Samstag, 16. September 2017

Deutsches Institut für Menschenrechte: Verbreitung rassistischen Gedankenguts - Die Meinungsfreiheit hat Grenzen



"... Das DIM hat in einem Beitrag klargestellt: Die Meinungsfreiheit  
ist ein zentrales Menschenrecht, das – so formuliert es das  
Bundesverfassungsgericht - für die freiheitlich-demokratische  
Staatsordnung „schlechthin konstituierend“ ist. Die Meinungsfreiheit  
ist jedoch kein Freifahrtschein für rassistische Diffamierungen und  
Parolen. Das ist deswegen wichtig, weil rassistische und faschistische  
Parteien im Namen der Meinungsfreiheit rassistische Hetze verbreiten.  
Mit den Argumenten könnten diese juristisch angegriffen werden. So  
verpflichtet etwa das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form  
rassistischer Diskriminierung  (ICERD) Vertragsstaaten wie  
Deutschland, die Verbreitung rassistischen Gedankenguts gemäß Art. 4  
a) ICERD unter Strafe zu stellen. Um die Bevölkerung vor rassistischer  
Propaganda zu schützen, können aber ebenso ordnungsrechtliche  
Maßnahmen in Betracht kommen. Demzufolge können Wahlplakate mit  
rassistischen Inhalten aufgrund der menschenrechtlichen Schutzpflicht  
des Staates aus ICERD auch dann zu entfernen sein, wenn die  
Wahlplakate keinen Straftatbestand des deutschen Strafrechts erfüllen.  
Mit dieser Positionierung kann, soll und muss eine neue Debatte über  
rassistische Hetze und Wahlpropaganda geführt werden.  
Stadtverwaltungen, Staatsanwaltschaften und Gerichte werden sich nicht  
mehr so bei rassistischer Hetze einfach mit „das stelle kein  
Straftatbestand da“ rausreden können..." Hinweis von Harald Thomé in  
seinem Newsletter 29/2017 vom 21. August 2017 - siehe dort Punkt 6
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2233/

Den Beitrag "Verbreitung rassistischen Gedankenguts - Die  
Meinungsfreiheit hat Grenzen" von Dr. Hendrik Cremer vom Deutsches  
Institut für Menschenrechte (pdf) hat Harald Thomé als kostenloser  
Download zur Verfügung gestellt
http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Harald_2017/DIM_Cremer_2017.pdf

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