Montag, 13. Januar 2020

Protestbündnis beantwortet die Anwort von Stefan Körzell (DGB) auf offenen Brief gegen Tarifverträge Leiharbeit (nach einem Jahr und direkt vor dem Tarifabschluss)



"Die bisherige Bilanz der Einigungen der DGB-Tarifgemeinschaft 
Leiharbeit mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister 
e.V. (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher 
Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) in Bezug auf den Grundsatz „Gleicher 
Lohn für gleiche Arbeit“ ist aus Arbeitnehmerperspektive katastrophal 
(...) Inzwischen liegt ein Verhandlungsergebnis vom 20.12.19 (also 
vier Tage nach Deinem Schreiben) vor, dessen Erklärungsfrist bis zum 
12. Februar 2020 läuft. Dieses Verhandlungsergebnis bedeutet mit 
seiner Laufzeit von drei Jahren eine Entgeltanhebung für 
LeiharbeiterInnen von je rund drei Prozent pro Jahr. Es liegt also 
ungefähr in der Größenordnung, wie Tarife ordentlicher Branchen im 
Schnitt pro Jahr wachsen. Uns leuchtet nicht ein, wie Du jemals mit 
dieser Methode die klaffende Lücke zwischen dem Entgelt der 
LeiharbeiterInnen und der Stammbelegschaften von rund 600 Euro pro 
Monat schließen willst. Offenbar versuchst Du das auch gar nicht. 
Stattdessen lenkst Du die Aufmerksamkeit auf andere Themen (...) Bei 
all den durch Tarifabschlüsse erst entstehenden Nachteilen für 
Leiharbeitnehmer möchten wir abschließend noch nachfragen, ob Du kein 
Problem beim Zustandekommen der Entgelttarifverträge zwischen der 
DGB-Tarifgemeinschaft und dem BAP e.V. sowie dem iGZ e.V. siehst..." 
Antwort des Protestbündnisses vom 10. Januar 2020 (pdf)
https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2020/01/ad-dgb-verleih161219.pdf

Siehe Offenen Brief, die Antwort des DGB sowie Hintergründe zur 
Kampagne im Dossier - wir erinnern daran, dass die Erklärungsfrist für 
die Annahme des Tarifabschlusses bis zum 12. Februar 2020 läuft...
http://www.labournet.de/?p=142284

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