Mittwoch, 9. Dezember 2015

Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche steigt


"Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die 
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßen, dass das 
Bundeskabinett den Mindestlohn für pädagogisches Personal in der Aus- 
und Weiterbildung erneut für allgemeinverbindlich erklärt hat. Damit 
sind auch tariflose Unternehmen und deren Beschäftigte an diese 
Lohnuntergrenze gebunden. Der Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2016 
in den alten Bundesländern auf 14 Euro und in den neuen Bundesländern 
auf 13,50 Euro pro Stunde. Ab Januar 2017 beträgt er in Ost und West 
einheitlich 14,60 Euro. Der Mindestlohn gilt für pädagogisches 
Personal, das überwiegend Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit 
bedrohte Menschen nach den Sozialgesetzbüchern II und III aus- und 
weiterbildet..." Gemeinsame Presseinformation von ver.di und der GEW 
vom 7. Dezember 2015 bei der GEW
http://www.gew.de/presse/pressemitteilungen/detailseite/neuigkeiten/mindestlohn-in-der-weiterbildungsbranche-steigt/

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen