Donnerstag, 20. Oktober 2016

Kritik an Fracking auf Betriebsversammlung "geschäftsschädigend"?

Kritik an Fracking auf Betriebsversammlung "geschäftsschädigend"?
Foto: Owen Crowley
Stuttgart (Korrespondenz), 19.10.16: Dieser Ansicht ist zumindest der Geschäftsführer einer großen Maschinenbaufirma, deren größte Kunden vom Fracking profitieren. Er war deshalb sehr empört, als ein IG-Metall-Vertrauensmann auf der Betriebsversammlung kritisierte, dass die Personalabteilung eine Rundmail des Vertrauenskörpers zur Mobilisierung für die Großdemonstration gegen CETA und TTIP im Intranet der Firma nicht freigeben wollte. Begründung: eine politische Betätigung im Betrieb sei nicht erlaubt.
Dazu der Kollege: die Geschäftsleitung solle doch ehrlich sagen, dass sie unsere politischen Positionen nicht im Betrieb haben möchte. Denn sie selbst würde vor allem über ihre Verbände und die von ihr beeinflussten Medien ihre politische Ziele verbreiten. Aber auch in Betriebsversammlungen hat der frühere Geschäftsführer für Fracking als "gut für unser Geschäft" geworben, obwohl bekannt sei, welche dramatischen Umweltzerstörungen damit verbunden seien.
Da sah der amtierende Geschäftsführer rot und wollte den Vertrauensmann "zum Gespräch" einbestellen, um der Belegschaft deutlich zu machen, dass Kritik an der Geschäftspolitik nicht erwünscht sei. Als dieser um die Hinzuziehung des Betriebsratsvorsitzenden bat, zog er jedoch die "Einladung" zurück.
Eine wichtige Erfahrung, die zeigt, dass wir als Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellte auf die Politik Einfluss nehmen müssen, die im Interesse von Konzernen und Banken gemacht wird. Dazu müssen wir uns das Recht auf politische Betätigung und ein vollständiges und allseitiges gesetzliches Streikrecht erkämpfen.

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