Montag, 4. Februar 2019

Schengen-System SIS als Big Brother: Europäische Union will Fingerabdrücke und Gesichtsbilder gemeinsam speichern. Zentralisierung betrifft auch EU-Bürger


Ferries, not FrontexDas Schengener Informationssystem (SIS) ist die größte europäische Fahndungsdatenbank mit zahlreichen problematischen Funktionen. Seine Einführung wurde mit der Verbrechensbekämpfung begründet, faktisch ist das SIS aber vielmehr eine Ausländerdatenbank. Mehr als die Hälfte der rund 900.000 gespeicherten Personen sind Migranten und Geflüchtete, die abgeschoben werden sollen oder denen die Wiedereinreise in den Schengen-Raum verwehrt wird. (…) Aus bürger- und datenschutzrechtlicher Perspektive ist das Vorhaben brachial. Fingerabdrücke und Gesichtsbilder würden mit Personendaten in einer einzigen Datei gespeichert, womit diese durchsuchbar wären. Geplant ist ein »gemeinsamer Dienst für den Abgleich biometrischer Daten«, der jeden neuen Eintrag mit bereits vorhandenen Daten überprüft. Vorgesehen ist außerdem ein einheitliches »Europäisches Suchportal«, das bei einer polizeilichen Anfrage gleich mehrere Datenbanken abfragt. Schließlich soll auch ein »Detektor für Mehrfachidentitäten« eingeführt werden, der Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit Personendaten abgleicht. Die Neuerungen betreffen zunächst vor allem Geflüchtete und Drittstaatenangehörige, da über diesen Personenkreis in SIS, Eurodac und Visumsdatenbank die meisten biometrischen Daten vorhanden sind. Es folgen später womöglich auch Unionsangehörige. Entsprechende Pläne, Grenzübertritte von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zu speichern, liegen nach einem Vorschlag der französischen Regierung bereits in der Schublade.” Artikel von Andrej Hunko bei der jungen Welt vom 10. Oktober 2018 externer Link, siehe dazu auch:
  • Starke Zunahme heimlicher Fahndungen in Europas größter Polizeidatenbank New
    “Das Schengener Informationssystem erlaubt Ausschreibungen zur „verdeckten Kontrolle“. Die Betroffenen sollen davon möglichst nichts erfahren. Seit Jahren nimmt die Zahl dieser Artikel 36-Fahndungen deutlich zu. Verantwortlich dafür sind vor allem französische und britische Polizei- und Geheimdienstbehörden. (…) Bei einer „gezielten Kontrolle“ werden Personen, ihr Gepäck und möglicherweise genutzte Fahrzeuge durchsucht, die ausschreibende Polizeidienststelle wird anschließend über die Ergebnisse informiert. Bei einer „verdeckten Kontrolle“ erfolgt keine Durchsuchung. Stattdessen wird die interessierte Behörde informiert, wo die Person angetroffen wurde, wohin und womit sie gereist ist und wer sich außerdem im Fahrzeug befand. Beide Maßnahmen können zudem durch die Polizei und die Geheimdienste durchgeführt werden. Der Artikel 36 unterscheidet diese Varianten nach Absatz 2 und 3. (…) Vor vier Jahren wurden die Artikel 36-Ausschreibungen mit einem Wert „unverzügliche Meldung“ ergänzt. Die Behörden können damit beantragen, dass sie sofort über ein Antreffen der Person informiert werden. Mit zwei Dritteln aller „unverzüglichen Meldungen“ liegen deutsche Polizeibehörden deutlich vorn (Artikel 36, Absatz 2). Deutsche Geheimdienste sind für rund ein Viertel aller eiligen Mitteilungen verantwortlich (Artikel 36, Absatz 3). Vermutlich werden diese „unverzüglichen Meldungen“ auch in das neue Zentrum europäischer Inlandsgeheimdienste in Den Haag eingespeist…” Beitrag von Matthias Monroy vom 26. Januar 2019 bei Netzpolitik externer Link
  • Europas größte Polizeidatenbank wird ausgeweitet 
    “Das Schengener Informationssystem enthält 79 Millionen Einträge zu Personen und Sachen. Diese dürfen jetzt auch von den EU-Agenturen genutzt werden. Eine neue Regelung erlaubt die Befragung durch einfache Polizeibeamte. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union sind drei neue Vorschriften für das Schengener Informationssystems (SIS) in Kraft getreten. Die teilnehmenden nationalen Behörden sind jetzt verpflichtet, für alle Fälle im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten eine Warnmeldung zu erstellen. Werden bei einer Abfrage Treffer gefunden, muss darüber in jedem Fall die Polizeiagentur Europol informiert werden. Diese Regelung ist aber erst ab Ende 2019 verpflichtend. (…) Neben den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten wird der Zugriff von EU-Agenturen auf Daten im SIS erweitert. Die Agentur für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) und Europol verfügen bereits über eine technische Schnittstelle, jetzt soll auch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache eine direkte Verbindung mit dem zentralen SIS einrichten. Werden von den Agenturen Treffer gefunden, wird der ausschreibende Mitgliedstaat davon in Kenntnis gesetzt. (…) Die neue SIS-Verordnung ist Teil grundsätzlichen Neuordnung von EU-Datenbanken im Bereich Justiz und Inneres. Sämtliche Informationssysteme mit biometrischen Daten werden unter dem Stichwort “Interoperabilität” teilweise zusammengelegt. Das SIS, die Fingerabdruckdatenbank Eurodac, die Visumsdatenbank (VIS), das Strafregister ECRIS und das noch zu errichtende “Ein-/Ausreisesystem” (EES) fusionieren in einem “gemeinsamen Identitätsspeicher”, in dem Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit Personendaten in einer einzigen durchsuchbaren Datei gespeichert sind.” Beitrag von Matthias Monroy vom 2. Januar 2019 bei Telepolis externer Link

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