Montag, 25. Februar 2019

Türkei: Anwät*innen weiter im Hungestreik

25.02.19
Der Generalvorsitzende der Progressiven JuristInnenvereinigung CHD, Ra. Selçuk Kozağaçlı, der seit Monaten in einer Einzelzelle im Gefängnis sitzt und zusammen mit 4 inhaftierten KollegInnen mehr als 30 Tage im Hungerstreik ist, erklärt gegenüber der Zeitung Duvar: "Der Zustand der Gerichtsbarkeit war immer miserabel, aber sie bewegte sich in einem traditionellen Gewebe. Heute gibt es überhaupt keine Gerichtsbarkeit mehr".

Der CHD- Vorsitzende und Anwalt der Anwaltskanzlei des Volkes wurde mit 20 KollegInnen im September 2017 verhaftet. Anwaltskanzleien wurde aufgebrochen, Akten beschlagmahmt, die AnwältInnen allein aufgrund ihrer juristischen Tätigkeit unter Generalverdacht des Terrorismus gestellt.
Ein Jahr später, am 12. September 2018 wurden alle 21 JuristInnen vom Gericht freigelassen. Die Staatsanwaltschaft ließ jedoch einige AnwältInnen vom selben Gericht, innerhalb von 24 Stunden erneut verhaften.
International und in der Türkei hat dieser rechtswidrige Angriff auf das Recht der Verteidigung bei AnwältInnen und Anwaltskammern für Empörung gesorgt.
Die inhaftierten AnwältInnen Selçuk Kozağaçlı, Aycan Çiçek, Behiç Aşçı, Engin Gökoğlu und Aytaç Ünsal sind mindestens noch bis zu ihrer Gerichtsverhandlung am 18. März im Hungerstreik. Sie verweigern seit 24. Januar aus Protest gegen das willkürliche Gefängnisregime die Nahrungsaufnahme.
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