Samstag, 21. September 2019

[Nachunternehmerhaftung] Neues Gesetz geplant: Heil will in der Paketbranche durchgreifen


Dossier

stop inhuman working conditions in road transport“… Mit dem geplanten Gesetz soll den Angaben zufolge sichergestellt werden, dass die in der Branche weit verbreiteten Subunternehmen Sozialbeiträge für ihre Paketboten zahlen. “Damit sorgen wir für fairen Wettbewerb, soziale Sicherheit und bessere Arbeitsbedingungen”, sagte Heil. Konkret soll die sogenannte Nachunternehmerhaftung auf die Paketbranche ausweitet werden. Das bedeutet, dass der eigentliche Auftraggeber für die korrekten Arbeitsbedingungen bei allen Subunternehmern verantwortlich ist. Die großen Zustelldienste müssten also bei Verstößen ihrer Subunternehmer gegen die Sozialversicherungspflicht selber einstehen und die Beiträge zahlen. In der Baubranche, wo die Nachunternehmerhaftung schon seit 2002 gelte, habe man damit gute Erfahrungen gemacht, betonte Heil…” Meldung vom 02.03.2019 bei tagesschau.de externer Link, siehe dazu u.a. ver.di:
  • Mit dem „Paketboten-Schutz-Gesetz“ will der Bundesarbeitsminister den Wilden Westen der Paketzustellung einhegen. Die Nachunternehmerhaftung soll kommen. Aber das wird nicht reichen New
    Das muss man dem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) lassen – er verzichtet auf die emotionalisierende Ummäntelung eines seiner neuen Gesetze und hat sich nicht zu einem „Gute-Arbeit-für Paketboten-Gesetz“ verführen lassen. Aber selbst der nüchterner daherkommende Titel „Paketboten-Schutz-Gesetz“ atmet noch etwas von diesem Geist, denn die Botschaft ist klar und unmissverständlich: Endlich werden die schwächsten Glieder am Ende einer langen Meile unter die Schutzfittiche des Staates genommen: die Tag für Tag einer immer beschwerlicher werdenden Don Quichotterie gegen Verkehrschaos in den Straßen, nicht anwesenden Kunden und uneinlösbaren Mengen- und Zeitvorgaben kämpfenden Paketzusteller. (…) Aber wie will man die allseits beklagte und täglich beobachtbare Ausbeutung der Paketboten beseitigen? Eine deutliche Lohnerhöhung? Mehr Zeit für die Zustellung? Mehr Zusteller und damit weniger Arbeitsdruck für diejenigen, die auf den Asphaltpisten unterwegs sind? (…) Man kann an dieser Stelle erkennen, dass bei dem neuen Gesetzentwurf offensichtlich mit Copy & Paste gearbeitet wurde, denn die Nachunternehmerhaftung für nicht-abgeführte Sozialbeiträge durch Subunternehmen gibt es schon seit 2002 in der Baubranche (die gleichsam die „Lehrbuch-Branche“ für das Subunternehmer-Unwesen ist). Und 2017 wurden wir alle Zeugen eines Transfers des Ansatzes auf eine Branche, die sich seit Jahren im Fokus einer kritischen Berichterstattung hinsichtlich der Arbeitsbedingungen wiederfindet: die Schlachtindustrie. 2017 wurde eine Nachunternehmerhaftung in der Fleischwirtschaft durch das damals verabschiedete Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) vom 17.07.2017 eingeführt. Und es geht nun bei den Paketboten wie auch schon in der Bauwirtschaft oder der Fleischindustrie nicht um einen höheren Lohn und auch nicht um die Sicherstellung, dass wenigstens das Mindeste gezahlt wird, also der Mindestlohn. Denn für die den Arbeitnehmern zustehende Mindestlohnauszahlung gibt es bereits seit dem 1. Januar 2015 eine solche Nachunternehmerhaftung – und zwar branchenübergreifend. (…) angesichts der tatsächlich teilweise verheerenden Zustände bei der Paketzustellung wird jeder Versuch, etwas zu verbessern, lobenswert und zu begrüßen. Aber das entbindet nicht von der Aufgabe, zu prüfen, was am Ende hinten rauskommen kann und wird, denn das ist bekanntlich entscheidend. Und der folgende Hinweis in der Pressemitteilung des BMAS muss diejenigen skeptisch stimmen, die sich nur etwas in der Materie auskennen: »In der Baubranche und in der Fleischwirtschaft hat sich die Nachunternehmerhaftung bei vergleichbarer Problemlage bereits bewährt − im Bau seit gut 15 Jahren.« Die haben sich dort bereits „bewährt“? Eine These, die man durchaus kritisch bewerten kann und muss. (…) Wir haben schon auf der Ebene der Kontrollen ein ganz massives Problem. Und es hört ja in der Umsetzungswirklichkeit nicht auf bei der Frage, ob und wie viele Kontrollen man durchführt. Man muss einschränkend berücksichtigen, dass selbst wenn a) erfüllt werden würde, also eine deutliche Erhöhung der Kontrollintensität (was derzeit angesichts der Personalprobleme beim Zoll eine gewagte Annahme ist), die Umsetzung mit dem Nachweisproblem konfrontiert wird. Damit ist gemeint, dass der gerichtsfeste Nachweis von nicht gezahlten Beiträgen zur Sozialversicherung sehr kompliziert ist. (…) Es wäre sehr viel gewonnen, wenn die den von vielen beklagten Missständen zugrundeliegende Outsourcing-Strategie der großen Paketzusteller im Sinne einer Umkehrung verändert wird, dass also die Paketdienste (wieder) eigene, bei ihnen angestellte Zusteller beschäftigen. Die Beauftragung von Subunternehmen also nicht als Regel-, sondern als Ausnahmefall. Dies wäre angesichts der Besonderheiten in dieser Branche mit einem allgemeinverbindlich zu erklärenden Tarifvertrag zu verbinden…” Kommentar vom 19. September 2019 von und bei Stefan Sell externer Link
  • Einführung der Nachunternehmerhaftung für Paketbranche
    Das Bundeskabinett hat am 18.09.2019 den Entwurf des Paketboten-Schutz-Gesetzes externer Link  beschlossen, dessen Ziel es ist, die Nachunternehmerhaftung, die bereits seit Jahren in der Fleischwirtschaft und am Bau wirkt, auf die Paketbranche auszuweiten. Die Neuregelung soll künftig die korrekte Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sicherstellen. (…) Mittlerweile seien die Paketdienste dazu übergegangen, einen Teil ihrer Aufträge aus Kapazitätsgründen an Subunternehmer abzugeben. Dabei komme es unter anderem zu Schwarzgeldzahlung, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug zulasten der Beschäftigten. Ziel des Paketboten-Schutz-Gesetzes sei es zugleich auch, die ehrlichen Unternehmen vor unfairem Wettbewerb zu schützen. Die Nachunternehmerhaftung (auch Generalunternehmerhaftung) stelle sicher: Wer einen Auftrag annehme und an einen Nachunternehmer weiter vergebe, hafte für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Führe der Subunternehmer keine Beiträge ab und seien sie nach Kontrollen nicht bei ihm einzutreiben, stehe der Hauptunternehmer ein. Um Hauptunternehmer zu entlasten, ohne die Pflichten der Nachunternehmer zu vernachlässigen, könnten Krankenkassen und Berufsgenossenschaften dem Nachunternehmer, der die Sozialbeiträge bisher ordnungsgemäß abgeführt habe, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. Wer einen Auftrag an eine Firma weitergebe, die solch eine Bescheinigung vorweisen könne, sei von der Haftung für Sozialversicherungsbeiträge befreit, wenn diese Firma die Beiträge wider Erwarten doch nicht abführe…” Pressemitteilung des BMAS vom 18.09.2019 bei juris externer Link – siehe dazu DGB und ver.di:
    • “Endlich greift die Bundesregierung bei unhaltbaren Zuständen in der Paketbranche durch”. Nachunternehmerhaftung Paketbranche: Buntenbach begrüßt Beschluss des Bundeskabinetts
      Das Bundeskabinett beschließt heute das Gesetz zur Nachunternehmerhaftung für die Sozialversicherungsbeiträge in der Paketbranche. Damit werden Unternehmen, die Pakete nicht selbst, sondern durch Dritte befördern lassen, bei Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug haftbar. Dazu sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin: „Endlich greift die Bundesregierung bei den unhaltbaren Zuständen in der Paketbranche durch, wie es ver.di und DGB schon seit langem gefordert haben. Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug ist schließlich kein Kavaliersdelikt und trifft Arbeitnehmer hart. Es darf nicht sein, dass das starke Wachstum der Branche auf dem Rücken der Beschäftigten durch prekäre Arbeitsbedingungen weitergeht und tariflich und sozial geschützte Arbeitsplätze weiter unter Druck geraten. Der Bundestag muss das Gesetz jetzt schnell beschließen und dafür sorgen, dass es durch mehr Kontrollen auch richtig durchgesetzt wird. Nur so kann man den prekären Arbeitsbedingungen in der Paketbranche beikommen.“ DGB-PM vom 18.09.2019 externer Link
    • Nachunternehmerhaftung Paketbranche: ver.di begrüßt Beschluss des Bundeskabinetts
      ver.di begrüßt, dass das Bundeskabinett heute einen Gesetzesentwurf zur Nachunternehmerhaftung für die Sozialversicherungsbeiträge in der Paketbranche verabschiedet hat. „Es ist richtig, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzesentwurf auf die unhaltbaren Zustände in der Paketbranche reagiert. Wir erwarten, dass der Bundestag die Nachunternehmerhaftung zügig beschließt und mit erforderlichen Kontrollen gegen Ausbeutung in der Branche vorgegangen wird“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine Nachunternehmerhaftung für die Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen vor, die Pakete nicht selbst, sondern durch Dritte befördern lassen. ver.di fordert die Politik seit längerem auf, eine Nachunternehmerhaftung für die Sozialversicherungsbeiträge einzuführen, wie sie bereits in der Bauwirtschaft und in der Fleischindustrie existiert. Es könne nicht hingenommen werden, dass das starke Wachstum in der Paketbranche überwiegend über prekäre Arbeitsbedingungen stattfinde und tariflich und sozial geschützte Arbeitsplätze weiter unter Druck gerieten.” ver.di-PM vom 18. September 2019 externer Link
  • Exploitation postale – Die von der Bundesregierung initiierte sogenannte Nachunternehmerhaftung soll ausbeuterische Bedingungen in der Paketbranche beenden. Ob das gelingt, ist jedoch fraglich. 
    “Die Post- und Paketbranche in Deutschland boomt. Die etwa 200 000 Paketzusteller in Deutschland liefern pro Jahr über drei Milliarden Pakete aus. Mehr als 26 Milliarden Euro Umsatz und damit ein Wachstum von 4,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten die Postdienstleister 2017. Davon entfielen 16,6 Milliarden Euro allein auf den Paketbereich. Grundlage des Booms sind die niedrigen Löhne und katastrophalen Arbeitsbedingungen, die es den Zustelldiensten ermöglichen, ihre Dienstleistung so günstig anzubieten, und unter denen die Beschäftigten zu leiden haben. (…) Weil die ausbeuterischen Bedingungen bei den Zustelldiensten immer stärker öffentlich angeprangert wurden, sah sich die Bundesregierung nun zum Handeln gezwungen und initiierte nach Beratungen im Koalitionsausschuss ein Gesetz zur sogenannten Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche. (…) Ob das mit großem Getöse angekündigte Gesetz tatsächlich dazu beiträgt, die Lohn- und Arbeitsbedingungen der Betroffenen zu verbessern, ist jedoch fraglich. (…) Das Problem ist vielmehr, dass der vielgerühmten unternehmerischen Kreativität kaum Grenzen gesetzt sind, wenn es um die Umgehung der gesetzlichen Mindestlohnregelungen geht, und das Gesetz zudem viele Lücken lässt, die die Unternehmen zu ihren Gunsten nutzen. (…) Tatsächlich sieht das geplante Gesetz keinen besseren Schutz der Beschäftigten vor solchen und anderen Betrügereien beim Mindestlohn vor. Die Nachunternehmerhaftung bezieht sich vielmehr auf die Sozialversicherungsbeiträge. Die großen Zustellunternehmen sollen künftig Sozialabgaben für Paketboten nachzahlen müssen, wenn ihre Auftragnehmer das versäumen. Das Problem des flächendeckenden Mindestlohnbetrugs wird mit dem Gesetz, allen Ankündigungen zum Trotz, also nicht gelöst. (…) Ihr lukratives Geschäftsmodell des Lohndumpings werden die Unternehmen allerdings kaum freiwillig aufgeben. Hierzu bräuchte es die Organisierung der Beschäftigten und den gemeinsamen Kampf für bessere Löhne.” Kommentar von Stefan Dietl vom 1. August 2019 aus Jungle World 2019/31 externer Link
  • Wahltricks gegen Lohndumping. Koalition einigt sich auf Nachunternehmerhaftung für Paketbranche und will Wirtschaft von Bürokratie entlasten 
    “Die Bundesregierung will etwas gegen die miserablen Arbeitsbedingungen bei den Paketzustellern unternehmen. Nach wochenlangem Streit haben sich die Spitzen von Union und SPD am späten Dienstag abend auf die Einführung einer sogenannten Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche geeinigt. Damit will man große Logistiker wie DHL, DPD, GDL und Hermes dazu verpflichten, Sozialabgaben für Subunternehmen nachzuzahlen, wenn diese gegen geltende Lohn- und Arbeitsstandards verstoßen. Ein Ende April durch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegter Gesetzentwurf soll nun mit dem Einverständnis von CDU/CSU auf den Weg gebracht werden. Als Gegenleistung willigten die Sozialdemokraten ein, den »Bürokratieabbau« zugunsten kleiner und mittelständischer Betriebe voranzutreiben. Ziel sei es dabei, die Wirtschaft um Kosten im Umfang von »mindestens eine Milliarde Euro« zu entlasten, heißt es in der Abschlusserklärung des Koalitionsausschusses, der vier Stunden lang unter Vorsitz von Regierungschefin Angela Merkel (CDU) im Kanzleramt getagt hatte. Das angekündigte Bürokratie-Entlastungsgesetz (BEG III) soll daneben weitere Maßnahmen zur Entlastung der Bürger sowie der Verwaltung enthalten. Details zu dem von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) forcierten Projekt blieben die Sitzungsteilnehmer allerdings schuldig. Zu den erforderlichen Schritten wollen die beteiligten Fachminister in Kürze eine Vereinbarung treffen. (…) Pascal Meiser, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Die Linke, traut dem Frieden nicht. Die Nachunternehmerhaftung sei »ein längst überfälliger Schritt«, bei dessen Umsetzung es ganz entscheidend darauf ankommen müsse, »dass das Gesetz keine Schlupflöcher enthält, wie es sie in der Bau- und Fleischbranche gibt, und zugleich verstärkt Kontrollen in der Branche durchgeführt werden«…” Beitrag von Ralf Wurzbacher bei der jungen Welt vom 16. Mai 2019 externer Link
  • Koalition will Paketboten etwas besser schützen: Zustellunternehmen sollen künftig haften, wenn beauftragte Subunternehmen für ihre Paketboten keine Sozialabgaben zahlenDie Große Koalition will die Arbeitsbedingungen von Paketboten verbessern und zugleich Unternehmen von Bürokratie entlasten. Auf diese zwei Gesetzesvorhaben einigten sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD am Dienstagabend in ihren Beratungen im Koalitionsausschuss unter dem Vorsitz von Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Die SPD setzte dabei die von ihr gewünschte Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche durch. Ein zweites Gesetz soll den Bürokratieabbau vorantreiben – ein Anliegen vor allem der Union. Die Parteien gaben die Einigung nach rund vierstündigen Beratungen im Berliner Kanzleramt bekannt. Die Einführung der Nachunternehmerhaftung bedeutet, dass große Zustellunternehmen künftig Sozialabgaben für Paketboten nachzahlen müssen, wenn ihre Subunternehmen dies versäumen. Für möglichen Betrug ihrer Vertragspartner werden damit also die Unternehmenr in Haftung genommen, was letztlich die Lage der Beschäftigten in der Branche verbessern soll. (…) Zwar erkannten auch die Unionsparteien die Notwendigkeit an, die Arbeitsbedingungen von Paketboten zu verbessern, ihre Zustimmung zu dem SPD-Vorhaben machten sie allerdings abhängig von einem Gesetz zum Bürokratieabbau. Auf eine solche Doppellösung einigten sich nun die Koalitionsspitzen. Sie beschlossen, parallel zu dem Gesetz zur Paketbranche ein Gesetz zur Bürokratie-Entlastung vor allem für kleine und mittlere Unternehmen auf den Weg zu bringen, wie es die Union gefordert hatte. Dieses solle »spürbare Entlastungen für die Wirtschaft« enthalten, die sich auf mindestens eine Milliarde Euro summieren, heißt es in einem Ergebnispapier der Koalitionsrunde. Profitieren sollen davon auch Bürger und Verwaltung…” Agenturmeldung vom 15.05.2019 beim ND online externer Link
  • Subunternehmer: Paketfahrer-Gesetz lässt Hintertür für Schummler offen 
    “Paketdienste sollen in Zukunft für Arbeitsbedingungen bei ihren Subunternehmern haften. Doch mit einem Hebel könnten sie sich von der Gesetzesregel befreien lassen – und neu eingestellte Fahrer weiter in einem Graubereich beschäftigen. (…) Denn nach den jetzt bekannten Plänen dürfen sich die Zustellfirmen unter bestimmten Bedingungen von der neuen Gesetzesregel befreien lassen – um anschließend bei Neueinstellungen mit ihren teilweise miserablen Arbeitsbedingungen weiterzumachen. (…) Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa will Kramp-Karrenbauer im Koalitionsausschuss am 14. Mai einen Kompromiss aushandeln lassen. Ziel ist es demnach, die Nachunternehmerhaftung zwar vorzuschreiben – die betroffenen Firmen jedoch durch bestimmte Auflagen gleich wieder davon zu befreien. Zudem sollen die Dokumentationspflichten über den Mindestlohn verringert werden, indem die Verdienstgrenzen neu festgelegt werden. (…) „Das neue Gesetz wird ins Leere laufen und nichts verändern“, sagte der Vorsitzender des Bundesverbands der Kurier-Express-Post-Dienste, Andreas Schumann. Der Subunternehmer aus dem Beispiel würde dann einige korrekt beschäftigte Angestellte und daneben weitere Fahrer auf Tour schicken, die wie früher in einem Graubereich der Lohnzahlung und Jobabsicherung arbeiten würden. Der Verband schlägt eine weitaus höhere Hürde vor. Subunternehmer sollten im Rahmen einer sogenannten Präqualifizierung umfangreiche Kenntnisse zur Firmenführung und Gesetzeskenntnis nachweisen müssen. Prüfgesellschaften wie TÜV oder Dekra ebenso wie die Handelskammern könnten eine derartige Eignungsprüfung vornehmen. Erfahrungen mit eben diesem Verfahren gibt es bereits. So existiert auf dem Bau sowie in der Fleischindustrie eine Nachunternehmerhaftung mitsamt der beschriebenen qualifizierten Befreiungsmöglichkeit. Die Folge ist, dass die Zahl der durch den Zoll beanstandeten Verstöße wesentlich zurückgegangen ist…” Beitrag von Birger Nicolai vom 2. Mai 2019 bei der Welt online externer Link
  • Miese Arbeitsbedingungen – Bundesrat will Ausbeutung in Paketbranche stoppen 
    Schlechte Arbeitsbedingungen und Ausbeutung in der Paketzustellbranche sollen nach dem Willen der Bundesländer per Gesetz eingedämmt werden. Die Länder forderten bei der Sitzung im Bundesrat die Einführung der sogenannten Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge. Damit wäre der eigentliche Auftraggeber zuständig, dass Subunternehmer die Beiträge entrichten. Derzeit sei die “Grauzone zum Ende der Kette” immer schwerer zu fassen und zu durchschauen, hieß es in der Bundesratsentschließung. Wenn Rechtsverstöße bekannt würden, zögen sich die von den Versandunternehmen beauftragten Logistikfirmen durch die Kündigung des Subunternehmens aus der Verantwortung. Mit der Nachunternehmerhaftung hingegen wäre dies nicht möglich, verwies die Länderkammer und bezog sich auf die Fleischwirtschaft, in der dieses Prinzip bereits gilt.  Darüber hinaus kritisierten die Länder die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz in der Paketbranche. Arbeitgeber müssten deshalb verpflichtet werden, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit der Paketzusteller zu dokumentieren…” Agenturmeldung vom 12.04.2019 beim ZDF externer Link
  • Die „SubSubSub-Masche“ bei verdi und die „Wegwerfmenschen“ bei Prälat Kossens – Die DGB-Gewerkchaften: Sie geben sich eher selbst auf, als daß sie gegen das Kapital kämpfen. 
    “… In der neuen Ausgabe von Publik, der Hauspostille für die verdi-Mitglieder, steht ein (…), bei dem verdi gut und die SubSubSub-Unternehmer schlecht wegkommen. Erwartungsgemäß. Das ist die übliche Schreibe in den Zeitschriften der DGB-Gewerkschaften. Denselben Artikel hätte Publik schon vor zehn oder 20 Jahren veröffentlichen können beziehungsweise kann ihn in zehn Jahren wieder hervorholen, nur der Name des Nachfolgers von verdi-Chef Bsirske müßte erneuert werden. Immer dieselbe Masche: Schimpfen auf die bösen Subunternehmer, viel Selbstlob und Appelle an den Staat und nebenbei noch Lob für SPD- und Schelte für die CDU-Minister in der Regierung. Kurz vor seinem Abgang traut sich Herr Bsirske noch mal was ganz Radikales, er redet von „mafiösen Strukturen“ in der Paketbranche. Und hat mit dieser Masche großen Erfolg, er wird nicht nur in Gewerkschaftszeitungen viel zitiert. Was wollen die Gewerkschaftsführer und die Gewerkschaftszeitungen mit ihrer Masche erreichen? Daß die Mitglieder ob der Verbalradikalität, des Verstandenwerdens und des sich-Kümmerns bei der Stange bleiben, das heißt nicht austreten, denn das ist das Wichtigste an ihnen: Ihr Beitrag. Und den Konzernen wird signalisiert: Wir tun euch nichts, wir sind für die Beibehaltung der Werkverträge, der Leiharbeit, wie seit Jahrzehnten. Wir haben alles im Griff, wir sorgen weiter für sozialen Frieden. (…) Ohne Widerstand von Seiten der DGB-Gewerkschaften, in Harmonie mit Regierung und SPD wurden die Sozialabkommen mit den ehemaligen Ostblockländern abgeschlossen, die nicht nur die Stammbelegschaften in Deutschland überflüssig machten sondern auch das ganze Mitbestimmungssystem ad absurdum führten. Das ist wahre Sozialpartnerschaft: Man opfert sich für die Profitinteressen der Konzerne und ihrer Subunternehmen. Und hat nur noch den Anspruch, Werkverträge und Leiharbeit mit zu gestalten. Wobei gestalten heißt, die Regierung zu bitten, Nachunternehmerhaftung bei Sub-, bei Sub- und Sub-Unternehmern einzuführen. Da freut sich aber der Zoll – wegen der Arbeitsplatzbeschaffungsmaßnahme! Und in der Gewerkschaftszeitung (hier Publik) lamentiert man radikal gegen die bösen Sub-, Sub-, Subunternehmer. Nur gegen das System der Werkverträge geht man nicht vor, schon gar nicht gegen das kapitalistische System, das sich in Leiharbeit und Werkverträgen selbst verwirklicht. Dafür sind die Bedingungen in Deutschland als führender Wirtschaftsnation hervorragend.” Ein Beitrag von Dieter Wegner, aktiv bei Gewerkschaftslinke Hamburg, vom 9. April 2019 bei Jour Fixe externer Link
  • Arbeitssituation von Paketboten: 4,50 Euro pro Stunde, null soziale Absicherung 
    “… In drastischen Worten kritisiert die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles die schlechten Bedingungen, unter denen Paketzusteller in Deutschland arbeiten müssten. Insbesondere bei Subunternehmern liege “eine Menge im Argen”, sagte Nahles der Süddeutschen Zeitung. Zum Teil komme es in der Branche zu “handfester Ausbeutung”. An diesem Montag beschäftigt sich die SPD-Spitze in Berlin mit der Situation bei den Zustelldiensten. Die SPD will Angestellte von Subunternehmen besser schützen und dafür auch in der Paketbranche eine sogenannte Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge einführen. Paketdienste müssten dann für Verstöße ihrer Subunternehmer gegen die Sozialversicherungspflicht einstehen. Einen entsprechenden Vorstoß hat Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gestartet, er stößt damit jedoch auf Widerstand in Teilen der Union. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hält ein solches Vorgehen für ungeeignet. (…) Auch wenn die Prüfungen noch dauern, förderte die Razzia bereits verheerende Zustände ans Licht: nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge, illegale Beschäftigung, Verstöße gegen den Mindestlohn. Teilweise hatten Fahrer nicht einmal einen Führerschein. Das Hauptzollamt Duisburg meldete als Zwischenergebnis, dass “im Durchschnitt jeder dritte Arbeitgeber im Bereich Paketzusteller und Kurierdienste” zu wenig Lohn zahle. Die Angestellten haben Anspruch auf den Mindestlohn in Höhe von derzeit 9,19 Euro pro Stunde.Die SPD hat für diesen Montag Verdi-Chef Frank Bsirske als Gast eingeladen. Der Gewerkschafter hatte unlängst “mafiöse Strukturen” in der Branche angeprangert. Teilweise würden ausländischen Fahrern nur Stundenlöhne von 4,50 bis sechs Euro gezahlt…” Beitrag von Henrike Roßbach und Mike Szymanski vom 17. März 2019 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Paketzusteller: Die Spitze der Pyramide des Preis- und Lohndrucks soll in Haftung genommen werden können. Ein Schritt vorwärts mit einem Fragezeichen 
    “Immer wieder wurde hier in den vergangen Jahren über die teilweise nur noch als Wild-West-Zustände beschreibbare Welt der Paketzusteller berichtet. (…) Die Subunternehmer sind das zentrale Scharnier für die Profite oben und den massiven Lohndruck unten bei den Paketzustellern. Immer wieder und zugleich immer öfter das gleiche Muster: Vorenthaltener Lohn und die Ausbeutung südosteuropäischer Fahrer. (…) »Nun könnte man natürlich auf den Gedanken kommen, dieses offensichtliche Nicht-Zuständigkeitsspiel zumindest für die bislang gefahrlos profitierenden Auftraggeber an der Spitze dadurch zu erschweren, dass … eine Generalunternehmerhaftung in der Paketbranche eingeführt wird.« (…) Vorbild ist hierfür das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) vom 17.07.2017, das eine Nachunternehmerhaftung in § 3 vorsieht (Haftung für Sozialversicherungsbeiträge). (…) Das angesprochene Fragezeichen an dieser an sich richtigen Aktion wird besser verständlich, wenn man sich dann diesen Beitrag vom 18. Dezember 2018 anschaut: Billig-Schlachthaus Deutschland: Vertrauen mag gut sein, Kontrollen wären besser. Oder: Gut gemeint ist oft nicht gut gemacht. Dort wurde das hier zu thematisierende Problem so eingeleitet: »Man hat eine gut gemeinte Absicht, macht sogar einen gesetzgeberischen Vorstoß – und nach einiger Zeit zeigt sich, das hinten was ganz anderes herausgekommen ist. Das bekommen wir derzeit mit Blick auf die deutsche Fleischwirtschaft serviert.« Was ist passiert? »Ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Schlachthof-Arbeitern tut genau das Gegenteil von dem, was es soll: Es schwächt sie. Kontrolliert wird nun noch seltener als zuvor und teils so, dass man gar keine Verstöße finden könne, so die Kritik. Dabei sind die schlechten Arbeitsbedingungen auf Schlachthöfen bekannt: Experten beklagen teils sklavenähnliche Zustände.« So Martin Balser in seinem Artikel Schlachthof-Kontrollen nehmen rapide ab (…) Und genau aus solchen Erfahrungen speisen sich auch die Zweifel, ob der einfache gesetzgeberische Transfer dessen, was man für die Fleischindustrie gemacht hat, auf den Bereich der Paketdienste wirklich zu einer Verbesserung führen wird. Wenn man nicht gleichzeitig eine (gerade am Anfang einer solchen gesetzlichen Neuregelung unbedingt erforderliche) spürbare Kontrolldichte sicherstellen kann. Und daran kann und muss man derzeit und auf absehbare Zeit mit Blick auf die Personalsituation beim Zoll zweifeln. Möglicherweise kommt am Ende für die Paketzusteller die Erfahrung heraus, dass eine sicher gut gemeinte rechtliche Regelung ohne entsprechende Kontrollen und Bestrafungsrisiken für die schwarzen Schafe unter den Unternehmen keine besondere praktische Relevanz entfalten wird, weil sie es nicht kann.” Beitrag von Stefan Sell vom 4. März 2019 bei ‘Aktuelle Sozialpolitik’ externer Link
  • Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche: ver.di begrüßt Gesetzvorhaben des BundesarbeitsministersDie Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Ankündigung des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD), ein Gesetz zur Nachunternehmerhaftung für die Paketbranche auf den Weg zu bringen. „Die Branche steht hinsichtlich der Arbeitsbedingungen vielfach am Abgrund. Das entschlossene Handeln tut dringend Not und hilft den Beschäftigten, den Unternehmen sowie den Verbraucherinnen und Verbrauchern“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Angesichts der zunehmend katastopalen Arbeitsbedingungen bei den Subunternehmen der Paketdienste fordert ver.di seit längerem vom Gesetzgeber, für die Paketbranche eine Nachunternehmerhaftung für die Sozialversicherungsbeiträge einzuführen. Kocsis: „Eine solche Regelung folgt dem Prinzip: Wer Arbeit auslagert, bleibt dafür auchverantwortlich.“…” ver.di-Pressemitteilung vom 02.03.2019 externer Link

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