Dienstag, 18. April 2017

Verfassungsschutz und Geheimdienste



Türkischer Geheimdienst darf in der BRD keine Gülen Anhänger 
überwachen (und strafen). Aktive KurdInnen und Linke aber gerne – auch 
gemeinsam

„Für Empörung bei der Bundesregierung hatte kürzlich das Bekanntwerden 
einer durch Spionage zustande gekommenen Liste mit Daten von Hunderten 
in Deutschland lebenden mutmaßlichen Gülen-Anhängern gesorgt. Die 
Liste hatte der türkische Geheimdienstchef Hakan Fidan anlässlich der 
»Münchner Sicherheitskonferenz« im Februar dem Präsidenten des 
Bundesnachrichtendienstes (BND) Bruno Kahl mit der Bitte um Amtshilfe 
übergeben“ – aus dem Beitrag „Deutsche Doppelmoral“ von Nick Brauns am 
07. April 2017 in der jungen Welt, worin zur „anderen Seite“ 
festgehalten wird: „Eine solche Vorzugsbehandlung können zehn 
mutmaßliche Mitglieder der Kommunistischen Partei der 
Türkei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) nicht erwarten. Ihnen wird seit 
Juni letzten Jahres vor dem Oberlandesgericht München wegen 
Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung der 
Prozess gemacht. In das Verfahren wurde im Januar 2017 ein Dokument 
einer türkischen Polizeibehörde mit Daten zu in Deutschland lebenden 
TKP/ML-Mitgliedern eingeführt...“
https://www.jungewelt.de/artikel/308591.deutsche-doppelmoral.html

Siehe dazu auch einen Beitrag über ein (weiteres) Demonstrationsverbot 
in Mannheim
http://www.labournet.de/?p=114624

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