Trotz neuer Bewertungsgrundlagen: Hartz IV Regelsätze werden nicht erhöht
01.12.2015
Die Höhe der Hartz IV Regelsätze hängt von speziellen Erhebungen ab. Diese werden alle 5 Jahre durch das Statistische Bundesamt durchgeführt. 60.000 Haushalte werden über drei Monate hinweg genau beobachtet. Dabei wird notiert, was diese ausgeben. Rund 200 Positionen sind in dieser Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) vorgesehen. Darunter befinden sich Ausgaben für Waschmittel, Essen und Trinken oder Telefongebühren. Die Berechnungsgrundlagen werden seit je her als zu ungenau kritisiert. Es werden nämlich Maßstäbe angesetzt, die den Regelsatz künstlich herunter rechnen.
01.12.2015
Die Höhe der Hartz IV Regelsätze hängt von speziellen Erhebungen ab. Diese werden alle 5 Jahre durch das Statistische Bundesamt durchgeführt. 60.000 Haushalte werden über drei Monate hinweg genau beobachtet. Dabei wird notiert, was diese ausgeben. Rund 200 Positionen sind in dieser Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) vorgesehen. Darunter befinden sich Ausgaben für Waschmittel, Essen und Trinken oder Telefongebühren. Die Berechnungsgrundlagen werden seit je her als zu ungenau kritisiert. Es werden nämlich Maßstäbe angesetzt, die den Regelsatz künstlich herunter rechnen.
Veraltete Berechnungsdaten, obwohl neue vorliegen
So weit, so gut oder schlecht. Nun beruhen die derzeitigen Sätze auf der Einkommens- und Verbraucherstichprobe von 2008, obwohl es bereits 2013 eine neue
Auswertung gab. Diese Daten wurden bis heute ausgerechnet. Das
Bundesamt hat die Ergebnisse nun vorgelegt. Darin enthalten wären
umfangreiche Erhöhungen der Hartz IV Regelbedarfe. Diese müssten
eigentlich in die Neuermittlung der Sätze 2016 einfließen. Doch die
Bundesregierung weigert sich dies zu tun. Wenn überhaupt wird mit einer
grundlegenden Neuberechnung im Jahre 2017 gerechnet.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung handelt hierbei jedoch höchst rechtswidrig. Denn im Sozialgesetzbuch XII heißt es: "Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu
ermittelt."
Neue Regelbedarfe werden zurückgehalten
Doch das Bundesarbeitsministerium hält dagegen. Der Gesetzgeber habe immerhin nicht vorgegeben, wie schnell
diese Anpassung dauern solle. Eine Sprecherin sagte: „Zunächst werden
die Ergebnisse der EVS geprüft und eine neue Sonderauswertungen in
Auftrag gegeben“. Und das dauert. Frühstens sei mit einer Erhöhung im
Januar 2017 zu rechnen. Obwohl höhere Regelbedarfe bereits ermittelt
sind, sollen keine rückwirkende Zahlungen passieren.
So spart die Bundesarbeitsministerium mal wieder mit einem Trick bei den Ärmsten dieser Gesellschaft. Und das, obwohl bereits massive Unterdeckungen beispielsweise bei den Stromkosten stattfinden und immer mehr Haushalten der Strom abgeklemmt wird, weil Viele die Kosten
einfach nicht mehr begleichen können. So werden die Menschen massiv in
Existenzkrisen gestürzt. Der Weg aus der Erwerbslosigkeit wird so um so
schwieriger. (sb)
So weit, so gut oder schlecht. Nun beruhen die derzeitigen Sätze auf der Einkommens- und Verbraucherstichprobe von 2008, obwohl es bereits 2013 eine neue
Die schwarz-gelbe Bundesregierung handelt hierbei jedoch höchst rechtswidrig. Denn im Sozialgesetzbuch XII heißt es: "Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu
Neue Regelbedarfe werden zurückgehalten
Doch das Bundesarbeitsministerium hält dagegen. Der Gesetzgeber habe immerhin nicht vorgegeben, wie schnell
So spart die Bundesarbeitsministerium mal wieder mit einem Trick bei den Ärmsten dieser Gesellschaft. Und das, obwohl bereits massive Unterdeckungen beispielsweise bei den Stromkosten stattfinden und immer mehr Haushalten der Strom abgeklemmt wird, weil Viele die Kosten
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