Donnerstag, 13. Oktober 2016
Nahles stellt sich mit dem „EU-Bürger Ausschlussgesetz“ gegen Verfassungsrecht
"... Arbeitsministerin Nahles hat unmittelbar nach der
BSG-Entscheidungen eine Gesetzesänderung zu EU-Bürgern angekündigt,
die das Ziel hat, die BSG Entscheidung außer Kraft zu setzen und
EU-Bürger die ersten fünf Jahre vom SGB II/SGB XII-Anspruch
auszuschließen. Daher wird das Gesetz auch zynisch „EU-Bürger
Ausschlussgesetz“ genannt. Der offizielle Arbeitstitel lautet: „Gesetz
zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch“. Den dahingehenden ersten Gesetzesentwurf hat das
BMAS jetzt vorgelegt.Darin bestimmt Nahles, dass EU-Bürger eine
„Überbrückungsleistung“ längstens für einen Zeitraum von vier Wochen,
aber auch nur einmalig innerhalb von zwei Jahren bis zur Ausreise
bekommen sollen. Im Einzelfall bei besonderen Umständen werden den
Leistungsberechtigten „andere Leistungen“ gewährt. Daneben werden auf
Antrag auch die angemessenen Kosten der Rückreise übernommen, diese
aber auch nur auf Darlehensbasis. Die Überbrückungsleistung ist auf
Niveau des AsylbLG..." Kommentar und verschiedene Stellungnahmen im
Thomé Newsletter 30/2016 vom 09.10.2016
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2078/
Siehe dazu den Gesetzesentwurf (pdf) beim Harald Thomé
http://www.harald-thome.de/media/files/Referentenentwurf-Ausl-ndische-Personen-im-SGB-II-und-SGB-XII.pdf
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