Mittwoch, 9. Dezember 2015

H&M (Trier) will einen Betriebsrat loswerden, mal wieder. Solidarität mit Damiano Quinto!: Urteil: H&M wird seinen Betriebsrat nicht los



Urteilsbegründung der BAG-Entscheidung vom 13.5.2015

Wir dokumentieren die Urteilsbegründung der BAG-Entscheidung vom 
13.5.2015 (pdf) und danken (sowie gratulieren) Damiano Quinto und 
seinem Anwalt!
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2015/12/HM_bag2015.pdf

Siehe dazu: ver.di begrüßt Beschluss des Bundesarbeitsgerichts zur 
Stärkung der Rechte von Betriebsratsmitgliedern und Beschäftigten

"Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den 
kürzlich veröffentlichten Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in 
der Auseinandersetzung um die Kündigung eines langjährigen 
Betriebsratsvorsitzenden des Textilunternehmens Hennes & Mauritz (H&M) 
(2 ABR 38/14). Das BAG hatte am 13. Mai die Forderung von H&M nach 
außerordentlicher Kündigung des Betriebsratsmitglieds zurück gewiesen 
und nun die ausführliche Begründung veröffentlicht. Vorausgegangen war 
seit 2012 ein Streit um die Frage, ob das Betriebsratsmitglied bei 
betrieblichen Konflikten als Einigungsstellenbeisitzer für andere 
H&M-Filialen hätte tätig werden dürfen. H&M hatte vorgebracht, diese 
Arbeit verletzte die Loyalitätspflichten gegenüber dem Arbeitgeber und 
sei zudem eine nicht genehmigte Nebentätigkeit. Das BAG stellte fest, 
dass die Tätigkeit als Einigungsstellenbeisitzer in anderen Betrieben 
des Arbeitgebers keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung 
liefere. Durch die Beisitzertätigkeit an sich würden keine 
arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt..." ver.di-Pressemitteilung 
vom 03.12.2015
http://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++f161bb4c-9992-11e5-9fbe-52540059119e

Siehe für die Hintergründe das Dossier
http://www.labournet.de/?p=37891

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