Mittwoch, 29. Mai 2019
Algerisches Gericht verweigert Freilassung von Louisa Hanoune: Solidarität gegen diesen Willkürakt des Militär-Regimes tut not – die Forderung heißt „Sofortige Freilassung“!
„Anbei findet Ihr eine erste Dokumentation der Unterstützung für
Louisa Hanoune, sowie die uns vorliegenden Dokumente. Sowohl
international wie in Deutschland hat die Kampagne ein breites Echo
gefunden. In der Anlage findet Ihr die wichtigsten Ergebnisse (Stand
25. Mai 2019) Bitte verbreitet die Unterlagen, soweit wie möglich. Wir
möchten uns für Eure Unterstützung bedanken, möchten Euch aber darauf
hinweisen, dass die Kampagne unbedingt ausgeweitet werden muss, da das
Militärgericht von Blida am 20. Mai 2019 den Antrag von Louisa Hanoune
auf vorläufige Freilassung abgelehnt hat und ein neuer Antrag auf
Freilassung erst in einem weiteren Monat vom Militärgericht geprüft
wird. Unabhängig davon, ob man mit den politischen Positionen von
Lousia Hanoune einverstanden ist oder nicht, es gibt keine
Rechtfertigung für ihre Inhaftierung. In dieser Situation wende ich
mich mit der dringenden Bitte an Euch, die Kampagne für die
Verurteilung der Verhaftung von Louisa Hanoune und die Forderung nach
ihrer sofortigen Freilassung zu intensivieren“ – aus dem Anschreiben
der Organisatoren der Solidaritätskampagne, mit dem neben dem Aufruf
zur Intensivierung der Solidaritätsanstrengungen auch die
Dokumentation über den „Fall“ – der in Algerien durchaus als
„Einschüchterungsversuch gegen Alle“ verstanden wird – und der
bisherigen Solidaritätserklärungen (inklusive Presseecho) vorgestellt
werden. Siehe dazu die Dokumentation beim IAV, die Mailadressen für
Solidaritäts- und Protesterklärungen und den Hinweis auf unseren
bisher letzten Beitrag zu diesem besonderen Willkürakt
http://www.labournet.de/?p=149524
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