Mittwoch, 24. Juni 2015

NPD verklagt Ramelow beim Verfassungsgericht

Die Thüringer NPD hat beim Landesverfassungsgericht in Weimar Klage gegen Ministerpräsident Bodo Ramelow eingereicht. Grund sind öffentliche Aufforderungen des Linke-Politikers Ramelows an Stadt- und Gemeinderäte, keine Anträge der NPD zu unterstützen. Dies will ihm die NPD nach eigenen Angaben untersagen lassen. Der Verfassungsgerichtshof in Weimar bestätigte den Eingang der Klage am Dienstag per Fax. Schon einmal NPD-Erfolg gegen Regierungsmitglied Die Partei bezieht sich auf Äußerungen Ramelows nach dem Abwahlantrag der NPD-Fraktion im Stadtrat von Eisenach gegen Oberbürgermeisterin Katja Wolf. Die NPD zitiert Ramelow mit den Sätzen: "Ich appelliere an alle demokratischen Fraktionen und ihre Vertreter, dass es wirklich keine Gemeinsamkeiten auf Basis von NPD-Anträgen geben darf. Die Nazis werden damit aufgewertet." Die NPD will vom Verfassungsgerichtshof feststellen lassen, dass diese Aussagen eines Ministerpräsidenten rechtswidrig sind. Das Gericht in Weimar hatte bereits 2014 auf Antrag der NPD geurteilt, die SPD-Politikerin Heike Taubert hätte nicht als damalige Thüringer Sozialministerin zu Protesten gegen den Landesparteitag der Partei Mitte März in Kirchheim aufrufen dürfen. NPD-Mitglieder wollen nicht "Nazis" genannt werden Zudem will die NPD feststellen lassen, dass NPD-Mitglieder von Regierungsmitgliedern nicht als Nazis bezeichnet werden dürfen. Die Verwendung dieses "pauschalen Kampfbegriffes" sei ehrverletzend und damit rechtswidrig. Ramelow sieht der NPD-Klage nach Angaben der Staatskanzlei gelassen entgegen. Die Behauptung, er habe das Neutralitätsgebot verletzt, sei absurd, sagte Regierungssprecher Alexander Fischer. Der Ministerpräsident halte an seiner Auffassung fest, dass die Unterstützung von Initiativen der NPD durch Vertreterinnen und Vertreter demokratischer Parteien geeignet seien, den Erfolg des auch durch Thüringen angestrengten Verbotsverfahrens gegen die NPD zu gefährden. Im Eisenacher Stadtrat hatte die dreiköpfige NPD-Fraktion kürzlich ein Abwahlverfahren gegen die Linke-Politikerin Katja Wolf beantragt. In geheimer Abstimmung votierten 16 Stadträte für den Antrag, 17 Parlamentarier stimmten dagegen, einer oder eine enthielt sich. Für den Antrag wäre eine Zweidrittelmehrheit notwendig gewesen. Über die eigentliche Abwahl von Wolf hätte ohnehin nicht der Stadtrat entschieden, sondern die Wähler in der Kommune. Der Stadtratsbeschluss ist lediglich die Voraussetzung für diese Wahl.

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