Bayerische Justiz ermöglicht türkischem Staat Zugriff auf vertrauliche Post zwischen Angeklagtem und Verteidigern
"… Wie berichtet, unterliegen in diesem § 129b-Verfahren die Mandanten
und die Verteidiger_innen erheblichen Einschränkungen. Die Mandanten
und ihre Verteidiger_innen sind bei Gesprächen durch eine Glasscheibe
getrennt und es wird sämtliche Verteidigerpost – also alle zwischen
den Mandanten und den Verteidigern gewechselten Schriftstücke – durch
einen sogenannten Kontrollrichter gelesen. Die Anordnung solch einer
Kontrolle unterstellt den Verteidigern, sie würden sich mit dem
Mandanten schriftlich über andere Themen als die der Verteidigung
austauschen. Dieser Kontrollrichter gehört nicht dem erkennenden Senat
des OLG München an, sondern sind jeweils in dem für die JVA
zuständigen Bezirk ansässig. Soweit die Schreiben der Mandanten und
Verteidiger auf Türkisch verfasst sind – was bei fast allen Schreiben
der Fall ist –, leitet der Kontrollrichter diese an einen Übersetzer,
der sie übersetzt, damit der Kontrollrichter sie anschließend auf
Deutsch lesen und „kontrollieren“ kann. (…) Zunächst ein vager
Verdacht, es könnte aus Kostengründen Verteidigerpost zu Übersetzern
in die Türkei gelangt sein, brachte die Verteidigung Elma dazu
nachzuforschen, wie der Kontrollrichter die Übersetzungen der
Verteidigerpost konkret umgesetzt hatte…" Prozessbericht zum
TKP/ML-Prozess in München vom 10. Oktober 2016
https://www.tkpml-prozess-129b.de/de/10-10-2016/
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