Dienstag, 1. Oktober 2019

ver.di-Bundeskongress 2019: Viel Zeit mit falschen Heilsbringern vergeudet!



"... Dann die Forderung nach dem gesetzlichen Verbot der Leiharbeit. 
Schon vor 30 Jahren forderte dies die IG Metall. Heute sind dank der 
Leiharbeitspraxis die Arbeitsplätze der von ver.di organisierten 
Disponenten bei den Sklavenhändlern immer noch gesichert. Auch der 
Nachschub von den die Belegschaften spaltenden lohnabhängigen 
Leiharbeitern. Aktiv spalten allerdings vor allem diejenigen, die 
Verantwortung für diese Spaltung tragen. Auf dem Bundeskongress 
angesprochen sagte Stefan Körzell vom Bundesvorstand des DGB, dass 
Equal Pay und die richtige Eingruppierung der Leiharbeiter in die 
Entgeltgruppen vorbildlich durch die Betriebsräte z. B. bei der Firma 
randstad gewährleistet werden bzw. zumindest teilweise schon längst 
gewährleistet würden. Auf die 8,5 % mehr in der Leiharbeit als 
Tarifforderung und auf die in der untersten Entgeltgruppe daraus 
resultierende Unterlaufung der Mindestlohnforderung (12 €) 
angesprochen, reagierte er zunächst ausweichend unsachlich, denn ich 
hatte ein solidarisches Verhalten nicht nur mit Niedriglöhnern, 
sondern vor allem auch mit den von Leistungen und Forderungen der 
Jobcenter abhängigen „armen Schweinen“ gesprochen. Schuld an dem 
Missbrauch der Leiharbeit seien in seinen Augen offensichtlich eher 
diejenigen, die sich nicht in den Gewerkschaften organisieren und 
nicht für ihr gerechtes Entgelt kämpfen wollen. Dies erinnert an den 
Schuldvorwurf, dass die Prekären sich nur deshalb nicht wehren, weil 
sie sich nicht organisieren wollen. So sei ja dann die 8,5 % mehr 
durch eine neue tarifliche Regelung ein Plus für diejenigen, die Equal 
Pay nicht selbst durch ihre Aktion in den Leiharbeitsunternehmen und 
vor den Gerichten bzw. durch ihre gewerkschaftliche Organisierung 
erzwingen wollen und natürlich ein Plus für alle. Reiner Hoffmann, 
Bundesvorsitzender des DGB, verwies auf die Fehlentscheidung bei der 
Übernahme des britischen Modells bei der gesetzlichen Umsetzung des 
Equal Pay-Grundsatzes in Deutschland vor Jahrzehnten. (...) Die 
Leiharbeit betreffende Anträge auf dem ver.di-Bundeskongress wurden im 
Block mit anderen Anträgen zur „Guten Arbeit“ abgestimmt, zuvor gab es 
eine heiße Diskussion bezüglich des gesetzlichen Verbots der 
Leiharbeit. Scheinbar hoffen die Kollegen, dass eine zukünftige 
Koalition im Bund  dies sofort umsetzt. Konkret haben sie aber dem 
Angebot der DGB-Tarifkommission Leiharbeit zugestimmt, dass dieses per 
Tarifvertrag wieder anstelle von Equal Pay die Unterlaufung des 
gesetzlich geforderten Grundsatzes ermöglicht..." Bericht von W. M. 
Wengorz (pdf) auch von der schwierigen Genese des Antrags - wir danken!
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2019/09/Wengorz0919.pdf

Siehe Hintergründe im Dossier
http://www.labournet.de/?p=155100

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