Samstag, 16. September 2017

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufiger Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung


"Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit haben in einstweiligen  
Rechtsschutzverfahren anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen,  
ob tatsächlich die notwendige Eilbedürftigkeit für eine vorläufige  
Leistungsgewährung vorliegt. Sie können die Eilbedürftigkeit von  
vorläufigen Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung deshalb  
nicht nur pauschal darauf beziehen, ob schon eine Räumungsklage  
erhoben worden ist. Dies hat die 2. Kammer des Ersten Senats des  
Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss  
entschieden und einer Verfassungsbeschwerde teilweise stattgegeben.  
(...) Art. 19 Abs. 4 GG garantiert einen effektiven und möglichst  
lückenlosen gerichtlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen  
Gewalt. Die Fachgerichte müssen vorläufigen Rechtsschutz gewähren,  
wenn Antragstellern sonst eine erhebliche, über Randbereiche  
hinausgehende Verletzung ihrer Rechte droht, die durch die  
Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann. Je  
schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes  
ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit  
ist, dass sie im Falle des Erfolgs in der Hauptsache rückgängig  
gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer  
vorläufigen Entscheidung zurückgestellt werden. Die Fachgerichte  
dürfen den Anspruch auf Durchsetzung des materiellen Rechts nicht  
dadurch unzumutbar verkürzen, dass sie Verfahrensrecht übermäßig  
streng handhaben. Diese Anforderungen gelten auch im sozialrechtlichen  
Eilrechtsschutz..." BVerfG-Pressemitteilung Nr. 72/2017 vom 22. August  
2017 zum Beschluss 1 BvR 1910/12 vom 1. August 2017
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-072.html

Zur Bedeutung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für ALG  
II-Empfänger siehe den ausführlichen Kommentar von Alexander und  
Bettina Hammer vom 22. August 2017 bei Telepolis :  
Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von ALG II-Empfängern
https://www.heise.de/tp/features/Bundesverfassungsgericht-staerkt-Rechte-von-ALG-II-Empfaengern-3809861.html

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