Bisher ist die Rechtslage eindeutig: Lehrerinnen mit Kopftuch dürfen in Berlin nicht an allgemeinbildenden Schulen unterrichten. So sieht es das Neutralitätsgesetz vor. Muslimische Lehrerinnen, die aufgrund ihrer Kopfbedeckung vom Schuldienst ausgeschlossen wurden, haben wiederholt gegen das Gesetz geklagt. In einigen Fällen wurden den Betroffenen Entschädigungszahlungen zugesprochen. Aktuell liegt der Fall einer Informatikerin, deren Bewerbung an einem Berliner Gymnasium aufgrund ihres Kopftuchs abgelehnt worden war, beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die Richter sollen erstmalig das Neutralitätsgesetz in Gänze beurteilen. Das Land Berlin erhofft sich davon eine Grundsatzentscheidung. Bereits in der Vergangenheit hatte der Senat signalisiert, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.
Doch ob das Neutralitätsgesetz im Jahr 2019 wirklich noch so verteidigungswürdig ist, darüber gibt es in der Berliner LINKEN seit Längerem eine Debatte. In der Partei finden sich sowohl Befürworter als auch Gegner des Gesetzes. Neu ist die Auseinandersetzung nicht. Vor dem Landesparteitag am Samstag ist die Diskussion aber erneut hochgekocht. Anlass dafür sind zwei Anträge, die den 183 Delegierten zur vorgelegt werden sollen. Einer der Anträge, eingereicht vom Bezirksverband Neukölln, sieht unter dem Titel »Diskriminierung durch das Neutralitätsgesetz beenden« eine Abschaffung des Gesetzes vor. Ein anderer plädiert offensiv für dessen Beibehaltung, der Antrag kommt aus der Aufstehen-Bewegung.
Warum man in Neukölln das Neutralitätsgesetz am liebsten abgeschafft sehen würde, erläutert Bezirksverbandssprecher Moritz Wittler: »Das Berliner Neutralitätsgesetz diskriminiert Frauen mit Kopftuch und nimmt ihnen das Recht auf freie Berufswahl.« Es könne nicht sein, dass muslimische Frauen, die sich aus welchen Gründen auch immer für das Kopftuch entschieden hätten, nicht den gleichen Zugang zum öffentlichen Dienst bekommen wie alle anderen Bewerberinnen auch. »Das Neutralitätsgesetz stigmatisiert eine bestimmte Gruppe von Frauen und wirkt sich negativ auf auf ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt aus«, sagt Wittler. Auch wenn der Antrag aus Neukölln in seiner aktuellen Fassung auf diesem Parteitag nicht angenommen werden sollte, ist Wittler überzeugt, »dass die Partei reif dafür ist, in die Offensive zu gehen, um diese Diskriminierungen zu beenden.«
Auch der LINKEN-Abgeordnete Hakan Taş hält das Neutralitätsgesetz für problematisch: »Bleibt das Verbot im öffentlichen Dienst bestehen, werden die bereits praktizierten Verbote und Diskriminierungen bei der Einstellung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor weiter um sich greifen«, findet Taş. Insbesondere aufstrebenden und zumeist aus konservativen Elternhäusern stammenden muslimischen Frauen müsse der Weg in die Mitte der Gesellschaft und ins Staatswesen ohne Verbotsgesetz geebnet werden.
Der LINKE-Bezirksbürgermeister aus Lichtenberg, Michael Grunst, ist anderer Meinung. »Das Neutralitätsgesetz insgesamt ist eine der zentralen Errungenschaften eines säkularisierten und liberalen Berlins«, formuliert es Grunst vor einiger Zeit in einem Beitrag für das »nd«. Es basiere auf einem grunddemokratischen und urlinken Ansatz und sei weder diskriminierend, noch komme es einem Berufsverbot gleich. Es sei vielmehr »ein Schutz der Religionsfreiheit« und aller Anderen, auch derjenigen, die nicht glauben. Auf die Debatte darf man gespannt sein. Wie es aussieht, könnten die Anträge allerdings zunächst in den Landesvorstand überwiesen werden, dann würde die Debatte erneut aufgeschoben.
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