Mittwoch, 5. April 2017

April 1977: RAF liquidiert Generalbundesanwalt Buback

Am 08. Mai 1976 wird die Revolutionärin Ulrike Meinhof tot in ihrer Zelle aufgefunden. Eine Internationale Untersuchungskommission, die ihren Tod untersucht, kommt zu dem Ergebnis, „dass sich Ulrike Meinhof nicht selber erhängen konnte.“ Folglich wurde die Revolutionärin und Mitbegründerin der Roten Armee Fraktion (RAF) im Gefängnis ermordet.
Daraufhin wird der Generalbundesanwalt Buback vom RAF „Kommando Ulrike Meinhof“ am 07. April 1977 liquidiert. In seinem Kommuniqué erklärt das Kommando:

kommunique des kommandos ulrike meinhof zur hinrichtung bubacks
Für ‚Akteure des Systems selbst‘ wie Buback findet die Geschichte immer einen Weg.
Am 7.4.77 hat das Kommando Ulrike Meinhof Generalbundesanwalt Siegfried Buback hingerichtet.
Buback war direkt verantwortlich für die Ermordung von Holger Meins, Siegfried Hausner und Ulrike Meinhof. Er hat in seiner Funktion als Generalbundesanwalt – als zentrale Schalt- und Koordinationsstelle zwischen Justiz und den Westdeutschen Nachrichtendiensten in enger Kooperation mit der CIA und dem NATO-Security-Committee – ihre Ermordung inszeniert und geleitet.
Unter Bubacks Regie wurde Holger am 9.11.74 durch systematische Unterernährung und bewußte Manipulation des Transportzeitpunkts von Wittlich nach Stammheim gezielt ermordet. Das Kalkül der Bundesanwaltschaft war, durch die Exekution eines Kaders den kollektiven Hungerstreik der Gefangenen gegen die Vernichtungshaft zu brechen, nachdem der Versuch, Andreas durch Einstellung der Zwangsernährung umzubringen, durch die Mobilisierung der Öffentlichkeit gescheitert war.
Unter Bubacks Regie wurde Siegfried, der das Kommando Holger Meins geleitet hat und der die Sprengung der deutschen Botschaft in Stockholm durch westdeutsche MEK-Einheiten (Mobile Einsatzkommandos) hätte nachweisen können, am 4.5.75 ermordet. Während er unter der ausschließlichen Verfügungsgewalt der Bundesanwaltschaft und des BKA (Bundeskriminalamt) stand, wurde seine Auslieferung in die BRD und der lebensgefährliche Transport in das Gefängnis von Stuttgart-Stammheim durchgeführt, was seinen sicheren Tod bedeutete. Unter Bubacks Regie wurde Ulrike am 9.5.76 in einer Aktion des Staatsschutzes exekutiert. Ihr Tod wurde als Selbstmord inszeniert, um die Politik, für die Ulrike gekämpft hat, als sinnlos darzustellen.
Der Mord war die Eskalation nach dem Versuch der Bundesanwaltschaft, Ulrike durch einen neurochirurgischen Zwangseingriff zu kretinisieren, um sie – zerstört – im Stammheimer Prozeß vorführen und bewaffneten Widerstand als Krankheit denunzieren zu können. Dieses Projekt wurde durch internationalen Protest verhindert. Der Zeitpunkt ihrer Ermordung war präzise kalkuliert:

Vor der entscheidenden Initiative im Prozeß, den Anträgen der Verteidigung, die an den Angriffen der RAF (Rote Armee Fraktion) gegen die US-Headquarters Frankfurt und Heidelberg 1972 die Beteiligung der BRD an der völkerrechtswidrigen Aggression der USA in Vietnam interpretieren sollten:
Vor Ulrikes Zeugenvernehmung im Prozeß in Düsseldorf gegen das Kommando Holger Meins, wo sie authentisch über die äußerste Form der Folter, die an ihr in 8 Monaten Toten Trakts vollstreckt worden war, hätte aussagen können:
Vor ihrer Verurteilung – da die kritische internationale Öffentlichkeit, die sich an dem Schauprozeß in Stammheim und seiner zynischen Darstellung imperialistischer Gewalt entwickelt hat, von der Bundesregierung und ihren Exekutivorganen begriffen worden war, weil sie dabei war, ihnen auf die Füße zu fallen. Ulrikes Geschichte ist deutlicher als die vieler Kämpfer die Geschichte der Kontinuität von Widerstand – sie verkörpert für die revolutionäre Bewegung eine ideologische Avantgardefunktion, auf die Bubacks Konstruktion des fingierten Selbstmords zielte: Ihr Tod – von der Bundesanwaltschaft als ‚Einsicht in das Scheitern‘ bewaffneter Politik propagandistisch verwertet – sollte die Gruppe, ihren Kampf und ihre Spur moralisch vernichten. Die Konzeption der Bundesanwaltschaft, die seit 71 Fahndung und Verfahren gegen die RAF an sich gezogen hat, läuft nach der Linie der im Security Committee der NATO konzipierten Antisubversionsstrategie:
Kriminalisierung revolutionären Widerstands – deren taktische Schritte Infiltration, Entsolidarisierung und Isolierung der Guerilla und Eliminierung ihrer Leader sind. Im Rahmen der Counterstrategie der imperialistischen BRD gegen die Guerilla ist die Justiz kriegsführendes Instrument – in der Verfolgung der aus der Illegalität operierenden Guerilla und in der Vollstreckung der Vernichtung der Kriegsgefangenen. Buback wie Schmidt sagt ‚ein tatkräftiger Kämpfer‘ für diesen Staat – hat die Auseinandersetzung mit uns als Krieg begriffen und geführt:
‚Ich habe den Krieg überstanden. Dies ist ein Krieg mit anderen Mitteln. ‚
Wir werden verhindern, daß unsere Fighter in westdeutschen Gefängnissen ermordet werden, weil die Bundesanwaltschaft das Problem, daß die Gefangenen nicht aufhören zu kämpfen, nicht anders als durch ihre Liquidierung lösen kann.
Wir werden verhindern, daß Bundesanwaltschaft und Staatsschutzorgane sich an den gefangenen Fightern rächen für die Aktionen der Guerilla draußen.
Wir werden verhindern, daß die Bundesanwaltschaft den vierten kollektiven Hungerstreik der Gefangenen um die minimalen Menschenrechte benutzt, um Andreas, Gudrun (Ensslin) und Jan (Raspe) zu ermorden, wie es die psychologische Kriegsführung seit Ulrikes Tod offen propagiert.
Kommando Ulrike Meinhof – Rote Armee Fraktion.
Den bewaffneten Widerstand und die antiimperialistische Front in West-Europa organisieren.
Den Krieg in den Metropolen im Rahmen des internationalen Befreiungskampfes führen. 

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