Dienstag, 25. Oktober 2016

Behörden dürfen Bürgern, die Informationen wollen, keine abschreckend hohen Gebühren mehr aufbrummen



"... Niemand braucht in Zukunft mehr hohe Gebühren zu fürchten, wenn 
er bei einer Behörde Auskünfte beantragt. Das hat am Donnerstag das 
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Anlass war eine Klage 
des Correctiv-Reporters Daniel Drepper und des freien Journalisten 
Niklas Schenck gegen das Bundesinnenministerium. Das Ministerium hatte 
den Reportern für eine Anfrage fast 15.000 Euro Gebühren berechnet. 
(...) Die Behörde hatte die Anfrage nach dem 
Informationsfreiheitsgesetz in mehr als 60 Einzelfälle zerteilt und 
dafür statt der vorgesehenen höchstens 500 Euro insgesamt fast 15.000 
Euro verlangt. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass dieses 
Vorgehen und die hohen Gebühren eine abschreckende Wirkung auf andere 
Bürger habe. Diese abschreckende Wirkung darf es laut Gesetz jedoch 
nicht geben. Deshalb habe das Innenministerium gegen das 
Informationsfreiheitsgesetz verstoßen. In Zukunft dürfen Anfragen 
maximal 500 Euro kosten..." Beitrag von Markus Grill vom 20. Oktober 
2016 bei CORRECT!V
https://correctiv.org/blog/auskunftsrechte/artikel/2016/10/20/behoerden-duerfen-journalisten-die-informationen-erfragen-kuenftig-keine-abschreckend-hohen-gebuehren-mehr-aufbrummen/

Siehe dazu auch die BVerwG-Pressemitteilung Nr. 87/2016 zum Urteil 
BVerwG 7 C 6.15 vom 20. Oktober 2016
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=87

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