- Erwerbslose protestieren gegen ausufernde Schnüffelpraxis des Jobcenters Frankfurt
“… Insbesondere die Aufforderung des Jobcenters Frankfurt Ost, ungeschwärzte Kontoauszüge vorzulegen, erscheint vor dem Hintergrund einer Information des Bundesdatenschutzbeauftragten rechtlich mehr als zweifelhaft. Betroffene wehren sich! Zum Einen hat sich eine von der Aufforderung des Jobcenters Ost betroffene „Kundin“ am 01.08.2019 mit einer datenschutzrechtlichen Beschwerde an den Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) gewandt. Diese Beschwerde hat die Betroffene der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main zur Veröffentlichung in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. (…) Zum Anderen hat sich das Frankfurter Erwerbslosenbündnis „AufRecht bestehen“ in einem Brief vom 07.08.2019 an die Geschäftsführerin des Jobcenters Frankfurt gewandt und festgestellt: “… wir sehen uns veranlasst die neue Verwaltungspraxis der Frankfurter Jobcenter zu problematisieren, da SGB-II-Antragstellerinnen und Antragsteller einem Pauschalverlangen von Kontoauszügen ausgesetzt werden. Wir als Bündnis ‚AufRecht bestehen‘, einem Zusammenschluss aus verschiedenen Erwerbslosengruppen und –initiativen, erachten dies in mehrfacher Hinsicht insbesondere in Anlehnung an die Urteile des Bundessozialgerichtes (19.02.2009 – B 4 AS 10/08 R u. 19.09.2008 – B 14 AS 45/07 R) für hochproblematisch…” Dem schließt sich die Aufforderung an, “die unbestimmte massenhafte Einsammlung von Kontoauszügen einzustellen und die Vorlagepflicht entsprechend der Bundessozialgerichtsurteile zu beschränken…” Meldung vom 19. August 2019 von und bei die Datenschützer Rhein Main
Mittwoch, 21. August 2019
Rechtswidrig! Jobcenter Frankfurt Ost verlangt Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge
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