Montag, 17. Oktober 2016
Hartz IV: Sanktionen treffen die Schwächsten
"Hartz-IV-Empfänger, die sich nicht an die Regeln halten, müssen drei
Monate lang unterhalb des Existenzminimums leben. Wer ohne wichtigen
Grund einen Termin beim Jobcenter versäumt, dem wird die Regelleistung
– derzeit 404 Euro – um zehn Prozent gekürzt. Wer ein zumutbares
Arbeitsverhältnis abbricht, muss mit einer Kürzung von 30 Prozent
rechnen. Unter 25-Jährigen wird die Regelleistung sogar komplett
gestrichen. „Wiederholungstätern“ drohen noch empfindlichere Strafen:
Ihnen werden auch die Kosten für Miete und Heizung nicht mehr
erstattet. Gerechtfertigt wird das Sanktions¬system vor allem damit,
dass es den Übergang in Beschäftigung beschleunige. Neue Befunde des
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) „deuten nun
darauf hin, dass die Sanktionsregeln nur formal für alle gleich sind“.
Die IAB-Forscher stützen sich dabei auf Statistiken der
Arbeitsagentur. In einer quantitativen Analyse zeigen sie, dass
Hartz-IV-Empfänger ohne oder mit niedrigem Schulabschluss häufiger
sanktioniert werden als beispielsweise Abiturienten. Indem sie das
Haushaltspanel „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ hinzuziehen,
können die Wissenschaftler außerdem nachweisen, dass dies nicht an
mangelnder Arbeitsmotivation oder fehlender Konzessionsbereitschaft
der Geringqualifizierten liegt. Sie werden ohne statistisch
erkennbaren Grund häufiger sanktioniert..." Artikel aus Böckler Impuls
15/2016 bei der Hans-Böckler-Stiftung
http://www.boeckler.de/67545_67565.htm
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