Mittwoch, 9. Dezember 2015
H&M (Trier) will einen Betriebsrat loswerden, mal wieder. Solidarität mit Damiano Quinto!: Urteil: H&M wird seinen Betriebsrat nicht los
Urteilsbegründung der BAG-Entscheidung vom 13.5.2015
Wir dokumentieren die Urteilsbegründung der BAG-Entscheidung vom
13.5.2015 (pdf) und danken (sowie gratulieren) Damiano Quinto und
seinem Anwalt!
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2015/12/HM_bag2015.pdf
Siehe dazu: ver.di begrüßt Beschluss des Bundesarbeitsgerichts zur
Stärkung der Rechte von Betriebsratsmitgliedern und Beschäftigten
"Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den
kürzlich veröffentlichten Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in
der Auseinandersetzung um die Kündigung eines langjährigen
Betriebsratsvorsitzenden des Textilunternehmens Hennes & Mauritz (H&M)
(2 ABR 38/14). Das BAG hatte am 13. Mai die Forderung von H&M nach
außerordentlicher Kündigung des Betriebsratsmitglieds zurück gewiesen
und nun die ausführliche Begründung veröffentlicht. Vorausgegangen war
seit 2012 ein Streit um die Frage, ob das Betriebsratsmitglied bei
betrieblichen Konflikten als Einigungsstellenbeisitzer für andere
H&M-Filialen hätte tätig werden dürfen. H&M hatte vorgebracht, diese
Arbeit verletzte die Loyalitätspflichten gegenüber dem Arbeitgeber und
sei zudem eine nicht genehmigte Nebentätigkeit. Das BAG stellte fest,
dass die Tätigkeit als Einigungsstellenbeisitzer in anderen Betrieben
des Arbeitgebers keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung
liefere. Durch die Beisitzertätigkeit an sich würden keine
arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt..." ver.di-Pressemitteilung
vom 03.12.2015
http://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++f161bb4c-9992-11e5-9fbe-52540059119e
Siehe für die Hintergründe das Dossier
http://www.labournet.de/?p=37891
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