Dienstag, 25. Oktober 2016

Keine Zwangsrente für Bundesfreiwillige

Die Jobcenter dürfen Hartz-IV-Bezieher zwingen, eine frühzeitige Altersrente zu beantragen, auch wenn sie dadurch für den Rest ihres Lebens erheblich weniger Geld bekommen.
Das gilt nicht für Menschen, die im Bundesfreiwilligendienst arbeiten. Die gehen zwar nicht einem festen Beruf nach, arbeiten aber sozialversicherungspflichtig. Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 06.10.2016 L 14 AS 2033/16 B ER

Das LSG Berlin-Brandenburg stellte am 6.10. 2016 (l 14 AS 2033/16 B ER) eindeutig klar, dass Betroffene einen Anspruch auf ALG I hätten und eine vorgezogene Rente somit eine „unbillige Härte“ darstelle. Damit wird ein gegenteiliger Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 16.8.2016 aufgehoben.

Die Begründung lautete, Leistungsberechtigte seien zwar verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfsbedürftigkeit erforderlich ist. Bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres gelte dies aber nicht für eine Inanspruchnahme einer Altersrente. Auch nach Vollendung des 63. Lebensjahres muss eine Rente ausnahmsweise dann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden, wenn dies eine Unbilligkeit darstelle.

Dies sei im vorliegenden Fall gegeben, das die Antragstellerin bei einer vorgezogenen Altersrente ihren Anspruch auf ALG I verliere. (Dr. Utz Anhalt)

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