Donnerstag, 13. Oktober 2016

Nahles stellt sich mit dem „EU-Bürger Ausschlussgesetz“ gegen Verfassungsrecht


"... Arbeitsministerin Nahles hat unmittelbar nach der 
BSG-Entscheidungen eine Gesetzesänderung zu EU-Bürgern angekündigt, 
die das Ziel hat, die BSG Entscheidung außer Kraft zu setzen und 
EU-Bürger die ersten fünf Jahre vom SGB II/SGB XII-Anspruch 
auszuschließen. Daher wird das Gesetz auch zynisch „EU-Bürger 
Ausschlussgesetz“ genannt. Der offizielle Arbeitstitel lautet: „Gesetz 
zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch 
Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch 
Sozialgesetzbuch“.  Den dahingehenden ersten Gesetzesentwurf hat das 
BMAS jetzt vorgelegt.Darin bestimmt Nahles, dass EU-Bürger eine 
„Überbrückungsleistung“ längstens für einen Zeitraum von vier Wochen, 
aber auch nur einmalig innerhalb von zwei Jahren bis zur Ausreise 
bekommen sollen. Im Einzelfall bei besonderen Umständen werden den 
Leistungsberechtigten „andere Leistungen“ gewährt. Daneben werden auf 
Antrag auch die angemessenen Kosten der Rückreise übernommen, diese 
aber auch nur auf Darlehensbasis. Die Überbrückungsleistung ist auf 
Niveau des AsylbLG..." Kommentar und verschiedene Stellungnahmen im 
Thomé Newsletter 30/2016 vom 09.10.2016
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2078/

Siehe dazu den Gesetzesentwurf (pdf) beim Harald Thomé
http://www.harald-thome.de/media/files/Referentenentwurf-Ausl-ndische-Personen-im-SGB-II-und-SGB-XII.pdf

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