Sonntag, 6. Dezember 2015

Rechtswillkür bei Zwangsbehandlung

wurde auch das Datenmaterial der Umfrage, das der Untersuchung zu Grunde liegt, veröffentlicht http://userpage.fu-berlin.de/narrwd/legende.htm. Es beweist, dass die Prävalenz der Zwangsbehandlung innerhalb eine Bundeslandes um den Faktor unendlich schwankt. Z.B. autorisierte das Amtsgericht Stolzenau, dass dessen Verzicht auf Zwangsbehandlung öffentlich benannt wird. Dagegen stehen in Niedersachsen Amtsgerichte mit bis zu 60 Zwangsbehandlungen oder ein Amtsgericht in Bayern, das angegeben hat, 167 Zwangsbehandlungen in den letzten 2 Jahren genehmigt zu haben.
Ja sogar innerhalb eines Amtsgerichts werden höchstrichterliche Rechtsprechung bzw. die Gesetze unterschiedlich angewendet, wie die Antworten im "Komplex C" der Abhandlung beweisen, Zitat:
Auffällig: Bei den vier Gerichten mit mehrfachen Antworten, sind die Antworten der Richter uneinheitlich.
Es ist also offensichtlich, dass es gar nichts mit dem Gesetz zu tun hat, ob man zwangsbehandelt wird, sondern es ist willkürlich, je nach dem welchem Richter man nach dem Buchstaben des Nachnamens in einem Gericht zugeordnet wird, bzw. welches Amtsgericht für die Genehmigung zuständig ist.
Es herrscht die schiere Rechtswillkür, verharmlosend "Rechtsunsicherheit" genannt.
Das Fazit der Abhandlung ist also naheliegend und erhellend, siehe hier.
Alle Amtsgerichte wurden inzwischen darauf hingewiesen, wo die Abhandlung in Internet zu finden ist, bzw. als Broschüre bestellt werden kann.

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Achtung die folgende Fernsehsendung vormerken:
Wenn die Justiz am Ende ist - In der Gutachterfalle
im SWR Fernsehen: am Mi, 9.12. um 20.15 und Do, 10.12.2015 um 3.45
bei tagesschau24 am Sa, 12.12. um   00:15 und So, 13.12. um 13:15
bei EinsPlus: am Mi, 16.12.2015 um 11.45 und Do, 17.12.2015 um 8.45

Aus der Vorankündigung:
Es gibt wohl eine ganze Reihe von Gutachtern, die Menschen ohne lange zu zögern als „schuldunfähig“ oder „vermindert schuldfähig“ einstufen.  Wohl wissend, dass das häufig bedeutet, dass sie für viele Jahre im Maßregelvollzug landen. Die Schwere der Tat spielt da keine Rolle. Moralische Bedenken oder auch wissenschaftliche Standards werden teilweise ausgeblendet, so scheint es. Da viele Richter psychiatrische Gutachten nicht oder nur selten kritisch hinterfragen, machen sie die Gutachter zu den eigentlichen Richtern. Das ist vor allem deshalb bedenklich, weil die Gefährlichkeit von entlassenen Straftätern sehr oft falsch eingeschätzt: nämlich viel zu hoch.
Warum haben Gutachter eine solche Macht? Wer kontrolliert die Gutachter – und die Vergabe von Gutachteraufträgen? Wie wird die Qualität von Gutachten überprüft?  - Fragen, die sich nicht erst seit dem spektakulären Fehlgutachten von Gustl  Mollath stellen. Schon lange liegt da einiges im Argen – und noch immer hat sich nichts geändert. Bis heute. Tagtäglich werden Menschen falsch begutachtet – und weggesperrt...
Unter anderen kommt Gert Postel zu Wort, der sich als psychiatrischer Gutachter eingeschlichen hat: "Mein Chef hat zwei Jahre lang nicht gemerkt, dass ich kein Psychiater bin. Es reicht, mit Fachbegriffen jonglieren zu können."

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Traurige Nachrichten aus Österreich:
Dass die Zwangspsychiatrie in Österreich mit den Menschenrechten unvereinbar ist, hatte der UN-Fachausschuss für die Rechte von behinderten Menschen schon am 13.9.2013 festgestellt, wir berichteten: http://www.zwangspsychiatrie.de/2013/09/oesterreich-muss-seine-zwangspsychiatrie-abschaffen/
Im September 2015 wurde die Justiz wegen des Maßregelvollzug in  Österreich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg im September verurteilt, wir berichteten: http://www.zwangspsychiatrie.de/2015/09/oesterreich-verurteilt
Der Oberste Gerichtshof von Österreich will das aber immer noch nicht akzeptieren und versucht die Konsequenzen aus dem Urteil zu bestreiten:  http://www.unsertirol24.com/2015/09/14/ogh-przisiert-egmr-entscheidung-zu-manahmenvollzug

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Bei der letzten Demonstration "Kein Cent für die Zwangspsychiatrie - Dreht ihr den Geldhahn zu!", zu der der BPE und die-BPE gemeinsam aufgerufen hatten wurden wir von Dr. Martin Zinkler unterstützt, dem Chefarzt der Psychiatrie Heidenheim. Er hatte sich in einem offenen Brief gegen eine gesetzliche Regelung von Zwangsbehandlung ausgesprochen.
Bilder der Demonstration hier: http://www.zwangspsychiatrie.de/bilder-der-demo-am-31-7-2015-beim-gesundheitsminister

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Zur Erinnerung: Die Internet-öffentliche Abstimmung über den besten Titel für einen Titel für den Weltkongress der Psychiatrie 2017 in Berlin geht weiter, hier kann man abstimmen: http://www.die-bpe.de/wpa-slogan

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Dies sind Hinweise des Werner-Fuß-Zentrums
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de

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