Dies ist nur eine kurze Erinnerung, denn
verändert hat sich wenig. Das (über den gleichen Verteiler)
angekündigte Gerichtsverfahren am 12.11. war ein Flop. Der Richter
hatte zwar angekündigt, ein Rechtsgespräch führen zu wollen - eine
entsprechende Ausführung durch den Angeklagten untersagte er aber.
Da dieser sich nicht derart bevormunden lassen wollte, war der
Prozess nach wenigen Minuten beendet. Möglicherweise war das Ganze
aber auch nur ein dreckiger Trick: Hätte der Angeklagte nämlich
die Schwarzfahrten zugegeben, hätte der Richter auch gleich das
Verfahren beenden und verurteilen können. Dazu kam es aber nicht -
und so muss nun ein neuer Termin folgen. Diesmal kommen die
Kontrolleur_innen als Zeug_innen.
Termin: Montag, 30.11. um 12 Uhr im
Amtsgericht Gießen (Gutfleischstr. 1, voraussichtlich Raum 200)
Der andere Termin, der für den 30.11.
angesetzt war (zweite Instanz in ähnlicher Sache), wird dafür
verschoben - und zwar auf Montag, 18.4.2016 (9 Uhr, Landgericht)
Herzliche Einladung zum 30.11.
Da sich wenig geändert hat, folgt hier die bisherige Pressemitteilung mit einigen Anpassungen.
Da sich wenig geändert hat, folgt hier die bisherige Pressemitteilung mit einigen Anpassungen.
Zwei Prozesse in Gießen sollen, die Frage zu
klären, ob es „Erschleichung von Leistungen“ ist, wenn ein Mensch
zwar ohne Ticket fährt, aber das nicht heimlich, sondern klar
erkennbar? Am 30.11. (12 Uhr im Amtsgericht Gießen) und 18.4.2016
(9 Uhr im Landgericht Gießen) wird darüber verhandelt. Beide
Termine sind öffentlich und könnten einer juristischen Vorlesung
ähneln. Bestätigen die Gerichte die Strafbarkeit auch des nicht
heimlichen „Schwarzfahrens“, würde das eine Gesetzeslücke
schließen, damit aber ein Gesetz ändern bzw. erweitern, was nicht
Aufgabe von Gerichten ist. Gäbe es Freisprüche, so wäre der Weg
frei für eine Debatte um eine andere Finanzierung des öffentlichen
Personenverkehrs – sozial gerechter und umweltfreundlicher. Darauf
hoffen der Angeklagte und Aktive in der Nulltarifskampagne, die
den Namen „Schwarzstrafen“ trägt – weil nicht mehr das offen
sichtbare Fahren ohne Ticket die Straftat sei, sondern die
Bestrafung trotz straffreien Verhaltens.
- Rechtliche Hintergründe, Termine und Berichte bisheriger Aktivitäten unter www.schwarzstrafen.de.vu.
Im Folgenden findet sich eine Langfassung
des Pressetextes zu den Schwarzfahr-Prozessen in Gießen
Schützt eine
Kennzeichnung vor der Strafe
beim Schwarzfahren?
Eine juristische
Spitzfindigkeit beschäftigt gleich zwei Gießener Gerichte
Die Auseinandersetzung um die Frage, ob ein
öffentlich sichtbares „Schwarzfahren“ strafbar ist, geht in eine
entscheidende Runde. Nach mehreren widersprüchlichen Urteilen und
Freisprüchen unterschiedlicher Gerichte stehen am 30.11.2015 (12
Uhr, Amtsgericht) und 18.4.2016 (9 Uhr, Landgericht) in Gießen
gleich zwei Prozesse an. Provoziert sind sie durch Aktivist_innen,
die aus der Formulierung im Gesetz „Erschleichung von Leistungen“
schlussfolgern, mit deutlicher Kennzeichnung straffrei umsonst
fahren zu können. Ihnen geht es aber nicht um den eigenen Vorteil,
auch nicht nur um die Klärung einer auch unter Expert_innen heiß
diskutierte Frage (siehe z.B. den Jurablog: http://blog.beck.de/2015/03/04/anarchie-in-bussen-und-bahnen-ich-fahre-schwarz),
sondern
sie nutzen das straffreie „Schwarzfahren“ als Druckmittel für
einen Nulltarif im öffentlichen Personenverkehr. „Es gibt
Gefängnisse, da sitzt ein Drittel der Inhaftierten wegen
Beförderungserschleichung“, kritisieren die Aktivist_innen die
Strafpraxis. Zudem verweisen sie darauf, dass vor allem arme
Menschen durch das Ticketsystem an der gesellschaftlichen Teilhabe
gehindert wird, bei Migrant_innen ohne sicheren Aufenthaltsstatus
kann „Schwarzfahren“ – da eine Straftat – sogar zur Abschiebung
führen.
Vor Gericht ging es in Gießen – genauso wie
in Braunschweig, Meißen und Dresden, Siegburg und Bonn – bislang
vor allem um die formalen Fragen. Eine einheitliche Lösung konnte
dabei nicht gefunden werden. Mehrere Versuche einiger
Richter_innen, trotz des entgegenstehenden Wortlautes mit
kreativen Verdrehungen Strafen zu verhängen, gingen mittlerweile
in die Revision. Doch selbst die dort bisher gefällten Beschlüsse
geben keine Klarheit. Eher wirken manche gerichtlichen
Feststellungen hilflos, wenn etwa festgestellt wurde, dass sich
Personen mit auffälligem Schild, welches auf das Schwarzfahren
hinweist, so verhalten würden wie andere Fahrgäste auch. Neben
Verurteilungen wurden Verfahren eingestellt, ebenso gab es
Freisprüche. Verwirrender geht kaum noch. Dabei spricht die
Rechtslage ziemlich eindeutig für „Schwarzfahrer_innen“, die nicht
mehr nur heimlich in der Ecke einer Tram, U- oder S-Bahn sitzen,
sondern sich offen zeigen. Laut Gesetzestext und fast allen
Kommentare zum Paragraphen ist „nicht nach
§ 265a strafbar … die nach außen hin offen gezeigte
unentgeltliche Beanspruchung der Leistung“ (Zitat
aus Schönke/Schröder, StGB, 28. Auflage 2010, Randnr. 11 zu §
265a).
Dass dennoch Ermittlungsverfahren, Anklagen
und sogar einige Verurteilungen folgen, dürfte auch an den
Aktivist_innen selbst liegen. Denn viele von ihnen werben mit
ihren Aktionen und dabei verbreiteten Flugblättern für die völlige
Abschaffung des Fahrkartenwesens. So provozieren sie
Verkehrsbetriebe und Staatsmacht zur Reaktion. Das geschieht zwar
zunächst, um die Eigentums- und daraus folgenden Kapitalinteressen
zu wahren. Doch ganz ungelegen kommt das den Betroffenen jedoch
nicht. „Wir wollen vor Gericht durchsetzen, dass offen sichtbares
Fahren ohne Fahrschein nicht strafbar ist. Gewinnen wir, können
Tausende von Menschen Geld- oder Haftstrafen vermeiden. Außerdem
gerät das Fahrscheinwesen insgesamt ins Schwanken. Am Ende steht
vielleicht der Nulltarif für alle!“ So fasst Jörg Bergstedt,
Politaktivist aus der Projektwerkstatt in Saasen (Kreis Gießen)
und zweifacher Angeklagter in Gießen zusammen, was seit den ersten
Märztagen geschieht. Damals hatten fünf Aktivisten mit einer
spektakulären Aktionsschwarzfahrt von Kempten über München,
Nürnberg und Frankfurt nach Gießen für reichlich Aufmerksamkeit
und den Start der weiteren Kampagne gesorgt (Bericht unter http://de.indymedia.org/node/3796).
Die damaligen Prozesse in Gießen wurden vertagt. Nun beginnen sie
von neuem – und sollen wieder für Aktionen und öffentliche
Debatten genutzt werden. Lohnenswert könnte es werden, denn so
ganz normal werden die Verhandlungen wohl nicht ablaufen. Beide
Richter haben keine Zeug_innen geladen, sondern wollen mit dem
Angeklagten und, soweit vorhanden, seinem Verteidiger, ein
Gespräch über die Rechtslage führen. „Das wird ein Juraseminar im
Gerichtssaal – mit bundesweiter Bedeutung“, zeigt sich der
Angeklagte optimistisch und hat sich in der Sache rechtlich gut
eingearbeitet.
Dramatik im bisherigen Ablauf der Gießener Prozesse: Befangenheitsanträge, eine gewonnene Revision, eine gescheiterte Selbstablehnung eines Richters, dann die Einladung zum öffentlichen Rechtsgespräch am 12. und deren Absage mit Ladung zum nächsten Termin am 30.11.
Mehrere Verfahren wegen „Schwarzfahrens“ mit
Kennzeichnung hat das Gießener Amtsgericht schon erlebt. Von den
zwei Verurteilungen wurde eine in der Revision aufgehoben, die
andere steht am 18.4.2016 in der Berufung. Die Angeklagten hatten
bisher Mühe, die Besonderheit ihres Falles überhaupt vorzutragen.
„Die interessierten sich für die Frage, ob eine offene
Kennzeichnung die Rechtslage ändert, überhaupt nicht“, schimpfte
Dominik Richl nach dem ersten Prozess, in dem er sogar aus dem
Gerichtssaal geworfen und in Abwesenheit ohne Prüfung der
umstrittenen Rechtspositionen verurteilt wurde. Inzwischen aber
hat sich die Auseinandersetzung weiterentwickelt und die Argumente
der Angeklagten fanden Gehör: Die an den nun anstehenden Prozessen
beteiligten Richter_innen stellten selbst fest, dass Schilder,
Flugblätter oder andere Mittel der Kenntlichmachung Einfluss auf
die Strafbarkeit haben. Ab wann genau Straffreiheit eintritt,
sollen nun einige neu anstehende Verhandlungstermine klären –
einer in der ersten und einer schon in der zweiten Instanz.
Das Verfahren, welches in der ersten Instanz
steht, wird beginnen. Richter Seichter hatte bereits für den
12.11. um 15 Uhr ins Amtsgericht eingeladen (Raum 100). Zeug_innen
kamen nicht, denn es sollte die Rechtsfrage erörtert werden. Dazu
war dem Angeklagten zusätzlich an Anwalt beiseite gestellt worden
– der Richter schloss sich der Meinung an, dass die Rechtsfrage
kompliziert sei und in bisher unerschlossenes Rechtsgebiet führe.
Doch aus der Rechtserörterung wurde nichts. Was auch immer den
Richter umstimmte, er untersagte die vorbereiteten Ausführungen
des Angeklagten - das Verfahren wurde nach wenigen Minuten
abgebrochen und für den 30.11. (12 Uhr) neu angesetzt. Diesmal
sind Zeug_innen geladen - offenbar soll die Rechtsfrage doch nicht
geklärt werden. Das sehen Angeklagter und Verteidigung jedoch
anders - eine spannende Auseinandersetzung dürfte garantiert sein.
Im April 2015 steht dann alles nochmal auf
dem Prüfstand – die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht unter
dem Vorsitzenden Richter Nink, der mit einer eingereichten
Selbstablehnung nicht durchkam. Spätestens in bei diesem Vorgang
zeigte sich, dass die Justiz ihre bisherige Linie des Bestrafens
zu ändern begann – und damit dem absurden Massenbestrafen wegen
Fahren ohne Fahrschein eine Perspektive entgegen setzt, die
Kriminalisierung verhindert und der Idee eines umweltfreundlichen
Verkehrswesen einigen Auftrieb geben könnte. Beide Verhandlungen
sind öffentlich. „Wir hoffen auf viele Zuhörer_innen. Die
Rechtsfrage ist spannend, die dahinter stehende sozialpolitische
Dimension wichtig“, setzt der Angeklagte auf eine breite
Wahrnehmung der Termine – und hofft auf kreative
Aktionsschwarzfahrten auf dem Weg zum Prozess. Dem Angeklagten
wäre das recht: „Wir nennen unsere Kampagne Schwarzstrafen – denn
illegal ist nicht das Fahren ohne Ticket, sondern die Strafe
deswegen!“
Die Chronologie der Gießener Schwarzfahr-Prozesse
Erster Prozess (2012/2013):
Amtsrichter Dittrich (trotz vorgeblicher Gewaltenteilung
gleichzeitig CDU-Stadtverordneter) wirft den Angeklagten Dominik
Richl aus seinem Prozess, lässt Zeug_innen in Abwesenheit des
Angeklagten im fernen Stuttgart vernehmen und verurteilt stur
wegen Schwarzfahrens – trotz eindeutiger Kennzeichnung.
Zweiter Prozess (2014): Amtsrichter
Seichter erörtert mit dem Angeklagten Jörg Bergstedt zwar die
Rechtslage, eine Verurteilung erfolgt trotzdem. Die
Staatsanwaltschaft spricht sich für die Abschaffung der
Strafbarkeit des „Schwarzfahrens“ aus, fordert aber sogar eine
besonders harte Bestrafung, weil der Angeklagte eine Lücke im
Gesetz genutzt hätte – das zeige kriminelle Energie.
19.9.2014: Das Oberlandesgericht hebt
die Verurteilung im ersten Verfahren auf. Alles nochmal …
2.3.2015: Die Aktionsschwarzfahrt von
fünf Aktivist_innen spült das Thema des gekennzeichneten
Schwarzfahrens in die Medien. Das Münchener Landgericht stellt das
Verfahren gegen Dirk Jessen ein, dessen Prozess Teil der
Aktionsschwarzfahrt war.
3.3.2015, Berufungsverhandlung im zweiten
Prozess: Richter am Landgericht Nink kassiert sofort zu
Beginn einen Befangenheitsantrag. Der Prozess wird unterbrochen.
Richter und Angeklagter führen aber nach Ende der Verhandlung eine
längere Debatte über die Rechtsfragen.
5.3.2015, dritter Prozess: Wieder
Richter Seichter gegen Jörg Bergstedt. Letzterer stellt wegen der
Erfahrungen aus dem Prozess 2014 einen Befangenheitsantrag.
Außerdem hatte er einen Antrag auf Pflichtverteidigung gestellt
wegen der Kompliziertheit der Rechtslage. Richter Seichter lehnt
ab, der Angeklagte reicht Beschwerde ein. Das Verfahren wird bis
zur Klärung unterbrochen.
28.5.2015, dritter Prozess:
Überraschende Wende – Richter Seichter hebt seinen eigenen
Ablehnungsbeschluss auf und ordnet die Pflichtverteidigung an.
Zitat aus dem Beschluss: „Das Gericht folgt dem von dem
Angeklagten in seiner Beschwerde angestellten Erwägungen“.
12.6.2015, dritter Prozess: Die
Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen den Beschluss ein, einen
Pflichtverteidiger beizuordnen. Sie hält die Sach- und Rechtslage
immer noch für einfach (wobei sie sicherlich bei der Auffassung
bleibt, dass Kennzeichnung nicht hilft gegen Strafbarkeit – damit
steht sie zunehmend allein, findet aber alles einfach …).
22.6.2015, zweiter Prozess: Richter
am Landgericht Nink lehnt sich selbst als befangen ab. In seiner
Begründung äußert er sich ziemlich klar, dass Schwarzfahren
bereits als solches und erst recht mit Kennzeichnung keine
Straftat darstelle. Er fürchtet deshalb, dem Vorwurf politischer
Verfolgung ausgesetzt zu werden.
2.7.2015, vierter Prozess(versuch):
Die Staatsanwaltschaft will es jetzt wissen und sogar die
Aktionsschwarzfahrt am 2. März 2015 (5 Leute, erkennbar mit
Schildern, Flyern, Megaphon und Transparent im Zug, begleitet von
Pressearbeit usw.) als „Erschleichung“ bestrafen. Deutlicher geht
es nicht mehr, dass Gesetzeswortlaut und bisherige Urteile manch
Robenträger nicht interessieren. Doch das Amtsgericht Gießen macht
nicht mehr mit. Richter Seichter lehnt das Ansinnen ab und
integriert den Vorgang in das laufende Verfahren (hier unter:
dritter Prozess), d.h. die Aktionsschwarzfahrt wird am 30.11. nun
auch erstmals mit verhandelt.
3.7.2015,
zweiter Prozess: Die Staatsanwaltschaft Gießen spricht sich
gegen die Selbstablehnung von Richter Nink aus und fordert, den
Strafparagraphen konsequent anzuwenden. Allerdings kommt sie noch
mit einem charmanten Einfall um die Ecke: Wenn der Paragraph
tatsächlich unklar sein sollte, müsste das dem
Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden.
6.7.2015, dritter Prozess: Der
Pflichtverteidiger reicht dem Amtsrichter die zentralen Passagen
aus der Selbstablehnung des Richters am Landgericht weiter.
30.7.2015, dritter Prozess: Richter
Seichter hat zum nächsten Verhandlungstag geladen – keine
Zeug_innen, aber Raum für eine intensive rechtliche Erörterung.
Kurz zuvor wird der Pflichtverteidiger krank. Der Termin fällt
aus.
27.8.2015,
zweiter Prozess: Die Selbstablehnung von Richter Nink wird
zurückgewiesen. Er muss weitermachen.
19.10.2015,
weiter Prozess: Richter Nink lehnt die Beiordnung eines
Verteidigers ab. In der Begründung geht er auf den Aspekt der
schwierigen Rechtslage gar nicht ein. Deshalb reicht der
Angeklagte am 21.10.2015 Beschwerde ein.
12.11.2015,
dritter Prozess: Der nächste Versuch, d.h. die Wiederholung
des 30.7. – wieder ohne Zeug_innen. Doch Richter Seichter brach
die geplante Rechtserörtung noch vor ihrem Beginn ab. Warum er
sein Vorhaben selbst stoppte, wurde bis heute nicht klar.
30.11.2015, dritter Prozess: Folglich nochmal - diesmal
sind die Zeug_innen geladen.
Voraussichtlich
18.4.2016, zweiter Prozess: Auch der weiter zuständige
Richter Nink nutzt den November für einen Prozesstermin. Er lädt
ebenfalls keine Zeug_innen – es geht also auch hier vor allem um
die Erörterung der Rechtslage.
Weitere Informationen:
- Infoseite zum gesamten Thema: www.schwarzstrafen.de.vu
- Alle Dokumente und genauere Informationen zu den Prozessen: www.projektwerkstatt.de/schwarzstrafen/prozesse.htm
- Kontakt: Projektwerkstatt, saasen@projektwerkstatt.de, 06401-903283 (am Prozesstag: 01522-8728353)
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