Samstag, 16. September 2017
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufiger Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung
"Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit haben in einstweiligen
Rechtsschutzverfahren anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen,
ob tatsächlich die notwendige Eilbedürftigkeit für eine vorläufige
Leistungsgewährung vorliegt. Sie können die Eilbedürftigkeit von
vorläufigen Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung deshalb
nicht nur pauschal darauf beziehen, ob schon eine Räumungsklage
erhoben worden ist. Dies hat die 2. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss
entschieden und einer Verfassungsbeschwerde teilweise stattgegeben.
(...) Art. 19 Abs. 4 GG garantiert einen effektiven und möglichst
lückenlosen gerichtlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen
Gewalt. Die Fachgerichte müssen vorläufigen Rechtsschutz gewähren,
wenn Antragstellern sonst eine erhebliche, über Randbereiche
hinausgehende Verletzung ihrer Rechte droht, die durch die
Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann. Je
schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes
ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit
ist, dass sie im Falle des Erfolgs in der Hauptsache rückgängig
gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer
vorläufigen Entscheidung zurückgestellt werden. Die Fachgerichte
dürfen den Anspruch auf Durchsetzung des materiellen Rechts nicht
dadurch unzumutbar verkürzen, dass sie Verfahrensrecht übermäßig
streng handhaben. Diese Anforderungen gelten auch im sozialrechtlichen
Eilrechtsschutz..." BVerfG-Pressemitteilung Nr. 72/2017 vom 22. August
2017 zum Beschluss 1 BvR 1910/12 vom 1. August 2017
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-072.html
Zur Bedeutung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für ALG
II-Empfänger siehe den ausführlichen Kommentar von Alexander und
Bettina Hammer vom 22. August 2017 bei Telepolis :
Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von ALG II-Empfängern
https://www.heise.de/tp/features/Bundesverfassungsgericht-staerkt-Rechte-von-ALG-II-Empfaengern-3809861.html
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