Montag, 13. Januar 2020
Protestbündnis beantwortet die Anwort von Stefan Körzell (DGB) auf offenen Brief gegen Tarifverträge Leiharbeit (nach einem Jahr und direkt vor dem Tarifabschluss)
"Die bisherige Bilanz der Einigungen der DGB-Tarifgemeinschaft
Leiharbeit mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister
e.V. (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher
Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) in Bezug auf den Grundsatz „Gleicher
Lohn für gleiche Arbeit“ ist aus Arbeitnehmerperspektive katastrophal
(...) Inzwischen liegt ein Verhandlungsergebnis vom 20.12.19 (also
vier Tage nach Deinem Schreiben) vor, dessen Erklärungsfrist bis zum
12. Februar 2020 läuft. Dieses Verhandlungsergebnis bedeutet mit
seiner Laufzeit von drei Jahren eine Entgeltanhebung für
LeiharbeiterInnen von je rund drei Prozent pro Jahr. Es liegt also
ungefähr in der Größenordnung, wie Tarife ordentlicher Branchen im
Schnitt pro Jahr wachsen. Uns leuchtet nicht ein, wie Du jemals mit
dieser Methode die klaffende Lücke zwischen dem Entgelt der
LeiharbeiterInnen und der Stammbelegschaften von rund 600 Euro pro
Monat schließen willst. Offenbar versuchst Du das auch gar nicht.
Stattdessen lenkst Du die Aufmerksamkeit auf andere Themen (...) Bei
all den durch Tarifabschlüsse erst entstehenden Nachteilen für
Leiharbeitnehmer möchten wir abschließend noch nachfragen, ob Du kein
Problem beim Zustandekommen der Entgelttarifverträge zwischen der
DGB-Tarifgemeinschaft und dem BAP e.V. sowie dem iGZ e.V. siehst..."
Antwort des Protestbündnisses vom 10. Januar 2020 (pdf)
https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2020/01/ad-dgb-verleih161219.pdf
Siehe Offenen Brief, die Antwort des DGB sowie Hintergründe zur
Kampagne im Dossier - wir erinnern daran, dass die Erklärungsfrist für
die Annahme des Tarifabschlusses bis zum 12. Februar 2020 läuft...
http://www.labournet.de/?p=142284
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen