Mittwoch, 29. Mai 2019

Algerisches Gericht verweigert Freilassung von Louisa Hanoune: Solidarität gegen diesen Willkürakt des Militär-Regimes tut not – die Forderung heißt „Sofortige Freilassung“!



„Anbei findet Ihr eine erste Dokumentation der Unterstützung für  
Louisa Hanoune, sowie die uns vorliegenden Dokumente. Sowohl  
international wie in Deutschland hat die Kampagne ein breites Echo  
gefunden. In der Anlage findet Ihr die wichtigsten Ergebnisse (Stand  
25. Mai 2019) Bitte verbreitet die Unterlagen, soweit wie möglich. Wir  
möchten uns für Eure Unterstützung bedanken, möchten Euch aber darauf  
hinweisen, dass die Kampagne unbedingt ausgeweitet werden muss, da das  
Militärgericht von Blida am 20. Mai 2019 den Antrag von Louisa Hanoune  
auf vorläufige Freilassung abgelehnt hat und ein neuer Antrag auf  
Freilassung erst in einem weiteren Monat vom Militärgericht geprüft  
wird. Unabhängig davon, ob man mit den politischen Positionen von  
Lousia Hanoune einverstanden ist oder nicht, es gibt keine  
Rechtfertigung für ihre Inhaftierung. In dieser Situation wende ich  
mich mit der dringenden Bitte an Euch, die Kampagne für die  
Verurteilung der Verhaftung von Louisa Hanoune und die Forderung nach  
ihrer sofortigen Freilassung zu intensivieren“ – aus dem Anschreiben  
der Organisatoren der Solidaritätskampagne, mit dem neben dem Aufruf  
zur Intensivierung der Solidaritätsanstrengungen auch die  
Dokumentation über den „Fall“ – der in Algerien durchaus als  
„Einschüchterungsversuch gegen Alle“ verstanden wird – und der  
bisherigen Solidaritätserklärungen (inklusive Presseecho) vorgestellt  
werden. Siehe dazu die Dokumentation beim IAV, die Mailadressen für  
Solidaritäts- und Protesterklärungen und den Hinweis auf unseren  
bisher letzten Beitrag zu diesem besonderen Willkürakt
http://www.labournet.de/?p=149524

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