Montag, 4. Februar 2019

Asylrecht verhindert Frauenschutz


Ein Jahr Istanbul-Konvention: Geflüchtete Frauen noch gefährdeter als deutsche

  • Von Lotte Laloire
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Frauen schnauben. »Das ist doch Quatsch!« bricht es aus einer heraus, die in der letzten Reihe des prall gefüllten Konferenzraums im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gerade noch einen Platz gefunden hat. Der Bundestagsabgeordnete Alexander Hoffmann (CSU) hat eben behauptet, das Sexualstrafrecht sei nicht wegen der Übergriffe auf der Kölner Domplatte Silvester 2015 verschärft worden. Viele im Publikum halten die Debatte um Frauenschutz sehr wohl für rassistisch aufgeladen.
Nicht nur Täter werden je nach Herkunft unterschiedlich behandelt, sondern auch die meist weiblichen Betroffenen sexueller Gewalt. Das wurde beim Fachtag des Deutschen Juristinnenbundes und des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) am Freitag einmal mehr deutlich, auf dem ein Jahr nach Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch Deutschland eine erste Bilanz gezogen wurde. Expertinnen aus Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft sollten bewerten, wie gut das Abkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt umgesetzt wird. Der vom Europarat ausgearbeitete Vertrag war am 1. Februar 2018, sieben Jahre nach der Unterzeichnung, von der Bundesregierung ratifiziert worden - allerdings nicht für alle Frauen. Denn wie Armenien, Mazedonien oder Rumänien hat auch die Bundesregierung Vorbehalte gegen Artikel 59. Dieser sieht vor, dass Gewaltbetroffene, deren Aufenthaltsstatus vom Partner abhängt, im Falle der Auflösung der Beziehung bei besonders schwierigen Umständen auf Antrag einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten.
Für Delal Atmaca, Geschäftsführerin des Dachverbandes der Migrantinnenorganisationen, ist Artikel 59 denn auch die größte »Baustelle« bei der Umsetzung der Konvention. »Ein Teil der Frauen kann ihre Menschenrechte bisher einfach nicht umsetzen«, sagte sie »nd«. Ihre Forderung nach einem Ende des Vorbehalts teilen der Verein Frauenhauskoordinierung, der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, der Frauenrat und Terre des Femmes. Auch Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, ärgert sich über zweierlei Maß: »Es gibt jedes Jahr am 25. November ein großes Gezeter über die Gewalt gegen Frauen. Aber wenn es um Frauen mit Migrationshintergrund geht, setzt man noch nicht einmal die Istanbul-Konvention um.«
Durch das restriktive Aufenthaltsrecht entstehen verschiedene Hindernisse beim Schutz von Geflüchteten. Verlässt eine Frau etwa ein »Ankerzentrum«, weil sie dort Gewalt durch andere Geflüchtete oder durch Mitarbeiter erlebt, begeht sie eine Ordnungswidrigkeit, bei Wiederholung sogar eine Straftat. Deutschland zwingt somit Gewaltopfer, in der Nähe ihrer Peiniger zu bleiben. In einem DIMR-Papier wird bemängelt, dass Ausländerbehörden zwar Ausnahmen von der Residenzpflicht zulassen können. Doch auf kurzfristige Schutzbedürfnisse können sie schlecht reagieren, da die entsprechenden Genehmigungsverfahren Monate dauern.
Vom Schutz in Frauenhäusern sind neben Asylbewerberinnen auch Studentinnen, die staatliche Leistungen beziehen, teils ausgeschlossen, darauf wies Britta Schlichting von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser hin. Geflüchtete Frauen wagten zudem oft nicht, eine Strafanzeige zu stellen, »weil sie nicht wissen, was das für ihren Aufenthaltsstatus bedeutet«, berichtete sie. Ulle Schauws forderte, von Gewalt betroffene Frauen müssten endlich ein Bleiberecht bekommen.
Für Frauen in Sammelunterkünften hat das BMFSFJ laut Schauws zwar ein Schutzkonzept erarbeitet. Doch für die Umsetzung, berichtet Schauws, sei das Bundesinnenministerium zuständig. Wie Ressortchef Horst Seehofer (CSU) und seine Männer die Diskriminierung geflüchteter Frauen rechtfertigen oder aber beenden wollen, ist unklar. Eine entsprechende Anfrage des »nd« wurde bislang nicht beantwortet. Viele Fachfrauen dringen auf eine Klärung. »Entweder gilt der Gewaltschutz für alle, oder er gilt eben nicht«, findet auch Ulle Schauws.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1111459.istanbul-konvention-asylrecht-verhindert-frauenschutz.html

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