Dienstag, 13. November 2018

So wird das nichts: „Pflegestärkungsgesetz“ beschlossen


Dossier

Die perfekte Pflegerin hat 10 Hände...… 13.000 Stellen in der stationären Altenpflege sollen zusätzlich geschaffen werden – durchschnittlich eine Stelle pro Einrichtung. Das ist gut, aber nur ein Bruchteil dessen, was nötig wäre. Auch für die Krankenhäuser gibt es ein paar Verbesserungen, wie die vollständige Refinanzierung zusätzlicher Pflegestellen, Tariferhöhungen und Ausbildungsvergütungen. Die Klinikbetreiber haben damit keine Ausrede mehr, Neueinstellungen und angemessene Bezahlung zu verweigern. Doch die Erfahrung lehrt: Sie werden es trotzdem nicht umsetzen. Aktueller Beleg dafür ist das Pflegestellenförderprogramm, dessen Mittel 2016 und 2017 von den Krankenhäusern nur etwa zur Hälfte abgerufen wurden. Ohne verbindliche Vorgaben zur Personalausstattung wird das nichts. Doch Spahns diesbezügliche Pläne greifen deutlich zu kurz. In einem komplizierten Verfahren soll bis Mitte 2020 für jedes Krankenhaus das Verhältnis von Pflegekräften zu Pflegeaufwand errechnet werden. Kliniken, die am schlechtesten abschneiden, sollen durch finanzielle Abschläge sanktioniert werden. Hinzu kommen Personaluntergrenzen in einigen wenigen »pflegesensitiven« Bereichen, über die Kliniken und Krankenkassen bislang erfolglos verhandelt haben. Mit verbindlichen Vorgaben, die den tatsächlichen Pflegebedarf der Patienten abbilden, hat all das nichts zu tun. Es würden lediglich die schlimmsten Exzesse der Personalnot abgemildert. Zugleich könnte eine solche Regelung in anderen Kliniken und Bereichen sogar zu Verschlechterungen führen. Kurzum: Die Lösung des Pflegenotstands ist längst nicht in Sicht. Den Pflegekräften und Patienten bleibt nur eine Wahl: weiter Druck machen, die Zustände skandalisieren, mit Streiks für Entlastung die Klinikbetreiber in die Pflicht nehmen – so, wie es aktuell die Beschäftigten der Unikliniken in Düsseldorf und Essen tun. Auf diesem Weg kann selbst Spahn dazu gezwungen werden, dem Neoliberalismus im Gesundheitswesen einen Schlag zu versetzen, indem er die Pflege dem marktorientierten Finanzierungssystem über Fallpauschalen entzieht…“ Kommentar von Daniel Behruzi in der jungen Welt vom 02.08.2018 externer Link, siehe Infos auf der Sonderseite des Bundesministeriums für Gesundheit externer Link und hier dazu:
  • Spahns Stückwerk. Bundestag beschließt Pflegepersonalstärkungsgesetz. Finanzierungssystem der Fallpauschalen wird nicht abgeschafft – auch nicht für die Pflege New 
    “… Der PpUGV zufolge muss nur das Viertel der Krankenhäuser mit der schlechtesten Personalausstattung aufstocken. Außerdem legt die Verordnung Personaluntergrenzen nur für die vier »pflegesensitiven Bereiche« Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie fest. Eine Befürchtung ist nun, dass es im Zuge der Verordnung sogar zu einer Verschlechterung der Personalausstattung kommen könnte, wie es in der aktuellen Ausgabe der Verdi-Zeitschrift Publik heißt. Das liege zum Beispiel daran, dass die Verordnung bei dem Punkt unklar bleibe, ob Stationsleitungen, die im Arbeitsalltag vor allem organisatorische Aufgaben wahrnehmen, in die Mindestbesetzung eingerechnet sind. Außerdem müssten die ohnehin minimal geplanten Untergrenzen nur im »Durchschnitt« eingehalten werden und ein Verbot, Pflegepersonal aus anderen Bereichen abzuziehen, um die Verordnung auf den vorgeschriebenen Stationen einzuhalten, gebe es nicht. Das PpSG sieht vor, solche Personaluntergrenzen allmählich für weitere »pflegesensitive« Bereiche zu ermitteln und festzulegen – bis 31. August 2019 etwa für die Bereiche Neurologie und Herzchirurgie. Ernstgemeinte Personalbemessung sieht anders aus, zum Beispiel in Form von Personalvorgaben, die sich am Bedarf orientieren, für alle Stationen und Bereiche. (…) Besonders die Herausnahme der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG) sei positiv. »Dadurch wird die Pflege vor den Fehlanreizen dieses Finanzierungssystems geschützt. Das ist ein absolut richtiger Schritt, der auf andere Berufsgruppen im Krankenhaus ausgeweitet werden sollte«, so Bühler auf einer Gewerkschaftstagung von Interessenvertretern an Krankenhäusern. Deutlich wird hier zum einen: Fallpauschalen werden nicht prinzipiell abgeschafft, sondern gelten für andere Bereiche fort…” Artikel von Susanne Knütter in der jungen Welt vom 10.11.2018 externer Link, siehe auch gewerksachaftliche Reaktionen:
    • Pflegepersonalstärkungsgesetz – kein Grund zum Ausruhen!
      “… Aber wir brauchen mehr, nämlich ein stringent durchfinanziertes Gesamtkonzept für eine langfristig gute und bezahlbare Pflege. Die Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen sich für die Beschäftigten grundlegend ändern. Das darf aber nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gehen. Deshalb setzt der DGB sich dafür ein, die Kosten für die Pflege gerecht auf alle Schultern zu verteilen. Das geht nur im Rahmen einer Bürgerversicherung Pflege. Auch um der katastrophalen personellen Situation in den Krankenhäusern Herr zu werden, bleibt noch viel zu tun. Dass die Pflegepersonalkosten künftig besser und unabhängig von Fallpauschalen vergütet werden sollen, ist gut und richtig. Die Kliniken müssen aber jetzt auch für gute Arbeitsbedingungen ohne Dauerstress und Überstunden sorgen. Nur so kann man Berufsaussteigerinnen und Berufsaussteiger zurückholen und dem vorhandenen Pflegepersonal gute Perspektiven aufzeigen. Gleichzeitig ist es unverzichtbar, einen verpflichtenden und am individuellen Pflegebedarf orientierten Personalschlüssel zu etablieren, um ausreichend Fachpersonal in allen Bereichen einsetzen zu können. Das ist international Standard – nur Deutschland ist hier noch immer Schlusslicht. Die geplanten Pflegepersonal-Untergrenzen müssen von einzelnen wenigen medizinischen Fachgebieten auf alle Abteilungen im Krankenhaus ausgeweitet werden. Andernfalls entsteht ein großer Verschiebebahnhof, wenn Personal aus Abteilungen ohne Untergrenze abgezogen wird, um die Untergrenze anderswo einzuhalten. Das würde dann den schlechten Gesamtzustand zementieren.” Pressemitteilung von DGB vom 08.11.2018 externer Link
    • Pflegenotstand in Krankenhäusern: ver.di kritisiert das Pflegepersonalstärkungsgesetz als unzureichend – „bedarfsgerechte Versorgung wird nicht erreicht“
      „… Es fehle der Auftrag des Gesetzgebers zur Entwicklung eines Instruments zur Personalbemessung, mit dem der tatsächliche Personalbedarf ermittelt werden könne. „Maßstab muss eine gute und sichere Patientenversorgung und die dringend nötige Entlastung der Beschäftigten sein“, so Bühler. „Das Gesetz erreicht beides nicht. Es bleibt Stückwerk.“ Der Bundesrat sei gefordert, auf Nachbesserungen zu dringen und die Entwicklung eines Personalbemessungsinstruments zu verlangen. Bei einer ver.di-Tagung von 270 Betriebs- und Personalräten sowie Mitarbeitervertreter/innen von Krankenhäusern am Donnerstag und Freitag in Berlin wurde deutlich, dass auch die betrieblichen Interessenvertretungen das Gesetz ausgesprochen kritisch sehen…“Pressemitteilung von ver.di vom 09.11.2018 externer Link
  • Forscher macht Alternativvorschläge. Studie: In Krankenhäusern fehlen rund 100.000 Pflege-Stellen – Gesetzesvorschläge des Gesundheitsministeriums greifen zu kurz  
    Im Pflegedienst deutscher Krankenhäuser fehlen schätzungsweise gut 100.000 Vollzeitstellen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Expertise. Zwei geplante Gesetzesregelungen aus dem Haus von Gesundheitsminister Jens Spahn sollen nun für „ausreichend“ Pflegepersonal sorgen. Die vorliegenden Entwürfe des Bundesgesundheitsministeriums werden die große Personallücke aber nicht schließen, zeigt die Studie von Prof Dr. Michael Simon, Pflegeexperte von der Hochschule Hannover. So setze die geplante „Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung“ (PpUGV) „die Linie der vorherigen Regierungen fort und verweigert Vorgaben, die eine bedarfsgerechte Personalbesetzung zum Ziel haben“, kritisiert Simon. Der vorliegende BMG-Entwurf für ein „Pflegepersonal-Stärkungsgesetz“ (PpSG) enthält nach Analyse des Forschers zwar einige positive Ansätze. Allerdings gehe er an einem entscheidenden Punkt in die falsche Richtung: Er nutze nicht die vorhandenen Möglichkeiten, den Personalbedarf realitätsnah auf Basis der in den Krankenhäusern behandelten Patienten zu erheben. Statt dessen beziehe er sich auf pauschale Kostengrößen, die unabhängig vom realen Pflege- und Personalbedarf kalkuliert werden…” Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 08.10.2018 externer Link zum Working Paper der Abteilung Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 96 vom Oktober 2018 von Michael Simon: Von der Unterbesetzung in der Krankenhauspflege zur bedarfsgerechten Personalausstattung. Eine kritische Analyse der aktuellen Reformpläne für die Personalbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser und Vorstellung zweier Alternativmodelle externer Link , siehe dazu:
    • Ein altes Problem. Studie: Personalmangel in Krankenhäusern begleitet BRD von Anfang an. Alternative Modelle liegen vor
      “… Simon schätzt, dass im Pflegedienst deutscher Krankenhäuser heute etwa 100.000 Vollzeitstellen fehlen. Er betont jedoch, dass diese oft fälschlich für ein neueres Phänomen gehaltene Unterbesetzung schon in der alten Bundesrepublik ein »Dauerthema« war und seit den 1950er Jahren als »Schwesternmangel« diskutiert wurde. Bereits damals kreiste die Debatte vor allem um die »chronische Unterfinanzierung der Krankenhäuser«, die von allen Akteuren gesehen worden sei, »zu deren Beseitigung es jedoch am notwendigen politischen Willen« gefehlt habe. Als jüngeres Fallbeispiel für diesen Politikstil nennt der Autor den 2017 noch von der alten Bundesregierung erteilten Auftrag an den Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen zu definieren. Dadurch sei ein privater Verein wie die DKG als »mittelbare Staatsverwaltung behandelt« worden; ein Verein zumal, der sich zusammen mit der GKV »ausdrücklich gegen verbindliche Vorgaben zur Personalbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser« ausgesprochen habe. (…) Simon hat sich eigene Gedanken über Alternativen gemacht. Das international am weitesten entwickelte Modell seien »Nurse-to-patient ratios«. Diese Vorgaben gebe es etwa im US-Bundesstaat Kalifornien und in Australien. Das Modell besteht im Kern aus zwei Elementen: Zum einen verpflichten sich die Krankenhäuser, den individuellen Pflegebedarf der Patienten zu ermitteln, um davon den Personalbedarf der Stationen abzuleiten. Zum anderen werden Mindestbesetzungen vorgegeben, entweder in Form von Pflegekraft-Patienten-Verhältniszahlen oder in Form der Nettopflegearbeitszeit pro Schicht oder Tag. Ein breites gesellschaftliches Bündnis tritt aktuell in Deutschland für eine modernisierte »Pflegepersonalregelung« (PPR) als Grundlage der Personalbedarfsbemessung ein. Die PPR wurde 1990 von einer Expertenkommission entwickelt und 1992 als Teil des Gesundheitsstrukturgesetzes beschlossen, aber nach wenigen Jahren wieder aufgehoben….“ Artikel von Susanne Knütter und Nico Popp in junge Welt vom 09.10.2018 externer Link
    • Spahns Mogelpackung statt gute Pflege
      “… Doch eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Expertise des Pflegewissenschaftlers Michael Simon von der Universität Hannover kommt zu einem ganz anderen Ergebnis. Der Wissenschaftler bilanziert in seiner Studie, dass die derzeit geplanten Gesetzesregelungen aus dem Haus von Gesundheitsminister Jens Spahn die große Personallücke nicht schließen können. Statt für bedarfsgerechte Personalquoten zu sorgen, strebe der Gesundheitsministerium lediglich an, »patientengefährdende Pflege« zu verhindern. (..) Konkret will Jens Spahn zwei Gesetze auf den Weg bringen. Zum einen die »Pflegepersonal-Untergrenzen-Verordnung«, die ab Januar 2019 eine Minimalbesetzung in bestimmten Klinikbereichen festschreiben soll. Dazu ein Pflegepersonalstärkungsgesetz, das die Finanzierung der Pfleger*innenarbeitsplätze neu gestalten soll. Die geplante Gesetzesänderung zu den Untergrenzen sieht derzeit vor, dass das Viertel der Krankenhäuser mit der schlechtesten Personalausstattung auf das Niveau an der Grenze zum zweitschlechtesten Viertel aufstockt. Die dann erreichte Marke darf danach von keiner Klinik mehr unterschritten werden. Es werd sich also am unteren Minimum orientiert, anstelle wirklich gute Versorgung anzustreben, so Simon. (…) Allerdings geht das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz an einem entscheidenden Punkt in die falsche Richtung: Es nutze nicht die vorhandenen Möglichkeiten, den Personalbedarf realitätsnah auf Basis der in den Krankenhäusern behandelten Patienten zu erheben, so Simon. Statt dessen beziehe es sich auf pauschale Kostengrößen, die unabhängig vom realen Pflege- und Personalbedarf kalkuliert werden. »Ein solches System kann somit bestenfalls nur die bestehende Personalbesetzung reproduzieren. Und das heißt im Fall des Pflegedienstes, die bestehende Unterbesetzung festzuschreiben«, warnt der Wissenschaftler, der am kommenden Mittwoch bei einer Expertenanhörung im Bundestag zu den Gesetzentwürfen Stellung nehmen wird.“ Artikel von Alina Leimbach in neues Deutschland online vom 08.10.2018 externer Link
  • ver.di lehnt vorgelegte Personaluntergrenzen im Krankenhaus ab: Das ist staatlich legitimierter Pflegenotstand – Aktionstag für sichere Patientenversorgung und mehr Personal am 23. Oktober  
    „Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) lehnt die vorgelegten Pflegepersonaluntergrenzen in wenigen Krankenhausbereichen ab. Anlässlich der heute stattfindenden Erörterung des Verordnungsentwurfs im Bundesgesundheitsministerium sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler: “Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine sichere Versorgung. Die Beschäftigten der Krankenhäuser erwarten spürbare und nachhaltige Entlastung. Mit diesen Untergrenzen gibt es weder gute Versorgung noch Entlastung.” Bühler begrüßte es, dass die Regierung die Notwendigkeit verbindlicher Personalvorgaben endlich erkannt habe. “Wenn aber nachts in der Geriatrie eine Pflegekraft allein 24 Patientinnen und Patienten versorgen soll, ist das staatlich legitimierter Pflegenotstand.” (…) Um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen, ruft ver.di die Beschäftigten dazu auf, am Dienstag, dem 23. Oktober, ein Zeichen zu setzen und ihren Arbeitgebern anzukündigen, an diesem Tag nicht aus dem Dienstplanfrei einzuspringen…”Pressemitteilung von ver.di vom 17.09.2018 externer Link
  • Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Spahn orientiert sich am untersten Niveau  
    „Die Zahl der Pflegekräfte wird ins Verhältnis gesetzt zu der Zahl der behandelten Patienten pro Jahr“, erläuterte Jens Spahn auf „ärzteblatt.de“ im Hinblick auf eine neue Verordnung, die am 1.Oktober in Kraft tritt. „Alles andere würde Patienten gefährden.“ Und weiter folgert er: „Wenn das bedeutet, dass manche Krankenhausabteilungen schließen müssen, dann ist das so.“ Bei der Festlegung der Personaluntergrenzen orientiert sich die Verordnung des Gesundheitsministeriums nicht an den besten Standards in anderen Ländern wie Norwegen oder Kalifornien, sondern an den 25 Prozent der bundesdeutschen Krankenhäusern mit der schlechtesten Personalausstattung. Der Arbeitgeberverband Deutsche Krankenhausgesellschaft protestiert: Er wünscht die Verhältnisse in den 10 Prozent schlechtesten Kliniken als Untergrenze, konnte sich aber mit dem Spitzenverband der Krankenkassen GKV nicht – wie vorgeschrieben – bis zum 31.Juli einigen. Für die übrigen 75 Prozent der Krankenhäuser ändert sich also zunächst nichts, es sei denn, sie fahren ihre Personalausstattung auf das Niveau der schlechtesten 25 Prozent herunter – nach dem Kabinettsentwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes ist die vollständige Refinanzierung von zusätzlichen Pflegestellen erst ab 1.Januar 2019 vorgesehen. Fachleute befürchten, dass für 2018 geplante Einstellungen auf nächstes Jahr verschoben bzw. freiwerdende Stellen erst nächstes Jahr wieder besetzt werden…“ Artikel von Monika Münch-Steinbuch in “unsere Zeit” (DKP) vom 07.09.2018 externer Link

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