Montag, 6. Mai 2013
JungeWelt: NSU-Prozeßstart in München
Die Bundesanwaltschaft hat sich im NSU-Verfahren auf drei Haupttäter festgelegt, von denen zwei nicht mehr leben. Aus der Sicht mancher Nebenkläger ist das gewagt
Von Claudia Wangerin
Der Presseandrang wird riesig sein, wenn die mutmaßliche Neonaziterroristin Beate Zschäpe heute mit Hand- und Fußfesseln – so berichtete der Norddeutsche Rundfunk unter Berufung auf ein Schreiben der Justizvollzugsanstalt Stadelheim – in den Saal A 101 des Oberlandesgerichts München geführt wird. Dabei sind Überraschungen an den ersten Verhandlungstagen unwahrscheinlich: Die 488 Seiten starke Anklageschrift gegen Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) liegt wohl inzwischen jeder Zeitungsredaktion der Republik vor. Dennoch muß sie vollständig verlesen werden. Die Bundesanwaltschaft wirft Zschäpe Mittäterschaft bei zehn Morden, mehreren Raubüberfällen und zwei Sprengstoffanschlägen vor, die als mehrfacher Mordversuch gewertet werden. Sie selbst war nach bisherigen Erkenntnissen an keinem der Tatorte, soll aber mindestens gleichberechtigt an der Planung der Verbrechen beteiligt gewesen sein – und als gesellige Nachbarin unter falschem Namen den wichtigsten Beitrag zur Tarnung des NSU-Kerntrios geleistet haben. Sicher ist, daß sie 1998 mit zwei Neonazis untertauchte, mit denen sie seit Jahren nicht nur privat befreundet, sondern auch im »Thüringer Heimatschutz« aktiv war. Ihr Verteidigerteam wird trotz dieser Vorgeschichte ihre Mitwisserschaft bei den rassistischen Morden und Anschlägen in Frage stellen.
Anwesenheitsbelege
600 Zeugen sind bisher geladen, 85 Verhandlungstage bis Januar 2014 terminiert. Prozeßbeteiligte gehen aber davon aus, daß die Hauptverhandlung zwei bis drei Jahre dauern wird. Die rund 80 Nebenkläger sind Überlebende der Sprengstoffanschläge oder Angehörige der Mordopfer, von denen neun wegen ihrer nichtdeutschen Herkunft erschossen wurden. Rätselhaft sind Motiv und Zusammenhänge im Fall der Polizistin Michèle Kiesewetter, die 2007 in Heilbronn ermordet wurde.
Bisher schweigt Beate Zschäpe, die nach dem Tod ihrer Komplizen im November 2011 von vielen Medien zur »einzigen Überlebenden« des bis dahin der breiten Öffentlichkeit unbekannten NSU ernannt wurde. Ob sie in allen Anklagepunkten ein Schuldspruch erwartet, hängt auch davon ab, ob die Anwesenheit ihrer Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt an sämtlichen Tatorten belegt werden kann. Das dürfte nicht überall so einfach sein wie beim Sprengstoffanschlag in der Kölner Keupstraße 2004 – in diesem Fall gibt es Videomaterial, auf dem die Bombenleger erkannt wurden. In zeitlicher Nähe zu Morden und Raubüberfällen wurden Fahrzeuge mit Ausweisdokumenten angemietet, die das Trio benutzte. Beim Mord an Theodoros Boulgarides 2005 in München kam z. B. ein Funkzellentreffer hinzu. Die dazugehörige SIM-Karte steckte in einem Handy, das 2011 im Brandschutt der Zwickauer Wohnung von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe sichergestellt wurde. Dort fand sich außerdem ein Zettel mit der Rufnummer des Mobiltelefons und dem Zusatz »Aktion«.
Tatbeiträge
Innerhalb einer Terrorgruppe können Handys und Waffen allerdings weitergegeben werden – und aus dem zynischen Bekennervideo mit der Comicfigur Paulchen Panther, das Zschäpe nach dem mutmaßlichen Selbstmord ihrer Komplizen verschickt haben soll, geht nicht hervor, daß nur drei Personen sämtliche Taten begangen hätten. Der NSU bezeichnet sich in dem Clip als »Netzwerk von Kameraden«, in einer Sequenz sind vier Pantherköpfe zu sehen – und während die Comicfigur sich selbst als Bombenleger betätigt, erscheint die rassistische Mordserie als Traumsequenz. Eine von den Sicherheitsbehörden erstellte Liste möglicher NSU-Unterstützer, die der Öffentlichkeit bekannt wurde, umfaßt 129 Personen, darunter »Vertrauensleute« des Verfassungsschutzes.
Die in der Anklageschrift getroffene Festlegung auf nur drei Haupttäter, von denen zwei nicht mehr leben, halten auch mehrere Anwälte der Nebenklage für verfrüht. Rechtsanwältin Angelika Lex, die Angehörige von Theodoros Boulgarides vertritt, sagte vergangene Woche dieser Zeitung, der »Antiterrorparagraph« 129a reduziere zwar die Anforderungen an den individuellen Tatnachweis, wenn die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung belegt werde. Allerdings werde im Fall Zschäpe schon der Nachweis der Mitgliedschaft »nicht einfach sein und eine umfassende Beweisaufnahme erfordern«. Auch mögliche Tatbeiträge staatlicher Akteure müßten in dem Prozeß thematisiert werden.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen