Dienstag, 1. Oktober 2019

Auch in Hamburg: Ein neues Polizeigesetz – mit Fußfessel


Dossier

Nein zum Polizeigesetz Hamburg soll noch in diesem Jahr ein neues Polizeigesetz bekommen. Damit sollen Gewalttäter und Terrorverdächtige künftig durch elektronische Fußfesseln überwacht werden können, wie NDR 90,3 berichtet. Mit dem Vorschlag, auf den SPD und Grüne sich geeinigt haben, wird das Hamburger Polizeirecht an europarechtliche Vorgaben und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Beide Parteien nennen das neue Gesetz einen vernünftigen Kompromiss und eine solide Arbeitsgrundlage für die Polizei. Mit dem geplanten Gesetz schafft die Stadt erstmals die Möglichkeit, Terrorverdächtige oder auch Beziehungstäter mit einer elektronischen Fußfessel zu versehen. So könne die Polizei – anders als derzeit – endlich Frauen wirksamer vor gewalttätigen Männern schützen, sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD). Bislang müsse man oft das potentielle Opfer verstecken und dessen Freiheit einschränken, so der Senator. Dabei würde man lieber die Freiheit eines potentiellen Täters einschränken, indem man ihm sage, wo er sich nicht aufhalten dürfe – und dies mit einer Fußfessel überwachen. (…) Anders als andere Bundesländer lehnt Hamburg die Onlinedurchsuchung zur Gefahrenabwehr und die Präventivhaft ab. Beide Instrumente überzeugten in der Praxis nicht, so Grote…” NDR-Meldung vom 27.06.2019 externer Link – siehe dazu:
  • Hamburg: Juristinnen kritisieren „Palantir-Paragraf“ im geplanten Polizeigesetz New
    “… Am Donnerstag waren externe Juristinnen und Juristen im Innenausschuss des Landesparlaments geladen, um ihre Kritik am geplanten neuen Polizeigesetz vorzubringen. (…) Bestimmendes Thema im Innenausschuss war der geplante „Palantir-Paragraf“. Damit würde eine gesetzliche Grundlage für automatisierte Datenanalyse im großen Stil geschaffen. Die Polizei dürfte dann Software einsetzen, um ihre Datenbanken ohne konkreten Anlass zu durchforsten und vorbeugend „Beziehungen oder Zusammenhänge zwischen Per­sonen, Personengruppierungen, Organisationen, Ins­titutionen, Objekten und Sachen“ zu ermitteln. Der Kriminologe Simon Egbert bezeichnet den Passus gegenüber netzpolitik.org als „Datafizierungs-, beziehungsweise Palantir-Paragraf“: Der Paragraf bezieht sich sehr stark – so ist es für mich zumindest herauszulesen – auf die unter Polizeipraktiker*innen aktuell als Nonplusultra geltende Software ‚Gotham‘ von Palantir. Die verspricht eine datenbankübergreifende Recherche und Zusammenhangsanalyse. (…) Die Juristin Anna Luczak vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) kritisiert die vorbeugende automatisierte Datenanalyse grundsätzlich. Luczak schreibt: “Es liegt darin die Möglichkeit, anlasslos Persönlichkeitsprofile zu erstellen oder bestehende Beziehungen zwischen verschiedenen Gruppen von Bürger*innen auszuwerten. Dies ist mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren.” (…) Laut Gesetzentwurf sollen Daten generell erheblich länger gespeichert werden. Es ist eine sogenannte „Mitziehregel“ vorgesehen: Jede neue Eintragung in einer Polizeidatenbank hebt die Löschfrist für vergangene Eintragungen der letzten zehn Jahre auf. Die vergangenen Einträge werden also für weitere zehn Jahre „mitgezogen“. (…) Neu taucht im Gesetzentwurf der Begriff „Rasse“ auf. Es werden verschiedene Angaben über Personen aufgelistet, die als besonders sensibel gelten. Neben der politischen Meinung und der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft steht dort auch die „rassische oder ethnische Herkunft“. (…) Inwiefern der Senat den Gesetzentwurf nachbessern wird, zeigt sich am 1. Oktober. Es ist wahrscheinlich, dass Innensenator Andy Grote (SPD) bei der Streichung der Anordnungsbefugnis des Datenschutzbeauftragten zurückrudert. Danach geht der Gesetzentwurf an die Bürgerschaft, die letztlich darüber abstimmen wird…” Beitrag vom Marie Bröckling vom 24. September 2019 bei Netzpolitik externer Link
  • Schnüffeln, Spitzeln, Kontrollieren – das neue Polizeirecht in Hamburg 
    Nachdem in den letzten Jahren in vielen Bundesländern die Polizeigesetze verschärft wurden, zieht nun auch Hamburg nach und novelliert aktuell seine Polizeigesetze. Mit dem vom rot-grünen Senat vorgelegten Gesetzesentwurf sollen die polizeilichen Befugnisse erheblich ausgeweitet werden. Wir als Fraktion DIE LINKE sprechen uns entschieden gegen die Verschärfung der Polizeigesetze aus! Diese Seite soll einen Überblick über die geplanten Änderungen der Polizeigesetze und den kritischen Auseinandersetzung mit dem Entwurf geben…” Dossier der Linksfraktion Hamburg zum Polizeigesetz externer Link mit Gesetzesmaterialen, Stellungnahmen und sonstigen Veröffentlichungen
  • Hamburger Polizeigesetz: Datenschützer soll wichtige Befugnis verlieren 
    In der Vergangenheit zeigte der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Polizei ihre Grenzen auf. Diese Macht soll ihm mit dem neuen Polizeigesetz ein Stück weit genommen werden. Der Datenschützer hatte nach dem G20-Gipfel 2017 die Löschung der Gesichterkennungsdatenbank der Polizei angeordnet und sich damit nicht nur Freunde gemacht. Die rot-grüne Landesregierung in Hamburg will ihrem Datenschutzbeauftragten die Anordnungsbefugnis externer Link  entziehen. Im Zuge der Umgestaltung des Polizeigesetzes externer Link würden die Befugnisse der Polizei weiter ausgeweitet, während dem Datenschutzbeauftragten ein wichtiges genommen werden soll. Dieser hätte zukünftig keine Möglichkeit mehr, eine Unterlassung anzuordnen, sondern dürfte nur noch Beanstandungen oder Warnungen aussprechen. Befugnisse, die laut dem derzeitigen Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, derart wirkungslos seien externer Link , dass etwa gegen ignorierte Beanstandungen „gar nicht geklagt werden kann“. Caspar nutzte seine Anordnungsbefugnis ein einziges Mal: Nach dem massiven Polizeieinsatz beim G20-Gipfel in Hamburg untersagte er 2018 die Speicherung von „ohne Rechtsgrundlage erhobenen biometrischen Daten“ sowie die Nutzung der Gesichtserkennungssoftware Videmo 360. Die hatte die Hamburger Polizei auch über den G20-Einsatz 2017 hinaus weiter eingesetzt. Caspar bewertete das als rechtlich unzulässig. Nachdem er die Polizei darauf hingewiesen und eine Beanstandung eingereicht hatte, ordnete er die Löschung der biometrischen Datenbank zum Gesichtsabgleich an. Die Polizei reichte dagegen eine Anfechtungsklage ein und benutzte die Datenbanken weiter. War diese Anordnung schon eine zu viel?...” Artikel von Alexandra Ketterer vom 05.09.2019 bei Netzpolitik externer Link
  • Neues Polizeigesetz: Hamburg darf bald Füße fesseln
    “… Der rot-grüne Senat hat die Reform des Polizeirechts beschlossen und der Bürgerschaft zur Beratung übergeben. Aus Sicht der Regierungskoalition handelt es sich um einen moderaten Kompromiss. „Hamburg beteiligt sich nicht an einem Wettbewerb um das schärfste Polizeigesetz“, sagt Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD. Antje Möller (Grüne) verweist darauf, dass die Reform vorwiegend aufgrund der Veränderung bundespolitischer Gesetze notwendig sei. (…) Die Reform bringt eine Vielzahl neuer Befugnisse für die Hamburger Polizei mit sich. Zentral ist, dass künftig Fußfesseln auf richterliche Anordnung angelegt werden dürfen. Dies gilt einerseits bei terroristischen Gefährder*innen. Zum anderen können die Fußfesseln auch bei Menschen zum Einsatz kommen, „von denen eine Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit einer Person ausgeht“, heißt es im Entwurf. Laut Schumacher sollen sie als Maßnahme für Täter*innen in Fällen von Beziehungsgewalt dienen. Schneider beklagt besonders die sogenannte „gezielte Kontrolle“, denn durch diese Maßnahme könne die Polizei eigenwillig und permanent Verdächtige kontrollieren und durchsuchen. „Das kann dann auch den Fußballfan betreffen, der einmal Pyro dabei hatte, oder einen schwarzen Menschen, der einmal an der Hafentreppe mit 0,1 Gramm Gras erwischt wurde“, sagt Schneider. (…) Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, äußert allerdings bereits Zweifel, ob der Gesetzentwurf konform mit geltendem EU-Recht ist. Denn dem Datenschutzbeauftragten soll die Anordnungsbefugnis gegenüber der Polizei beziehungsweise deren Aufsichtsbehörde wieder entzogen werden. Bei datenschutzrechtlichen Bedenken konnte er bisher der Innenbehörde anordnen, bestimmte Handlungen zu unterlassen. „Das halten wir für europarechtswidrig“, sagt Caspar. Zudem kritisiert Caspar die niedrigen Eingriffsvoraussetzungen für die elektronische Überwachung mithilfe der Fußfesseln, die auch außerhalb terroristischer Bedrohung zum Einsatz kommen sollen…” Beitrag von André Zuschlag vom 1. August 2019 bei der taz online externer Link

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