Donnerstag, 7. Februar 2019

Anregung von ZOOM zur Diskussion: Kündigungstermine in der Zeitarbeit 2019 (BAP und IGZ)



"Kündigungstermine in der Zeitarbeit 2019 (BAP und IGZ): 
Entgelttarifvertrag:  Sechs Monate Frist zum Monatsende zum 
31.12.2019; Manteltarifvertrag (Urlaub, Weihnachtsgeld etc.): Kündbar 
jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten; Entgeltrahmentarifvertrag 
(Entgeltgruppeneinstufung,Beschreibung): Kündbar jederzeit mit einer 
Frist von sechs Monaten.
Anregung von ZOOM zur Diskussion: a) Wir wollen nix! b) Darf es etwas 
mehr sein? c) Was könnte alles besser sein? Falls b) und/oder c) 
bevorzugt bitte Vorschläge einbringen!!!" Hinweis auf der Startseite 
von ZOOM - ZeitarbeiterInnen - Ohne  Organisation Machtlos - als 
Anregungen zur Diskussion unter "Tarifverhandlungen 2019" - siehe unseren 
Beitrag hierzu, wir werden natürlich berichten!
http://www.labournet.de/?p=143817

Siehe dazu im LabourNet auch: Neue Kampagne gegen das Lohndumping per 
Tarifvertrag Leiharbeit
http://www.labournet.de/?p=142284

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen