zerstört und sie in ihrem Rang eher den Tieren nachstellt als den menschlichen Wesen. Sie sei nur Werkzeug zur Triebbefriedigung des Mannes und die Brutstätte seiner Nachkommen. Ihre Aufgabe sei es. dem Manne zu folgen und zu gehorchen, während der Mann sie in Allem beherrscht und ihr in Allem vorgezogen wird. Weder die Einen noch die Anderen kennen die Wahrheit des Islam, bzw. falls sie darum wissen, geben sie ihr absichtlich ein anderes, verfälschtes Gesicht, um die Abkehr vom Islam und die Spaltung und Zerstörung der Gesellschaft zu bewirken.
Ehe wir auf die Stellung der Frau im Islam näher eingehen, sollen noch einige Bemerkungen zur Geschichte der europäischen Frau gesagt werden, denn dies ist die Quelle des Übels, das heute auf den Orient übertragen wird.
* * *

Geschichte der europäischen Frau

Die Frau war in Europa und auch in der übrigen Welt eine unwichtige Angelegenheit, der niemand wirklich Beachtung schenkte. Einige der "Wissenschaftler" und "Denker" stritten sich selbst über die Frage, ob die Frau nun eine Seele besäße oder nicht, und wenn ja. ob diese Seele wohl menschlichen oder tierischen Charakter habe? Aber selbst wenn man ihr noch eine menschliche Seele zuerkannte, so stellte sich dennoch die Frage, ob sie Im Rang dem Sklaven gleichzustellen war oder doch etwas höher!
Selbst in den wenigen Zeiten, in denen die Frau einen gesellschaftlichen Stellenwert besaß, ob in Griechenland oder im römischen Imperium, galt dies nicht ihrem Geschlecht, sondern es handelte sich um einige wenige Ausnahmen, die aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften in den Genuss dieses "Vorrechts" gelangten. Aber auch die Frauen der Hauptstadt, die als Zierde bei den Sitzungen und Versammlungen dienten, bzw. eine Facette des Luxuslebens waren, ein Gegenstand des Vergnügens, mit dem man sich in der besseren Gesellschaft unter anderem vergnügte, auch sie wurden nicht wegen ihrer menschlichen, eigenständigen Persönlichkeit willen geachtet, sondern waren Gegenstand des Egoismus und der Triebe des Mannes. Dieser Zustand veränderte sich auch nicht während der Feudalzeit Europas, und die Frauen selbst nahmen in ihrer Unwissenheit ihr Schicksal auf sich, und arbeiteten, aßen und tranken, trugen und gebaren Kinder, so wie es von ihnen verlangt wurde. - So lange, bis eine künstlich hervorgerufene Revolution die größere Katastrophe für die Frau brachte.
Bis zur Zeit der industriellen Revolution gestalteten sich die allgemeinen Umstände so, dass der Mann für den Unterhalt der Frau aufkommen musste. Die Frau "arbeitete" dafür, indem sie den Haushalt versorgte, oder einfache handwerkliche Tätigkeiten verrichtete, die im landwirtschaftlichen Leben vonnöten waren. Die Industrialisierung verkehrte jedoch alle Lebensumstände auf dem Land und in der Stadt, da durch die Arbeit der Frauen und Kinder in den Fabriken die Familienbande auseinandergerissen wurden. Das Leben auf dem Land begründete sich auf der gegenseitigen Hilfe innerhalb der Familie und unter den Nachbarn, während im Stadtleben niemand sich um den Anderen kümmerte, jeder sowohl am Arbeitsplatz als auch in seiner Freizeit auf sich allein gestellt war, und selbst die außereheliche Befriedigung körperlicher Triebe so erleichtert wurde, dass die Notwendigkeit der Familiengründung teilweise nicht mehr erkannt wurde, zumindest aber sich um einige Jahre verspätete. [1]
Die Frau war es jedoch, die den Preis für das Aufbrechen der Familien bezahlen musste, denn durch ihre Beschäftigung sah sich der Mann nun nicht mehr bemüßigt, für ihren Unterhalt zu sorgen, sondern verlangte nun von ihr, dass sie sich selbst erhalten sollte, selbst dann wenn sie Frau und Mutter war. In den Fabriken wurden die Frauen durch unmenschlich lange Arbeitszeit, unter Bezahlung von geringerem Lohn als für die Männer, ausgebeutet. Frauen und Kinder verfugten als die Schwachen der Gesellschaft über niemanden, der sie verteidigt hätte, denn die einzige Kraft, die dies hätte bewerkstelligen können, ist das menschliche Gewissen. Aber wo war dieses Gewissen?! 
Doch es gab noch mitfühlende Herzen, die sich dafür einzusetzen begannen, die Kinderarbeit abzuschaffen, bzw. das Alter der Kinder und Jugendlichen, die man zur Beschäftigung heranziehen konnte, hoher anzusetzen, die Arbeitslöhne zu heben und die Anzahl der Arbeitsstunden zu kürzen. Für die Frauen gab es jedoch niemanden, der sich für ihre Rechte eingesetzt hätte, und so verblieb sie bei ihrer Arbeit in den Fabriken zu niedrigen Löhnen und schwierigen Bedingungen bis der Erste Weltkrieg kam, in dem zehn Millionen Männer den Tod fanden. Die Frau fand sich selbst abermals vor den schwierigsten Lebensbedingungen, denn Millionen von Frauen hatten ihre Ehemänner verloren, die entweder im Krieg getötet oder verletzt wurden, oder durch die Schrecken des Krieges psychische Schäden davongetragen hatten, so dass sie nicht bereit waren, die Gründung einer Familie auf sich zu nehmen und ihre Belastung zu ertragen. Hinzu kommt, dass auch gar nicht ausreichend männliche Arbeitskraft verfügbar war, um die Produktion in den Fabriken und den Wiederaufbau des zerstörten Landes in Gang zu bringen. Die Frau war gezwungen, sich selbst und ihre Familie vor dem Hungertod zu retten. Dies war leider auch sehr oft mit dem Verzicht auf ihre Selbstachtung und ihren Charakter verbunden. Die Fabrikarbeiter oder -besitzer wollten nicht nur arbeitende Hände, nein, sie sahen auch eine willkommene Gelegenheit zur Jagd eines hilflosen, meist hungrigen Vogels. Was hätte sie also davon abhalten sollen, diese Gelegenheit beim Schopf zu packen, außer ein Gewissen, das längst vor den Kriegswirren verlorengegangen war? Und da sich genügend Frauen fanden, die nach Arbeit suchten, so akzeptierte man natürlich eher die, die sich auch der Befriedigung anderer Bedürfnisse zur Verfügung stellten. Nicht zu vergessen, dass dies nicht nur eine Angelegenheit des Hungers, sondern auch ein Anliegen des menschlichen Körpers ist, dem nachgegangen werden muss. Der eklatante Mangel an heiratsfähigen Männern erlaubte der großen Zahl an Frauen die Sättigung dieser Bedürfnisse jedoch nicht auf religiös legalem Weg, denn Europa erlaubt nicht die Lösung des Islam für solche Extremfälle, nämlich die Polygamie. So öffneten sich Tür und Tor zu allem, was die Frau begehrenswert macht und ihr dazu verhilft, sich auf die eine oder andere Weise ihre körperlichen Rechte zu holen. Zusätzlich erledigte sie die schwersten Arbeiten in Fabriken oder gar Minen, ohne dafür die gleiche Bezahlung wie ein Mann für die gleiche Arbeit zu erhalten. 


Es musste nach all dem zu einer Revolution kommen, die das begangene Unrecht der Jahrhunderte und der vielen Generationen endlich ausglich. Was blieb der Frau noch übrig, nachdem sie in ihrem Wert bereits so tief gesunken war, auf ihre Weiblichkeit verzichtet hatte, und selbst das Recht auf Familie verloren hatte, in der sie ihre Persönlichkeit und ein ausgefülltes Leben gefunden hatte, als dass sie zumindest die Gleichstellung in der Entlohnung forderte?
Natürlich ließ sich der europäische Mann nicht mit Leichtigkeit aus seiner Vorrangstellung und aus seinem Egoismus vertreiben. Es begann eine Schlacht, bei der die. Frau alle möglichen Mittel einsetzte, um zu ihrem Recht zu gelangen. Streiks. Demonstrationen. Vereinigungen, öffentliche Medien wurden eingesetzt; dann begann sie langsam die Gesetzgebung zu beeinflussen, um die Quelle des Unrechts unschädlich zu machen, forderte das Wahlrecht, sowie einen Anteil an Parlamentssitzen, erwarb sich die Bildung, die den Männern zueigen war, da sie auch die Arbeit der Männer zu übernehmen begann, und forderte als natürliche Folgerung daraus, gemeinsam mit den Männern Regierungsämter belegen zu können.
Dies ist die Erfolgsgeschichte der westlichen Frau, eine Geschichte von natürlich aufeinanderfolgenden Fortsetzungen, die nicht mehr darauf acht gab, ob die Entwicklung den Männern genehm war oder nicht, sondern die nur noch das Interesse der Frauen im Auge hatte. [2]
Und trotzdem klingt es sehr eigenartig, wenn man hört, dass in England den Frauen in öffentlichen Ämtern immer noch weniger Lohn für gleiche Arbeit bezahlt wird, als den Männern. [3]
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Stellung der Frau im Islam

Wenden wir uns nun der Stellung und Situation der Frau im Islam zu, um zu untersuchen, ob die islamische Frau ebenfalls gezwungen ist, einen Rechtsstreit auszutragen, wie dies die westliche Frau tun musste, oder ob die Bestrebungen der orientalischen Frau nur einem Bedürfnis der blinden Nachahmung des Westen entspringen.
Die ersten grundsätzlichen Prinzipien des Islam, über die es keine Auseinandersetzung und kein Missverständnis geben kann, liegen darin, dass die Frau ein menschliches Wesen mit eigener Persönlichkeit ist. Die Seelen von Mann und Frau sind einander ebenbürtig, denn sie entspringen dem gleichen Ursprung: "O ihr Menschen! Fürchtet euren Herrn, Der euch aus einem einzigen Wesen erschaffen hat, und aus ihm erschuf Er seine Gattin, und aus beiden Heß Er viele Männer und Frauen (sich auf Erden) ausbreiten. So fürchtet Gott, in dessen Namen ihr einander ersucht, und wahret die Verwandtschaftsbande (fest). Wahrlich, Gott wacht stets über euch." (4:1).
Dies bedeutet vollkommene Einheit in Ursprung, Schöpfung und Werden, und die vollkommene Gleichberechtigung in der menschlichen Persönlichkeit, woran sich sämtliche Rechte knüpfen, die damit zusammenhängen, wie die Unverletzlichkeit und der Respekt vor dem Leben des Anderen, seiner Würde und seines Vermögens. Die Achtung vor dem Anderen, die man auch nicht in Auseinandersetzungen verletzen darf, die Intimsphäre des anderen, die nicht in die Öffentlichkeit gezerrt werden soll, all dies sind Rechte jedes einzelnen Menschen, bei denen kein Unterschied zwischen den Geschlechtern herrscht. Die Rechtsprechung ist klar und für jeden verständlich ausgedrückt: "O ihr, die ihr glaubt! Lasst nicht eine Schar über die andere spotten, vielleicht sind diese besser als jene; noch (lasst) Frauen über (andere) Frauen (spotten), vielleicht sind diese besser als jene. Und verleumdet einander nicht und gebt einander keine Schimpfnamen. Schlimm ist die Bezeichnung der Sündhaftigkeit, nachdem man den Glauben (angenommen) hat, und jene, die nicht umkehren - das sind die Ungerechten. O ihr, die ihr glaubt! Vermeidet häufigen Argwohn; denn mancher Argwohn ist Sünde. Und spioniert nicht und führt keine üble Nachrede übereinander. Würde wohl einer von euch gerne das Fleisch seines toten Bruders essen? Sicher würdet ihr es verabscheuen. So fürchtet Allah. Wahrlich, Allah ist Gnädig. Barmherzig." (49:11,12)...
"O ihr. die ihr glaubt, betretet keine anderen Wohnungen als die euren, bevor ihr nicht um Erlaubnis gebeten und ihre Bewohner gegrüßt habt. Das ist besser für euch, wenn ihr euch ermahnen lasset." (24:26)
"Jeder Muslim ist einem anderen Muslim haram (verboten, heilig): Sein Blut, seine Würde und sein Vermögen." (überliefert von Bukhari und Muslim). Die Belohnung bzw. die Bestrafung im Jenseits kennt keinen Unterschied der Geschlechter: "Da erhörte sie ihr Herr (und sprach): Seht, Ich lasse kein Werk der Wirkenden unter euch verlorengehen, sei es von Mann oder Frau; die einen von euch sind von den anderen" (3:195)
Der Verwirklichung der individuellen Persönlichkeit ist unabhängig vom Geschlecht der Weg geöffnet: Das selbständige Verfügungsrecht über das Vermögen, in allen Arten von geschäftlichen Transaktionen, wie Verpfändung. Vermietung. Stiftung, Verkauf oder Kauf und Selbstnutzung usw. - "Den Männern steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu, und ebenfalls den Frauen steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu. Sei es wenig oder viel. (Das gilt) als vorgeschriebener Anteil" (4:7) "Die Männer sollen ihren Anteil nach ihrem Verdienst erhalten, und die Frauen sollen ihren Anteil nach ihrem Verdienst erhalten" (4:32)
Hier zeigt es sich angebracht, ein wenig Halt zu machen und auf das Verfügungsrecht bezüglich Eigentums näher einzugehen, denn dies ist etwas, das der europäischen Frau bis vor einem Jahrhundert noch vorenthalten wurde, während die muslimische Frau bereits 1200 Jahre lang im Genuss dieser Rechte war. Die westliche Frau konnte einzig über ihren Ehemann, ihren Vater oder einen gesetzlichen Vormund zu finanziellen Transaktionen Zugang finden. Später hatte sie für den Erwerb dieser Rechte schwer zu kämpfen und bitter zu bezahlen, während der Islam diese Dinge der Frau frei zugestanden hatte, ohne unter dem Druck wirtschaftlicher Probleme zu stehen oder dem Kampf der Geschlechter sozusagen gezwungenermaßen nachgeben zu müssen.
Der Westen im Allgemeinen, und die Kommunisten im Besonderen, gehen davon aus, dass die Persönlichkeit des Menschen in seiner wirtschaftlichen Unabhängigkeit liegt. So sprechen sie automatisch der Frau erst dann das Recht auf Eigenpersönlichkeit zu, sobald sie wirtschaftlich selbständig geworden ist, d.h. sie selbst über ein eigenes Einkommen verfügt, von dem sie sich selbst versorgen kann. Abgesehen davon, dass die menschliche Existenz nicht in so engen Grenzen zu sehen ist, und dies eine entsetzliche Erniedrigung des Menschen bedeutet, stimmen wir in dem Punkt der Notwendigkeit einer wirtschaftlichen Unabhängigkeit zu, denn sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung von Emotionen und dem Aufbau des Selbstwertgefühls.
Hier ist es der Stolz des Islam, der Frau ihre wirtschaftliche, unabhängige Existenz zu geben, denn sie hat das uneingeschränkte Recht auf Besitz, über den sie frei verfügen kann, ohne dafür einen Vertreter zu benötigen.
Der Islam gab sich aber damit noch nicht zufrieden. Er gab der Frau das Recht, in der wesentlichen Angelegenheit ihres Lebens, der Ehe, selbst entscheiden zu können. Eine Ehe darf nicht ohne Erlaubnis der Frau geschlossen werden, und der Vertrag ist ohne ihre Zustimmung ungültig: "Eine Frau, deren Wiederverheiratung (d.h. die verwitwete oder geschiedene Frau, die wieder eine Ehe eingeht) bevorsteht, darf nicht verheiratet werden, bis sie dies selbst zulässt. Eine Jungfrau darf erst verheiratet werden, wenn sie zuvor nach ihrer Einwilligung befragt wurde. Und ihr Schweigen bedeutet eine Zustimmung." (Überliefert von Bukhari und Muslim).
Der Islam gab der Frau ein klares, unbestreitbares Recht, ihren Bräutigam selbst zu bestimmen, ja sogar ihn sich selbst zu verloben, was in Europa zu den neuesten Entwicklungen des 20. Jahrhunderts gehört, wo man glaubte, damit endlich die altmodischen Traditionen durchbrochen zu haben. Denn früher bedurfte die Frau eines hinterlistigen Versteckspiels, oder unehrlicher Methoden, um sich eines unwillkommenen Verehrers zu entledigen. [4]
Es gibt noch eine andere sehr wichtige Tatsache, die dem Islam zuerkannt werden muss. nämlich, dass er das Wissen und Forschen zu einer notwendigen Pflicht des Menschen machte. Eine Pflicht, die jedem auferlegt war, nicht nur einer Gruppe von Auserwählten, und so gewährte er Millionen von Menschen das Recht auf Bildung, und machte sie zum Stützpfeiler des Glaubens, zu einem Meilenstein auf dem islamischen Weg. Und auch hier hat der Islam alles Recht darauf stolz zu sein, dass er das erste System in der Geschichte der Menschheit war, das auf die Frau als menschliches Wesen mit einer ihre eigene Persönlichkeit blickte. Es wurde von ihr verlangt, ihre Individualität auszubilden und durch Aneignung von Bildung zu vervollständigen. So wurde der Wissenserwerb zur Pflicht des Mannes, genauso wie er die Pflicht der Frau war, damit sie sich mit Hilfe ihres Verstandes, Körpers und der Seele erheben möge, während ihr im Westen dieses Recht erst in der jüngsten Geschichte gezwungenermaßen zuerkannt wurde.
* * *
Auf diese Weise bewies der Islam seine Achtung vor der Frau. Niemand kann behaupten, dass sich so eine Haltung ausdrückt, die die Frau als zweitrangiges Wesen betrachtet, das verpflichtet sei. einem anderen zu folgen, oder dass sie eine unwichtige Rolle im Leben spiele. Gerade der Bildungsauftrag, der an sie ergeht, ist ein so grundsätzlicher Schritt, der allein ausreichen würde zu beweisen, welch hoher Stellenwert der Frau im Islam zugedacht wird.

Der Islam geht jedoch noch einen Schritt weiter, indem er nach der Feststellung der vollkommenen Gleichheit der beiden Geschlechter in ihrer Menschlichkeit und den damit verbundenen Rechten eine Unterscheidung bezüglich einiger anderer Rechte und Pflichten trifft. Und das ist der Grund für das Gelöse, das manche Frauen aufführen, und mit ihnen einige Intellektuelle und "Weltverbesserer", von denen nur Gott alleine weiß, wie sehr sie tatsächlich von der Absicht getrieben werden, die Well zu verbessern, oder ob nicht vielmehr die Absicht dahinter steckt, durch ihre "Reparatur" die Frau zu einer leichteren Beute für sich selbst und für die Gesellschaft zu machen. 
Ehe wir nun im Detail auf jene vom Islam getroffenen Unterscheidungen eingehen, ist es ratsam, erst einmal die gesamte Problematik in ihr wahres Licht zu rücken, ihre hauptsächlichen körperlichen und seelischen Aufgaben zu untersuchen und sodann die Meinung des Islam dazu aufzuzeigen. 
Der Kernpunkt der Thematik befindet sich in der Frage: Haben wir es mit einem oder mit zwei Geschlechtern zu tun, und haben sie ein und dieselben oder unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen? Wenn nun die sogenannten Feministinnen und ihre Anhängerschaft behaupten, dass es zwischen Mann und Frau keinen Unterschied im Körperbau, der natürlichen Veranlagung und ihren biologischen Funktionen gibt, so wird das Gespräch mit ihnen sich äußerst schwierig gestalten. Die Problematik der Gleichmachung der beiden Geschlechter behandelte ich bereits ausführlich in dem Buch "Der Mensch zwischen Materialismus und Islam" in dem Kapitel "Das Problem des Geschlechts", und ich halte es für angebracht, einiges daraus anzuführen : (...) Dieser entscheidende Unterschied in den Zielsetzungen und Aufgaben ist auch der Anlass für eine Differenzierung zwischen der Natur der Frau und der des Mannes. Jeder ist so in der Lage, den prinzipiellen Grundforderungen nachzukommen, denn die Natur hat ihn/sie mit allen Voraussetzungen ausgestattet, die es möglich machen, sich den Anforderungen auf einfachste Weise anzupassen. Ich sehe daher in dem leeren Geschwätz von einer maschinenartigen Gleichheit zwischen den beiden Geschlechtern keinen Sinn! Die Gleichheit der Menschheit ist ein natürlicher und erforderlicher Umstand, denn Mann und Frau sind die beiden Hälften der Menschheit und die beiden Seiten der Seele. Wie kann jedoch Gleichheit in allen Lebensaufgaben erreicht und durchgeführt werden, selbst wenn alle Frauen dieser Erde dafür stimmen würden, und alle Bestimmungen dafür getroffen werden würden? Liegt es denn in ihrer Macht, die Natur zu verkehren und den Mann dazu zu bringen, wie die Frau die Mühen der Schwangerschaft, der Geburt und des Stillens zu tragen? Und ist es denn möglich, dass es irgendeine biologische Aufgabe gibt, ohne dass dazu auch eine spezifische körperliche und seelische Komponente geschaffen wurde? Liegt es nicht in der Natur der Sache, dass die Spezialisierung eines der beiden Geschlechter auf die Schwangerschaft und das Stillen auch in eine besondere Gefühlswelt eingebettet sein muss, damit diese diffizile Aufgabe überhaupt ertragen werden kann und man ihren ständigen Anforderungen gewachsen ist? Die Mutterschaft ist in ihren noblen Eigenschaften, in ihren feinfühligen Tätigkeiten, ihrer Ausdauer im Ertragen ständiger Anstrengungen und ihrer genauen Beobachtungsfähigkeit eine einzige seelische, nervliche und gedankliche Anpassung und Voraussetzung für Schwangerschaft und Süllen. Diese einzelnen Komponenten passen derart wunderbar zueinander und ineinander, dass es eigenartig und fremd erscheint, das eine ohne das andere anzutreffen.
Diese freundliche Zärtlichkeit der Gefühle, dieser Reichtum an emotionalen Bewegungen, der mit der ersten Berührung hervorbricht und sich nicht durch die Vernunft lenken lässt, dies sind unerlässliche Voraussetzungen der Mutterschaft, die mit den Anforderungen der ersten Kindheit im Einklang stehen, die nicht Vernunft sondern unwillkürliche Emotionen benötigt. 
Der Mann hingegen ist mit einer Aufgabe anderer Natur betraut, und er wurde dafür auf seine Weise ausgestattet.
Ihm ist der Lebenskampf in der Außenwelt zugedacht, gleich ob es sich dabei um die Konfrontation mit wilden Tieren, mit den Naturkräften oder mit einem Regierungssystem und wirtschaftlichen Bedingungen handelt. Er schützt sich selbst, seine Frau und seine Nachkommen vor feindseligen Einwirkungen.
Diese Aufgabe bedarf nicht des Gefühls als Ursprungskraft, im Gegenteil würde es ihr sogar schaden. Denn das Gefühl kann sich von einem Moment zum anderen einem neuen Ziel zuwenden. Dies entspricht den sich ständig ändernden Anforderungen der Mutterschaft. Aber es ist weniger für eine Arbeit geeignet, die Ausdauer, kühle Überlegung und das Abwägen von Gewinn und Verlust erfordert. Ob es sich um das Erlegen einer Beute, oder das Erstellen eines Wirtschaftsplanes, oder um Regierungspolitik handelt, diese Aufgaben benötigen klare Vernunft. Aus diesem Grunde ist der Mann seiner Veranlagung nach eher geeignet, diese Tätigkeiten zu übernehmen, und seinem Beruf den größeren Teil seines Denkens und seiner Persönlichkeit zu widmen. Das heißt aber noch lange nicht, dass nicht auch beide Geschlechter die Eigenschaften des anderen in sich tragen können. So mag es durchaus Frauen geben, die sich ausgezeichnet dazu eignen, in Regierungsgeschäften oder im Gerichtswesen tätig zu sein, während es auch Männer gibt, die starken Gefühlsschwankungen unterworfen sind und ausgezeichnet den Haushalt führen zu können. Dies ist das durchaus reale Ergebnis einer Vermischung der verschiedenen geschlechtlichen Eigenschaften in einer Persönlichkeit. Die Frage muss jedoch so gestellt werden: Können alle diese Tätigkeiten, zu denen die Frau noch zusätzlich zu ihrer natürlichen Disposition befähigt ist, sie für die Erfüllung dieser ihrer eigentlichen Aufgabe entschädigen? Können sie ihr das Heim, die Kinder und die Familie ersetzen? Noch mehr als das - können sie ihr den Wunsch nach einem Mann an ihrer Seite vergessen lassen? 
Sehen wir uns doch einmal an, wie der Islam die Unterscheidung zwischen Mann und Frau betrachtet.
Das Herausragende am Islam ist, dass er ein realitätsbezogenes System ist, der die Natur des Menschen berücksichtigt, ihr gleichzeitig jedoch entsprechende Grenzen setzt, um der Menschheit den ethischen Aufstieg zu ermöglichen. Dabei gelangt sie zu beispielhaften Ergebnissen, aber es wird dabei nie auf eine Veränderung der menschlichen Natur spekuliert, oder darauf, dass eine solche Abweichung dem Menschen nützlich sein könnte. So trachtet der Islam danach, Mann und Frau gleich zu behandeln in jenen Bereichen, in denen sie von Natur aus gleich sind, während er zwischen ihnen unterscheidet, wo von der Veranlagung her Verschiedenheiten zu bemerken sind. Die Hauptpunkte dabei sind in der Erbverteilung und in der Übertragung der Familienführung zu finden. 
So sagt der Koran: "Der männliche (Erbe) soll so viel wie den Anteil von zwei Weiblichen (Erben) erhalten" (4:11). Dies ist wahr, doch darf man nicht dabei vergessen, dass der Mann für den Unterhalt der Familie verantwortlich gemacht wird. Von der Frau wird nicht verlangt, dass sie irgendeinen Teil ihres Vermögens hergeben müsse, sondern sie ist frei, ihr Geld auszugeben wie es ihr beliebt (außer in Fällen, wo sie die einzige Ernährerin einer Familie ist, was im islamischen System ein sehr seltener Fall ist, da jedes männliche Familienmitglied zur Unterstützung verpflichtet ist). Wo bleibt also das Unrecht, die Unterdrückung, von der die Vertreter der totalen Gleichberechtigung sprechen? Wenn die Frau, als Bevölkerungsgruppe gesehen, ein Drittel des vererbten Vermögens erhält, um diesen Anteil einzig und allein für sich selbst ausgeben zu können, und auf der anderen Seite der Mann zwei Drittel bekommt, um dies in erster Linie für seine Ehefrau (also wieder für eine Frau), für seine Kinder und seine Familie auszugeben, dann fällt es einem wohl sehr leicht, sich das Ergebnis auszurechnen, wer am Ende mehr von seinem Erbe profitiert. Wenn es einige Ausnahmefälle gibt, in denen Männer alleine leben und keine Familie gründen, so kann man sie nicht zum Vergleich herziehen, da im Normalfall ein Mann sein Vermögen zum Aufbau einer Familie braucht, in der zumindest eine Frau, nämlich die Ehefrau, Mitnutznießerin ist. Nicht zu vergessen, dass diese Aufgaben von ihm nicht aus Freiwilligkeit geleistet werden, sondern seine Verpflichtung ihr gegenüber sind, der er unbedingt nachzukommen hat, welchen Reichtum sie auch immer ihr Eigen nennen mag. Dem Mann steht in keinem Fall zu, sich vom Kapital seiner Frau etwas anzueignen, es sei denn nach gegenseitiger Absprache und Übereinkunft. Sollte der Ehemann seiner Verpflichtung nicht nachkommen, so steht der Frau das Recht zu, ihn bei Gericht anzuklagen, auch dann, wenn er ihrer Meinung nach nicht nach seinen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln angemessen für sie sorgt. Das Gericht entscheidet sodann über das Ausmaß der Unterhaltszahlung, bzw. erteilt ihr das Recht zur Scheidung. Welche Bedenken in Bezug auf das Erbteil der Frau bleiben also noch übrig? Sind Sie, verehrter Leser, immer noch der Meinung, dass es gerecht wäre, der Frau und dem Mann unter diesen Umständen den gleichen Erbanteil zuzusprechen? Rufen wir nochmals in Erinnerung, dass es sich hier um den Anteil an vererbtem Vermögen handelt, also um Kapital, das ohne persönliche Anstrengung und Arbeit dem einzelnen zugeteilt wird, und dabei verhält sich das Ausmaß proportional zu den auferlegten Verpflichtungen des einzelnen. Was aber erarbeitetes Besitztum anbelangt, so gibt es keine Unterscheidung zwischen den Geschlechtern, weder im Arbeitslohn noch im Gewinn aus Handelsgeschäften und ähnlichem. Hier wird ein völlig anderes Maß angelegt, nämlich das der Anstrengung und der daraus folgenden Entlohnung. Daher gibt es also auch keinerlei Zweifel an der Stellung der Frau im Islam, und das Gerede davon, dass die Muslimin nur halb so viel wert sei. wie der Muslim, stellt sich als haltloser Unsinn heraus!

Ebenso ist auch die Tatsache, dass die Zeugenaussage von zwei Frauen wie die von einem Mann gewertet wird, nicht Ausdruck dafür, dass die Frau nur die Hälfte eines Mannes ausmachen würde. Diese Bestimmung wurde nur als Vorsichtsmaßnahme erlassen, um eine genaue und verlässliche Zeugenaussage gewährleisten zu können, gleich ob es sich dabei um eine Aussage für oder gegen den Angeklagten handelt. Da die Frau über eine gefühlsbetontere Anlage verfügt, die sie eher dazu veranlassen kann, sich von den Umständen einer Gerichtsverhandlung beeinflussen und ablenken zu lassen, stellt man ihr eine zweite zur Seite, um sie dadurch an die Wahrheit zu erinnern. Es kann sich bei der unter Anklage stehenden Person um eine schöne Frau handeln, die die Eifersucht der Zeugin erregt und so ihre Aussage beeinflusst. Oder um einen charmanten jungen Mann, dem sie sich hingezogen fühlt, oder für den sich ihre mütterlichen Gefühle regen mögen, so wird die Anwesenheit einer zweiten Frau die Wahrheit doch ans Licht bringen, da sich zwei Frauen selten auf den gleichen "Abwegen" treffen werden. Es gibt aber genauso gut auch Angelegenheiten, für die nur eine erfahrene Frau angehört wird, deren Fachurteil sozusagen gebraucht wird.
Was nun die Führungsposition anbelangt, so zwingt uns die Realität dazu, anzuerkennen, dass auch für die Zusammenarbeit zwischen Mann und Frau eine allgemeine Leitung nötig ist. Die Menschheit ist sich darüber einig, dass es für jedes System einen verantwortlichen Präsidenten geben muss, da sonst Anarchie und Aufruhr an der Tagesordnung wären, die der Allgemeinheit nur Verluste bringen würden. Es können bezüglich der führenden Position in der Familie drei Möglichkeiten in Betracht gezogen werden: Es kann entweder der Mann diese Position ergreifen, oder die Frau, oder beide übernehmen sie gleichzeitig.
Die dritte Möglichkeit können wir sofort zur Seite legen, da die Erfahrung gezeigt hat. dass der Einsatz von zwei Direktoren für die gleiche Sache letztenendes genauso viel Unordnung schafft, wie wenn es gar keinen Verantwortlichen gäbe. Der Koran meint zu diesem Thema: "Gäbe es in (Himmel und Erde) Götter außer Allah, dann wären wahrlich beide dem Unheil verfallen." (20:21); "...sonst würde jeder Gott mit sich fortgenommen haben, was er erschaffen hätte, und die einen von ihnen hätten sich sicher gegen die anderen erhoben." (23:91)
Die Psychologie sagt uns, dass Kinder, die im Schatten zweier gleich starker Elternteile erzogen werden, die einander um die Vorherrschaft konkurrieren, unter starken Komplexen und seelischen Schäden leiden. Es bleiben also noch zwei Möglichkeiten. Wir können zu Beginn die folgende Frage stellen: "Welche Eigenschaft ist eher geeignet, eine führende Position zu übernehmen, die Vernunft, oder das Gefühl?" Die zu erwartende Antwort wird lauten, dass die Vernunft die geeignete Kraft zur Erledigung dieser Aufgabe ist, da sie regelt und ordnet, ohne Emotionen die Überhand zu lassen. So ist der Mann in seiner Natur eher prädestiniert, den Lebenskampf in der Außenwelt durchzustehen, und seine Taten und deren Folgen mit Verantwortung und Ausdauer zu tragen. Die Frau selbst verachtet im Allgemeinen den Mann, der ihr unterlegen ist, den sie nach ihren Wünschen formen und leiten kann. Wenn man nun behaupten will, dass dies von der traditionsgemäßen Erziehung herrührt, die Handlungen und Empfinden der Frau von ihr unbemerkt beeinflusst, so möge man sich die amerikanische Frau vor Augen halten, die die völlige Gleichstellung mit dem Mann erreicht und ihre selbständige Persönlichkeit verwirklicht hat, und die sich trotzdem von neuem dem Mann unterworfen hat. Sie ist diejenige, die ihn herausfordert, ihn aufreizt, ihn freundlich stimmen will, seine starken Muskeln und die breite Brust bewundert, um sich schließlich daran zu lehnen, nachdem sie sich seiner Stärke im Vergleich zu ihrer Schwäche versichert hat.
Man kann auch beobachten, dass die Frau den Gedanken an die Führungsposition innerhalb der Familie hauptsächlich in der Anfangszeit ihrer Ehe pflegt, in der sie noch nicht mit den ständigen Anstrengungen und der nervlichen Anspannung der Kindererziehung beschäftigt ist. Sobald diese Arbeit jedoch begonnen hat, ist oft ihr geistiger und nervlicher Energievorrat sehr rasch erschöpft, und es verlangt sie nicht mehr nach zusätzlicher Verantwortung.
Das bedeutet jedoch nicht, dass der Mann sich die Frau untenan machen darf. Denn die Leitung der Familienangelegenheiten kann nicht auf die Zusammenarbeit und die gegenseitige Beratschlagung verzichten, sondern ganz, im Gegenteil baut sich eine erfolgreiche Leitung nur auf gegenseitigem Entgegenkommen und fortgesetztem Miteinanderfühlen und -denken auf. Alle Anweisungen im Islam zielen auf das Finden dieses Geistes innerhalb der Familie ab, auf eine alles überragende gegenseitige Liebe und auf das Verständnis zwischen den Familienmitgliedern.
Im Koran heißt es: "Verkehrt in Billigkeit mit ihnen" (4:19), während der Prophet sagte: "Der Beste unter euch ist derjenige, der am besten zu seiner Familie ist." (überliefert von At-Tirmidhi).
Die Beurteilung der Taten des Mannes richtet sich daher nach der Weise, wie er seine Frau behandelt. Er kann unmöglich in dieser Position versagen, ohne nicht auch in anderen Bereichen des Lebens auf Abwegen zu wandeln. 
Gerade die sogenannten offiziellen Beziehungen innerhalb der Familie sind ein ausreichendes Feld für Missverständnisse und Fehlurteile, die eine ausführlichere Behandlung verdienen.
Einige dieser Missverständnisse finden sich im Verständnis der Pflichten der Ehefrau gegenüber ihrem Ehemann, andere fallen in den Bereich der Scheidungsanglegenheiten oder des Themas Polygamie.
Ich bin der Ansicht, dass gerade die Ehe eine sehr persönliche Angelegenheit ist, und dass sie sich, wie alles, was sich zwischen zwei Personen abspielt, in erster Linie an einem persönlichen Maßstab orientiert, und sie besonderen seelischen, geistigen und körperlichen Umständen der beiden beteiligten Personen unterliegt, der eine Bewertung durch ein allgemeingültiges "Gesetz" äußerst erschwert. Es gibt Ehepaare, die in Übereinkunft und Harmonie leben, jedoch muss dies nicht unbedingt durch Wahrung des Anstands Zustandekommen. Man kann auch andere treffen, bei denen erst dann Übereinkunft und Liebe einkehrt, wenn vorher ein handfester Streit vorausging, bei dem sowohl in Wort als auch vielleicht in der Tat die Grenzen überschritten wurden. Im umgekehrten Sinn findet man Ehen, in denen man Zwiespalt und Uneinigkeit findet, ohne dass das Aufbegehren der Ehefrau oder das Fehlverhalten des Ehemannes die Schuld dafür trägt. So kann es geschehen, dass jeder einzelne der Ehepartner für sich ein vorbildlicher Mensch ist, die beiden jedoch trotzdem nicht zueinander passen, obwohl sie nichts unversucht ließen, sich zu einigen und einander besser zu verstehen.
Und doch braucht man einen allgemeinen Gesetzesrahmen, der die Ehebeziehungen regelt, denn ein System kann nicht davon ausgehen, das gesamte menschliche Leben zu umfassen, und dann eine Lebensangelegenheit von solcher Wichtigkeit außerhalb stehen zu lassen. Zumindest müssen allgemeine Grenzen festgelegt werden, die der einzelne nicht überschreiten darf, während die Betreffenden innerhalb dieses Rahmens freie Hand über ihre persönliche Lebensgestaltung besitzen. 
Im Normalfall, wenn die Menschen in Liebe und Einigkeit leben, werden sie keine Zuflucht beim Gesetz suchen müssen. Ein erfolgreiches Eheleben wird sich wohl kaum an Gesetzestexten orientieren. Keiner der Ehepartner wird legislative Bestimmungen studieren, um dann genau nach seinem Wortlaut vorzugehen. Der Erfolg einer Ehe wird vielmehr in der Übereinstimmung der Gemüter, im Zusammentreffen der beiden Persönlichkeiten zu einer gemeinsamen seelischen Einheit, in der gegenseitigen Bindung der beiden zueinander liegen. Die Ehe wird mehr durch die Liebe geprägt sein, die zwei Herzen in der einen oder anderen Weise zusammenfuhrt, die vielleicht nicht immer als "gerecht" oder "ausgewogen" für beide Seiten erscheinen mag, die jedoch trotzdem ein glückliches und erfülltes Leben der beiden ermöglicht. 
Wenn sich aber Meinungsverschiedenheiten oder Uneinigkeiten zeigen, dann suchen wir nach Gesetzestexten und lassen uns durch sie leiten, um den Streit zu schlichten.
Vom Gesetz wird verlangt, dass es beide betroffenen Teile gerecht und ohne Bevorzugung behandelt. Außerdem muss es so weit wie möglich alle eventuellen Fälle und Geschehnisse so gut wie möglich abdecken können, obwohl dies weder durch ein noch so ausgereiftes oder weitgreifendes Gesetz erreicht werden kann noch der wortwörtliche Gesetzestext für jeden Fall anwendbar ist.
Blicken wir nun auf das islamische Gesetz und auf die Seite der Verpflichtungen der Ehefrau, da dies der wesentliche Stein des Anstoßes ist.
In diesem Zusammenhang interessieren uns drei wesentliche Fragen:
1.) Sind diese Verpflichtungen ungerecht oder zu hart?
2.) Handelt es sich dabei um einseitige Pflichten, denen keine Gegenleistung von der anderen Seite gegenüberstehen?
3.) Sind dies "ewig" bindende Verpflichtungen, aus denen die Frau keinen Ausweg mehr findet, wenn sie danach verlangt?
Die Frau ist in der Hauptsache zu Dreierlei verpflichtet:
Sie muss ihrem Mann folgen, wenn er sie zum Beischlaf auffordert, sie darf niemanden ohne seine Erlaubnis in sein Haus einlassen, und sie übernimmt während seiner Abwesenheit die Verantwortung über sein Heim. Gerade in der Beantwortung der ersten Thematik sind wir zu unverbrämter Offenheit verpflichtet. Die körperliche Veranlagung des Mannes verlangt in bestimmten Zeitabschnitten nach Entladung der Samenflüssigkeit. Gerade in jungen Jahren ist sein sexuelles Verlangen stärker, und er ist in der Lage, seine Befriedigung auch rein körperlich mehrfach zu erlangen. Die Frau hingegen ist auch in ihrem Triebempfinden tiefgreifender veranlagt und trachtet nach der Erfüllung ihrer Wünsche nicht nur in körperlicher Hinsicht, sondern sie bezieht im Allgemeinen auch ihre ganze Seele, ihren Geist und Körper mit ein. Die Ehe regelt neben den geistigen, seelischen, wirtschaftlichen und sozialen Komponenten eben auch dieses Triebleben. Welchen Ausweg gibt es für den Ehemann, wenn er bei seiner Frau keine körperliche Erfüllung finden kann, weil sie sich ihm verwehrt? Soll er den verbotenen Weg gehen und außerhalb seines ehelichen Heimes danach suchen? Weder darf die Gesellschaft solches dulden, noch würde die Ehefrau einer solchen "Lösung" zustimmen, denn sie würde es sicher nicht akzeptieren, dass sie ihren Mann, sei es körperlich oder auch seelisch mit einer Konkurrentin teilt.
Es können drei Situationen auftreten, die die Frau dazu veranlassen, dem Ruf ihres Mannes nicht zu folgen:
1.) Sie hasst ihren Mann und kann daher einer körperlichen Vereinigung nur mit Abscheu gegenüberstehen.
2.) Sie liebt ihren Mann, verabscheut jedoch jede sexuelle Annäherung im Allgemeinen und versucht daher, ihr auszuweichen. Dies ist zwar eine seltene Verhaltensweise, die durch psychische Schäden verursacht ist, jedoch ist sie eine Realität des menschlichen Lebens.
3.) Sie liebt ihren Mann und ihr Ausweichen ist nur eine momentane Erscheinung.

Der erste genannte Fall ist eine andauernde Erscheinung, die sich weder auf einen bestimmten Zeitpunkt noch auf eine bestimmte Tätigkeit bezieht, und nach der Trennung der Ehepartner verlangt. Die Frau besitzt in mehrerer Hinsicht Mittel und Wege, dies zu erreichen, worauf wir noch zurückkommen werden.

Auch der zweite genannte Fall ist eine andauernde Hemmnis, deren Ursache nicht in der Forderung des Ehemannes zu finden ist. Der Ausweg kann nur in einem gegenseitigen Abkommen der beiden Ehepartner bestehen, bei dem entweder der Ehemann bereit ist. auf sein Recht zu verzichten, oder die Frau sich bereit erklärt, ihre Abscheu dem Mann zuliebe zu zügeln, um eine Trennung zu verhindern. Sollte kein gegenseitiges Abkommen möglich sein, so bleibt nur eine einvernehmliche Scheidung als letzter Ausweg. Das Gesetz verpflichtet jedoch die Frau zum Gehorsam, falls ihr Ehemann auf die Erfüllung seiner Rechte bestehen sollte, nicht um die Frau unter Zwang zu setzen oder zu demütigen, sondern weil die Ehe in ihrer Natur auch die Erfüllung des Trieblebens umfassen soll. Außerdem soll der Gatte, wie bereits erwähnt, davon abgehalten werden, eine charakterliche Verfehlung zu begehen, bzw. eine Ehe mit einer zweiten Frau zu schließen, was auch sicher nicht den Wünschen der Frau entsprechen würde. Aber sie ist nicht gezwungen, diesen Zustand widerspruchslos zu akzeptieren, falls sie dazu nicht mehr in der Lage sein sollte, oder die Liebe zu ihrem Ehemann aufgrund dieser Probleme bereits in Abneigung umgeschlagen wäre. Dann besitzt sie das Recht zur Auflösung der Ehe.

Die dritte Situation ist zeitlich begrenzt, und ihre Lösung ist leicht zu erreichen. Dieses zeitweilige Ausweichen der Ehefrau mag durch Ermüdung, schlechte Laune oder Langeweile ausgelöst sein, oder einfach dadurch, dass sie in Gedanken gerade mit anderen Dingen beschäftigt ist. Etwas geistige und körperliche Aufmerksamkeit und zärtliche Zuwendung können solche Erscheinungen zum Verschwinden bringen. Aus diesem Grund wies der Prophet seine Gefährten an, sich ihren Ehefrauen in liebevoller Weise zu nähern und sie zu liebkosen und zu verwöhnen, um erstens diese Beziehung über eine rein triebbestimmte körperliche Handlung zu erheben und sie zu einem Erleben der Vereinigung von Geist, Seele und Körper zu machen, und zweitens um etwaige Störfaktoren zum Verschwinden zu bringen.

Verhält es sich jedoch so, dass die Frau den Wunsch nach ehelichem Verkehr hat, und der Mann sich aus irgendeinem Grund weigert, so wird sie keinen Weg unversucht lassen, ihn umzustimmen. Diese Situation trifft jedoch besonders in den jungen Jahren der Ehe selten zu, und das Gesetz, das die Frau zum Gehorsam gegenüber dem Gatten auffordert, verpflichtet andererseits den Ehegatten ebenso dazu, der Aufforderung seiner Frau Folge zu leisten. Sollte er dazu jedoch nicht imstande sein, so hat die Frau das Recht, die Trennung zu fordern. So ersehen wir daraus, dass die Verpflichtungen beiderseits liegen, und es sich dabei weder um eine Benachteiligung der Ehefrau handelt, noch um eine Verletzung ihrer Persönlichkeit.
Die zweite Verpflichtung lautet, dass es der Frau nicht gestattet ist, jemanden in Abwesenheit des Mannes gegen seine Anweisungen ins Haus zu lassen.
Die Weisheit dieser Vorschrift liegt darin, dass es oft zu Auseinandersetzungen oder gar zum Bruch einer Familie kommt, nur weil sich fremde Personen mit schlechten Ratschlägen oder unnützem Gerede zwischen die Eheleute drängen. Wenn der Ehemann solches bemerkt und von seiner Frau verlangt, dass sie eine bestimmte Person nicht mehr in das Haus einlässt, die Frau sich aber gegen die Anweisung ihres Gatten verhält, dann wird die unruhestiftende Quelle erhalten bleiben und eine Übereinkunft der beiden wird unmöglich gemacht. Diese Maßnahme wird daher zum Schulz der beiden Eheleute getroffen, nicht zuletzt, da aus dieser Vereinigung auch Kinder hervorgehen, die nach Fürsorge verlangen und ein ausgeglichenes Familienklima brauchen, das nicht durch Streit und Zweifel vergiftet wird, und psychisch kranke Jugendliche bzw. Erwachsene hervorgehen lässt.

Nun mögen vielleicht einige fragen, warum nicht auch der Ehemann verpflichtet wird, Menschen, die seiner Frau missfallen, nicht in sein Heim einzulassen. Im Normalfall werden gegenseitiges Verständnis und Zuneigung diese Problematik zu zügeln wissen. Jedoch für den Fall, dass dies bereits unmöglich geworden ist, greift das Gesetz ein, das sich in seinen Bestimmungen nach den hauptsächlich vorkommenden Situationen richtet. Daher müssen wir daran erinnern, dass Ausbrüche der Frau vorwiegend emotionell und nicht rationell begründbar sind. Meist ist eine persönliche Eifersucht der Grund für das Ausweichen der Ehefrau gegenüber der Schwiegermutter, den Schwestern des Gatten oder anderen weiblichen Verwandten. Den Ehemann hier an die Erfüllung der Wünsche seiner Ehefrau zu binden, wäre keine Auflage, die dem Vorteil dienen würde, sondern die Erfüllung von Rachegelüsten der Frau, denen man kein Entgegenkommen zeigen sollte.
Ich meine damit nicht, dass immer der Ehemann im Recht sein muss, denn er kann sich leicht zum Kind verwandeln und sich durch so manche List lenken lassen. Ebenso denke ich auch nicht, dass die Frau immer im Unrecht sein muss. denn vielleicht flüchtet sie" zu Recht vor jemand bestimmten, der tatsächlich daraufhin arbeitet, die Ehe zu zerstören. Aber, wie bereits erwähnt, hält sich das Gesetz an die Mehrheit und richtet sich nach der natürlichen Veranlagung des Menschen, die bestimmt, dass der Mann mehr durch den Verstand geleitet wird als die Frau. Trotzdem bleibt der Weg für die Frau in jedem Fall geöffnet, wenn sie der Meinung ist, dass die Situation Für sie untragbar geworden ist. und sie kann die Trennung verlangen.
Die dritte Bestimmung, die die Ehefrau dazu verpflichtet, auf das Vermögen und Ansehen ihres Mannes in seiner Abwesenheit zu achten, ist wohl eine verständliche und natürliche Angelegenheit, über die kaum jemand zu diskutieren gedenkt. Es handelt sich dabei um eine gemeinsame Verpflichtung, die Mann und Frau auf gleicher Ebene vereint.
* * *
Gehen wir nun zum nächsten Thema über, nämlich der Situation im Falle eines offensichtlichen Fehlverhaltens (nuschuz) von Seiten der Frau und des Mannes. Hier gibt es Unterschiede zwischen Mann und Frau hinsichtlich der Maßnahmen, die zur Abhilfe eines groben Fehltritts erlaubt sind. Sie werden durch folgenden Koranvers beschrieben: "Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede." (4:34)
Es ist wichtig, die stufenförmige Steigerung der geschilderten Maßnahmen zu bemerken, ehe man beim Schlag - der nicht gewalttätig sein darf -angelangt. Unsere Aufgabe kann es nicht sein, die vielen Male zu dokumentieren, in denen dieses Recht missbraucht wurde, denn kein Recht auf dieser Welt ist davor gefeit, im schlechten Sinne ausgelegt und angewandt zu werden. Das kann nur durch eine hervorragende Charakter- und Seelenschulung verhindert werden, und dies ist wiederum eine Angelegenheit, die der Islam auf keinen Fall versäumt oder vernachlässigt. Unsere Aufgabe ist es, den Sinn dieses Rechts und sein positives Wirken für den Zusammenhalt und das Werden der Familie zu erläutern. Jedes Gesetz oder System verlangt nach einer Autorität, die Gesetzesübertreter zur Rechenschaft zieht und sie wieder auf den rechten Weg zurückleitet, bzw. die Konsequenzen bestimmt, denn sonst wäre ja alles nur wertlose Tinte auf Papier. Die Ehe ist eine Einrichtung zum Wohle der Gesellschaft und der beiden Ehepartner zur gleichen Zeit, und es ist notwendig, dass das Gesetz dafür sorgt, den höchsten Grad an Vorteilen für alte Beteiligten zu verwirklichen. Solange in der ehelichen Beziehung Übereinkunft und gegenseitiges Verständnis herrscht, werden die Vorteile aller gewährleistet, ohne dass das Gesetz einschreiten müsste. Doch sollten Zweifel und Auseinandersetzung Platz greifen, dann gilt es. Schaden für die Gesellschaft, bzw. für die Ehepartner und vor allem auch für die Kinder, die aus dieser Verbindung hervorgehen, zu verhindern, denn sie sind die zukünftige Erwachsenengeneration, an der man nicht achtlos vorbeisehen darf.
Wenn nun also die Gattin die Verursacherin solcher Gefahren wird, wer soll dann die Aufgabe übernehmen, sie wieder auf den rechten Weg zurückzuführen? Das Gericht etwa? Die Einmischung öffentlicher Instanzen in die Privatangelegenheiten von Mann und Frau fuhrt meist eher zu einer Ausweitung der Auseinandersetzung, die vielleicht nur eine zeitweilige oder momentane Problematik darstellt. Dadurch wird die Beziehung einer völligen Zerrüttung ausgesetzt, da ein solches Vorgehen den Stolz des betroffenen Partners verletzt, der sich bemüßigt fühlt, an seinem Standpunkt festzuhalten, auch wenn er im Unrecht ist. Das Gericht sollte also nur im äußersten Notfall einschreiten, wenn alle anderen Vermittlungsbemühungen gescheiten sind.

Es wäre außerdem gegen jede Vernunft, bei jedem alltäglichen Streit sofort die Gerichte einschalten zu wollen, denn wie viele Auseinandersetzungen ereignen sich tagtäglich, die sich genauso schnell wieder lösen, wie sie auftauchten? Man würde in diesem Fall für beinahe jeden Haushalt ein eigenes Gericht benötigen, das Tag und Nacht in Bereitschaft steht!

Es ist also kein Zweifel daran, dass es eine sozusagen "ortsgebundene" Instanz geben muss. die damit beauftragt ist, die auftretenden Schwierigkeiten zu regeln. Dieses Amt wurde dem Mann übertragen, da er letztendlich die Verantwortung für seine Familie und sein Heim trägt. Die Vorgangsweise beginnt mit der freundlichen Ermahnung, die die Irrende wieder zurückführen soll, ohne ihren Selbststolz zu verletzen. Wenn diese Methode versagt, so geht man zur nächsten über, die darin besteht, den Verkehr mit der Ehefrau einzustellen. Dies ist eine Maßnahme, die die Frau seelisch tief trifft, da sie ihrer Natur gemäß sich gerne ihrer Schönheit und ihrer Verführungskunst bewusst ist, mit der sie ihren Mann für sich einnimmt, die aber auch manchmal der Grund für ein Fehlverhalten der Frau sein mag. Wenn der Mann sich nun des Sexualverkehrs mit seiner Frau enthält, so bedeutet dies die Missachtung dieser weiblichen Kräfte, was die Frau von ihrer Widerspenstigkeit heilt und sie wieder zur Vernunft bringt. Wenn auch diese Methode nicht den gewünschten Erfolg bringt, so haben wir es mit einer aggressiven Form von Trotz oder Widerstandes zu tun, dem als letzter Versuch der Schlag entgegengesetzt wird. Jedoch darf damit nicht eine körperliche Verletzung gemeint oder bewirkt werden, es soll damit vielmehr eine symbolisch erzieherische Maßnahme gesetzt werden, was in der Scharia als ghair mubarrih (nicht quälend, verletzend, Schmerz verursachend) definiert wird. Hier wird nun der Vorwurf nach Ehrverletzung der Frau und Rohheit bezüglich ihrer Behandlung laut. Aber hier muss daran erinnert werden, dass diese Maßnahme erst dann eingesetzt werden darf.
wenn alle anderen Versöhnungsversuche versagt haben. Auf der anderen Seite muss hier auch einmal gesagt werden, dass es psychische Störungen gibt, die nur auf eine solche Art der Behandlung reagieren. Normalfälle jedoch gelangen nicht bis zu dieser eher, als krankhaft zu bezeichnenden, Grenze, und daher ist diese Methode auch nicht anzuwenden. Das Schlagen im Affekt oder als grundsätzliche Methode der "Verständigung" ist auf keinen Fall gestattet, sondern es ist darunter nichts anderes als ein letztes mögliches Moment zu verstehen, was auch im Koranvers in seiner stufenförmigen Steigerung zum Ausdruck kommt. Der Prophet verbot den Männern eindeutig, dieses Recht anders als im äußersten Notfall, in dem keine andere Methode mehr Erfolg verspricht, zu verwenden, und er sagte: "Niemand von euch darf seine Frau wie eine Magd schlagen, und am Ende des Tages sich mit ihr vereinigen."

Wenn der Mann sich in schwerer Weise vergeht, so unterscheidet sich die Rechtslage: "Und wenn eine Frau von ihrem Ehemann rohe Behandlung oder Gleichgültigkeit befürchtet, so soll es keine Sünde für beide sein, wenn sie sich auf geziemende Art miteinander versöhnen; denn Versöhnung ist gut." (4:128). Einige werden nun sofort nach der vollkommenen Gleichberechtigung rufen! Es handelt s*ch hier jedoch um eine Angelegenheit, die der Realität entspricht und der natürlichen Veranlagungen der Menschen, und nicht um eine beispielhafte These der Gleichberechtigung, die in Wahrheit der Grundlage entbehrt. Welche Frau auf dieser weiten Erde hält es für möglich, dass sie ihren Ehemann schlägt und danach weiterhin bei ihm bleibt und vor ihm Achtung besitzt? Das entscheidende Moment ist, dass die Scharia die Frau nicht dazu zwingt, das Fehlverhalten ihres Ehemannes zu akzeptieren und widerspruchslos zu ertragen, sondern ihr das Recht zur Trennung gibt.
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In allen vorhergehenden Situationen sahen wir:
1.) Die Verpflichtungen der Frau gegenüber dem Ehemann sind keineswegs willkürlich festgesetzt, sondern haben das Allgemeinwohl im Auge, das die Frau direkt und indirekt miteinbezieht.
2.) Den meisten Pflichten der Ehefrau steht ein mindestens ebenso gewichtiges Gegenstück auf seilen des Ehemannes gegenüber. In den wenigen Fällen, in denen dem Mann mehr Rechte als der Frau zugesprochen wurden, nahm man Rücksicht auf die natürlichen vorgegebenen Eigenschaften der Menschen, und es wurde damit weder die Demütigung noch die Unterdrückung der Frau beabsichtigt.
3.) Als Gegengewicht zu den Möglichkeiten des Mannes wurde der Frau das Recht auf Trennung eingeräumt, wenn sie das Gefühl hat, unterdrückt zu werden oder die Last nicht auf sich nehmen zu können. Auf diese Möglichkeit wiesen wir bereits einige Male hin, mit der Erwähnung, dass dies der reelle Weg der Frau sei, Angelegenheiten, die sie nicht ertragen könne, abzuwehren. Dies kann auf dreierlei Weise vor sich gehen: Die Frau kann das Recht der Scheidung im Heiratsvertrag für sich festlegen (dies wurde vom Gesetz her als gegebene Möglichkeit festgelegt, doch ergreifen sie nur wenige Frauen tatsächlich), oder sie verlangt die Scheidung von ihrem Mann, da sie es nicht mehr ertragen kann, mit ihm zusammen zu leben (manche Gerichte halten sich nicht an diese Möglichkeit, obwohl dies vom Propheten festgelegt und angewandt wurde; die einzige Bedingung, die daran geknüpft wird, besteht darin, dass die Frau ihre Brautgabe wieder zurückgeben muss, was eine gerechte Verfügung ist, denn derjenige, der die Scheidung betreibt, sollte auch die Verluste tragen), oder sie verlangt die Scheidung, jedoch mit dem Unterschied, dass sie aufgrund der schlechten Behandlung durch den Ehemann ihre Brautgabe behält und er auch den Unterhalt für sie bezahlen muss. Die Frau muss jedoch ihre Anklage beweisen können, und die Gerichte gehen sehr genau bei der Beurteilung dieser Beweise vor, da sich aus Erfahrung zeigt, dass so manche Klage durch allerlei angewandte List unterstützt wurde. Sollte sich jedoch die Aussage der Frau bestätigen, so wird zu ihren Gunsten entschieden. Dies sind die Waffen der Frau gegen die Macht des Mannes, die sich am Ende doch gleichberechtigt gegenüberstehen.
* * *
Nun sind wir bereits beim Thema der Scheidung angelangt, um das sich eine Vielzahl von Geschichten rankt, die alle Erschwernisse aufzählen, die im Zusammenhang damit auftreten können, angefangen von der Vertreibung der Frau und den Kindern bis zu den Kämpfen vor Gericht, die kein Ende zu nehmen scheinen. 
Eine Frau, die in ihrem Heim lebt, oder besser gesagt sich abhetzt zwischen einem Säugling, den sie zu stillen hat und einem anderen, dessen Erziehung sie ebenfalls zu bewerkstelligen hat, die noch darüber hinaus die Forderungen ihres Ehemannes zu erfüllen sucht, wird eines Tage durch den Standesbeamten überrascht, der ihr die Scheidungsurkunde aushändigt. Warum das? Weil sich eine plötzliche Wandlung in der Seele des Gatten ereignet hat: Er sah eine andere Frau, die ihm schöner erschien, als seine Frau, oder weil er einfach die "Routine" satt hatte und sich etwas Neues zukommen lassen wollte, oder weil er von seiner Frau etwas verlangt hatte.
was sie aus Müdigkeit oder Faulheit verweigerte! Was ist der Weg, um die Männer daran zu hindern, dieses gefährliche Instrument zu missbrauchen und die Persönlichkeit einer treuen, geduldigen Frau zu verletzen, oder ein gemütliches Familienheim zu zerstören, in dem die Kinder in Geborgenheit aufwachsen?
Es gibt keinen Zweifel daran, dass diese Beispiele tatsächlich vorkommen, und dass die traurigen Geschichten, von denen die Leute berichten, der Wahrheit entsprechen, aber was ist das Heilmittel gegen diese Missstände? Liegt die Lösung in der Abschaffung der Scheidung? Was geschieht dann mit den übrigen Fällen, die durch diese Maßnahme zu Schaden kommen würden, von denen man aus katholischen Ländern, in denen die Scheidung nicht erlaubt ist, nur allzu gut Bescheid weiß? Bleibt das Heim denn noch ein Zuhause für beide, wenn jeder dem anderen mit Abscheu und Hass gegenübersteht und beide das Leben miteinander nicht mehr ertragen können, trotzdem aber durch eine ewige Kette miteinander aus der es kein Entrinnen mehr gibt, verbunden sind? Ist es richtig, dass dann der Mann sein Glück bei einer Geliebten sucht, um seinem Triebleben nachzukommen, während die zurückgelassene Ehefrau sich nach der gleichen Möglichkeit umsieht? Und wird es den Kindern in einer solchen Verbindung und in dieser verzweifelten Atmosphäre möglich gemacht, ohne Schaden aufzuwachsen? Das Entscheidende ist doch nicht nur, dass sie im Schoß der Eltern bleiben, sondern ausschlaggebend ist die Atmosphäre, in der sie aufwachsen. Wie groß ist doch die Zahl der psychisch Geschädigten, deren seelische Krankheiten im Zusammenleben mit den Eltern Ursache hatten, die sich ständig im Streit miteinander befanden! 
Wie verhält es sich mit der Behauptung, dass das Gericht durch sein Eingreifen das Recht des Mannes zur Scheidung einschränken bzw. lenken würde? In Wahrheit bedeutet dies, dass das Aussprechen der Scheidung durch den Mann nicht rechtsgültig ist, sondern erst der Spruch des Gerichts. Es sendet nach einem Vertreter von der Seite des Mannes und einem von der Seite der Frau, befragt sie zum Sachverhalt, dem Ehemann wird nahegelegt, sich alles nochmals genau zu überlegen und seine Entscheidung gegebenenfalls zurückzunehmen Sollten jedoch alle Bemühungen nicht zum Erfolg führen, so wird die Scheidung vom Gericht ausgesprochen, und so wird von offizieller Instanz, nicht vom Ehemann, die Ehe für getrennt erklärt.
Diese Maßnahmen werden aufgrund der Voraussetzungen, die sich in der Schari'a finden, getroffen, und mein Glaube an ihre Wirksamkeit hält sich in Grenzen, umsomehr als die Unternehmungen der friedenstiftenden Parteien und die Vorsichtsmaßnahmen, die unternommen werden sollen, doch tatsächlich im islamischen Gesetz vorhanden sind! Nehmen wir an, dass ein Ehemann die Scheidung gegen seine Frau ausgesprochen hätte, und sie nach der Schari'a auch rechtskräftig geworden wäre, so steht doch den Bemühungen der beiden Familien nichts im Wege, und die eheliche Verbindung kann ohne eine offizielle Zeremonie wiederhergestellt werden, falls es zur Versöhnung kommt. Sollte die Scheidung bereits zum zweiten Male ausgesprochen worden sein, so steht ebenfalls einer nochmaligen Versöhnung nichts im Wege, jedoch mit der zusätzlichen erziehenden Maßnahme dem Ehemann gegenüber, der sodann verpflichtet ist, nochmals einen Heiratsvertrag abzuschließen und der Braut abermals eine Brautgabe zu entrichten. 
Dem Wunsch nach Wiedervereinigung steht nichts im Wege, falls er tatsächlich existent ist. und es braucht dazu keiner gerichtlichen Maßnahme. Sollte jedoch solch ein Wunsch gar nicht vorhanden sein, dann hat wohl der Richter auch nicht mehr in der Hand als die Verwandten und Freunde der Betroffenen. 
Betrachten wir doch die "fortschrittlichen" Länder! Sie leben nicht nach dem islamischen Gesetz, und die Scheidung funktioniert nur auf dem gerichtlichen Weg. Wie hoch ist dort die Scheidungsrate, nachdem Belehrungen und Versuche zur Wiedervereinigung der Ehepartner stattgefunden haben? In Amerika beträgt sie bereits 40%, dies ist die weltweit höchste Rate, mit der sie Ägypten weit übertreffen, von dem behauptet wird, es sei das Land der Ehetrennung und Heirat. Jenen aber, die verlangen, dass eine Scheidung nur noch vom Richter ausgesprochen werden darf, nachdem der Ehemann dem Gericht eindeutig beweisen konnte, dass seine Frau im Unrecht ist. und ein Leben mit ihr nicht mehr ertragbar ist, will ich die Frage stellen: Welche Art von Selbstachtung verlangen sie für die Frau? Was bleibt ihr noch an Stolz und Ehre, wenn sie gezwungen ist, im Haus eines Mannes zu leben, der sie verabscheut und nicht mehr mit ihr leben will, der sie von früh bis spät daran erinnert, dass er sie nicht begehrt und dass sie keinen Platz in seinem Herzen besitzt? Der sie demütigt und sich mit einer anderen vergnügt, während sie von all dem weiß?
Ist es denn nicht wesentlich klüger, dass sie nur dann bei ihm verbleibt, wenn ein beidseitiger Wille dazu besteht, und sie ihre Selbstachtung und Ehre behält?
Außerdem bleibt noch das Problem der Kindererziehung. Ist es nicht für die Kinder vorteilhafter und sinnvoller, mit ihrer Mutter alleine zu leben und aufzuwachsen, als in einer durch Streit und Hass vergifteten Atmosphäre?
Von welchem Recht oder welcher Gerechtigkeit also sprechen diese „Gesetzeserneuerer“ eigentlich?
Das Problem lässt sich auch nicht durch eine Änderung der Schari'a aus der Welt schaffen, sondern durch einen langen Erziehungsprozess, der das kulturelle, seelisch-geistige Niveau des Volkes anhebt. Eine Schulung des Charakters muss vorgenommen werden, solange, bis das Gute im Menschen und in der Gesellschaft überwiegt, und das Mitgefühl für den Nächsten als Grundprinzip des Lebens gilt. Der Mann muss lernen, dass er in der ehelichen Beziehung eine heilige Bindung zu sehen hat, deren Sicherheit und Geborgenheit man nicht aus niederen Beweggründen aufs Spiel setzen darf. Eine solche Erziehung, die die Gesellschaft in einer Umgebung leben lässt, die durch das islamische Gesetz bestimmt wird, kann nicht von heute auf morgen geschehen, sondern sie muss einen langen und gründlichen Weg gehen und benötigt eine ständige Anstrengung, sei es nun zu Hause, in der Schule, im Kino, in den öffentlichen Medien, den Büchern, den Moscheen usw.. Dies ist wohl ein mühsamer und langer Weg, jedoch der einzig sinnvolle und erfolgversprechende.
Von der Schari'a jedoch wird das Recht und die Gerechtigkeit auf beide Partner verteilt, da der Frau das Recht auf Trennung der Ehe gegeben wird, wenn ihr das Leben mit dem Ehemann unerträglich wird.
Und die Scheidung ist - das bleibt nach allen Ausführungen noch zu erwähnen - das Verhassteste unter den von Allah erlaubten Dingen.
* * *
Der nächste Punkt, über den wir sprechen wollen, ist der der Polygamie, die für Notfälle erlaubt wurde, und nicht als islamisches Grundprinzip gelten kann. "... dann heiratet Frauen, so wie es euch gut erscheint, zwei, drei, oder vier. Doch wenn ihr furchtet, sie nicht (alle) gleich behandeln zu können, dann (heiratet nur) eine." (4:3)
Verlangt werden also Gerechtigkeit und Gleichbehandlung, deren Verwirklichung nicht sicher gegeben ist. Daher ist das islamische Grundprinzip die Einehe, jedoch gibt es auch Fälle im Leben, wo eine Einehe der Unterdrückung und Ungerechtigkeit gegenüber dem Partner gleichkommt. Nur in diesen Situationen nimmt die Gesetzgebung Rücksicht darauf, im Wissen, dass auch hier die völlige Gerechtigkeit schwer zu verwirklichen ist, jedoch in der Absicht, einen größeren Schaden durch einen kleineren zu verhindern.
Der Hauptanlass für solche Ausnahmesituationen sind Kriege, denen eine große Anzahl von Männern zum Opfer fallen, und daher die Anzahl der zurückgelassenen Frauen, die der überlebenden Männer überwiegt. In diesem Fall ist die Polygamie ein notwendiger Schritt, um charakterliche Verderbnis und ein soziales Chaos unter der Bevölkerung zu verhindern. Die Frau kann einem Beruf nachgehen, um sich und ihre Familie zu ernähren, jedoch auf welche Weise will sie ihre natürliche sexuelle Veranlagung ausleben? Wenn sie nicht eine Heilige oder ein Engel ist, so bleibt ihr keine andere Wahl, als sich in die Arme von Männern zu werfen, und sich so zeitweilige Augenblicke des "Glücks" nachts oder tagsüber zu stehlen. Wie jedoch erfüllt sie dann ihr Bedürfnis nach Kindern? Der Fortpflanzungstrieb ist in der Natur des Menschen verankert, in der Frau noch tiefer als im Mann, und es gibt daraus kein Entkommen. Für sie ist dies ein Teil der Realisierung ihrer Persönlichkeit, ohne den sie nicht wirklich den Geschmack des Lebens genießt.
Gibt es also einen anderen Weg für die Frau, diese Bedürfnisse zu befriedigen, als in der Teilhaberschaft einiger Frauen an einem Mann, nicht zu vergessen die Tatsache, dass die Gesellschaft nach einem Charakter verlangt, der sie vor der Auflösung bewahrt, der einigen großen Nationen der Geschichte zum Verhängnis wurde und sie von der Liste der bestehenden Staaten der Erde verschwinden ließ. Ist es nicht auch vorteilhafter für die beteiligten Frauen, in aller Öffentlichkeit und mit gesetzlicher Einwilligung als Ehefrauen zu gelten, die ihre bestimmten Rechte besitzen, die für jede Frau gleichermaßen gelten, und die sie einfordern kann. Dies sind einige der Hintergründe der islamischen Gesetzgebung, und ich behaupte keinesfalls, dass eine Frau, die sich den Ehemann mit zwei oder drei anderen Frauen teilen muss, ein besseres oder erfüllteres Leben hat, als eine, die mit ihrem Gatten in Einehe lebt. Doch im Notfall mag dies das kleinere Übel darstellen. Es können auch durchaus andere Faktoren für eine weibliche Überbevölkerung ausschlaggebend sein. Auch hier treffen die gleichen oben genannten Bedingungen zu.
Mögliche Gründe für eine polygame Ehe können aber auch noch anderen Charakter besitzen: So z.B. eine überdurchschnittliche sexuelle Energie des Mannes, die nach einer zweiten Frau verlangt, da dies die von der Religion legitimierte Methode ist. damit fertig zu werden. Sonst müsste der Mann zu außerehelichen, vielleicht geheimen Mitteln greifen, was weder der Ehe noch der Gesellschaft zuträglich ist.
Ein weiterer Grund ist die Unfruchtbarkeit der Frau, denn der Wunsch nach Nachkommen ist. wie bereits erwähnt, eine besonders tief im Menschen liegende natürliche Veranlagung. Außerdem handelt es sich dabei ebenso um ein Verlangen, das man achten muss bzw. dessen man sich nicht zu schämen braucht. Natürlich trägt die Ehefrau keine Schuld an ihrer Unfruchtbarkeit, doch wo liegt die Gerechtigkeit, einen Mann seines Rechts auf Nachkommen zu berauben, besonders, wenn er sich solche wünscht? Wenn die Gattin sich mit einer Zweitehe einverstanden erklärt, so verbleibt sie eben weiterhin im ehelichen Heim. Sollte sie sich jedoch davor sträuben, so bleibt ihr der Weg zur Trennung freigestellt. 
Es können auch andauernde Krankheiten auftreten, die den Sexualverkehr unmöglich machen. Der Islam akzeptiert das Argument nicht, dass der Geschlechtstrieb selbst eine unsaubere, niedrige Angelegenheit wäre, die nicht als Anlass gelten darf, das Glück einer Frau zu zerstören. [5] Es handelt sich hier nicht um das Problem von Niedrigkeit oder Erhöhung, sondern es geht hier um eine Notwendigkeit, aus der es kein Entrinnen gibt. Wenn der Mann von sich aus bereit ist, aus Liebe und Rücksicht auf seine Frau darauf zu verzichten, so ist dies eine dankenswerte noble Einstellung. Aber Gott trägt einer Seele nicht mehr auf, als sie ertragen kann, und es ist sicher besser, sich der Realität zu stellen, als nobles Verhalten an den Tag zu legen und in Wirklichkeit in der Dunkelheit Verrat zu begehen, wie wir es in Staaten, in denen man sich nicht zur islamischen Regelung dieser Problematik bekennt, beobachten können.
Nochmals erwähnt sei der Fall der Ehefrau, die sich aus seelisch bedingten Problemen vor dem Sexualverkehr mit ihrem Mann sträubt, und dies ist eine Angelegenheit, die zumeist weder sie noch der Ehemann in den Griff bekommen kann.
In all diesen genannten möglichen Situationen ist jedoch zu bemerken, dass der Ehemann es wünscht, aus Achtung und Treue gegenüber der Gemeinsamkeit, die sie teilten, weiterhin mit der ersten Frau verheiratet zu bleiben. Hierbei handelt es sich durchaus um eine noble Einstellung, auch wenn dabei nicht immer das Glück der Ehefrau aufrecht erhalten bleibt. Sollte der Mann die Frau jedoch bei sich behalten wollen, um ihr Demütigung oder Schaden zuzufügen, so ist dies eine verbotene, grausame Handlungsweise, und ein sofortiger Anlass für die Frau, die Scheidung zu verlangen.
* * *
Wenden wir uns wieder den Einwänden mancher Kritiker am Islam zu, und befassen uns mit dem Recht auf Arbeit. 
Es handelt sich dabei um ein Recht, über das es keine Auseinandersetzung geben kann. Denn die Frauen in der frühen islamischen Zeit, arbeiteten auf den verschiedensten Gebieten, wann immer es die Umstände erfordert hatten. Es geht hierbei jedoch gar nicht um die Feststellung des Rechts als solches. Es handelt sich vielmehr darum, dass der Islam jede Arbeit der Frau, und damit jedes Verlassen ihres Heimes, das ohne eine Notwendigkeit für die Gesellschaft oder für die Frau selbst geschieht, kritisch betrachtet. Die Lehrtätigkeit in Mädchenschulen, die Krankenpflege und ärztliche Behandlung der weiblichen Bevölkerung, u.a. können nur von Frauen bewerkstelligt werden. Dies sind also Berufssparten, die gezwungenermaßen von Frauen übernommen werden müssen, ja wo die Gesellschaft ein Kontingent von ausgebildeten weiblichen Fachkräften sogar zur Arbeit verpflichten muss, so wie Männer zur Verteidigung des Landes verpflichtet werden müssen! Ebenso ist eine Frau zum Einbringen des Lebensunterhaltes gezwungen, falls kein Familienernährer vorhanden ist, oder sie trägt zum Familieneinkommen bei. da der Lohn des verantwortlichen Mannes nicht ausreicht All dies sind Fälle, in denen die Frau zur Berufstätigkeit greifen muss, denn dies ist auf jeden Fall besser, als Erniedrigungen ertragen zu müssen.
Dies alles sind zwingende Gründe, die der Islam anerkennt und aufgrund derer er der Frau das Recht auf Arbeit zugesteht. Dies geht jedoch nicht so weit, dass die Arbeit der Frau als Grundprinzip angesehen wird, wie wir es in den westlichen und kommunistischen Ländern beobachten, da auf diese Weise die Frau von ihrer vordringlichsten Tätigkeit abgehalten wird (und diese besteht in der Erziehung der kommenden Generation), und auf diese Weise mehr Unheil und psychische und soziale Schäden angerichtet werden, als Gutes daraus gewonnen wird.
Niemand könnte behaupten, dass die Frau in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Konstitution nicht auf das Beste für die besondere Aufgabe der Mutterschaft ausgestattet wäre! Wenn sie diese Fähigkeiten nicht ausnützt, so bedeutet dies den Verzicht auf eine ungeheure Lebenskraft, die für einen bestimmten Zweck geschaffen wurde, und die Wegführung vom eigentlichen Weg. Wenn dies äußere Zwänge verlangen, so ist dagegen nichts einzuwenden. Sich aber ohne wirkliche Gründe auf Berufstätigkeit zu verlegen, nur weil dies gerade eine Generation, ohne Rücksicht darauf, welcher Sturm nach ihr losbrechen mag, zur Mode erklärt hat, kann vom Islam her keine Akzeptanz verlangen. Denn wäre dies der Fall, so hätte der Islam sein oberstes Prinzip verlassen, das darauf ausgerichtet ist, die Menschheit in ihrer Gesamtheit zu umfassen, die unmöglich eine Generation getrennt von den anderen betrachten kann.
Natürlich kann hier die Aussage gemacht werden, dass eine Frau sowohl Mutter als auch Berufstätige sein kann, und dass Kindergärten das Problem der Kinderbetreuung übernehmen können. Dies bezeichne ich als leeres Gerede, dem keine wirkliche Grundlage zuzuordnen ist. Denn der Kindergarten kann die Betreuung der Kinder in körperlicher, geistiger, seelischer und wissensbezogener Hinsicht übernehmen, doch er kann dem Kind nicht das Entscheidende geben, das notwendig ist, um ein Leben in rechter Weise aufzubauen, und das ist die Liebe und Fürsorge der Mutter, und nur der Mutter, ohne die Mitwirkung anderer Frauen. Es steht weder in der Macht der heute zum Teil verrückt gewordenen modernen Zivilisation noch der kommunistischen Ignoranz, die Natur des Menschen zu verändern. Das Kind braucht seine Mutter zumindest in seinen ersten Lebensjahren voll und ganz, ohne dass jemand daran Teil hat, und sei es auch nur sein Bruder. Ein Kind beschäftigt seine Mutter vollauf mit seinen Forderungen, denen sie nachzukommen versucht, sie spricht ihm zärtlich zu, umgibt es mit Fürsorge und dem Gefühl der Sicherheit und Geborgenheit in ihren Armen. Wenn dem Kind dies alles vorenthalten wird, so wird seine Seele mit Komplexen und Psychosen erfüllt. Denn wo findet das Kind seine Mutter in den Kindergärten, wo es mit zehn oder zwanzig anderen um eine künstliche Ersatzmutter kämpfen muss? So wachsen diese Kinder heran, und in ihren Herzen entwickelt sich die Lust nach dem Konkurrenzkampf, ihre Herzen versteinern sich, und weder das Gefühl der Brüderlichkeit in ihnen noch das Mitgefühl kann sich darin entfalten.
Kindergärten, ebenso wie die Berufstätigkeit der Frau, sind für den Notfall da. doch sie sollten nicht zum Grundprinzip der Kindererziehung werden. Und außerdem - welchen Nutzen besitzt die Menschheit eigentlich daran, die materielle Produktion zu vergrößern, während sie zugleich ihre Nachkommenschaft der Verderbnis und dem Untergang preisgibt? Der Westen mag noch entschuldigt sein durch seine geschichtliche, soziologische und geographische Entwicklung, aber wodurch entschuldigt sich der islamische Orient? Haben denn alle Männer, bzw. Familienerhalter, bereits Arbeit gefunden, und blieb noch so viel zu tun übrig, dass es notwendig war, Frauen arbeiten gehen zu lassen?
Es wird allgemein behauptet, dass die Berufstätigkeit der Frau eine unabhängige wirtschaftliche Position gibt, die ihr Achtung in der Gesellschaft verschafft. Hat der Islam der Frau aber jemals ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit verwehrt? Das Problem des Orients liegt doch nicht im islamischen System, sondern in der allgemeinen Armut, die es der Bevölkerung unmöglich macht, ein achtbares Leben zu führen. Die Lösung dieses Problems kann nur in einer vermehrten Produktionskraft liegen, um den Lebensstandard anzuheben, jedoch nicht im Wettkampf von Mann und Frau um die Lebensversorgung.
Es wird außerdem gesagt, dass zwei Einkommen besser für eine Familie sind als eines. Dies mag im Einzelfall stimmen, doch wenn jede Frau in Berufen arbeitet, die eigentlich nicht für Frauen vorgesehen waren, so nimmt sie damit Männern die Arbeitsstelle, die dadurch an der Gründung einer Familie gehindert werden, wodurch wiederum die Gefahr wächst, dass die Männer sexuelle Befriedigung auf nicht legitime Weise suchen müssen. Welcher sozio-ökonomisch denkender, oder charakterlich verantwortungsvoller Mensch würde das gutheißen?
Der Islam berücksichtigte die menschliche Natur und die Anforderungen der Gesellschaft, als er die Frau in erster Linie für jene Aufgabe, für die sie besonders gut ausgestattet wurde, verpflichtete und sie zu einer vorzüglichen Aufgabe machte, und den Mann beauftragte, für den Unterhalt zu sorgen, um die Frau von der Sorge um das tägliche Brot zu befreien, damit sie mit all ihrer Aufmerksamkeit und Fürsorge die Pflege der wertvollen menschlichen Nachkommenschaft übernehmen könne. Aus diesem Grund forderte der Islam, sie mit Aufmerksamkeit und Achtung zu behandeln, so dass einer, der den Propheten befragte: "Wer hat am meisten Recht auf meine Aufmerksamkeit (wörtl.: Gesellschaft)?", zur Antwort bekam: "Deine Mutter." "Und dann?", fragte er weiter. "Deine Mutter", war die Antwort. "Und dann?" - "Deine Mutter", war abermals die Erwiderung. "Und dann?" -"Dein Vater", schloss der Prophet. Wo also befindet sich das Problem der muslimischen Frau? Welches Ziel bleibt ihr noch, das der Islam ihr nicht verwirklicht hätte, damit sie seinetwegen ihr Recht bei den Wahlen oder ihr Mitspracherecht im Parlament ausnützen müsste?
Will sie die Gleichberechtigung mit dem Mann? Der Islam erfüllt ihr diese Forderung sowohl vom Prinzip her als auch in der Realität vor dem Gesetz. Will sie ihre finanzielle Unabhängigkeit und Freiheit der direkten Beteiligung in der Gesellschaft? Der Islam war das erste System, der ihr dieses Recht garantiert hat.
Will sie das Recht auf Bildung? Der Islam hat dies nicht nur zum Recht für die Frau, sondern sogar zur Pflicht gemacht.
Will sie, dass sie nicht ohne ihre Zustimmung verheiratet werden darf, bzw. dass sie die Möglichkeit und das Recht hat, sich selbst zu verloben? Will sie. dass sie mit Achtung behandelt wird, solange sie ihre ehelichen Pflichten erfüllt? Will sie, dass sie das Recht auf Trennung der Ehe besitzt, falls sie keine gute Behandlung erfährt? Alle diese Rechte erteilt ihr der Islam, und zwingt die Pflichten dem Mann auf Will sie das Recht auf Arbeit? Auch das gewährt ihr der Islam.
Will sie jedoch die Freiheit zur Schamlosigkeit und Herabwürdigung, so ist dies mit Sicherheit die einzige "Freiheit", die ihr der Islam verbietet, jedoch gilt dieses Verbot für den Mann in gleicher Weise. Die Erlangung dieser Art von Freizügigkeit ist nicht abhängig vom Mitwirken im Parlament, sondern es braucht nur die Auflösung der gesellschaftlichen Bande und Traditionen, sodann kann sich jeder grenzenlos auch dieser "Freiheit" hingeben. Das Hauptziel ist daher nicht der Eintritt ins Parlament, sondern die blinde kritiklose Nachahmung des Westens, dessen Geschichte sich unterschiedlich zu der unseren entwickelte, und dessen Werte zu den unseren variieren. 
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Sicher wird es nun aber einige geben, die meinen, dass unabhängig von geschichtlichen Verhältnissen und Traditionen die Stellung der Frau im Orient eine bedauernswerte ist, über die man nicht Schweigen bewahren kann, sondern die man ändern müsse, damit auch die orientalische Frau ihre Stellung und Freiheit erreicht.
Diese Meinung besteht zu Recht: Denn die Frau in den islamischen Ländern ist im Allgemeinen ungebildet, rückständig, gedemütigt, und es wird ihr keine besondere Achtung gezollt. Ihr Leben gleicht einem Dahinvegetieren, sie ist von geistigem und psychischem Unrat umgeben, sie leidet mehr als sie glücklich ist, gibt mehr als sie erhält, sie wird nicht wesentlich über das Niveau der Sinnlichkeit erhoben, und es wird ihr kein Aufstieg aus dieser betrüblichen Situation gestattet.
Dies ist die bittere Wahrheit, doch wer ist verantwortlich dafür? Ist es die Schuld des Islam und seiner Lehren?
Diese schlechte Situation, unter der die orientalischen Frauen zu leiden haben, findet ihre Wurzeln in den ökonomischen, sozialen, politischen und seelischen Verhältnissen, die wir näher studieren müssen, um zu erkennen, woher das Übel kommt, wenn wir die Absicht haben, eine Besserung durchzuführen.
Unter dieser grässlichen Armut leidet der Orient nun schon seit geraumer Weile. Die entsetzliche soziale Kluft, die einen geringen Teil des Volkes im Morast der Gier und der ungehemmten Lust versinken lässt, während der größere Teil des Volkes um seinen Bissen Brot und um ein Kleidungsstück kämpft, das seine Blöße bedeckt, die politische Unterdrückung, die aus den Regierenden eine privilegierte Schicht und aus den Übrigen eine regierte Masse macht, die keinerlei Rechte besitzt und sämtliche Unkosten tragen muss, ohne dafür Gegenleistungen zu erhalten, jene verzweifelte Finsternis und psychische Ermattung, in der der Großteil des Volkes lebt - all dies sind die Umstände, die auch das Bild der Frau prägen.
Was die Frau braucht, sind Gefühle der Achtung und der Zuneigung zwischen ihr und ihrem Mann. Doch wo sollen sich solche Gefühle im Urwald der Armut, der Unterdrückung und der Ermüdung des Volkes entwickeln? Nicht nur die Frau alleine ist das Opfer, sondern wohl auch der Mann, wenn er auch in einer besseren Situation ist als sein weibliches Gegenstück.
Der Mann behandelt seine Frau mit Rohheit und Gewalt, da er damit versucht, seine von der Außenwelt unterdrückte Persönlichkeit zu verwirklichen, jene Persönlichkeit und Selbstsicherheit, die ihm der Wachmann, der Bürgermeister, der Grundbesitzer, der Soldat, der Polizist oder der "Efendi", der Fabrikbesitzer und andere genommen haben. Seine Selbstsicherheit und Selbstachtung, die durch seine Bedürftigkeit und durch die Demütigung bedroht wird, seine armseligen Verhältnisse, denen er mit nichts begegnen kann und die unüberwindlich sind. All dies erweckt seinen Missmut, seinen Zorn, den er an seiner Ehefrau und seinen Kindern kühlt. Diese alles verdeckende Armut beschäftigt das Bemühen des Mannes und lässt ihn seine gesamte seelische und nervliche Energie verbrauchen, so dass in ihm kein Platz mehr bleibt, um Gefühle der Liebe und der Kommunikationsfähigkeit mit anderen entstehen zu lassen, noch besitzt er die Kraft, kleine Fehler und Unzulänglichkeiten seiner Mitmenschen zu ertragen.
Diese Armut ist es. die die Frau dem Mann zur Abhängigen macht, und sie dazu bewegt, Unrecht und Unterdrückung des Ehemannes zu ertragen, da dies immer noch besser ist, als ohne Familienernährer zu bleiben. Diese Armut ist es auch, die sie daran hindert, ihr Recht auszuüben, das ihr die Schari'a gibt, und durch das sie es in der Hand härte, den Mann hinter seinen Grenzen Halt machen zu lassen. Stattdessen befindet sie sich in der ständigen Angst davor, dass sich der Mann scheiden könnte, denn was soll sie in einem solchen Fall anfangen? Für die Kinder muss vielleicht noch der Vater sorgen, aber wer sorgt dann für sie? Ihre arme Familie ist dazu meist nicht in der Lage, sie ist vielmehr eine zusätzliche Belastung für sie, daher heißen sie ihre Trennung vom Ehemann nicht willkommen, sondern raten ihr zum Aushalten und Ertragen des Schmerzes und der Demütigung. In einer rückständigen Gesellschaft, und das ist sicher heute der Fall, da die Ziele und das Selbstbewusstsein verloren gingen und man in der Dunkelheit der Unwissenheit ertrinkt, in einer solch rückständigen Gesellschaft also werden alle menschlichen Werte zerschlagen, und die Macht und Stärke in all ihren Erscheinungsformen wird zum einzigen Ideal, während der Schwache zum Freiwild der Verachtung und des Spottes wird. Da der Mann aber starker als die Frau ist, wird sie zum Gegenstand der Verachtung, denn der Mann ist selbst ebenso erniedrigt und nicht fähig, sich aus dieser Situation zu befreien und zu einem Niveau zu gelangen, auf dem man den Menschen um seine Menschlichkeit willen achtet. Die einzige Ausnahme bilden vermögende Frauen. Sie werden respektiert und verehrt, denn mit dem Vermögen haben sie auch eines der wichtigsten Mittel zu Macht und Einfluss in der Hand!
In einer solchen rückständigen Gesellschaft werden die Menschen außerdem mehr und mehr auf ihre triebbedingten Instinkte reduziert. So ergreift die Lust zur Sexualität von ihnen Besitz, und sie sehen das Leben in ihrem Spiegel und innerhalb ihres Kreislaufs. Die Frau wird für den Mann nicht mehr als ein Lustobjekt [6], und er verliert den Blick für ihre Seele, ihren Verstand und ihren Geist, der ihn dazu bringen würde, in ihr jene edle Menschlichkeit zu sehen, die die Achtung vor ihr verlangt. Wenn die Sexualität jene animalen Züge annimmt, so ist auch sie ein Mittel zur Unterdrückung der Frau, und hier vereinen sich dann zwei niedrige Gefühle, nämlich im Augenblick des Verkehrs zu herrschen und zu befehlen, und die Vernachlässigung der Frau danach. 
In einer solch rückständigen Umgebung wird auch die Erziehung vernachlässigt, da sie inmitten des Urwalds der Unwissenheit als unwichtige Angelegenheit erscheint. Die Erziehung ist es aber, die den Menschen zum Menschen macht. Wenn in diesem Bereich eine Vernachlässigung erfolgt, bzw. wenn er nur in negativer Form vorhanden ist, so werden die Heranwachsenden zu Verehrern der Gewalt geformt, die das Leben nur nach Trieb- und Sinneserfüllung bewerten.
In dieser Umgebung wirkt die Mutter, ohne es zu bemerken, an der Verderbnis der Männerwelt mit und erzieht sie zu Diktatoren, die über die Frauen herrschen und sie zur Unterwerfung zwingen wollen. Hier ist von jenen Müttern die Rede, die ihre Söhne verwöhnen und ihnen dadurch beibringen, dass dem männlichen Wort, egal ob richtig oder falsch, Folge zu leisten ist. Damit erziehen sie sie aber auch zur Unbeherrschtheit über ihre Leidenschaften und Triebe, und die Befehle, von denen sie erwarten, dass ihnen widerspruchslos nachgekommen wird, sind Ausdruck dieser unbewältigten Triebe und Leidenschaften. Zusätzlich wirkt der Druck, der von außen auf die Männer ausgeübt wird und ihnen Selbstverwirklichung und Gewinn von Selbstsicherheit verwehrt, erschwerend. Und so fällt es ihnen wesentlich leichter, all diese angestauten unbewältigten Kräfte an den Schwächeren seiner Umgebung, also an Frauen und Kindern, zu entladen. 
Dies sind die hauptsächlichen Verursacher der misslichen Lage der östlichen Frau. Nun lautet die Frage: Welche dieser Gründe entstehen aus dem Islam, und welche davon gehen mit dem islamischen Geist einher? Die Armut?! - Ist es nicht der Islam gewesen, der die Menschen einst zur Zeit des Kalifen Umar Ibn Abdul-Aziz auf einen solch hohen Lebensstandard erhob, dass niemand mehr gefunden werden konnte, der Zakat angenommen haue? Dies ist der Islam, der tatsächlich auf Erden Anwendung gefunden hatte, und dessen Anwendung wir heute fordern! Es ist jenes System, das das Vermögen gerecht auf alle Teile seiner Umma (Gemeinschaft) verteilt, "damit es nicht unter den Reichen von euch kursiert". Dieses System, das die Unterschiede zwischen den Menschen auf ein Mindestmaß beschränkt, da es Extreme verabscheut und verbietet, da es die Armut hasst und daher darauf hinarbeitet, sie zum Verschwinden zu bringen. 
Würde die Armut aus der orientalischen Gesellschaft verschwinden, so wäre auch das Problem der Frau zum Gutteil bereits gelöst, und sie wäre auf dem besten Weg, sich wieder Achtung und Ehre zu erobern. Dazu ist es nicht unbedingt nötig, dass sie sich durch Berufstätigkeit ihren Unterhalt verdient, auch wenn dies ihr Recht ist. denn die allgemeine Anhebung des Lebensstandards würde es automatisch mit sich bringen, dass der Erbanteil der Frau, an dem sie niemanden beteiligen muss. erhältlich wäre, und dadurch würde sich auch automatisch die Achtung des Mannes vor ihr vergrößern. Dies wäre überdies ein Ansporn für sie, sich an ihren Rechten festzuhalten und frei von der Angst um ihre Finanzielle Zukunft zu werden. 
Der politische Druck, der den Mann knechtet und ihn dazu bringt, seine Frustration im Heim auszuleben?!
Ist denn der Islam jemals etwas anderes als eine Revolution gegen Unterdrückung und ungerechte Herrscher gewesen? Ist es nicht die islamische Erziehung, die den Menschen auf ein so hohes Niveau brachte, dass Umar als Kalif sagen konnte: "Hört und gehorcht", und ein einfacher Mann aus dem Volk ihm zur Antwort geben konnte: "Dir gebührt weder Hören noch Gehorchen, solange du uns nicht erklärst, woher du dieses Gewand hast, mit dem du dich eingekleidet hast!" Umar wurde nicht zornig, sondern antwortete auf die Frage und erklärte ihm die Umstände, solange bis der andere verstand und sprach: "Jetzt befiehl! Wir werden hören und gehorchen!" Das ist der Islam, den die Erde einst sah, und den wir heute nochmals fordern! Würde er angewandt werden, so fänden die Menschen jene Einengung von oben nicht mehr, die sie dazu bringt, ihre Frustration auf andere zu verlagern. Dann wäre die Art des Umgangs zwischen Regierenden und Regierten ein Vorbild, das auf die Verhaltensweise der Männer mit ihren Frauen und Kindern abfärben würde, so dass sie wieder Gerechtigkeit, Empfinden für den anderen, Zuneigung und Brüderlichkeit kennenlernen würden. 
Die fragwürdigen "Werte" einer niedrigen Gesellschaft?! - Gerade der Islam kam doch, um die Menschheit aus ihrer Verwerflichkeit zu befreien, und ihr die wahren Werte, durch die sie zu wahren Menschen würden, begreiflich zu machen und nahe zu bringen. "Der am meisten geachtetste unter euch vor Allah ist der Gottesfürchtigste unter euch", nicht der Reichste, nicht der Stärkste und nicht der Mächtigste. Wenn sich die menschlichen Prinzipien auf einer solchen Ebene bewegen, so gibt es keinen Anlass, die Frau ihrer Schwäche wegen zu verachten, sondern das Maß der Menschlichkeit wird in der guten Behandlung des Mannes gegenüber seiner Frau liegen. Genau das ist auch der Maßstab, den der Prophet selbst festgelegt hat: "Der Beste unter euch ist, wer am besten zu seiner Familie ist. Und ich bin am besten von euch zu meiner Familie." (Überlieferung von At-Tirmidhi.)
Der verwendete Ausdruck hier lautet al-ahl, was in der arabischen Diktion eigentlich nicht "die Familie", sondern "die Ehefrau" meint. In dieser Ausdrucksweise erscheint die Weitsichtigkeit des Propheten, denn er lässt merken, dass jemand, der von ihm Abhängige schlecht behandelt, nicht als menschlich hochstehend gewertet wird, und dass ein solches Individuum in sich Komplexe und psychische Schäden trägt. 
Die Reduzierung auf die Welt der Triebe?! - Seil wann erlaubt der Islam den Menschen, ihre Triebe grenzenlos auszuleben? Ja, er bekennt sich dazu, aber er lässt es nie dazu kommen, dass sich der Mensch dadurch auf eine so niedrige Ebene bringen lässt, dass er zum Sklaven seiner Triebwelt wird, so dass er das Leben in seiner Gesamtheit nur noch aus diesem Blickwinkel betrachtet. Die Verpflichtung des Mannes und der Frau, dem geschlechtlichen Verlangen Folge zu leisten, bedeutet nicht, sich auf dieses Niveau zu begeben. Der Islam bezweckt vielmehr die Befreiung der Menschen von diesen Grundbedürfnissen, auf dass sie zu Höherem befähigt werden und nicht Geist und Verstand davon eingefangen werden. Der Mensch soll dadurch frei werden, um Besseres zu schaffen, sei es nun in der Arbeit, der Kunst, der Wissenschaft oder im Gottesdienst. Aber er soll auch vom Weg des Verbrechens abgehalten werden, der die Triebbefriedigung im Verbotenen sucht. Der Islam lässt die Menschen auf keinen Fall in seiner Sinnlichkeit versinken, so dass er nur noch im Genuss Beschäftigung findet und von einem edleren Lebensstil ablenkt, der die Männer zum ständigen Bemühen auf dem Weg Allahs, bzw. die Frauen in ihrem Dschihad zur Erziehung ihrer Kinder und der Fürsorge für ihr Heim anhält. 
Schlechte Erziehung?! - Niemand kann es wagen, über den Islam so etwas zu behaupten. Der Koran und die Ahadith als Ganzes sind eine Aufforderung zur Selbsterziehung und zur Selbstdisziplin, zur Gerechtigkeit und Achtung vor den Anderen und zur Liebe den Mitmenschen gegenüber. Wenn einige Denker heute behaupten, es sei die Tradition, die die Frau rückständig macht und sie auf den Stand des Animalen reduziert, ihren Horizont verenge und sie in Unwissenheit stürzt, so ist zu sagen, dass die islamische Tradition ihnen die Bildung nicht verwehrt, noch die Arbeit, noch verweigert sie ihnen den Umgang mit der Gesellschaft, in dem weder Schlechtes noch Schaden zu finden ist. [7]
All dies verhinderten einen charakterlichen Niedergang und die Primitivität, unter der Gesellschaft Unfrieden und Versuchung zum Bösen zu säen. Sind es denn diese Methoden, die der Frau Fortschritt und Achtung einbringen? Wer ist da, der noch behauptet, dass die Frau sich nur verfeinern kann und mit Erfahrung ausstatten kann, wenn sie auf die Straße geht und die Orte des "Vergessens" aufsucht, um sich dort einem Jüngling hinzugeben, der sie später entdecken lässt, dass sie nur ein kurzer Zeitvertreib für ihn gewesen war, und dass er sie als Frau und Persönlichkeit überhaupt nicht schätzte, auf dass sie sich von ihm weg einem anderen zuwendet usw., so wie es die "feinen" Damen des Westens praktizieren?
Natürlich sind das die Stimmen derer, die eine solche Lebensweise unter der Gesellschaft verbreiten wollen, um für sich selbst den Weg zu ebnen, ohne dass die "Tradition" sie behindert.

Welche Stellung haben dann Ausbildung und Arbeit? Sorgen sie nicht zumindest Anschauungsweise bereits für Lebenserfahrung?
Und die Ehe? - Ist dies nicht eine Art Erfahrungen zu sammeln, jedoch in einer Art und Weise, die die Seelen zweier Menschen vereint?
In Ägypten gab es einen nicht-muslimischen Intellektuellen, dessen Anschauungen in einer wöchentlich erscheinenden Zeitung veröffentlicht wurden, um damit dem Islam offen oder in Andeutung alle möglichen Beschimpfungen zuteilwerden zu lassen. So meinte er einmal, an die Frauen gewandt: "Verletzt doch endlich eure vermeintlichen Traditionen und verlasst eure Häuser, um euch mit den Männern offen zu vermischen, strömt in die Fabriken und Geschäfte, um dort zu arbeiten, nicht, weil ihr es braucht, sondern nur um die Traditionen herauszufordern, die euch in die Mutterschaft sperren und euch zur Aufzucht der Nachkommen zwingen!" Dieser Schreiber meinte, dass eine Frau nur dann mit niedergesenktem Blick auf der Straße gehe, wenn sie kein Selbstvertrauen besäße, und sie von Furcht vor dem Mann und der Gesellschaft erfüllt sei. Wenn sie aber die Erfahrung aus diesem Verhalten erhöht, dann trägt sie auch ihren Kopf herausfordernd erhoben und sieht dem Mann fest in die Augen! [8]
Die Geschichte erzählt von A'ischa, die am politischen Geschehen in der vordersten Reihe beteiligt gewesen war, und sogar ein Heer selbst angeführt hatte, dass sie mit den Männern nie anders als hinter einem Vorhang sprach! Überdies ist das Niedersenken des Blickes keineswegs nur auf die Frauen beschränkt, sondern die Geschichte berichtet dies ebenfalls als Eigenschaft Muhammads, der über ein besonders ausgeprägtes Schamgefühl verfugte. War er sich etwa ebenso seiner Persönlichkeit nicht bewusst, oder hat er etwa nicht an seine Sendung geglaubt?! Wann werden solch oberflächliche Denker endlich eine so schwache Art der Argumentation aufgeben?! 
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Ja, die Frau befindet sich tatsächlich in einer bedauernswerten Situation. Aber der Weg aus dieser verzweifelten Lage kann nicht im Nachahmen der westlichen Frau liegen, deren Ausgangssituation und Werte ganz anders liegen! Unser Weg zur Verbesserung der Stellung von Mann und Frau gleichzeitig kann nur in der Rückkehr zum Islam liegen, indem wir alle zu diesem Weg einladen und auffordern, und daran glauben und unsere ganze Anstrengung und unser Denken und Fühlen in den Dienst dieser Sache stellen, um alles wieder ohne Unterdrückung und ohne Tyrannei in Ordnung zu bringen. 
Von: Muhammad Qutb
Quelle: Einwände gegen den Islam

Fußnoten:
[1] Die Vertreter der materialistischen Idee argumentieren daher damit, dass die Ökonomischen Verhältnisse das soziale Bedingen und die zwischenmenschlichen Beziehungen einflossen. Niemand leugnet die Einwirkung der Wirtschaft auf die sozialen Verbindungen, doch was wir entschieden ablehnen, ist die Ausschließlichkeit dieser Einflussnahme auf die Gedanken- und Gefühlswelt der Menschen. Diese starke Wirkung wurde in der westlichen Well nur wegen der fehlenden religiösen Festigung erzielt. Hatte es einen umfassenden Glauben gegeben, der alle Komponenten unter dem Prinzip der Menschlichkeit miteinander verknüpft hätte, so waren dadurch wenigstens Grausamkeit und Härte der wirtschaftlichen Zwänge abgeschwächt worden.
[2] Wir möchten hier nochmals auf die Ansichten der Vertreter der Wirtschaftstheorien eingehen, die meinen, dass die Emanzipation der Frau durch die wirtschaftlichen Verhältnisse in diese Richtung gezwungen wurde. Nochmals mochte ich betonen, dass die Wirkung der ökonomischen Verhältnisse nicht zu unterschätzen ist, doch wäre ein System vorhanden gewesen, das, wie der Islam, der Frau den Unterhalt durch den Mann garantiert hatte, bzw. der arbeitenden Frau die gleiche Entlohnung wie dem Mann garantiert hätte, bzw. in Notfällen die Mehrere erlaubt hätte, so dass die sexuelle Notsituation nach den Kriegen auf gebührende Weise behoben worden wäre, so wäre die Frau zu all den Vorgangsweisen, die oben beschrieben wurden, nicht gezwungen gewesen.
[3] Wir möchten nochmals daraufhinweisen, dass dieses Buch bereits in den Fünfziger Jahren dieses Jahrhunderts entstand, und sich in der modernen Gesetzgebung seither so manches geändert haben mag (Anm.d.Übers.).
[4] In der heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Situation der islamischen Lander scheint dieses Recht eigentlich unwirklich, denn wir leben in einem traditionell geprägten Umfeld, nicht aber in einem religiösen. Aber der Islam ist nicht verantwortlich filr diese Entwicklung, die seinem System und seinen Gesetzen entgegenstehen. Die Frau gebrauchte diese Rechte zur Zeit des Erscheinens des Islam, nachdem der Prophet diese formuliert hatte. Wir fordern heute diese Rechte wieder ein. und verlangen das Verschwinden all jener Entwicklungen, die diesen Rechten im Weg stehen, gleich ob dies ökonomische, soziale oder traditionelle nicht-islamische Elemente sind. Siehe auch "M'arakatu-Maqalid" (Der Kampf gegen die Tradition).
[5] Der Islam sieht alle natürlichen Veranlagungen des Menschen, die zur Verrichtung seiner Lebensfunktionen dienen, als rein und edel an, und es ist wichtig, sie auch /u befriedigen. Diese Triebe werden nur dann verabscheut, wenn sie zu Verbrechen führen. siehe auch das Kapitel "nazharatu-l-islam" ("Die Ansicht des Islam") in "al-insan bayna-l-madiya wa-l-islam" ("Der Mensch zwischen Materialismus und Islam“)
[6] Ebenso ergeht es auch dem Mann in den Augen der Frau. Aber durch seine Stellung, seine Aufgaben und Funktionen als Erhalter der Familie nimmt er in ihren Augen insgesamt eine etwas höhere Position als nur die rein Sexuelle ein.
[7] Hier sind die wirklichen islamischen Traditionen gemeint, die nicht durch Stammestraditionen Oberwuchert sind. Jene Schreiber aber, die diese Traditionen angreifen, wissen nicht zwischen den einen und den anderen zu unterscheiden. Siehe auch das Buch "m'arakatu-t--taqalid" (Die Schlacht und die Traditionen).
[8] Es handelt sich hier um den Schriftsteller Salama Mus», der sein gesamtes Leben damit verbrachte, in allem, was er schrieb, den Islam zu verdammen! Ebenso wie ein zweiter christlicher Schreiber namens George Zaidan. Beide waren daran interessiert, eine Kampagne gegen den Islam zu entfachen.

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