Montag, 4. Februar 2019
Dossier: G20-Proteste in Hamburg: Keine Ermittlungen gegen vermummte Polizisten – Beschwerde und Strafanzeige dagegen
Hamburgische Bürgerschaft steht hinter Angriff auf das Versammlungsrecht
"Mit seinem Schreiben vom 17.01.2019 hat mir nun der Eingabeausschuss
der Hamburgischen Bürgerschaft auf meine Beschwerde vom 22. Oktober
2018 "wegen des Umgangs der Hamburger Staatsanwaltschaft mit
möglicherweise strafbarem Verhalten der Polizei anlässlich einer
G20-Versammlung" abschlägig geantwortet. Die Stellungnahme des
Hamburger Senats wurde eingeholt. Darauf antworten möchte ich nicht
mehr. Bereits im Schreiben vom 2. Oktober 2018 hatte mich die
Oberstaatsanwaltschaft auf § 172 StPO (Ermittlungs- bzw.
Klageerzwingung) als letzte juristische Möglichkeit verwiesen, die ich
jedoch als nicht direkt Betroffener gar nicht wahrnehmen kann. Deshalb
hier nur noch ein kurzer Kommentar zur Stellungnahme von Senat und
Bürgerschaft. Dass der Senat ebenfalls "das Vorliegen eines
Anfangsverdachtes" verneint, kann nicht überraschen. Dass jedoch
behauptet wird, die "Staatsanwaltschaft habe geprüft, ob ein Verstoß
gegen das in 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz (VersG) normierte
Vermummungsverbot vorliegen (...) könne", betrachte ich als pure
Ignoranz meines Anliegens. Ging es mir beim strafbaren Verhalten nie
darum, sondern um den Einsatz von vermummten Polizisten als Agent
Provocateur und als Vorwand für polizeiliche Gewalt. Dies bestreitet
der Senat und übernimmt die unbewiesene Behauptung vom ang.
"Tatbeobachter". (...) Dass man großen Wert darauf legt, besonders
bestimmte linke Versammlungen als Sache "purer", unpolitischer Gewalt
der Öffentlichkeit zu verkaufen, zeigt sich auch in dem ganzen Bemühen
von Politik, Staatsanwaltschaft und teilweise auch Gericht, selbst
Demonstranten, die nachweislich überhaupt keine Gewalt ausübten, wegen
Gewaltteilnahme zu bestrafen..." Kommentar von Armin Kammrad vom 27.
Januar 2019 (pdf) zur Antwort auf seine Beschwerde
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2019/01/kammrad3_kommentar0119.pdf
Siehe dazu die Antwort der Hamburgischen Bürgerschaft vom 17.01.2019
(pdf) auf die Beschwerde von Armin Kammrad vom 22. Oktober 2018
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2019/01/kammrad3_antwort0119.pdf
Und die Hintergründe (samt Beschwerde bei der Hamburgischen
Bürgerschaft) im Dossier
http://www.labournet.de/?p=139048
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