Dienstag, 22. Oktober 2019

Mall of Shame – FAU Berlin fordert Lohn für Bauarbeiter



Dossier

Mall of Shame – der Protest geht weiterBasisgewerkschaft prangert Ausbeutung bei “Mall of Berlin” an. Die FAU Berlin vertritt eine größere Gruppe Bauarbeiter aus Rumänien die bei dem Großprojekt “Mall of Berlin” bis September 2014 arbeiteten und dabei einen erheblichen Teil ihres Lohns nicht ausgezahlt bekommen haben…Pressemitteilung der FAU Berlin vom 23.11.2014 externer Link. Aus dem Text: „Den Arbeitern wurde nicht nur der Lohn vorenthalten. Sie waren mehrfach Willkür und Drohungen (auch von Gewalt) ausgesetzt, insbesondere fehlende Deutschkenntnisse wurden hier ausgenutzt. Generell wurde ihnen von Beginn an nur ein Stundenlohn zwischen fünf und sechs Euro bei dem Millionen-Bauprojekt in Aussicht gestellt. Den Arbeitern wurden zudem schriftliche Arbeitsverträge vorenthalten oder schlicht verweigert und zeitweise keine oder unzureichende Unterkünfte gestellt. Durch das fehlende Geld sind die Arbeiter mittlerweile mit der Obdachlosigkeit konfrontiert…“ Siehe dazu:
  • Gerichtstermin eines Bauarbeiters der Mall of Shame vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 16. Oktober 2019: Lohnraub weiterhin ohne Folgen 
    “Die Klage eines Bauarbeiters gegen die Bauherrin HGHI der Mall of Shame wird in der III. Instanz vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt. Die Verhandlung ist öffentlich! Wann: 16.10.2019 ab 09.00 Uhr – Wo: Bundesarbeitsgericht, Hugo-Preuß-Platz, 99084 Erfurt, Saal I. Der Prozessmarathon zieht sich nun schon über 4 Jahre hin. Zuerst wurden die Subunternehmen erfolgreich verklagt, bei denen die rumänischen Bauarbeiter beschäftigt waren. Weil weder die noch der Generalübernehmer FCL zahlungsfähig sind soll nun die Bauherrin und Investorin HGHI haften. Dafür haben sich die Bauarbeiter bis in die höchste Instanz vors Bundesarbeitsgericht geklagt wo die Sache als Präzedenzfall verhandelt wird.“ Meldung der FAU Berlin vom 02.102019 externer Link, siehe dazu:
    • Mall of Berlin und die Wanderarbeiter: „Ausbeutung eingeplant“ New
      “… [Sind Zustände wie beim Bau der Mall of Berlin aus Ihrer Sicht ein Einzelfall?] Wir kennen mehrere Großprojekte in Berlin mit ähnlichen Handlungsstrukturen, auch die Firmennamen wiederholen sich. Die Arbeitnehmer können ihre Forderungen gegen niemanden richten, weil der direkte Auftraggeber verschwunden ist oder insolvent. Die einzige Firma, die zu identifizieren ist, ist der Bauherr. Man muss klar sehen, dass die Baufirmen auch deshalb insolvent werden, weil die Aufträge von vornherein unwirtschaftlich geplant sind. Die Ausbeutung der Arbeiter ist im Voraus eingeplant. (…) [Sie sehen also jeden Bauherrn in der Pflicht, etwas ­gegen Ausbeutung zu tun?] Unbedingt. Jeder Auftrag­geber hat die Möglichkeit, sich einen Überblick zu verschaffen, was auf seiner Baustelle passiert. Er kann Lohnabrechnungen beim Subunternehmen einsehen und die Bestätigungen der Arbeitnehmer fordern, dass sie den Lohn erhalten haben. Er kann sogar einen Teil des Werklohns einbehalten unter der Voraussetzung, dass alles ordentlich abgewickelt wird. [Haben Sie Sorge, dass das aktuelle Urteil Tür und Tor öffnet für weitere Ausbeutung?] Leider befürchte ich, dass sich viele Firmen durch das Urteil in ihrem Vorgehen bestätigt fühlen. Insbesondere bei Großbauprojekten wird es für einzelne Arbeitnehmer schwieriger, Lohnansprüche durchzusetzen.“ Interview mit Monika Fijarczyk von Manuela Heim vom 18.10.2019 in der Taz online externer Link – Monika Fijarczyk ist Juristin, Referentin und Leiterin des Arbeitsrechtsteams im gewerkschaftsnahen „Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit BEMA“.
    • BAG-Urteil: Keine rechtliche Schranke gegen Lohnraub New
      “… Große Enttäuschung gab es am Mittwochmittag bei Ovidiu Mindrila. Gerade hatte er erfahren, dass das Bundesarbeitsgericht in Erfurt seine Klage gegen den Investor der Mall of Berlin abgewiesen hatte. Gemeinsam mit seinen Kollegen Bogdan Droma wollte er gerichtlich erreichen, dass der Bauherr als letztes Glied in der Kette haftet, wenn die von ihm beauftragten Subunternehmen zahlungsunfähig sind und Insolvenz anmelden, wie es bei der Mall of Berlin geschehen ist. (…) Der Rechtsweg ist wohl jetzt ausgereizt, meinte auch der Berliner Rechtsanwalt Klaus Stähle, der die Kläger juristisch vertrat, gegenüber Telepolis. Man werde sich die Urteilsbegründung genau ansehen und dann entscheiden, ob man auf europäischer Ebene weiterklagen werde. Doch Stähle erinnerte daran, dass die Aussichten nicht besonders gut sind. Trotzdem bedauerte er nicht, im Fall der Mall of Berlin den Rechtsweg beschritten zu haben. Dadurch sei der Fall schließlich in einer größeren Öffentlichkeit bekannt geworden. Doch jetzt müsse für die Rechte der Arbeiter wieder durch mehr gesellschaftlichen Druck gekämpft werden. Auch die Politik sieht Stähle in der Pflicht, auf gesetzlicher Ebene dafür zu sorgen, dass ein auf Lohnbetrug und Überausbeutung basierendes Geschäftsmodell ausgetrocknet wird. (…) Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat einmal mehr gezeigt, dass die Aufgabe der Gerichte daran besteht, Rechtsfrieden in der bürgerlichen Gesellschaft herzustellen. Wenn der Richter erklärte, das Gericht habe keine Veranlassung gesehen, bei der Arbeitnehmerhaftung von der bisherigen Rechtsprechung abzuweichen, dann heißt das auch, der gesellschaftliche Druck war nicht stark genug, dass das Gericht sich hätte zu einen Eingriff hätte veranlasst gesehen, weil der Rechtsfriede in Gefahr geraten war. (…) Eine Konsequenz aus dem Urteil wird die Frage sein, wie eben der gesellschaftliche Druck so stark zu machen, dass auch Gerichte vor allem aber die betroffenen Konzerne ihn nicht mehr ignorieren können. Der Kampf der rumänischen Bauarbeiter der Mall of Berlin hat trotz der juristischen Niederlage Geschichte geschrieben. Es war ein Beispiel, wie migrantische Arbeiter für ihre Rechte kämpfen…“ Beitrag von Peter Nowak vom 19.10.2019 bei Telepolis externer Link
    • Bundesarbeitsgericht urteilt im Fall Mall of Shame: Lohnraub weiterhin ohne Folgen 
      “… Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am heutigen Mittwoch, den 16. Oktober 2019, über die Klage zweier Bauarbeiter gegen die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG entschieden. Es ging um die Frage, ob die Haftungsverpflichtung für nicht gezahlte Löhne bis zum Investor durchgereicht werden kann, wenn die General- und Subunternehmen in die Insolvenz flüchten. Das Gericht hat entschieden, dass die bestehenden Gesetze eine Haftungsverantwortung des Investors nicht vorsehen, wenn das errichtete Gebäude nur vermietet und nicht verkauft wird. Die Taschen der Arbeiter bleiben weiterhin leer. (…) Problematisiert wurden die Abgrenzungsmöglichkeiten zwischen Investoren, die haften, und solchen, die nicht haften sollen. Die Frage, wie Arbeitnehmerrechte geschützt werden können, blieb außen vor…“ Pressemitteilung der FAU Berlin vom 16.10.2019 externer Link, siehe dazu auch:
      • Bürgenhaftung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
        Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz haftet ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, für dessen Verpflichtung zur Zahlung des Mindestentgelts an seine Arbeitnehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Dieser Haftung unterliegen allerdings nicht Unternehmer, die lediglich als bloße Bauherren eine Bauleistung in Auftrag geben…” Pressemitteilung Nr. 31/19 vom 16.10.2019 beim Bundesarbeitsgericht externer Link
      • Ausstehende Löhne: Bauarbeiter der Mall of Berlin scheitern erneut vor Gericht
        Seit Jahren warten zwei rumänische Bauarbeiter auf ihre Löhne. Sie hatten am Bau der Mall of Berlin mitgewirkt. Ihr Auftraggeber ging pleite, deshalb forderten sie das Geld vom Bauherrn – zu Unrecht, stellt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt fest. (…) Doch der Bauherr unterliege nicht der Bürgenhaftung des Unternehmers im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, heißt es in einer Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts, die rbb|24 vorliegt. Der Bauherr habe beim Bau der Mall of Berlin den Auftrag zur Errichtung eines Gebäudes für den betrieblichen Eigenbedarf an einen Generalunternehmer erteilt. Damit habe der Bauherr nicht die Erfüllung eigener Verpflichtungen an Subunternehmer weitergegeben, stellen die Richter in Erfurt fest. In anderen Worten: Die Bauarbeiter hätten ihre ausstehenden Löhne vom Generalunternehmer bekommen müssen, da der die Bauleistung durchgeführt bzw. an Subunternehmer weitergegeben hatte. Somit hätte der Generalunternehmer der Bürgenhaftung unterlegen – doch der hat Insolvenz angemeldet, weshalb die Kläger bis zum heutigen Tag nichts von ihren ausstehenden Löhnen gesehen haben. (…) Unterstützt wurden die rumänischen Bauarbeiter von der Gewerkschaft Freie Arbeiter Union (FAU). Deren Sprecher Lackus sagte dem Inforadio vom rbb, man werde anhand der schriftlichen Urteilsbegründung prüfen, ob weitere rechtliche Schritte möglich sind…” rbb-Bericht vom 16.10.19 externer Link
      • Gerichtstage: Das Bundesarbeitsgericht und das, was aus den Untiefen der Arbeitswelt nach oben gehievt wurde. Leiharbeiter bekommen das Mindeste, rumänische Bauarbeiter nichts
        Kommentar vom 16. Oktober 2019 von und bei Stefan Sell externer Link
    • Lässt das Bundesarbeitsgericht die Bauherren der Mall of Shame zahlen? 
      “… Was das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch entscheidet, wird sich auf die Rechte aller Arbeiter*innen auswirken, deren Lohn irgendwo in Subunternehmer-Strukturen verschütt geht. Dennoch sind das sehr theoretische Rechte: Praktisch haben die meisten Arbeiter*innen – besonders migrantische und Wanderarbeiter*innen – nicht die Ressourcen, sich jahrelang durch Instanzen und Subunternehmerketten zu klagen. Der einzige Weg, sicherzustellen, dass man nicht verarscht wird, bleibt, schon bei ersten Zweifeln an der Zahlungsmoral der Auftraggeber gemeinsam mit den Kolleg*innen aktiv zu werden. Als unsere Kolleg*innen das beim Bau der Mall of Shame 2014 versuchten, ließ die Ausbeuter*innen-Seite sie noch auflaufen. 2018 aber standen Bauarbeiter beim HGHI-Projekt „Tegel-Quartier“ einige Monate ohne Lohn da. Sie legten gemeinsam die Arbeit nieder und versammelten sich vor der HGHI-Zentrale mit Schildern: „Huth! Du Betrüger!“. Das hat gewirkt. Wenn man stets schnell reagiert, geht es beim zweiten Mal also auch ganz ohne Umweg übers Bundesarbeitsgericht. Von der Hartnäckigkeit der FAU im Mall-of-Shame-Fall profitieren somit auch andere Arbeiter*innen.“ Beitrag von Ben Zashev vom 13.10.2019 in Direkte Aktion online externer Link, siehe dazu ein Video bei labournet.tv externer Link
    • Mall of Berlin: Lohnklagen nach fünf Jahren vor dem Bundesarbeitsgericht 
      “Am Mittwoch den 16. Oktober werden die Klagen von zwei Bauarbeitern gegen das Unternehmen HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt. Die Arbeiter haben über fünf Jahre für ihre Würde und Löhne gekämpft, mit Demonstrationen und Gerichtsprozessen. Das Bundesarbeitsgericht wird nun die Frage zu klären haben, ob der Bauherr als letztes Glied in der Kette für die Zahlung des Mindestlohns haften muss, wenn General- und Subunternehmen durch den Gang in die Insolvenz ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen. Ein Gerichtsurteil zugunsten der um ihren Lohn betrogenen Bauarbeiter könnte Signalwirkung für viele andere Fälle haben. (…) Falls es am Mittwoch ein Gerichtsurteil gibt, wonach die oberste Auftraggeberin der Mall of Berlin, die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG, wie ein Bürge zu haften hat, wenn die mit dem Bauvorhaben betrauten General- und Subunternehmen nicht zahlen können, wird es ohne Zweifel ein für viele andere Fälle relevanter Präzedenzfall sein, der den systematischen Lohnbetrug einschränken kann und den Bauherren einen Strich durch ihre Rechnung machen würde. …“ Pressemitteilung der FAU Berlin vom 10.10.2019 externer Link
  • Rückblick und Erfahrungsaustausch zur Mall of Shame und anderen Kämpfen am 12.Oktober 2019 
    “… Im Vorfeld der Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht am 16. Oktober 2019 in Erfurt möchten wir im Rahmen einer Veranstaltung auf den Kampf rund um die Mall of Shame zurückblicken, die spezifischen Ausbeutungsverhältnisse von Arbeitsmigrant*innen und die Wechselwirkung zwischen aufenthaltsrechtlichen Regelungen und Arbeitsbedingungen beleuchten und über Organisierungsansätze in prekären Arbeits- und Lebensverhältnissen sprechen. Veranstaltung am Samstag, den 12. Oktober 2019 um 19 Uhr mit Kollegen der Mall of Shame, Vertreter*innen der Gruppe Respect Berlin, der Gruppe Oficina Precaria, der Gruppe Critical Workers und der FAU Berlin im FAU-Gewerkschaftslokal im Wedding, Grüntaler Straße 24.“ Ankündigung der FAU Berlin vom 02.10.2019 externer Link
  • „Mall of Shame“ – erster Prozess der FAU vorm Bundesarbeitsgericht und ein mögliches Präzedenzurteil 
    Seit 2014 fordern die rumänischen Bauarbeiter der Mall of Berlin ihre ungezahlten Löhne. Nachdem sie vor Gericht Recht bekamen, die Subunternehmen aber alle Insolvenz anmeldeten, geht es nun gegen den Bauherrn und zwar vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. (…) Denn das BAG hat zu entscheiden, ob der Bauherr bei Zahlungsunfähigkeit der Subunternehmen für die Löhne der Arbeiter zu haften hat. Wird der Bauherr zur Verantwortung gezogen, könnte das schwerwiegende Konsequenzen für die gesamte Baubranche haben, da die Verweigerung von Lohnzahlungen durch insolvente Sub-unternehmen hier ein gängiges Schema zur intensivierten Ausbeutung der Arbeiter*innen darstellt. Der Prozess soll im Herbst 2019 vorm BAG in Erfurt stattfinden…” Artikel vom 22. Mai 2019 bei Direkte Aktion externer Link
  • Hoffnung nächste Instanz – Die Klage eines rumänischen Bauarbeiters beim Bau der „Mall of Berlin“ wurde abgewiesen 
    “Die Verhandlung am Berliner Landesarbeitsgericht war am Donnerstagvormittag nach knapp 15 Minuten beendet. Es ging um ein Berufungsverfahren eines rumänischen Bauarbeiters, der nach eigenen Angaben für seine Arbeit auf der Baustelle der „Mall of Berlin“ nicht bezahlt wurde. Exakt 2.775,20 Euro seien nicht ausgezahlt worden. Doch die Klage wurde abgewiesen. Der Kläger gehört zu den acht Bauarbeitern, die seit Herbst 2014 gemeinsam mit der Basisgewerkschaft Freie Arbeiter*innen Union (FAU) um den ihnen zustehenden Lohn kämpfen. Sie organisierten Kundgebungen und Demos rund um die Mall of Berlin und erreichten dadurch zeitweise viel Resonanz in der Öffentlichkeit. Gleichzeitig versuchten sie auf juristischem Wege ihren Lohn einzuklagen. Vor dem Arbeitsgericht hatten auch mehrere der Kläger Erfolg. Sie gewannen die Prozesse, doch den ausstehenden Lohn bekamen sie trotzdem nicht, weil die beklagten Subunternehmen zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet hatten. Daraufhin verklagten die Bauarbeiter den Bauherrn, die Firma HGHI Leipziger Platz GmbH & Co KG. Dabei betraten sie juristisches Neuland und könnten noch „Rechtsgeschichte schreiben“, sagte der Berliner Rechtsanwalt Klaus Stähle, der den rumänischen Bauarbeiter vertritt, nach Prozessende. Die Zurückweisung der Klage am Donnerstag sei für ihn keine Überraschung gewesen. Er hofft allerdings auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Dort liegt bereits die Klage eines weiteren rumänischen Bauarbeiters der Mall of Berlin vor, der durch mehrere Instanzen geklagt und noch immer keinen Lohn bekommen hat. Rechtsanwalt Stähle geht davon aus, dass die beiden Klagen zusammengefasst und im Herbst 2019 entschieden werden. Ein Termin steht noch nicht fest…” Artikel von und bei Peter Nowak vom 18. Januar 2019 externer Link
  • MallofShame: weitere Klage vom Arbeitsgerichts Berlin abgewiesen – Bundesarbeitsgericht wird abschließend klären 
    Im Zusammenhang mit der Mall of Shame wurde am 3. Mai 2018 die Klage eines weiteren Bauarbeiter gegen die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co KG am Berliner Arbeitsgericht verhandelt. (…) Der Versuch die Bauherrin HGHI Leipziger Platz GmbH & Co als Bauträger und letztes Glied in der Kette für die Zahlung des tariflichen Mindestlohns haftbar zu machen, scheiterte an der Auslegung des Unternehmerbegriffs des Berliner Arbeitsgerichts. Der Kläger wird gegen das Urteil Berufung einlegen. Entscheidend für den Ausgang der anhängigen MallofShame-Verfahren wird die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sein. In einem zweiten laufenden Verfahren wurde bereits Revision beim BAG eingereicht. Mit einem Verhandlungstermin ist im Laufe des nächsten Jahres zu rechnen!..” Meldung der FAU Berlin vom 07.05.2018 externer Link
  • Bauarbeiter »abgezockt«. Recht versus Moral: Richterin lehnt Klage von rumänischem Arbeiter ab 
    Sie würde ja gerne, kann aber nicht. So lässt sich die Position der Richterin am Arbeitsgericht Berlin zu einer weiteren Klage eines rumänischen Bauarbeiters der »Mall of Berlin« zusammenfassen. Nicolae Hurmuz hatte beim Bau des gigantischen Einkaufszentrums am Leipziger Platz zu wenig Lohn erhalten – und mit ihm 50 weitere rumänische Bauarbeiter. »Dass da einiges sehr merkwürdig gelaufen ist, bestreitet wohl niemand«, sagte die Richterin nun am Donnerstag. Und ergänzt: »Ich hätte beinahe gesagt, da seien einige Bauarbeiter abgezockt worden.« Dafür hätten aber in mehreren früheren Verfahren schon Beweise gefehlt. Sie wies die Klage ab. (…) »Die Rechtsprechung ist zu restriktiv, sie muss sich ändern«, sagt Klaus Stähle, Hurmuz’ Anwalt. Seiner Meinung nach hätte die Richterin durchaus anders entscheiden können. Er will mit seinem Mandanten nun in Berufung gehen. Scheitert er dann wieder, wird er vermutlich vor das Bundesarbeitsgericht ziehen. Ein Kollege von Hurmuz, Ovidiu Mandrila, hat dort bereits Klage eingereicht…” Bericht von Johanna Treblin vom 04.05.2018 beim ND online externer Link
  • Vier Jahre ohne Lohn. Bauarbeiter von »Mall of Berlin« klagt gegen Bauherrn / Erste Klage vor Bundesarbeitsgericht eingereicht 
    Vielleicht wird Ovidiu Mandrila im Sommer 2019 um 4133 Euro reicher sein. Geld, das er im Herbst 2014 erarbeitet, aber nie erhalten hat. Mandrila hatte auf der Baustelle eines der größten Einkaufszentren Deutschlands gearbeitet: der »Mall of Berlin« am Leipziger Platz. Vier Jahre gerichtlicher Auseinandersetzungen liegen hinter ihm – zunächst ging er vor das Arbeitsgericht Berlin, dann vor das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Beide wiesen seine Klage ab. Doch damit will sich Mandrila nicht abfinden. Sein Anwalt Klaus Stähle hat Revision vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingereicht. Bis sein Fall dort verhandelt wird, kann es aber noch ein Jahr dauern…” Artikel von Johanna Treblin vom 03.05.2018 beim ND online externer Link
  • Moral kann man nicht fressen – Runde drei für die Mall of Shame? 
    “… Am vergangenen Donnerstag wurde die Berufungsklage eines rumänischen Bauarbeiters auf geprellten Lohn vor dem Landesarbeitsgericht zurückgewiesen. Strittig ist dabei weniger, ob ihm das Geld zusteht, sondern ob die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG als Bauherrin der „Mall of Berlin“ für die insolventen Subunternehmen und der insolventen Generalübernehmerin Fettchenhauer Controlling & Logistic (FCL) GmbH haften muss. Zuvor hatte das Arbeitsgericht Berlin in acht von zehn Klagen gegen die beteiligten Subunternehmen zugunsten der um ihre Würde und ihr Geld kämpfenden rumänischen Bauarbeiter entschieden. (…) Die Richterin ließ es sich dennoch nicht nehmen, festzustellen: “Was da am Bau passiert ist, ist eine Katastrophe.” Neben der juristischen sei demnach die moralische Frage zu klären, ob nicht der Bauherr dafür verantwortlich ist, was auf seiner eigenen Baustelle passiert. Die moralische Empörung über die Ausbeutung migrantischer Arbeiter an der so bekannt gewordenen Mall of Shame hat in der Vergangenheit bereits große Wellen geschlagen. Doch Moral allein kann man nicht fressen, und so geht der Hürdenlauf durch die Instanzen weiter. Das Gericht hat die Revision zugelassen – und das ist der eigentliche Erfolg. Der Weg steht nun offen, um am Bundesarbeitsgericht in der dritten Instanz, nach über 3 1/2 Jahren Rechtsstreit der rumänischen Baurbeiter, ein Grundsatzurteil über Lohnprellerei zu treffen.” Beitrag vom 29. Januar 2018 von und bei FAU Berlin externer Link
  • Mall ohne Moral: Landesarbeitsgericht weist Berufungsklage von Bauarbeiter der Mall of Berlin zurück 
    “»Vielleicht«, so sagt die Richterin, »bekommen wir das Verfahren ja doch auf andere Weise vom Eis.« Die beiden Anwälte der HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG, Bauherrin der Mall of Berlin am Potsdamer Platz, schütteln energisch die Köpfe. »Unsere Mandantin kann nichts dafür«, sagt einer. Dafür, dass der Kläger Ovidiu Mandrila, der vor mehr als drei Jahren auf der Baustelle der Mall gearbeitet hat, einen Teil seines Lohns nicht erhalten hat. »Sie argumentieren juristisch. Ich bin aber auf die moralische Ebene gewechselt«, sagt die Richterin. »Ist der Bauherr nicht moralisch dafür verantwortlich, was auf seiner eigenen Baustelle passiert?«, fügt sie hinzu. Die Anwälte schütteln wieder die Köpfe. Ihre Mandantin habe durch diverse Insolvenzen beteiligter Firmen Millionenbeträge verloren. Und befinde sich außerdem in mehreren Gerichtsverfahren mit Mietern der Mall, lamentieren sie. Ob die Mandantin, hinter der der Shoppingcenter-Baukönig Harald Huth steht, doch etwas dafür kann, wenn Arbeiter nicht bezahlt wurden, das soll die Richterin entscheiden. (…) In der Güteverhandlung im Dezember 2016 konnte keine Einigung erzielt werden. Bei der Hauptverhandlung im Mai 2017 wies das Arbeitsgericht die Klage ab. Mandrila ging in Berufung vor das Landesarbeitsgericht. Dort wies die Richterin am Donnerstag die Berufung zurück und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung. Eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht ließ sie zu. Wenn sich Mandrila dazu entschließt, Revision einzulegen, wird dort die Frage der Haftung neu aufgerollt. Dann könnte ein Grundsatzurteil gesprochen werden…” Bericht von Johanna Treblin vom 26.01.2018 beim ND online externer Link
  • “Niemand hat die Absicht, Harald Huth zu verklagen”
    Seit Jahren transportieren Medien das Bild von „Bauherrscher“ Harald Huth als Shopping-Mall-König und umtriebiger Macher. Dass man dabei nie, wie es korrekt wäre, von seinen Firmen sprach, die mit den Vorhaben ausführend vertraut waren, hat ihn offensichtlich nicht gestört. Als kleinlich oder albern könnte man es vielleicht betrachten, wenn Harald Huth nun der FAU Berlin eine Unterlassungserklärung zukommen lässt, weil diese nicht adäquat zwischen Privatperson und den Unternehmen, deren Geschäftsführer er ist, unterscheidet. Doch am 3. Mai erhielt die FAU eine Unterlassungserklärung. Den aufmerksamen Anwälten Huths fiel ein Faktenfehler in Flugblättern der FAU Berlin auf, worin fälschlicherweise stand, dass ein Mitglied der Gewerkschaft Huth persönlich verklagt hätte. Am selben Tag wurde die besagte Lohnklage vor dem Arbeitsgericht abgewiesen (…) In der Tat können Bauherrinnen und Generalübernehmerinnen sich unter der deutschen Gesetzesgebung sehr leicht der Verantwortung für Missstände bei ihren Subkontraktoren entziehen. Die Baustelle der Mall of Berlin ist nur ein Beispiel von vielen. Arbeit wird an dubiose Briefkastenfirmen delegiert, die bestehende Standards konsequent ignorieren. Das System der Subkontrakte wältzt die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards auf die ArbeiterInnen ab, die sich theoretisch durch ein Geflecht von Firmen klagen müssten, von denen jeder mit dem Finger auf einen anderen zeigt. Dass die Bürgenhaftung im Gesetz so verstanden werden muss wie in dem Urteil vom 3. Mai, ist allerdings nicht eindeutig – es geht um relativ neue Gesetze, die noch nicht oft in der Praxis erprobt worden sind. Die FAU Berlin prüft nun die Berufung gegen das Urteil.” Pressemitteilung der FAU Berlin vom 12.05.2017 externer Link
  • [03.05.2017] Kundgebung: Mall of Shame vor Gericht
    Am 3. Mai wird vorm Berliner Arbeitsgericht die Klage eines Bauarbeiters gegen den Investor und Bauherrn der Mall of Shame, Harald Huth, verhandelt. Das Gericht wird zu klären haben, ob nun der Bauherr als oberstes Glied in der Kette für den Lohnraub haften muss. Zum Termin ab 11:45 Uhr, Raum 213, gibt es eine Kundgebung vorm Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1 von 11:00 bis 13:00 Uhr und nun das negative Ergebnis:
    • Gericht weist Klage von Mall-of-Berlin-Bauarbeiter ab: Arbeitsgericht Berlin macht Bauherrin des Einkaufszentrums nicht für Lohnprellung haftbar
      4134 Euro wollte Ovidiu Mandrila am Mittwoch vor Gericht erstreiten. Von August bis Oktober 2014 hatte der Rumäne auf der Baustelle der Mall of Berlin, einem der größten Einkaufszentren Deutschlands, gearbeitet, dafür aber keinen Lohn erhalten. Seine Klage gegen die Bauherrin, die HGHI Leipziger Platz GmbH, wurde vom Arbeitsgericht Berlin abgewiesen. Zu entscheiden hatte das Gericht, ob die HGHI als Bauherrin für nicht gezahlte Löhne haftbar gemacht werden kann. (…) Für die HGHI, die bereits mehrere Einkaufszentren in Berlin gebaut hat und aktuell noch weitere baut, ging es zwar um wenig Geld. Aber das Urteil hätte einen Präzedenzfall schaffen können. Ganz vom Tisch ist das nicht: Eine Berufung des Klägers ist wahrscheinlich.” Bericht von Johanna Treblin vom 04.05.2017 beim ND online externer Link
    • Siehe auch ihren Kommentar ebd. externer Link: “… Das Arbeitsgericht Berlin hat es vergeigt. Es hätte in die Geschichte der Bauwirtschaft eingehen und einen wegweisenden Präzedenzfall schaffen können. Stattdessen folgte es der bisherigen Rechtsauffassung, dass der Bauherr nicht für ausstehende Zahlungen bei Bauvorhaben geradestehen muss. (…) Für Unternehmen, die in der Branche tätig sind, ist das eine gute Nachricht. Sie können nun Unternehmen beauftragen, die wiederum Subunternehmen beauftragen, die wiederum Subunternehmen beauftragen – bis ein undurchsichtiges Geflecht entsteht, in dem jeder die Verantwortung weit von sich weisen kann. Geradestehen muss auch niemand dafür, wenn, wie im Falle der Mall of Berlin, plötzlich alle Subunternehmen pleite gehen. Oder die Firmenchefs einfach mal untertauchen. Nur einer leidet darunter. Der Arbeiter, der Tag für Tag, Stunde um Stunde, die Bauvorhaben in die Tat umsetzt. Von ihm gibt es viele.”
  • [29.4.2017] Kundgebung vor der Mall of Shame – Arbeitskampf kennt keine Grenzen!
    Im Rahmen des internationalen Aktionstags „Migration und Arbeit“ und am Vorabend des 1. Mai ruft die FAU Berlin zur Kundgebung an der „Mall of Shame“ auf. (…) Auf der Kungebung wird es Beiträge zu Arbeitskämpfen in Berlin geben, u.a. von der Grupo de Acción Sindical, Berlin Migrant Strikers, Critical Workers und von Oficina Precaria. Außerdem werden wir über den aktuellen Stand der Lohnklage gegen den Bauherrn der Mall of Shame informieren! Musikalische Begleitung: Geigerzähler…” Siehe Infos bei der FAU Berlin externer Link zur Kundgebung am Samstag, 29. April 2017 ab 14:00 am Leipziger Platz
  • Keine Einigung mit Investor der Berlin-Mall
    Ohne Einigung ist am Freitag der erste Gerichtstermin gegen den »Mall of Berlin«-Investor Harald Huth zu Ende gegangen. Die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht betraf die Lohnklage des Bauarbeiters Ovidiu Mandrila, der beim Bau des 2014 eröffneten Einkaufzentrums tätig war. Laut Gericht stehen ihm 5372 Euro zu. Da keine Einigung mit dem Bauunternehmen erzielt werden konnte, geht es nun in die Hauptverhandlung. Der nächste Kammertermin wurde für Mai 2017 anberaumt…” Bericht von Samuela Nickel vom 17.12.2016 beim ND online externer Link (Rest des Textes im Abo)
  • Prozess um Mall of Berlin-Arbeiter: General vor Gericht
    Viele Bauarbeiter der Mall of Berlin erhielten keinen Lohn, Prozesse versandeten. (…) Am Freitag treffen die ungleichen Gegner – der entrechtete Hilfsarbeiter und das millionenschwere Unternehmen mit rund 90 Angestellten – erstmals vor dem Berliner Arbeitsgericht aufeinander, zunächst zu einem Gütetermin. Der Berliner Anwalt Sebastian Kunz, der Mandrila vertritt, rechnet nicht mit einer Einigung. „Die Klageerwiderung der Gegenseite sieht nicht so aus, als käme man zusammen“, so Kunz gegenüber der taz. Im Klartext: Huth weist jede Verantwortung von sich. Wenn der Termin am Freitag ergebnislos endet, wird ein paar Monate darauf ein Kammergerichtstermin folgen – erst da sei dann mit einem Urteil zu rechen…” Artikel von Erik Peter vom 16.12.2016 bei der taz online externer Link
  • [16.12.2016] Aufruf zur Kundgebung vor dem ersten Gerichtstermin gegen den Investor Huth
    “Die sieben in der FAU Berlin organisierten Bauhelfer bekamen in fast allen Klagen gegen die Subunternehmen der Mall of Berlin Recht. Bis jetzt haben sie aber keinen Cent der eingeklagten Löhne gesehen, weil die Subunternehmen Insolvenz angemeldet oder sich einfach aus dem Staub gemacht haben. Für die Zahlung der Löhne haftet allerdings die Auftraggeberin, die zum Firmengeflecht des “Baulöwen” Harald Huth gehörende Leipziger Platz GmbH & Co. KG. Der erste der Bauarbeiter hat nun eine gegen die Auftraggeberin gerichtete Lohnklage eingereicht, um die Auftraggeberin endlich zur Rechenschaft zu ziehen. Der Gütetermin in dem Fall wird am 16.12.2016 vor dem Arbeitsgericht Berlin stattfinden. Wir treffen uns schon um 12 Uhr um unsere Solidarität mit den rumänischen Bauarbeitern kundzugeben. Kommt zahlreich um den Bauarbeitern zu zeigen, dass sie auch nach über zwei Jahren zähen und langwierigen Prozessen nicht alleine sind und den “Baulöwen”, dass sie auch jetzt noch mit gewerkschaftlichen Widerstand und kritischer Öffentlichkeit rechnen müssen.” Aufruf von FAU Berlin vom 12. Dezember 2016 (Aufruf erreichte uns per Email). Termin: Freitag den 16. Dezember 2016 vor dem Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1- Kundgebung 12 Uhr – Gütetermin 12:30, Raum 213
  • Letzte Etappe bei der “Mall of Shame”: Bauarbeiter klagt gegen Bauherrn
    Der erste der in der Gewerkschaft FAU Berlin organisierten Mall of Berlin-Bauhelfer hat nun Lohnklage gegen die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG eingereicht. Die Immobilienagentur gehört zum Firmengeflecht des „Baulöwen“ Harald Huth und beauftragte das Subunternehmen, das den Bauhelfern den Lohn nicht zahlte. Die Güteverhandlung wird am 16.12.2016 vor dem Arbeitsgericht Berlin stattfinden…” Pressemitteilung der FAU Berlin vom 23.11.2016, siehe die ausführliche Fassung von 22.11.2016 bei der FAU Berlin externer Link und darin, neben der Genese und Hintergründen des Falles: “… Auf die Geltendmachung der ausstehenden Löhne gegenüber Harald Huths Leipziger Platz GmbH & Co. KG gab es keine Reaktion (wenngleich eine gefälschte Presse-Erklärung im Namen des Huthschen Unternehmens HGHI auftauchte)…” Siehe die – nun definitiv gefakte – Presseerklärung der HGHI GmbH über vermeintliche Begleichung der “Gehaltsforderungen” rumänischer Bauarbeiter:
  • Begleichung der “Gehaltsforderungen” durch die HGHI GmbH ein Fake?
    Offensichtlich ist die LabourNet Germany-Redaktion einer hoffnungsbedingten Blindheit erlegen und bei der vermeintlichen Presseerklärung der HGHI GmbH: “Begleichung der “Gehaltsforderungen” rumänischer Bauarbeiter”, veröffentlicht am 8. November 2016 (s.u.), einem Fake aufgesessen. Zumindest erreicht uns heute die Information, die HGHI GmbH würde diese e-mail dementieren! Ob sie nun dem moralischen Druck nachgibt und die gute Idee umsetzt? Telefonisch kamen wir nicht durch und auf unsere Anfrage per e-mail gibt es noch keine Antwort – wir werden berichten!
  • Presseerklärung der HGHI GmbH: Begleichung der “Gehaltsforderungen” rumänischer Bauarbeiter
    Sehr geehrte Damen und Herren, vor kurzem haben mich Gehaltsforderungen rumänischer Bauarbeiter erreicht, die vorgeben, bei Subunternehmen der Firma Fettchenhauer Controlling & Logistic GmbH (FCL) im Zusammenhang mit dem Bau der “Mall of Berlin” beschäftigt gewesen zu sein. Bis heute konnten diese Bauarbeiter keinerlei gültige Verträge oder Unterlagen vorlegen. Es ist völlig unklar ob, und wenn ja, in welchem Arbeitsverhältnis sie zur FCL standen. Davon abgesehen bin ich nicht für etwaige Verfehlungen des inzwischen insolventen FCL GmbH verantwortlich.
    Die nun an mich gerichteten Gehaltsforderungen und behauptete Zahlungsverpflichtung als Bauherr sind als Diffamierungskampagne zu werten.
    In der Vergangenheit haben anonym agierende Linksautonome in mehreren Fällen bewiesen, dass sie auch vor Angriffen auf Privateigentum und Menschenleben nicht zurückschrecken. Diverse Drohungen gingen bereits an meine Adresse, sodass ich um meine eigene Sicherheit und die meiner Mitarbeiter fürchten muss.
    Obwohl ich keine Verantwortung für die angeblich ausstehenden Löhne trage und mit dem inszenierten Konflikt nichts zu tun habe, erkläre ich mich daher dazu bereit, die Forderungen auszugleichen.
    Ich möchte betonen, dass es sich hierbei nicht um ein Schuldeingeständnis handelt, sondern um reinen Selbstschutz.
    Die geforderte Summe wird bis zum 21.11.2016 auf das Bankkonto der Kanzlei Stähle, welche die rumänischen Bauarbeiter vertritt, eingehen. Mit freundlichen Grüßen, Pressestelle der HGHI Holding GmbH i.A. Dr. Harald Gerome Huth

    e-mail vom 8.11.2016 u.a. an die LabourNet Redaktion, siehe zum Hintergrund die untenstehende Meldung
  • Arbeiter klagt gegen »Mall of Shame«-Investor. Ovidiu Mandrila wartet noch immer auf seinen Lohn für Arbeiten an der Mall of Berlin
    Sie haben recht bekommen, aber immer noch kein Geld: Sieben rumänische Bauarbeiter der Mall of Berlin hatten vor Gericht auf nicht gezahlte Lohnansprüche geklagt. Das Arbeitsgericht gab ihnen recht. Doch weil der eine Subunternehmer Insolvenz angemeldet hat und der andere selbst vom Gericht nicht aufzufinden ist, hat sich ihr Anwalt nun an die Bauherrin gewendet. (…) Einer der Bauarbeiter will sein Geld nun von der HGHI selbst einfordern. »Ich reiche Klage ein, weil Herr Huth mir das Geld geben soll, für das ich gearbeitet habe«, sagt Ovidiu Mandrila dem »nd«. Bereits am Montag will sein Anwalt Sebastian Kunz die Klage einreichen. 5372 Euro stehen Mandrila laut Arbeitsgericht zu: Zum Teil war ihm zu wenig, zum Teil gar kein Geld gezahlt worden. Zunächst strebt Mandrila eine Güteverhandlung an. Sollte dabei keine Einigung mit dem Bauunternehmen erzielt werden, geht es in die Hauptverhandlung – allerdings vermutlich erst im kommenden Jahr…” Artikel von Johanna Treblin vom 05.11.2016 beim ND online externer Link
  • [Verhandlung am 10.6.2016] Mall of Shame: Zwei Jahre Kampf und immer noch kein Lohn
    Die letzte Gerichtsverhandlung gegen die Subunternehmen steht an. Nach mehreren Insolvenzanmeldungen in der undurchsichtigen Verantwortungskette der sub- und sub-sub-sub-Unternehmen auf der Baustelle der Mall of Berlin, haftet für die ausstehenden Löhne der Investor, Harald Huths HGHI GmbH…Pressemitteilung der FAU Berlin vom 8. Juni 2016 . Aus dem Text: “… Es geht um eine von insgesamt zehn Klagen, von sieben ehemaligen Bauarbeitern, gegen die dubiosen Subunternehmen openmallmaster GmbH und Metatec Fundus Gmbh & Co. KG. Fast allen Klagen wurde bereits vor Gericht Recht gegeben, aber bis heute hat keiner der Arbeiter den Lohn gesehen, der ihm zusteht. (…) Bis heute musste der Investor Harald Huth keinerlei Konsequenzen aus den Skandalen um die „Mall of Shame“ sehen. Er ist weiterhin mit in der Öffentlichkeit teilweise umstrittenen Bauvorhaben in Berlin aktiv und wurde auch durch den Politikbetrieb unbehelligt gelassen…Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 10.6.2016 ab 11 Uhr, Raum 227. Siehe auch:
    • [Berlin] Am 4. Juni: Gewerkschaftsfreiheit statt Klassenjustiz – Beitrag im LabourNet Germany zur Demo der FAU Berlin für die sofortige Zahlung ausstehender Löhne für einen Gastronomie- und sieben Bauarbeiter und gegen den Versuch der Unternehmerseite, die Gewerkschaft mittels einstweiligen Verfügungen und Strafanzeigen gegen AktivistInnen zum Schweigen zu bringen – mit Bericht und lesenswertem Hintergrundartikel
  • [Mall of Shame] Openmallmaster muss zahlen, Metatec geht zugrunde
    Am Donnerstag den 21. Januar verhandelte das Arbeitsgericht Berlin zwei weitere Klagen von Bauarbeitern der „Mall of Berlin“ in der ersten Instanz gegen die dubiose Briefkastenfirma openmallmaster GmbH. Das Gericht gab in diesem Fall den Klagen der FAU Berlin recht. Während der Klage eines Arbeiters am 13. Januar in der zweiten Instanz nicht stattgegeben wurde, sind derzeit die meisten Klagen zugunsten der Bauarbeiter ausgegangen. Dazu stehen jedoch auch Berufungstermine an. Mittlerweile spricht die FAU Berlin von einem „Prozess-Marathon“...” Pressemitteilung der FAU Berlin vom 22.01.2016 externer Link
  • “Mall of Shame” – Auch bei Metatec ist jetzt Zahltag!
    Am vergangenen Mittwoch, den 28.10., wurden drei Klagen von in der Basisgewerkschaft FAU Berlin organisierten ehemaligen Mall-Bauarbeitern gegen das Subunternehmen Metatec-Fundus GmbH & Co. KG vor dem Arbeitsgericht behandelt. Es ging um Löhne von jeweils knapp 1.900 €, welche das Subunternehmen nun zahlen muss. Das Gericht kam schnell zum Schluss, dass ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. (…) Wenn bei Metatec nichts zu holen ist, und die Generalübernehmerin FCL pleite ist, haftet für die nicht bezahlten Löhne als nächster in der Kette der Investor, Harald Huths HGHI. Das jetzige Urteil festigt nur einmal mehr den handfesten Skandal um Ausbeutung an der Mall of Berlin unter den Augen von FCL und HGHI.” Pressemitteilung der FAU Berlin vom 30. Oktober 2015 externer Link
  • Urteil des Arbeitsgerichts: „Mall of Shame“-Subunternehmen muss zahlen!
    In einem entscheidenden Etappensieg für die Basisgewerkschaft FAU Berlin im Skandalfall der um ihren Lohn geprellten Bauarbeiter bei „Mall of Berlin“ legte das Arbeitsgericht fest, dass das verklagte Subunternehmen openmallmaster GmbH verpflichtet ist, die Löhne von zwei ehemaligen Mall-Arbeitern zu zahlen. Zuvor waren bei den Güteterminen der beiden Verfahren am 10.4.2015 Versäumnisurteile gefällt worden. Das Subunternehmen legte zunächst Einspruch dagegen. Das Gericht bestätigte jedoch heute die Versäumnisurteile des Gütetermins, welche die dubiose Briefkastenfirma openmallmaster GmbH zur Zahlung der verweigerten Löhne verurteilten…” Pressemitteilung der FAU Berlin vom 5. August 2015 externer Link
  • „Mall of Shame“ vor Gericht – aller guten Dinge sind drei?
    Die ersten zwei Termine waren geplatzt. Am Mittwoch steht nun der Lohnbetrug am Bau der „Mall of Berlin“ vor Gericht. Um ihren Lohn betrogene migrantische Arbeiter, die 2014 am Bau des Luxus-Shoppingzentrums „Mall of Berlin“ 2014 beteiligt waren, klagen mit Unterstützung der Basisgewerkschaft FAU Berlin ihre ausstehenden Löhne ein. Die ersten zwei Verhandlungen stehen nun an, am Mittwoch den 5.8.2015, ab 09:30 Uhr im Raum 213, in den insgesamt sieben Klageverfahren von Bauarbeitern gegen das Subunternehmen Openmallmaster GmbH. Schon am 16. Juli sollten zwei Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht stattfinden, jedoch war der gerichtlich bestellte Dolmetscher erkrankt, und dessen Vertretung war bei Gericht nicht vereidigt, so dass die vorsitzende Richterin die Verhandlung vertagte. Die nächsten zwei Termine am 30. Juli wurden vom Gericht „aus dienstlichen Gründen“ auf den 8. Oktober vertagt. „Hoffentlich steht nun den Terminen am Mittwoch nichts im Wege“, kommentiert Markus Weise, allgemeiner Sekretär der FAU Berlin…” Aus der Pressemitteilung der FAU Berlin vom 4. August 2015. Siehe für aktuelle Meldungen die Sonderseite der FAU Berlin externer Link
  • Mall of Shame verhandlungsunfähig
    Die sieben rumänischen Arbeiter, die auf der Baustelle der Mall of Berlin am Leipziger Platz gearbeitet haben und denen ein Großteil ihres Lohns nie ausgezahlt wurde, müssen weiter auf ihr Geld warten. Artikel von Peter Nowak in der Jungle World vom 23. Juli 2015 externer Link. Aus dem Text: “… Nicht zuletzt fehlt es den Betroffenen oft an Kontakten zu Organisationen und Initiativen, die sie im Widerstand unterstützen könnten. Das zeigte sich erst vor einigen Wochen wieder, als eine Gruppe rumänischer und bulgarischer Wanderarbeiter in den Fokus der Berliner Medien und einer Nachbarschaftsinitiative im grünbürgerlichen Stadtteil Schöneberg geriet (Jungle World 23/2015). Dass die Arbeiter horrende Mieten für slumähnliche Behausungen bezahlten, war freilich nicht Anlass der Aufregung, sondern dass sie angeblich nicht in den Stadtteil passten. Passend dazu wird im Umgang mit den Arbeitern von OMM nicht der an ihnen begangene Lohnbetrug skandalisiert – es wird ihnen vorgeworfen, nicht arbeiten zu wollen. Auch die Dolmetscherin und Schriftstellerin Eva Ruth Wemme, die rumänische Migranten längere Zeit auf die Ämter begleitete und darüber das im Verbrecher-Verlag erschienene Buch »Meine 7 000 Nachbarn« geschrieben hat, berichtet von systematischer Entrechtung von Roma durch Vermieter und Arbeitgeber. Positiv lässt sich zumindest festhalten: Der Lohnkampf gegen die Mall of Berlin hat die Roma als Menschen, die um ihre Rechte als Beschäftigte kämpfen, sichtbar und kenntlich gemacht…
  • Mall of Berlin: Prozess um Löhne fiel aus
    Die rumänischen Bauarbeiter, die auf der »Mall of Berlin« arbeiteten und um einen großen Teil des vereinbarten Lohns geprellt wurden, müssen weiter warten. Am 16. Juli sollten zwei der sieben Klagenverfahren gegen die Openmallmaster GmbH (OMM), einem Subunternehmen beim Bau der »Mall of Berlin«, vor dem Berliner Arbeitsgericht stattfinden. Doch der Prozess wurde erneut verschoben. »Der vom Gericht geladene Dolmetscher war kurzfristig erkrankt. Der für ihn erschienene Vertreter war nicht vereidigt«, teilte der Rechtsanwalt Sebastian Kunz am Freitag mit. Der Arbeitsrechtler ist einer der Verteidiger der rumänischen Beschäftigten. Zudem erschien auch der Geschäftsführer der OMM, dessen Erscheinen vom Gericht angeordnet war, nicht zur Verhandlung. Er ließ durch seinen Anwalt mitteilen, er sei erkrankt und verhandlungsunfähig. Da zur Sache nicht verhandelt werden konnte, wird das Gericht einen neuen Kammertermin festsetzen…“ Artikel von Peter Nowak im ND online vom 18.07.2015 externer Link
  • Mall of Shame – Lohnbetrug am Bau vor Gericht
    Überlange Arbeitszeiten, Bezahlung weit unter dem Mindestlohn am Bau, menschenunwürdige Unterbringung und schließlich Lohnbetrug im großen Stil – davon berichteten migrantische Bauarbeiter, die 2014 am Bau der „Mall of Berlin“ beteiligt waren. Mit Unterstützung der Basisgewerkschaft FAU Berlin klagen einige der Geprellten ihre ausstehenden Löhne nun ein. Die nächsten Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht Berlin sind für Donnerstag, den 16. Juli 2015 angesetzt: 9:45 Uhr, Raum 523. Nach der Verhandlung am kommenden Donnerstag veranstaltet die FAU Berlin eine Kundgebung vor dem Arbeitsgericht Berlin, um sowohl gegenüber der Öffentlichkeit als auch der Presse eine erste Einschätzung der Gerichtsverhandlung abzugeben…” Pressemitteilung der FAU Berlin vom 14. Juli 2015 externer Link
  • Mall of Shame: 6 Monate später immer noch kein Lohn! Demonstration am 25.4.15
    6 Monate später noch immer kein Lohn. Wir rufen euch deshalb alle dazu auf, die Forderung der Arbeiter solidarisch zu unterstützen und den Protest gegen Ausbeutung migrantischer Arbeiter_innen gemeinsam und entschieden auf die Straße zu tragen! Der Kampf geht weiter! (…) Die „Mall of Berlin“ ist mittlerweile ein bundesweit bekanntes Symbol der gängigen Ausbeutung migrantischer Arbeiter_innen aus Ländern der erweiterten EU geworden. Die Geschichte ist bekannt…Aufruf der FAU vom 15. April 2015 externer Link: Mall of Shame: Zahlt die Arbeiter! – Gegen die Ausbeutung migrantischer Arbeiter_innen! – Samstag, 25.4.2015 – Beginn: 12 Uhr – Leipziger Platz 12 (U-Potsdamer Platz)
  • Ein Fall, der zum Himmel stinkt – Rumänische Bauarbeiter der Mall of Berlin sollen zu wenig oder gar nicht bezahlt worden sein. Der Prozess gegen die Baufirmen hat jetzt begonnen
    Die Mall of Berlin musste seit ihrer Eröffnung Ende 2014 unangenehme Schlagzeilen aushalten. Von Bauschäden über die Insolvenz des Bauunternehmens reichten die Vorwürfe; am schwersten wiegt jedoch ein laufender Prozess zwischen Bauarbeitern und Baufirmen der Mall of Berlin…“ Artikel von Sarah Emminghaus auf taz online vom 14.04.2015 externer Link Aus dem Text: „Die Arbeiter werden von der Basisgewerkschaft Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU) unterstützt und von der Berliner Anwaltskanzlei Stähle vor Gericht vertreten. Es geht um insgesamt 33.000 Euro. Am 10. April fand der erste Gütetermin für zwei der Mandanten beim Arbeitsgericht statt, am 14. April fanden der zweite und dritte für insgesamt drei weitere Arbeiter statt. Es fing gut an: Zum ersten Termin tauchte nur Rechtsanwalt Sebastian Kunz von der Kanzlei Stähle mit einem der Kläger auf, Nicolae Molcoasa. Auch einige Mitglieder der FAU waren anwesend. Vom angeklagten Subunternehmen openmallmaster GmbH war niemand da. Infolge des Nichterscheinens wurde ein vollstreckungsfähiges Versäumnisurteil ausgesprochen. Innerhalb von einer Woche nach Zustellung kann die Gegenseite Einspruch einlegen. Damit rechnet Rechtsanwalt Kunz auch, der die openmallmasters GmbH als dubios einstuft. Sein Mandant Molcoasa spekuliert: „Die Justiz arbeitet sauber. Die Firma aber glaubt, dass sie über dem Gesetz steht…“
  • Mall of Shame – Zwischensieg bei Klagen. Erste Löhne durch Versäumnisurteil in Aussicht. Basisgewerkschaft sieht sich bestätigt.
    Am heutigen Freitag, den 10. April, wurden vor dem Arbeitsgericht Berlin die Klagen von zwei Bauarbeitern der Mall of Berlin verhandelt, die dort um ihren Lohn betrogen wurden. Da das dubiose Subunternehmen „openmallmaster GmbH“ bei der Güteverhandlung nicht anwesend war, sprach der Richter auf Antrag des Anwalts ein Versäumnisurteil aus. Sollte binnen einer Woche dagegen kein Widerspruch erfolgen, wird das Urteil rechtskräftig. (…) Die nächsten Güteverhandlungen gegen die openmallmaster GmbH aus Frankfurt und die Metatec-Fundus GmbH aus Berlin stehen am 14. und 20. April an.” Meldung der FAU Berlin vom 10.04.2015 externer Link. Siehe dazu:
  • Missstände ohne Konsequenzen? – Offener Brief an die Arbeitssenatorin Dilek Kolat (SPD)
    „Sehr geehrte Frau Kolat, zugegeben, offene Briefe sind ein zahnloses Mittel, um RepräsentantInnen der Berliner Landesregierung zu verantwortlichem Handeln zu bewegen. Zumal wenn es um die Rechte von migrantischen ArbeiterInnen geht, die augenscheinlich keine Priorität unter den Interessen des Senats genießen. Gewiss, auch Sie mögen den Fall der rumänischen Bauarbeiter rund um die Mall of Berlin, dessenwegen wir uns an Sie wenden, „sehr aufmerksam“ verfolgen, wie uns Ihre Pressestelle ausrichten ließ. Sie mögen auch eine „schnelle Prüfung“ der Vorgänge gefordert haben, die, wie Sie es nennen, „eine Schande für unsere Stadt“ seien. Doch die Konsequenzen, die Sie daraus ziehen – der Entschluss, so lange nichts zu bewerten, bis die strafrechtlich relevanten Vorwürfe rechtskräftig geklärt sind –, zeugt nicht nur von sozialer Teilnahmslosigkeit, sondern auch von politischem Autismus…“ Mitteilung der FAU vom 26.03.2015 externer Link
  • Mall of shame – Neue Kundgebung vor Metatec
    „Die FAU Berlin ruft erneut zu einer Protestkundgebung vor dem Sitz der Metatec-Fundus GmbH auf, einer der beiden Subunternehmen, gegenüber denen die Bauarbeiter der Mall of Berlin noch offene Lohnforderungen haben. Kommt zahlreich und unterstützt die Arbeiter!…“ Aufruf der FAU Berlin auf Linksunten Indymedia vom 14.03.2015 externer Link – Termin: Am 18.03.2015 um 14 Uhr an der Prinzessinnenstraße 8 (U8 Moritzplatz) in Berlin
  • Mall of Shame – Protest vor der Mall of Berlin geht weiter
    Arbeitnehmer, die beim Bau eines Einkaufszentrums in Mitte beteiligt waren, wollen weiter um ausstehende Löhne verhandeln. »Im Moment warten wir und hoffen, wie normale Personen arbeiten zu können«, sagt Molcoaşa Nicolae, einer der sieben Arbeiter aus Rumänien am vergangenen Donnerstag. Am Potsdamer Platz haben sie eine Kundgebung abgehalten, um weiterhin Druck auf verschiedene Unternehmen auszuüben: Die Arbeiter haben am Bau der »Mall of Berlin« mitgewirkt, aber noch immer nicht ihr Gehalt ausgezahlt bekommen…Artikel von Samuela Nickel im Neuen Deutschland vom 07.03.2015 externer Link. Aus dem Text: „Jetzt sammeln die sieben Arbeiter Beweise, dass sie überhaupt an der Baustelle der Mall of Berlin gearbeitet haben, auch für wie lange und wann. Der nächste Schritt werde ein Klage gegen die Subunternehmen sein. Einige Arbeiter und Manager, die nach wie vor auf den Baustellen von FCL arbeiten oder am Bau der Mall of Berlin beteiligt waren, haben sich bereit erklärt, als Zeugen für ihre Kollegen auszusagen. Zudem wollen die Arbeiter in Zukunft den öffentlichen Druck durch wöchentliche Aktionen erhöhen – mit Kundgebungen vor der Mall, den Subunternehmen oder den anderen Projekten des FCL. Der Protest am Donnerstagnachmittag ist bereits von »Geigerzähler« unterstützt worden, einem Geigenspieler, der die »Mall of Shame – Pay your workers«-Rufe musikalisch und solidarisch untermalt hat.“
  • Pro-Olympia-Kampagne statt Lohnzahlung für Arbeiter*innen
    Seit vielen Monaten warten mittlerweile die um ihre Löhne geprellten Arbeiter*innen, die auf der Baustelle des kürzlich eröffneten Shopping-Centers “Mall of Berlin” beschäftigt waren, auf ihre immer noch ausstehenden Löhne. Das Shoppingcenter “Mall of Berlin” ist gleichzeitig offizieller Partner der vom Senat initierten Pro-Olympia-Kampagne “Wir wollen die Spiele”…Pressemitteilung des Initiativkreises “Olympia verhindern – in Berlin und überall!” vom 19. Februar 2015 externer Link.  Aus dem Text: “… Die an der Mall of Berlin hauptsächlich beteiligten Konzerne, die “HGHI High Gain House Investments GmbH” von Harald G. Huth und die “Fettchenhauer Controlling und Logistic GmbH” von Andreas Fettchenhauer, verweigern bis heute die Zahlung der ausstehenden Löhne mit der vorgeschobenen Behauptung, nicht sie, sondern ein von ihnen beauftragter Subunternehmer sei zuständig. Gerade erst hat das Bundesarbeits-Ministerium jedoch festgestellt, dass die beauftragenden Unternehmen im Falle von Lohn-Prellerei wie bei der “Mall of Berlin” direkt mitverantwortlich sind…“Zu den Protesten gegen die Berliner Olympiabewerbung siehe auch unser Dossier
  • Blick zurück nach vorn
    “Das Jahr ist noch jung, doch die FAU Berlin mobilisierte auch nach dem großem Medienrummel im letzten Jahr zu Aktionen rund um das Thema „Mall of Shame“. Noch immer kämpfen wir um die ausstehenden Löhne der Arbeiter aus Rumänien, die sich der FAU Berlin anschlossen und die am Bau des Konsumtempels „Mall of Berlin“ beteiligt waren. Trotz einstweiliger Verfügung, gegen die die FAU Berlin bereits Widerspruch eingereicht hat, setzt die Basisgewerkschaft ihre Aktivitäten fort. In den letzten Wochen hat die FAU Berlin in diesem Zusammenhang mehrfach protestiert um Verantwortungen zu markieren. Hier eine kurze Chronologie des Protests im neuen Jahr…” Artikel der FAU vom 14.02.2015 externer Link
  • Hoffnung für »Mall of Berlin«-Arbeiter
    „Bundesarbeitsministerium: Generalunternehmer sind bei Lohnprellerei in der Pflicht. Seit Wochen kämpfen Rumänen für Löhne, die ihnen beim Bau der »Mall of Berlin« vorenthalten wurden. Eine Einschätzung des Bundesarbeitsministeriums stärkt den Bauarbeitern den Rücken…“ Artikel von Peter Nowak im Neuen Deutschland am 03.02.2015 externer Link. Aus dem Text: „Die rechtliche Einschätzung könnte den rumänischen Bauarbeitern von der »Mall of Berlin« helfen. »Ein Generalunternehmen haftet gegenüber Arbeiterinnen und Arbeitern nachgeordneter Unternehmer und Subunternehmer, wenn diese ihren Arbeitgeberverpflichtungen nicht nachkommen«, stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales von Ministerin Andrea Nahles (SPD) fest. So geht es aus einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Bundestagsabgeordneten Azize Tank (parteilos, für LINKE) hervor. Die Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Sozialisten hatte nach der aktuellen Rechtslage gefragt. »Nach Paragraf 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) haftet ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, wie ein Bürge«, heißt es in der »nd« vorliegenden Antwort weiter. Damit wird auch die Position der Freien Arbeiter Union (FAU) bestätigt, die sich für die rumänischen Bauarbeiter stark macht…“
  • Geprellte Bauarbeiter der Mall of Berlin – Würde am Wühltisch
    „Breitbeinig steht er da, schwenkt eine rot-schwarze Fahne, und brüllt. „Pay your workers! Zahlt eure Arbeiter!“ Immer wieder ruft er den Satz, zusammen mit rund 40 Mitstreitern. Die neongelbe Warnweste, auf der „Im Arbeitskampf“ steht, spannt über seiner schwarzen Winterjacke. Die dunkle Kapuze hat er tief in die Stirn gezogen. Als der Sprechchor verstummt, ruft er auf Englisch: „Wir werden keine Ruhe geben, so lange wir keine Gerechtigkeit bekommen!“ Ein Passant läuft vorbei und senkt den Kopf…“ Artikel von Veronica Frentzel im Tagesspiegel am 25.01.2015 externer Link. Siehe dazu:Erneute Kundgebung der FAU Berlin zur Solidarität mit den geprellten Arbeitern. Wann: Donnerstag, 29.01.2015, ab 18 Uhr (bis ca. 20/21 Uhr) Wo: Leipziger Platz 12/ vor der Mall of Berlin
  • Protestkundgebung: Metatec-Ausbeuter, bezahlt die Arbeiter!
    „Die FAU Berlin ruft für Donnerstag, 22. Januar, 15:00 Uhr, zu einer Protestkundgebung vor dem Sitz der Metatec-Fundus GmbH auf, einer der beiden Subunternehmen, gegenüber denen die Bauarbeiter der Mall of Berlin noch offene Lohnforderungen haben.Kommt bitte zahlreich zur Prinzessinnenstraße 8 [U8 Moritzplatz]!“ Aufruf der FAU Berlin am 20.01.2015 externer Link Aus dem Text: „Ob Luxus-Eigentumswohnungen oder das größte Einkaufszentrum Europas“, die Metatec-Fundus GmbH aus Berlin Kreuzberg stellt sich auf ihrer Seite gern in einem glanzvollen Licht der Öffentlichkeit vor. Mehrere Zeitungen haben bereits davon berichtet, was Metatec noch so alles treibt. Die BZ berichtete von Drohungen gegen die Mall-Arbeiter, als sie öffentlich für vorenthaltene Löhne protestiert haben. Seit Wochen unterstützt die FAU Berlin, in der sich acht Bauarbeiter aus Rumänien organisiert haben, die Forderungen der Arbeiter um vorenthaltende Löhne…“
  • Mall of Berlin: Ex-Generalunternehmer erwirkt einstweilige Verfügung gegen FAU Berlin
    Gewerkschaft erhält Maulkorb. Mall-Investor arbeitet derweil mit anderer Firma des Ex-Generalunternehmers weiter zusammen.
    Zum Heutigen Tag wurde gegen die Freien ArbeiterInnen Union (FAU) Berlin durch Andreas Fettchenhauer eine einstweilige Verfügung erwirkt. Ohne mündliche Anhörung der FAU erfolgte die Entscheidung durch das Landgericht Berlin. Der FAU droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für SekretärInnen der FAU Berlin. (…) Die FAU Berlin muss nun als ersten Schritt zur Selbstzensur greifen, prüft aber die Möglichkeiten des Widerspruchs. Währenddessen arbeitet der Investor der „Mall of Berlin“ allem Anschein nach weiterhin mit dem ehemaligen Generalunternehmer bei einem anderen Projekt von Harald Huth’s HGHI zusammen: Dem Einkaufszentrum LIO in Lichterfelde…” Pressemitteilung der FAU Berlin vom 15.01.2015
  • Mall of Shame: Besuch bei Andreas Fettchenhauers Reitsportstätte
    Es mag über die Jahreswende ruhig geworden sein, doch der Kampf um die Löhne der Mall-Bauarbeiter rangiert nach wie vor auf der gewerkschaftlichen Agenda der FAU Berlin weit oben. Wie bereits berichtet, hatte die FAU Berlin mehrere Sponsoren des CSI Neustadt/Dosse, einem großen Reitsportevent, über Andreas Fettchenhauer informiert.Info der FAU Berlin vom 8. Januar 2015 externer Link. Aus dem Text: “Fettchenhauer ist nämlich nicht nur ehemaliger Generalunternehmer der „Mall of Berlin“, dessen eine Firma (eine von Vielen), die Fettchenhauer Controlling & Logistic (FCL) GmbH, Insolvenz anmeldete, er ist ebenso Betreiber der Graf von Lindenau Halle, in der das CSI stattfindet. Ebenso ist er Sponsor des CSI. Das CSI findet aktuell in Neustadt/Dosse bis Sonntag statt. GewerkschafterInnen der FAU besuchten das Event um an Andreas Fettchenhauer eine simple Forderung zu erneuern: Bezahl die Arbeiter!…
  • Mall of Shame – Statement zum Verhalten des DGB Berlin-Brandenburg im Arbeitskampf bei der „Mall of Shame“
    „Liebe GewerkschafterInnen und KollegInnen, als FAU Berlin vertreten wir seit über einen Monat acht Bauarbeiter aus Rumänien, die beim Bau der Mall of Berlin belogen, betrogen und bedroht wurden und seitdem für ihren Lohn und ihre Würde kämpfen. (…) Die Rolle des DGB dürfte bekannt sein: Sie liegt am Anfang dieser Geschichte, bei Beratung und beim öffentlich machen des Falls, sowie einer anfänglichen Geltendmachung der offenen Löhne bei den Subunternehmen, worauf geringere Abschlagszahlungen und rechtswidrige Verzichtserklärungen seitens der Subunternehmen folgten. Seitdem spielt er in den öffentlichen Protesten der acht Arbeiter de facto keinerlei Rolle mehr. Zwischen der Kontaktaufnahme zum DGB und dem Eintritt der Kollegen in die FAU lagen Wochen. Wochen in denen die Kollegen auf der Straße lebten, ihr Protest langsam verhallte und keine Perspektive sichtbar war…“ Mitteilung der FAU Berlin am 30.12.2014 externer Link
  • Mall of Shame – Pressekommentar: Die falsche Maske des Andreas Fettchenhauer
    Nach neuesten Presseberichten im Berliner Tagesspiegel und der Berliner Zeitung zum insolventen und nunmehr gekündigten Generalübernehmer der Mall of Berlin, Andreas Fettchenhauers Fettchenhauer Controlling und Logistic GmbH (FCL), will die FAU Berlin einige Punkte öffentlich deutlich klarstellen. Die Punkte beziehen sich auf die Inhalte der genannten Presseartikel. Gewerkschaft fordert Lohn statt Mitgefühl...“ Mitteilung der FAU Berlin am 17.12.2014 externer Link
  • Fotos: Mall of Berlin – Mall of Shame
    Die Mall of Berlin ist als Mall of Shame ein Symbol für die Ausbeutung rumänischer Leiharbeiter geworden. Die rumänischen Arbeiter waren über die Subunternehmen Metatec Fundus Gmbh und Openmallmaster Gmbh eingestellt worden und sind teilweise nicht bezahlt worden, bzw. haben für Stundenlöhne von fünf bis sechs Euro gearbeitet.” Das Umbruch-Bildarchiv veröffentlicht Fotos zur Solidaritätsdemo vom 6. Dezember 2014 externer Link, an der rund 300 Menschen teilgenommen hatten.
  • Fernsehreportage: Generalunternehmer der “Mall of Berlin” insolvent
    Recherchen der Abendschau haben ergeben, dass der Generalunternehmer der Mall of Berlin, der für den Bau des Komplexes zuständig ist, die Firma Fettchenhauer, Insolvenz angemeldet hat. Jetzt stellt sich die Frage, wie es mit den Bauarbeiten und der Mängelbeseitigung weiter geht.“ Beitrag in der Abendschau vom rbb am 09.12.2014 externer Link    Siehe dazu:
  • Mall of Shame: Investiert in Ausbeutung. Basisgewerkschaft plant nach Insolvenz von Mall-Generalunternehmer Schritte gegen Investor
    Nach der bekanntgewordenen Insolvenz der Fettchenhauer Controlling & Logistic (FCL) GmbH, der Firma des Generalunternehmers Andreas Fettchenhauer der „Mall of Berlin“, ist für die FAU Berlin klar, dass Andreas Fettchenhauer sich erneut aus der Verantwortung stehlen will. Für die miserablen Arbeitsbedingungen tragen letztlich er und der Investor Harald Huth die Verantwortung. Die Leidtragenden der mafiösen Strukturen, die das Ausbeutungssystem „Mall of Berlin“ auszeichnen, sollen wieder einmal mehr die Arbeiter sein. (…) Die Basisgewerkschaft bereitet nun juristische Schritte gegen den Investor vor, sollte dieser keine Lösungsbereitschaft signalisieren.” Aus der Pressemitteilung der FAU Berlin vom 10.12.2014
  • Arbeiter der Mall of Berlin
    Rumänische Bauarbeiter sind um ihren Lohn geprellt worden. Sie mussten im Freien und im Baukontainer schlafen, während sie auf das ausstehende Geld warteten. Versprochen waren ihnen 5 Euro pro Stunde. Am Samstag, 6.Dezember gab es eine Solidaritätsdemonstration mit 300 Teilnehmer_innen. Die Proteste gehen weiter. Die Bauarbeiter und die Fau stehen vor der Mall of Berlin, Leipziger Platz 12: – Dienstag bis Freitag zwischen 18h und 22h – Samstag von 16h bis 22h. Kommt vorbei! Video bei labournet.tv  externer Link (english mit dt. ut | 1 min | 2014)
  • Mall of Shame – der Protest geht weiter
    „…Über 10.000 Flugblätter verteilten Arbeiter und GewerkschafterInnen in der letzten Woche. Online und vor Ort sammelte die Gewerkschaft zudem bereits hunderte Unterschriften für das Anliegen der Arbeiter. In dieser Woche wird die FAU die Proteste nochmals ausweiten. Neben der „Mall of Berlin“ wird die gesamte Woche vor dem Büro des Bauherren Andreas Fettchenhauer und ebenso vor dem des Investors Harald Huth protestiert werden…Aus der Pressmitteilung der FAU Berlin am 30.11.2014 externer Link. Demo-Aufruf aus dem Text: „Für Samstag, den 6.12. ruft die FAU Berlin zu einer Demonstration um 14 Uhr am Leipziger Platz auf. Sie artikuliert einerseits das Anliegen der Arbeiter, kritisiert aber auch die generelle Ausbeutung migrantischer ArbeiterInnen.“ Siehe dazu: Mall der Schande. Video bei labournet.tv externer Link (englisch mit dt. UT | 5 min | 2014)
  • Wer kämpft muss auch essen – Spendet für den Kampf der Arbeiter!
    Seit einer Woche kämpfen die Kollegen mit der FAU für ihre Löhne und ihre Würde. Sie harrten jeden Tag mehr als sechs Stunden in der Kälte aus und protestierten vor der “Mall of Shame” – und oftmals schliefen sie danach auch in der Kälte. Um unseren Kollegen weiterhin ausreichend Verpflegung organisieren zu können und einen Platz zu verschaffen, in dem sie gemeinsam unterkommen können, an dem sie sich wärmen können und Kraft tanken können für ihren Kampf, brauchen wir dringend Spenden.
    Konto-Inh.: Allgemeines Syndikat Berlin
    IBAN: DE45 1605 0000 3703 0017 11
    BIC: WELA DE D1 PMB
    Verwendungszweck: Mall of Shame
  • Mall of Shame — FAU Berlin fordert Lohn für Bauarbeiter
    Basisgewerkschaft prangert Ausbeutung bei “Mall of Berlin” an. Die FAU Berlin vertritt eine größere Gruppe Bauarbeiter aus Rumänien die bei dem Großprojekt “Mall of Berlin” bis September 2014 arbeiteten und dabei einen erheblichen Teil ihres Lohns nicht ausgezahlt bekommen haben…Pressemitteilung der FAU Berlin vom 23.11.2014 externer Link. Aus dem Text: „Den Arbeitern wurde nicht nur der Lohn vorenthalten. Sie waren mehrfach Willkür und Drohungen (auch von Gewalt) ausgesetzt, insbesondere fehlende Deutschkenntnisse wurden hier ausgenutzt. Generell wurde ihnen von Beginn an nur ein Stundenlohn zwischen fünf und sechs Euro bei dem Millionen-Bauprojekt in Aussicht gestellt. Den Arbeitern wurden zudem schriftliche Arbeitsverträge vorenthalten oder schlicht verweigert und zeitweise keine oder unzureichende Unterkünfte gestellt. Durch das fehlende Geld sind die Arbeiter mittlerweile mit der Obdachlosigkeit konfrontiert…
  • Anmerkung dazu: Solidarität mit den rumänischen KollegInnen ist erwünscht! Vom 24. – 28. Nov. jeweils 12 – 18 Uhr finden Solidaritätskundgebungen an der Mall of Berlin – Leipziger Platz 12 (S + U Potsdamer Platz) statt! Außerdem: Online Unterstützung auf Facebook unter facebook.com/mallofshame  externer Link und zum Hintergrund:

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