Montag, 4. Februar 2019

Dossier: G20-Proteste in Hamburg: Keine Ermittlungen gegen vermummte Polizisten – Beschwerde und Strafanzeige dagegen


Hamburgische Bürgerschaft steht hinter Angriff auf das Versammlungsrecht

"Mit seinem Schreiben vom 17.01.2019 hat mir nun der Eingabeausschuss 
der Hamburgischen Bürgerschaft auf meine Beschwerde vom 22. Oktober 
2018 "wegen des Umgangs der Hamburger Staatsanwaltschaft mit 
möglicherweise strafbarem Verhalten der Polizei anlässlich einer 
G20-Versammlung" abschlägig geantwortet. Die Stellungnahme des 
Hamburger Senats wurde eingeholt. Darauf antworten möchte ich nicht 
mehr. Bereits im Schreiben vom 2. Oktober 2018 hatte mich die
Oberstaatsanwaltschaft auf § 172 StPO (Ermittlungs- bzw. 
Klageerzwingung) als letzte juristische Möglichkeit verwiesen, die ich 
jedoch als nicht direkt Betroffener gar nicht wahrnehmen kann. Deshalb 
hier nur noch ein kurzer Kommentar zur Stellungnahme von Senat und 
Bürgerschaft. Dass der Senat ebenfalls "das Vorliegen eines 
Anfangsverdachtes" verneint, kann nicht überraschen. Dass jedoch 
behauptet wird, die "Staatsanwaltschaft habe geprüft, ob ein Verstoß 
gegen das in 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz (VersG) normierte 
Vermummungsverbot vorliegen (...) könne", betrachte ich als pure 
Ignoranz meines Anliegens. Ging es mir beim strafbaren Verhalten nie 
darum, sondern um den Einsatz von vermummten Polizisten als Agent 
Provocateur und als Vorwand für polizeiliche Gewalt. Dies bestreitet 
der Senat und übernimmt die unbewiesene Behauptung vom ang. 
"Tatbeobachter". (...) Dass man großen Wert darauf legt, besonders 
bestimmte linke Versammlungen als Sache "purer", unpolitischer Gewalt 
der Öffentlichkeit zu verkaufen, zeigt sich auch in dem ganzen Bemühen 
von Politik, Staatsanwaltschaft und teilweise auch Gericht, selbst 
Demonstranten, die nachweislich überhaupt keine Gewalt ausübten, wegen 
Gewaltteilnahme zu bestrafen..." Kommentar von Armin Kammrad vom 27. 
Januar 2019 (pdf) zur Antwort auf seine Beschwerde
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2019/01/kammrad3_kommentar0119.pdf

Siehe dazu die Antwort der Hamburgischen Bürgerschaft vom 17.01.2019 
(pdf) auf die Beschwerde von Armin Kammrad vom 22. Oktober 2018
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2019/01/kammrad3_antwort0119.pdf

Und die Hintergründe (samt Beschwerde bei der Hamburgischen 
Bürgerschaft) im Dossier
http://www.labournet.de/?p=139048

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