Montag, 17. Oktober 2016
Attentat auf den Rechtsstaat – Jobcenter gehen auf Menschenjagd
"In Deutschland sind seit 1945 - im Gegensatz zur Nazi-Herrschaft -
Polizei, Justiz und Gesetzgeber getrennt. Staatsanwälte haben klar
definierte und begrenzte Vollmachten gegenüber Normalbürgern - wegen
ihrer besonderen Pflicht als Strafverfolger. Zur Verfolgung von
Straftaten im öffentlichen Interesse dürfen sie Grundrechte von
Tatverdächtigen und Zeugen zeitweise einschränken. Seit August 2016
hat auch die „Bearbeitungsstelle Ordnungswidrigkeiten“ in den
Jobcentern vergleichbare Sonderrechte. (...) Das seit August 2016
gültige „Rechtsvereinfachungsgesetz“ für von Hartz-IV-Abhängige
ermöglicht, Betroffene mit einem Bußgeld von 5000 Euro zu bestrafen,
wenn sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. (...) Die Bundesagentur für
Arbeit erließ zusätzlich „fachliche Weisungen“, die die
Bußgeldverfolgung regeln. Die „Bearbeitungsstelle
Ordnungswidrigkeiten“ verfolgt „die Durchsetzung von
Mitwirkungspflichten bei Zuwiderhandlungen von leistungsberechtigten
Personen, Arbeitgebern, sonstigen Dritten und privaten Trägern im Wege
der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.“ Wohlgemerkt: Es
handelt sich hier nicht um die Polizei oder Staatsanwaltschaft eines
bürgerlich-demokratischen Rechtsstaates, die laut Verfassung, diese
Rechte haben, sondern um eine Abteilung der Jobcenter. Die Mitarbeiter
dieser „Hartz-IV-Polizei“ „besitzen weitgehend dieselben Rechte und
Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von
Straftaten.“ Sie dürfen alos schnüffeln, in fremde Wohnungen
eindringen, Ordnungsgelder verhängen etc. „Ausgenommen davon sind
lediglich schwere Eingriffe in die Rechtsphäre der betroffenen
Personen, wie z.B. freiheitsentziehende Maßnahmen.“..." Beitrag vom
14. Oktober 2016 bei gegen-hartz.de - es kann nicht oft genug auf
diesen Skandal hingewiesen werden!
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/jobcenter-gehen-auf-menschenjagd.php
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