Montag, 17. Oktober 2016

Hartz IV: Sanktionen treffen die Schwächsten


"Hartz-IV-Empfänger, die sich nicht an die Regeln halten, müssen drei 
Monate lang unterhalb des Existenzminimums leben. Wer ohne wichtigen 
Grund einen Termin beim Jobcenter versäumt, dem wird die Regelleistung 
– derzeit 404 Euro – um zehn Prozent gekürzt. Wer ein zumutbares 
Arbeitsverhältnis abbricht, muss mit einer Kürzung von 30 Prozent 
rechnen. Unter 25-Jährigen wird die Regelleistung sogar komplett 
gestrichen. „Wiederholungstätern“ drohen noch empfindlichere Strafen: 
Ihnen werden auch die Kosten für Miete und Heizung nicht mehr 
erstattet. Gerechtfertigt wird das Sanktions¬system vor allem damit, 
dass es den Übergang in Beschäftigung beschleunige. Neue Befunde des 
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) „deuten nun 
darauf hin, dass die Sanktionsregeln nur formal für alle gleich sind“. 
Die IAB-Forscher stützen sich dabei auf Statistiken der 
Arbeitsagentur. In einer quantitativen Analyse zeigen sie, dass 
Hartz-IV-Empfänger ohne oder mit niedrigem Schulabschluss häufiger 
sanktioniert werden als beispielsweise Abiturienten. Indem sie das 
Haushaltspanel „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ hinzuziehen, 
können die Wissenschaftler außerdem nachweisen, dass dies nicht an 
mangelnder Arbeitsmotivation oder fehlender Konzessionsbereitschaft 
der Geringqualifizierten liegt. Sie werden ohne statistisch 
erkennbaren Grund häufiger sanktioniert..." Artikel aus Böckler Impuls 
15/2016 bei der Hans-Böckler-Stiftung
http://www.boeckler.de/67545_67565.htm

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