Dienstag, 25. Oktober 2016

Dossier: Gesetz zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen 2016



a) Was zu erwarten war: "Neue Regelungen zu Werkverträgen und 
Leiharbeit beschlossen"

Bundestags-Meldung vom 21.10.2016 mit allen behandelten 
Gesetzesentwürfen und Dokumenten
https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTYva3c0Mi1kZS1sZWloYXJiZWl0LzQ3NjExMA==&mod=mod445720

b) Zitat des Tages

In der Plenarsitzung wurde mehrfach kritisiert, dass 
Verschlechtwerungen durch Tarifvertrag möglich sind - dies ist unser 
tägliches Reden, daher kommt unser Lieblingssitat von Tobias Zech 
(CDU/CSU):
"wenn man den KollegInnen der Opposition zuhört, könnte man meinen, es 
handele sich um moderne Sklaverei" (ungefährer Wortlaut, waren durch 
Lachen abgelenkt) - spontane Reaktion unsererseits: JA! JA! JA!

c) Was leider auch zu erwarten war: "IG Metall begrüßt Gesetz zu 
Leiharbeit und Werkverträgen"

"Die IG Metall hat die Verabschiedung des Gesetzes zu Leiharbeit und 
Werkverträgen durch den Deutschen Bundestag begrüßt. (...) Beim 
Einsatz von Leiharbeit enthalte das Gesetz einige konkrete 
Verbesserungen, vor allem werde der weit verbreiteten Praxis des 
beliebigen Statuswechsels zwischen (Schein-)Werkvertrag und Leiharbeit 
ein wirksamer Riegel vorgeschoben. Dies sei ein wichtiger Schritt in 
Richtung einer besseren Ordnung am Arbeitsmarkt. Gleichzeitig bleibe 
der Spielraum für tarifliche Lösungen erhalten. "Die IG Metall hat in 
diesem Bereich über 40.000 Mitglieder und ist für deren 
Interessenswahrung verantwortlich. Wir sehen in dem Gesetzentwurf eine 
gute Basis, diese Beschäftigten auch in Zukunft tarifpolitisch wirksam 
zu vertreten", sagte Hofmann. Die bisherigen Handlungsmöglichkeiten 
der Tarifvertragsparteien seien durch das Gesetz nun enger gefasst: 
Nach spätestens 15 Monaten müsse ein im Vergleich zu 
Stammbeschäftigten gleichwertiges Arbeitsentgelt gezahlt werden. 
Außerdem sei die Festlegung einer Höchstüberlassungsdauer zwingend. 
"Das Gesetz gibt den Tarifvertragsparteien dabei den Spielraum, 
branchenbezogene Lösungen zu finden. (...) Die IG Metall strebt nun 
nach Verabschiedung des Gesetzes an, auf Basis vorangegangener 
Sondierungen und Diskussionen in den Bezirken mit den 
Arbeitgeberverbänden der Entleihunternehmen und der Leiharbeitsbranche 
notwendige Anpassungen der Tarifverträge zu vereinbaren. " 
Pressemitteilung vom 21.10.2016
https://www.igmetall.de/pressemitteilungen-2016-23952.htm

d) Komentar des Tages

"Mit der Leiharbeitspest wird's immer schlimmer. Erst kündigen die 
Gewerkschaften an, die  Leiharbeit fair zu gestalten, heute heißt die 
Parole: den Mißbrauch verhindern. Die vom DGB gerühmte Reform der 
Leiharbeit von Andrea Nahles besagt: Es darf ein Leiharbeiter maximal 
18 Monate lang an den selben Betrieb ausgeliehen werden. Danach muss 
er entweder die Einsatzstelle wechseln oder von dem Unternehmen, bei 
dem er bisher tätig war, übernommen werden. In der  Praxis heißt es, 
bei Leiharbeitern wird nicht erst auf den Ablauf der 18 Monatsfrist 
gewartet, sie  werden meist bereits vor Ablauf von 9 Monaten woanders 
eingesetzt, bzw. gefeuert, um eine
Lohnerhöhung  (gleicher Lohn) zu vermeiden. Für Leiharbeiter ist es 
Normalität, bei immer neuen Verleihern bei einem überschaubaren Kreis 
leihender Unternehmen arbeiten zu müssen. Je mehr der  DGB  die 
Leiharbeit "bekämpft", desto mehr breitet sich diese Form der 
Ausbeutung aus.  961.000  Leiharbeiter gab es im vergangenen Jahr - so 
viele wie nie zuvor." Kommentar von Karsten Weber (chefduzen.de) am 
23.10.2016. Siehe dazu:

Leihkeule TV: Erfahrungen mit Sklavenhändlern

"Bei den beschriebenen Geschichten handelt es sich um keine 
skandalösen Einzelfälle, es ist der stinknormale Alltag in dieser 
Branche. Gegen jegliches Schönreden der Leiharbeit." Interviews mit 
Leiharbeitern im Video von Leihkeule TV vom September 2016 bei youtube
https://www.youtube.com/watch?v=lOD3equWhPs

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