Gegen die Diskriminierung des kurdischen Befreiungskampfs
und für die Aufhebung des PKK-Verbots treten verschiedene
fortschrittliche Organisationen ein (foto: Civaka Azad)
Stuttgart (Korrespondenz), 05.12.15:
In Stuttgart wurde am 1. Dezember ein Strafprozess gegen den 47 Jahre
alten kurdischen Bauarbeiter Ali Ö. auf der Grundlage der
Doppelparagraphen 129 a+b eröffnet. Diese Paragraphen stellen die
Mitgliedschaft in einer von den Herrschenden als "kriminell" oder
"terroristisch" bezeichneten Organisation unter Strafe.
Ali Ö. wird vorgeworfen, in Hannover eine Protest- und Solidaritäts-Veranstaltung für die in Paris ermordeten drei kurdischen Freiheitskämpferinnen Fidan Dogan, Sakine Cansaz und Leyla Saylemez angemeldet zu haben. Er habe außerdem eine Kundgebung unter dem Motto "Freiheit für Sengal und Kobanê" gegen die faschistischen Terrorbanden des IS angemeldet. In Straßburg habe er vor dem Europaparlament eine Mahnwache durchgeführt.
Ali Ö. wurde im Februar 2015 in Villingen-Schwenningen festgenommen und in die Untersuchungshaft gesteckt. Ähnlich ergeht es zehn Gefangenen der Migrantenorganisation ATIK, denen ebenfalls auf der Grundlage der Doppelparagraphen 129 a+b "Mitgliedschaft" in einer sogenannten "terroristischen Organisation" vorgeworfen wird. Die ATIK ist eine vollkommen legale Vereinigung von türkisch-kurdischen Migranten mit ihren Familien. Der Prozess gegen Ali Ö. wurde auf Antrag der Verteidigung unterbrochen und auf Dienstag 8. Dezember 2015 im gleichen Raum, OLG, Olgastraße, 9.15 Uhr verschoben.
Weg mit den Paragraphen 129 a+b!
Weg mit dem PKK-Verbot.
Sofortige Freilassung aller politischen Gefangenen der PKK und der ATIK!
Ali Ö. wird vorgeworfen, in Hannover eine Protest- und Solidaritäts-Veranstaltung für die in Paris ermordeten drei kurdischen Freiheitskämpferinnen Fidan Dogan, Sakine Cansaz und Leyla Saylemez angemeldet zu haben. Er habe außerdem eine Kundgebung unter dem Motto "Freiheit für Sengal und Kobanê" gegen die faschistischen Terrorbanden des IS angemeldet. In Straßburg habe er vor dem Europaparlament eine Mahnwache durchgeführt.
Ali Ö. wurde im Februar 2015 in Villingen-Schwenningen festgenommen und in die Untersuchungshaft gesteckt. Ähnlich ergeht es zehn Gefangenen der Migrantenorganisation ATIK, denen ebenfalls auf der Grundlage der Doppelparagraphen 129 a+b "Mitgliedschaft" in einer sogenannten "terroristischen Organisation" vorgeworfen wird. Die ATIK ist eine vollkommen legale Vereinigung von türkisch-kurdischen Migranten mit ihren Familien. Der Prozess gegen Ali Ö. wurde auf Antrag der Verteidigung unterbrochen und auf Dienstag 8. Dezember 2015 im gleichen Raum, OLG, Olgastraße, 9.15 Uhr verschoben.
Weg mit den Paragraphen 129 a+b!
Weg mit dem PKK-Verbot.
Sofortige Freilassung aller politischen Gefangenen der PKK und der ATIK!
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