Montag, 17. Oktober 2016

Attentat auf den Rechtsstaat – Jobcenter gehen auf Menschenjagd


"In Deutschland sind seit 1945 - im Gegensatz zur Nazi-Herrschaft - 
Polizei, Justiz und Gesetzgeber getrennt. Staatsanwälte haben klar 
definierte und begrenzte Vollmachten gegenüber Normalbürgern - wegen 
ihrer besonderen Pflicht als Strafverfolger. Zur Verfolgung von 
Straftaten im öffentlichen Interesse dürfen sie Grundrechte von 
Tatverdächtigen und Zeugen zeitweise einschränken. Seit August 2016 
hat auch die „Bearbeitungsstelle Ordnungswidrigkeiten“ in den 
Jobcentern vergleichbare Sonderrechte. (...) Das seit August 2016 
gültige „Rechtsvereinfachungsgesetz“ für von Hartz-IV-Abhängige 
ermöglicht, Betroffene mit einem Bußgeld von 5000 Euro zu bestrafen, 
wenn sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. (...) Die Bundesagentur für 
Arbeit erließ zusätzlich „fachliche Weisungen“, die die 
Bußgeldverfolgung regeln. Die „Bearbeitungsstelle 
Ordnungswidrigkeiten“ verfolgt „die Durchsetzung von 
Mitwirkungspflichten bei Zuwiderhandlungen von leistungsberechtigten 
Personen, Arbeitgebern, sonstigen Dritten und privaten Trägern im Wege 
der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.“ Wohlgemerkt: Es 
handelt sich hier nicht um die Polizei oder Staatsanwaltschaft eines 
bürgerlich-demokratischen Rechtsstaates, die laut Verfassung, diese 
Rechte haben, sondern um eine Abteilung der Jobcenter. Die Mitarbeiter 
dieser „Hartz-IV-Polizei“ „besitzen weitgehend dieselben Rechte und 
Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von 
Straftaten.“ Sie dürfen alos schnüffeln, in fremde Wohnungen 
eindringen, Ordnungsgelder verhängen etc. „Ausgenommen davon sind 
lediglich schwere Eingriffe in die Rechtsphäre der betroffenen 
Personen, wie z.B. freiheitsentziehende Maßnahmen.“..." Beitrag vom 
14. Oktober 2016 bei gegen-hartz.de - es kann nicht oft genug auf 
diesen Skandal hingewiesen werden!
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/jobcenter-gehen-auf-menschenjagd.php

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