Mittwoch, 9. Dezember 2015
Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche steigt
"Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßen, dass das
Bundeskabinett den Mindestlohn für pädagogisches Personal in der Aus-
und Weiterbildung erneut für allgemeinverbindlich erklärt hat. Damit
sind auch tariflose Unternehmen und deren Beschäftigte an diese
Lohnuntergrenze gebunden. Der Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2016
in den alten Bundesländern auf 14 Euro und in den neuen Bundesländern
auf 13,50 Euro pro Stunde. Ab Januar 2017 beträgt er in Ost und West
einheitlich 14,60 Euro. Der Mindestlohn gilt für pädagogisches
Personal, das überwiegend Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit
bedrohte Menschen nach den Sozialgesetzbüchern II und III aus- und
weiterbildet..." Gemeinsame Presseinformation von ver.di und der GEW
vom 7. Dezember 2015 bei der GEW
http://www.gew.de/presse/pressemitteilungen/detailseite/neuigkeiten/mindestlohn-in-der-weiterbildungsbranche-steigt/
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