„Im
anhaltenden Kampf um Arbeitnehmerrechte in der “Plattform-Wirtschaft”
konnte mit zwei Urteilen eines Amsterdamer Gerichts ein Sieg verbucht
werden. In zwei Fällen, die vom FNV im Namen der Beschäftigten des
Essen-Lieferservice-Unternehmens Deliveroo eingebracht worden waren,
urteilte das Gericht am 15. Januar, dass die Fahrradkuriere Angestellte
und keine selbständigen Vertragsnehmer sind. Dem Gericht zufolge hat die
von Deliveroo im vergangenen Jahr vorgenommene Abschaffung der
Anstellungsverträge und die rechtliche Umwandlung des Status der Kuriere
in Selbständige am grundlegenden Autoritäts-/Abhängigkeitsverhältnis
nichts geändert: Nach niederländischem Gesetz befinden sich die Kuriere
weiterhin in einem Anstellungsverhältnis. Der Gerichtsbeschluss
bestätigte das Recht des FNV, die Beschäftigten zu vertreten, deren
Riders Union (auf Englisch) die vom Unternehmen verordnete
“Scheinselbständigkeit” durch Streiks und militante Protestaktionen
angefochten hat. Im Januar fuhr eine Solidaritätsdelegation der FNV
Riders Union nach Belgien, um Deliveroo-Beschäftigten zu unterstützen,
die einen ähnlich gelagerte Scheinselbständigkeit bekämpften. In einem
separaten, am selben Tag gefällten Urteil entschied das Gericht, dass
die Aktivitäten von Deliveroo in den Rahmen des nationalen Tarifvertrags
für den Gütertransportsektor fallen, und wandte ihn auf seine
Fahrradkuriere an…“ – aus der Meldung
„Von niederländischem Gericht bestätigt: Lebensmittel-Fahrradkuriere
sind Arbeitnehmer mit kollektiven Rechten“ am 29. Januar 2019 bei der
IUF Montag, 4. Februar 2019
Auch in den Niederlanden verliert Deliveroo vor Gericht: Kuriere sind Angestellte
„Im
anhaltenden Kampf um Arbeitnehmerrechte in der “Plattform-Wirtschaft”
konnte mit zwei Urteilen eines Amsterdamer Gerichts ein Sieg verbucht
werden. In zwei Fällen, die vom FNV im Namen der Beschäftigten des
Essen-Lieferservice-Unternehmens Deliveroo eingebracht worden waren,
urteilte das Gericht am 15. Januar, dass die Fahrradkuriere Angestellte
und keine selbständigen Vertragsnehmer sind. Dem Gericht zufolge hat die
von Deliveroo im vergangenen Jahr vorgenommene Abschaffung der
Anstellungsverträge und die rechtliche Umwandlung des Status der Kuriere
in Selbständige am grundlegenden Autoritäts-/Abhängigkeitsverhältnis
nichts geändert: Nach niederländischem Gesetz befinden sich die Kuriere
weiterhin in einem Anstellungsverhältnis. Der Gerichtsbeschluss
bestätigte das Recht des FNV, die Beschäftigten zu vertreten, deren
Riders Union (auf Englisch) die vom Unternehmen verordnete
“Scheinselbständigkeit” durch Streiks und militante Protestaktionen
angefochten hat. Im Januar fuhr eine Solidaritätsdelegation der FNV
Riders Union nach Belgien, um Deliveroo-Beschäftigten zu unterstützen,
die einen ähnlich gelagerte Scheinselbständigkeit bekämpften. In einem
separaten, am selben Tag gefällten Urteil entschied das Gericht, dass
die Aktivitäten von Deliveroo in den Rahmen des nationalen Tarifvertrags
für den Gütertransportsektor fallen, und wandte ihn auf seine
Fahrradkuriere an…“ – aus der Meldung
„Von niederländischem Gericht bestätigt: Lebensmittel-Fahrradkuriere
sind Arbeitnehmer mit kollektiven Rechten“ am 29. Januar 2019 bei der
IUF
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen