Waffenexporte nach Mexiko
Auch die Carl Walther GmbH hat ohne Genehmigung
Pistolen exportiert. In Regionen, die für ihre schlechte
Menschenrechtslage bekannt sind.
Könnte in die falschen Hände gelangen: eine
Walther P22 Foto: dpa
BERLIN taz | Erst traf es
die Schwarzwälder Rüstungsschmiede Heckler & Koch, nun
steht die Ulmer Konkurrenz am Pranger. Denn auch Pistolen des
Waffenbauers Carl Walther GmbH sind illegal in Mexiko
gelandet. Das bestätigen Dokumente, die der taz vorliegen.
Demnach sind die Handfeuerwaffen in Bundesstaaten gelangt, für
die das Unternehmen keine Ausfuhrgenehmigungen erhalten hatte.
Aus demselben Grund hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft
Anfang November Anklage
gegen sechs ehemalige Mitarbeiter von Heckler & Koch
erhoben.
Im Februar 2007 genehmigte der
Bundessicherheitsrat (BSR) der Ulmer Firma den Export von
Pistolen und Ersatzteilen im Wert von 1,5 Millionen Euro.
Voraussetzung: Die Waffen sollten in die Bundesstaaten Puebla,
Aguascalientes und México gehen. Dazu habe sich der Käufer,
das mexikanische Verteidigungsministerium (Sedena), in einer
Endverbleibserklärung verpflichtet. Lieferungen nach Jalisco
seien ausgeschlossen gewesen, erklärt das
Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage des
Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele.
Ein Schreiben der Sedena bestätigt
jedoch, dass 191 der Pistolen genau in diesen Bundesstaat
geliefert wurden. Von den insgesamt 6.262 Ulmer Pistolen, die
das Ministerium nach eigenen Angaben gekauft hatte, gingen
demnach weitere 555 Pistolen in Regionen, für die keine
Genehmigung vorgelegen hatte. So etwa nach Chihuahua und
Durango, also in Bundesstaaten, in denen bereits 2007 Söldner
der Kartelle, Soldaten und Polizisten
Menschenrechtsverletzungen verübten. Nur ein kleiner Teil
landete tatsächlich in einer der angegebenen Regionen.
Sowohl beim Export der
H&K-Sturmgewehre vom Typ G36 als auch bei dem der
P22-Pistolen von Walther hatte das Auswärtige Amt (AA) vorab
Zweifel angemeldet. Angesichts der schwierigen
Menschenrechtslage in Jalisco klassifizierte das AA den
Bundesstaat als „nicht belieferungsfähig“. Dort seien
„unrechtmäßig festgenommene Globalisierungsgegner gefoltert
und insbesondere weibliche Teilnehmer von Sicherheitskräften
misshandelt“ worden, hieß es in einem internen Schreiben.
Schließlich erteilte der BSR Walther für Jalisco explizit
keine Genehmigung.
„Bankrotterklärung“ der
Rüstungsexportkontrolle
Die Carl Walther GmbH wollte sich auf
taz-Anfrage nicht zu den Vorwürfen äußern. Der
Grünen-Politiker Ströbele kritisierte indes die fehlende
Endverbleibskontrolle. „Die Bundesregierung muss für die
Einhaltung des Verbots sorgen – wie die USA“, sagte er der
taz. Nun sei die Frage, ob die Firma oder die mexikanische
Regierung das Verbot ignoriert habe.
Den angeklagten Ex-H&K-Mitarbeitern
wird unter anderem vorgeworfen, Endverbleibserklärungen
geschönt zu haben, um die Belieferung der „verbotenen“
Regionen zu ermöglichen. Mit Blick auf die Ulmer Pistolen
erklärte die Sedena: „Die deutsche Regierung hat dieses
staatliche Ministerium über keine Restriktionen für die Waffen
der Marke Carl Walther informiert.“
Rechtsanwalt Holger Rothbauer sprach von
einer Bankrotterklärung der Rüstungsexportkontrolle. Der
Tübinger Jurist hat 2014 im Namen der „Aktion-Aufschrei –
Stoppt den Waffenhandel“ Anzeige gegen Walther eingereicht,
der Waffenbauer soll illegal P99- und P22-Pistolen in das
Bürgerkriegsland Kolumbien geliefert haben.
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