Sonntag, 21. Juni 2015
Weitermachen!
Massaker als Staatsräson: Bundesverfassungsgericht rechtfertigt Befehl zur Bombardierung afghanischer Zivilisten im September 2009. Tod von mindestens 139 Menschen bleibt ungesühnt
Klare Befehlsausgabe für den deutschen Brigadegeneral Georg Klein: Weitermachen! Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag seinem Namen alle Ehre gemacht und der Öffentlichkeit höchstrichterlich beschieden, in welch mörderischer Verfassung sich das Land befindet. Die Einstellung der Ermittlungen gegen Klein durch die Bundesanwaltschaft im Jahre 2010 sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, urteilten die Karlsruher Robenträger.
Der damalige Oberst Georg Klein war 2009 als Befehlshaber eines deutschen »Wiederaufbauteams« in Afghanistan eingesetzt. Die Bezeichnung war fürs deutsche Publikum ersonnen. Dem machte man im Fernsehen und anderen seriösen Medien noch weis, dass »unsere Jungs« dort für die einheimische Bevölkerung Brunnen bohrten und Mädchenschulen aufbauten. Klein kannte seinen Auftrag besser. Und zwar aus den verteidigungspolitischen Richtlinien der Bundeswehr, die der damalige Bundespräsident Horst Köhler in einem Deutschlandfunk-Interview so interpretierte: Eine Exportnation wie die Bundesrepublik müsse wissen, dass »im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege«.
Am 4. September 2009 war ein solcher Weg mit zwei von Aufständischen entführten Tanklastern blockiert, die in einer Furt des Kundus-Flusses manövrierunfähig liegengeblieben waren. Dorfbewohner, vor allem Kinder und Jugendliche, versuchten, die Gelegenheit zu nutzen und sich Benzin abzuzapfen. Sie wussten ja nicht, dass sie sich auf einem freizuhaltenden deutschen Handelsweg befanden.
Anders Klein. Er erkannte in den Kindern schwerbewaffnete Taliban und forderte US-Bomber an. Deren Piloten taten sich schwer und boten Klein fünfmal an, die Personen durch einen Tiefflug von den Lastern zu vertreiben. Der Oberst lehnte ab, sie hätten ja wiederkommen können, um die deutschen Handelswege zu gefährden. Bei dem anschließenden vom »Wiederaufbau«-Oberst Klein veranlassten Bombardement starben nach Auskunft des Bremer Rechtsanwalts Karim Popal, der die Opfer vertritt, mindestens 139 Zivilisten, sieben wurden verletzt, 20 vermisst.
Klein wurde nach dem Massaker von der Bundesregierung sofort aus dem Verkehr gezogen. Die Bundesanwaltschaft leitete formal Ermittlungen wegen des »Verdachts auf ein Kriegsverbrechen« ein, die kurz darauf eingestellt wurden, weil Klein »sich der Verpflichtung bewusst« gewesen sei, »zivile Opfer soweit irgend möglich zu vermeiden«. Gegen diese Entscheidung klagte der Vater zweier Kinder, die bei dem Bombenangriff getötet worden waren, vor dem Bundesverfassungsgericht. Erfolglos, wie seit Freitag klar ist. Die Grundrechte des Vaters seien durch die Einstellung des Verfahrens gegen Klein nicht verletzt worden, so die Karlsruher Richter. Das Leben und die Unversehrtheit seiner Kinder gehört aus Sicht des höchsten deutschen Gerichts nun einmal nicht zu den Grundrechten eines afghanischen Vaters.
Ende April hatte das Kölner Oberlandesgericht entschieden, dass die Opfer des Massakers von Kundus keinen Anspruch auf Schadenersatz von der Bundesrepublik haben, weil Klein keine schuldhafte Verletzung seiner Amtspflichten vorzuwerfen sei. Im Gegenteil: In Deutschland gilt Klein als Vorbild. Darum hat ihn die Bundesrepublik inzwischen zum General ernannt und ihm eine Leitungsfunktion im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr anvertraut. Für die Aufrechterhaltung der freien Handelswege.
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