Schengen-System SIS als Big Brother: Europäische Union will Fingerabdrücke und Gesichtsbilder gemeinsam speichern. Zentralisierung betrifft auch EU-Bürger

“
Das
Schengener Informationssystem (SIS) ist die größte europäische
Fahndungsdatenbank mit zahlreichen problematischen Funktionen. Seine
Einführung wurde mit der Verbrechensbekämpfung begründet, faktisch ist
das SIS aber vielmehr eine Ausländerdatenbank. Mehr als die Hälfte der
rund 900.000 gespeicherten Personen sind Migranten und Geflüchtete, die
abgeschoben werden sollen oder denen die Wiedereinreise in den
Schengen-Raum verwehrt wird. (…) Aus bürger- und datenschutzrechtlicher
Perspektive ist das Vorhaben brachial. Fingerabdrücke und Gesichtsbilder
würden mit Personendaten in einer einzigen Datei gespeichert, womit
diese durchsuchbar wären. Geplant ist ein »gemeinsamer Dienst für den
Abgleich biometrischer Daten«, der jeden neuen Eintrag mit bereits
vorhandenen Daten überprüft. Vorgesehen ist außerdem ein einheitliches
»Europäisches Suchportal«, das bei einer polizeilichen Anfrage gleich
mehrere Datenbanken abfragt. Schließlich soll auch ein »Detektor für
Mehrfachidentitäten« eingeführt werden, der Fingerabdrücke und
Gesichtsbilder mit Personendaten abgleicht. Die Neuerungen betreffen
zunächst vor allem Geflüchtete und Drittstaatenangehörige, da über
diesen Personenkreis in SIS, Eurodac und Visumsdatenbank die meisten
biometrischen Daten vorhanden sind. Es folgen später womöglich auch
Unionsangehörige. Entsprechende Pläne, Grenzübertritte von
Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zu speichern, liegen nach einem
Vorschlag der französischen Regierung bereits in der Schublade.” Artikel von Andrej Hunko bei der jungen Welt vom 10. Oktober 2018 
, siehe dazu auch:
- Starke Zunahme heimlicher Fahndungen in Europas größter Polizeidatenbank
“Das Schengener Informationssystem erlaubt Ausschreibungen zur
„verdeckten Kontrolle“. Die Betroffenen sollen davon möglichst nichts
erfahren. Seit Jahren nimmt die Zahl dieser Artikel 36-Fahndungen
deutlich zu. Verantwortlich dafür sind vor allem französische und
britische Polizei- und Geheimdienstbehörden. (…) Bei einer „gezielten
Kontrolle“ werden Personen, ihr Gepäck und möglicherweise genutzte
Fahrzeuge durchsucht, die ausschreibende Polizeidienststelle wird
anschließend über die Ergebnisse informiert. Bei einer „verdeckten
Kontrolle“ erfolgt keine Durchsuchung. Stattdessen wird die
interessierte Behörde informiert, wo die Person angetroffen wurde, wohin
und womit sie gereist ist und wer sich außerdem im Fahrzeug befand.
Beide Maßnahmen können zudem durch die Polizei und die Geheimdienste
durchgeführt werden. Der Artikel 36 unterscheidet diese Varianten nach
Absatz 2 und 3. (…) Vor vier Jahren wurden die Artikel
36-Ausschreibungen mit einem Wert „unverzügliche Meldung“ ergänzt. Die
Behörden können damit beantragen, dass sie sofort über ein Antreffen der
Person informiert werden. Mit zwei Dritteln aller „unverzüglichen
Meldungen“ liegen deutsche Polizeibehörden deutlich vorn (Artikel 36,
Absatz 2). Deutsche Geheimdienste sind für rund ein Viertel aller
eiligen Mitteilungen verantwortlich (Artikel 36, Absatz 3). Vermutlich
werden diese „unverzüglichen Meldungen“ auch in das neue Zentrum
europäischer Inlandsgeheimdienste in Den Haag eingespeist…” Beitrag von Matthias Monroy vom 26. Januar 2019 bei Netzpolitik 
- Europas größte Polizeidatenbank wird ausgeweitet
“Das Schengener Informationssystem enthält 79
Millionen Einträge zu Personen und Sachen. Diese dürfen jetzt auch von
den EU-Agenturen genutzt werden. Eine neue Regelung erlaubt die
Befragung durch einfache Polizeibeamte. Mit der Veröffentlichung im
Amtsblatt der Europäischen Union sind drei neue Vorschriften für das
Schengener Informationssystems (SIS) in Kraft getreten. Die
teilnehmenden nationalen Behörden sind jetzt verpflichtet, für alle
Fälle im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten eine Warnmeldung zu
erstellen. Werden bei einer Abfrage Treffer gefunden, muss darüber in
jedem Fall die Polizeiagentur Europol informiert werden. Diese Regelung
ist aber erst ab Ende 2019 verpflichtend. (…) Neben den zuständigen
Behörden der Mitgliedstaaten wird der Zugriff von EU-Agenturen auf Daten
im SIS erweitert. Die Agentur für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust)
und Europol verfügen bereits über eine technische Schnittstelle, jetzt
soll auch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache eine
direkte Verbindung mit dem zentralen SIS einrichten. Werden von den
Agenturen Treffer gefunden, wird der ausschreibende Mitgliedstaat davon
in Kenntnis gesetzt. (…) Die neue SIS-Verordnung ist Teil
grundsätzlichen Neuordnung von EU-Datenbanken im Bereich Justiz und
Inneres. Sämtliche Informationssysteme mit biometrischen Daten werden
unter dem Stichwort “Interoperabilität” teilweise zusammengelegt. Das
SIS, die Fingerabdruckdatenbank Eurodac, die Visumsdatenbank (VIS), das
Strafregister ECRIS und das noch zu errichtende “Ein-/Ausreisesystem”
(EES) fusionieren in einem “gemeinsamen Identitätsspeicher”, in dem
Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit Personendaten in einer einzigen
durchsuchbaren Datei gespeichert sind.” Beitrag von Matthias Monroy vom 2. Januar 2019 bei Telepolis
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