Montag, 25. Februar 2019

[BMW] Rassistische und antisemitische Ausfälle des Vorgesetzten: Ehemaliger Zeitarbeiter wehrt sich vor dem Arbeitsgericht in München gegen Kündigung




Der GHB soll durch eine Anzahl wechselnder Leiharbeitsbuden ersetzt werden - Protest“Im August 2018 wurde Ronny F. als Leiharbeiter beim Forschungs- und Innovationszentrum von BMW in München eingesetzt, wo er sich gegen rassistische Sprüche eines Kollegen wehrte. Dann wollte ihn der Auftraggeber nicht mehr haben. Nach nur zwei Wochen in der Probezeit erhielt der Leiharbeiter die fristlose Kündigung. Bis heute ist Ronny F. erwerbslos. Doch er geht mit Hilfe der Gewerkschaft Verdi gerichtlich gegen die Kündigung vor und möchte so die Wiederanstellung erzwingen. Am Freitag befasste sich das Münchner Arbeitsgericht mit dem Fall. Anfangs habe sich Ronny F. rassistische und antisemitische Ausfälle seines Meisters eine Weile angehört. Schließlich war er neu in der Abteilung. Dann sei es ihm aber zuviel geworden. Ronny F. stellte den Mitarbeiter zur Rede und machte sich gegen die Sprüche stark. Der Kollege habe sich jedoch nur noch weiter in seine »Hasstirade« hineingesteigert und ihn ausgelacht. Später sei es auch noch Ronny F. selbst gewesen, der sich rechtfertigen musste. Statt sein Verhalten zu ändern, schwärzte der Meister Ronny F. beim Leiter der Abteilung an, in der beide beschäftigt waren. »Schlag auf Schlag wird er von einem Termin zum anderen zitiert; wie in einem Tribunal muss er sich sogar noch beschimpfen lassen und wird darauf verwiesen, er habe im Betrieb den Mund zu halten«, schreibt Verdi in einem Flugblatt, das zur Solidarität mit Ronny F. aufruft. »Von einem Tag auf den anderen wird Ronny von BMW abgemeldet, und keine 24 Stunden später kündigt ihm die Leiharbeitsfirma«, heißt es weiter in dem Flugblatt der Gewerkschaft. (…) Deshalb stellt sich Verdi hinter den ehemaligen Leiharbeiter: »Ronny hat’s richtig gemacht!« heißt es in dem Solidaritätsaufruf. Gemeinsam gehen sie juristisch gegen die Kündigung vor. Denn beide sehen in dem Rausschmiss eine Sanktion gegen Zivilcourage. (…) Auch die Kammer des Münchner Arbeitsgerichtes sah es grundsätzlich als legitim an, für ein »vernünftiges Betriebsklima« zu sorgen: »Da hat man sicher auch ein Recht als Arbeitnehmer, nicht rassistischen Beleidigungen ausgesetzt zu sein«, sagte die Vorsitzende Richterin am Freitag. Mit einer Entscheidung will sich die Kammer aber noch mindestens eine Woche Zeit lassen. Am kommenden Freitag geht der Prozess weiter. Ob dann eine Entscheidung fällt, ist unklar…”
 Beitrag von Sebastian Lipp bei der jungen Welt vom 23. Februar 2019 externer Link

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