Donnerstag, 13. Oktober 2016

TKP/ML-Prozess in München

Bayerische Justiz ermöglicht türkischem Staat Zugriff auf vertrauliche Post zwischen Angeklagtem und Verteidigern

"… Wie berichtet, unterliegen in diesem § 129b-Verfahren die Mandanten 
und die Verteidiger_innen erheblichen Einschränkungen. Die Mandanten 
und ihre Verteidiger_innen sind bei Gesprächen durch eine Glasscheibe 
getrennt und es wird sämtliche Verteidigerpost – also alle zwischen 
den Mandanten und den Verteidigern gewechselten Schriftstücke – durch 
einen sogenannten Kontrollrichter gelesen. Die Anordnung solch einer 
Kontrolle unterstellt den Verteidigern, sie würden sich mit dem 
Mandanten schriftlich über andere Themen als die der Verteidigung 
austauschen. Dieser Kontrollrichter gehört nicht dem erkennenden Senat 
des OLG München an, sondern sind jeweils in dem für die JVA 
zuständigen Bezirk ansässig. Soweit die Schreiben der Mandanten und 
Verteidiger auf Türkisch verfasst sind – was bei fast allen Schreiben 
der Fall ist –, leitet der Kontrollrichter diese an einen Übersetzer, 
der sie übersetzt, damit der Kontrollrichter sie anschließend auf 
Deutsch lesen und „kontrollieren“ kann. (…) Zunächst ein vager 
Verdacht, es könnte aus Kostengründen Verteidigerpost zu Übersetzern 
in die Türkei gelangt sein, brachte die Verteidigung Elma dazu 
nachzuforschen, wie der Kontrollrichter die Übersetzungen der 
Verteidigerpost konkret umgesetzt hatte…" Prozessbericht zum 
TKP/ML-Prozess in München vom 10.  Oktober 2016
https://www.tkpml-prozess-129b.de/de/10-10-2016/

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