Dienstag, 7. Mai 2019

Warum viele Abschiebungen an Piloten scheitern (aber nicht genug…)


Dossier

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik“… An Flughäfen in Nordrhein-Westfalen sind im vergangenen Jahr 5.295 Menschen abgeschoben worden. Rund 240 geplante Rückführungen auf dem Luftweg scheiterten in NRW – meistens wegen Widerstands durch Fluggesellschaften oder der jeweiligen Piloten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linke-Fraktion im Bundestag hervor. (…)In Düsseldorf scheiterten acht Abschiebungen an “Widerstandshandlungen“, so die Bundesregierung. In 28 Fällen mussten in Düsseldorf Abschiebungen wegen medizinischer Gründe abgebrochen werden, zweimal in Köln. (…) Piloten können auf ihren Flügen grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie einen Passagier, der ein Risiko darstellt, mitnehmen oder nicht. Menschen, die abgeschoben werden, werden in der Regel von Grenzschutzbeamten lediglich zum Flugzeug gebracht. Sie steigen ein, bevor die übrigen Passagiere zusteigen, doch auf dem Flug begleitet werden sie selten, sagte Janis Georg Schmitt, Sprecher der Vereinigung Cockpit, am Sonntag (03.03.2019) dem WDR. Schmitt, der selbst Pilot ist, kennt die Situation aus eigener Erfahrung. Manchmal könne die Situation noch kurz vor dem Flug eskalieren. (…) “Ich habe die Verantwortung für die Passagiere und die Crew. Wenn wir erst einmal in der Luft sind, kann es schwierig werden.” Bericht vom 3. März 2019 von und bei WDR online externer Link, siehe dazu:
  • Zivilcourage gegen Abschiebepolitik: Kein Abflug für Abschiebungen. 2018 scheiterten 506 Abschiebungen an PilotInnen. Der Bundespolizei-Chef übt Kritik, Pro Asyl lobt die „Zivilcourage“ New 
    “… Die Bundespolizei bestätigte am Sonntag der taz, dass 2018 in 506 Fällen Abschiebungen scheiterten, weil PilotInnen diese verhinderten. Und der Widerstand wächst: Noch 2016 verweigerten die FlugzeugführerInnen 139 Abschiebungen, 2017 waren es schon 314. Bundespolizeichef Dieter Romann übt am Vorgehen der PilotInnen Kritik. Diese hätten zwar für die Sicherheit an Bord eines Fluges zu sorgen, sagte er am Wochenende der Funke-Mediengruppe. Sie dürften aber auch den „originären Hoheitsträger nicht an seiner hoheitlichen Aufgabenwahrnehmung hindern“ – also an der Ausführung der Abschiebungen. Seine Beamten würden ja als Personenbegleiter im Flieger für Sicherheit sorgen, so Romann. Lob für die PilotInnen kommt dagegen von Flüchtlingsverbänden. (…) Vielfach handelten die PilotInnen, weil Betroffene gesundheitlich in Gefahr seien. Es gebe einen Trend zu immer härteren Abschiebungen, so Burkhardt zur taz. „Medizinische Gutachten werden ignoriert oder willfährige Amtsärzte eingesetzt.“ Die PilotInnen würden sich diesem Druck offenbar nicht beugen. „Sie lassen sich nicht zu Erfüllungsgehilfen einer Abschiebemaschinerie machen.“ PilotInnen haben laut Luftsicherheitsgesetz in Flugzeugen die Hoheit über die Sicherheit. Sehen sie eine Gefahr für einen Passagier oder Mitreisende, können sie einschreiten. Sei die Maschine aber noch am Boden, habe im Konfliktfall die Luftsicherheitsbehörde das letzte Wort, betont Bundespolizeichef Romann, also seine Polizei. Die Pilotenvereinigung Cockpit rät in einer Handlungsempfehlung ihren Mitgliedern, „sich nur an Abschiebungen zu beteiligen, bei denen der Abschübling freiwillig fliegt“. Sei die Person gefesselt, unter Beruhigungsmitteln oder in Begleitung mehrerer Polizisten, könne diese Freiwilligkeit bereits „verneint“ werden. Es gebe keinen Zwang, Abschiebungen durchzuführen…” Artikel von Konrad Litschko vom 5.5.2019 bei der taz online externer Link
    • Piloten verhinderten 2018 mehr als 500 Abschiebungen  
      “… Die Bundespolizei kritisiert, dass viele Piloten sich weigern würden, Flüchtlinge zum Zweck von Abschiebungen an Bord zu nehmen. Mehr als 500 Abschiebungen per Flugzeug seien 2018 aus diesem Grund gescheitert, berichtet die Funke Mediengruppe unter Berufung auf die Bundesbehörde. Dieter Romann, Präsident der Bundespolizei, sagte: „Im Konfliktfall hat die Luftsicherheitsbehörde am Boden das letzte Wort, also die Bundespolizei.“ Die Rechtslage sei klar. Nach Paragraph 12 Absatz 1 des Luftsicherheitsgesetzes habe der Pilot zwar als Beliehener für die Sicherheit an Bord des im Flug befindlichen Luftfahrzeuges zu sorgen. „Diese Aufgabenwahrnehmung als Beliehener stellt umgekehrt klar, dass der Pilot den originären Hoheitsträger nicht an seiner hoheitlichen Aufgabenwahrnehmung hindern kann, vor allem nicht am Boden auf deutschem Staatsgebiet“, so Romann. (…) Insgesamt sind seit 2015 knapp 188.000 Rückführungen geplant gewesen, etwa die Hälfte davon scheiterte aber oder wurde abgesagt. Das zeigten die Antworten der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP. Vor allem die Abschiebebilanz für 2018 ist negativ. Das Bundesinnenministerium erklärte dazu: „Damit hat erstmals die Summe der gescheiterten Rückführungsversuche die Summe der erfolgreich durchgeführten überschritten.“ (…) Die Bundesregierung hat im April den Entwurf des sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetzes beschlossen. Das Vorhaben aus dem Haus von Seehofer soll es Ausländern, die Deutschland verlassen müssen, in Zukunft schwerer machen, ihre eigene Abschiebung zu verhindern. Unter anderem sollen die Möglichkeiten ausgeweitet werden, Ausreisepflichtige vor einer geplanten Abschiebung in Haft zu nehmen. Deutlich weniger Geld als bisher soll künftig für Ausländer ausgegeben werden, die schon in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt sind. „Deren Leistungen werden sozusagen auf die Rückfahrkarte begrenzt“, sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU).” Meldung vom 4. Mai 2019 von und bei der Welt online externer Link
  • Flugkapitän muss Abschiebung bei Risiko stoppen
    Im ersten Halbjahr 2017 wurden knapp 400 Abschiebungen gestoppt, in mehr als 100 Fällen verweigerten Piloten die Mitnahme. Jetzt stellt sich die Pilotenvereinigung Cockpit vor ihre Flugkapitäne: Piloten handeln nicht aus Gewissens-, sondern aus Sicherheitsgründen. Die Pilotenvereinigung Cockpit hat sich vor ihre Flugkapitäne gestellt, die die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern aus Sicherheitsgründen verweigern. „Die Piloten sind gesetzlich in der Pflicht so zu handeln. Wenn Gefahr von einer Person ausgeht, etwa weil sie um sich schlägt, darf das Flugzeug nicht abheben“, sagte ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst. Andernfalls müsse die Crew das Problem „in zwölf Kilometern Höhe ausbaden“. (…) Der Cockpit-Sprecher betonte, mit Blick auf mögliche Gefährdung anderer Fluggäste würden die Piloten immer gleich handeln. Aus diesem Grund würden auch keine Betrunkenen oder Schwerkranke mitgenommen. „Der Entscheidungsspielraum des Kapitäns bei der Rückführung hält sich, insbesondere in Bezug auf eine mögliche Ablehnung der Beförderung, in einem engen Rahmen“, heißt es in den Rahmenbedingungen der Gewerkschaft bei Abschiebeflügen. Demnach hat der Kapitän davon auszugehen, dass „der öffentlich rechtliche Akt der Rückführung rechtmäßig ist. Eine rechtliche Prüfung steht dem verantwortlichen Flugzeugführer nicht zu. Eine Ablehnung aus Gewissensgründen ist nicht zulässig und wäre eine Arbeitsverweigerung mit möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen.“…” Migazin-Meldung vom 17. August 2017 externer Link und neue (hoffnungsvolle) Zahlen dazu:
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    Warum Piloten Dutzende Abschiebungen in NRW stoppten  
    “… Zwischen 1. Januar und 30. September 2017 wurden am Flughafen Düsseldorf 40 Abschiebungen ins Ausland gestoppt, weil sich Piloten weigerten, diese Passagiere zu transportieren. In Köln/Bonn gab es drei Fälle, bundesweit 222, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Linken-Anfrage hervorgeht. In 85 Fällen widersetzten sich die Lufthansa und ihre Tochter Eurowings. In dem Zeitraum scheiterten in Köln/Bonn neun Abschiebungen am Widerstand der Betroffenen, in Düsseldorf waren es zwei, in Frankfurt/Main sogar 143. Zwischen Januar und September zählten die Behörden am Airport Düsseldorf 3785 Abschiebungen, in Köln/Bonn 174…” Artikel von Matthias Korfmann vom 4. Dezember 2017 bei der WAZ online externer Link
Siehe auch:

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