Samstag, 16. September 2017

G-20: Der Rechtsstaat zeigt, was er kann. Zwei G-20-Gegner wurden vor dem Amtsgericht zu harten Strafen verurteilt. Dass sie Straftaten begangen haben, konnte jedoch nicht zweifelsfrei bewiesen werden



"Endlich! Endlich! Endlich greift die Justiz entschieden gegen  
subversive Elemente durch: Nachdem kürzlich die linke  
Internet-Plattform linksunten.indymedia.org verboten wurde,  
verurteilten Richter am Amtsgericht Hamburg zwei 21 und 24 Jahre alte  
Männer aus den Niederlanden und aus Polen zu harten Strafen. Der eine  
soll in der Chaosnacht im Hamburger Stadtteil Sternschanze einen  
Polizeibeamten mit Bierflaschen beworfen und der andere mit  
Pfefferspray, Feuerwerkskörpern und Murmeln bewaffnet auf dem Weg zur  
"G20 not welcome: Grenzenlose Solidarität statt G20"-Demo gewesen  
sein. Zweifelsfrei bewiesen ist weder, dass der eine die Bierflaschen  
geworfen hat, noch dass der andere zu der besagten Demo unterwegs war.  
(...) Die Hamburger Richter werden noch so manche Gelegenheit haben,  
kernige Urteile zu fällen: Insgesamt wurden 51 Haftbefehle aufgrund  
der Auseinandersetzungen beim G-20-Gipfel erlassen, 32 Beschuldigte  
sitzen noch in Untersuchungshaft und die Polizei ermittelt wegen  
mutmaßlicher Straftaten in mehr als 2.000 Fällen. (...) Die Urteile  
wurden hart kritisiert. Aber wir alle sollten froh sein, dass der  
Rechtsstaat so wachsam ist. Am Ende würde sonst ein Trupp Nazis 10  
Jahre lang quer durchs Land reisen und Migranten ermorden,  
fundamental-islamische Terroristen von Geheimdienstmitarbeitern durch  
die Gegend kutschiert, bevor sie Attentate auf belebten Plätzen  
verüben, und womöglich Rechtsradikale im Verbund mit Polizeibeamten  
und Politikern Todeslisten von Linken und aktiven Antifaschisten  
erstellen, die sie in einem zeitnah erwarteten Bürgerkrieg umbringen  
wollen. Das kann doch niemand ernsthaft wollen…" Kommentar von Birgit  
Gärtner vom 30. August 2017 bei Telepolis
https://www.heise.de/tp/features/G-20-Der-Rechtsstaat-zeigt-was-er-kann-3816679.html

Siehe weitere Infos dazu im Dossier
http://www.labournet.de/?p=107814

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen