Dienstag, 11. Oktober 2016

Richterin macht aus Abneigung gegen den Angeklagten keinen Hehl: Kopfschütteln über Haft für „Herumfuchteln“ bei Protest gegen AfD




"Zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilte das Amtsgericht Bad 
Cannstatt am Donnerstag, 6. Oktober einen jungen Antifaschisten, weil 
er auf einem Polizeivideo erkennbar mit den Armen „herumgefuchtelt“ 
hatte. Der Verurteilte erklärte den Beobachter News, dass er gegen das 
Urteil Berufung einlegen werde. Ein zweiter Antifaschist bekam eine 
Geldstrafe über 900 Euro, weil er einem Polizeibeamten die Brille vom 
Kopf geschlagen haben soll. Beide hatten an einer Kundgebung gegen 
eine Veranstaltung der AfD im Januar teilgenommen. Die Richterin 
begründete ihr Urteil mit der Abneigung gegen das Verhalten und die 
Person des zu der Haftstrafe verurteilten Angeklagten. Zu Beginn der 
Verhandlung hatte die Richterin Elena Sugg-Adolphs vom Amtsgericht 
Cannstatt zunächst Frau und Kind des Angeklagten aus dem Saal 
verdrängt, weil sie sich von dem Geplärr des Neugeborenen gestört 
fühlte. Angeklagt war der Antifaschist nicht allein wegen schwerer 
Körperverletzung, sondern auch wegen Beleidigung. Letzteres konnte ihm 
zwar nicht nachgewiesen werden, aber „ich kann es mir bei ihnen gut 
vorstellen“ …" Beitrag von Meide Wolt bei den BeobachterNews vom 9. 
Oktober 2016
http://www.beobachternews.de/2016/10/09/kopfschuetteln-ueber-haft-fuer-herumfuchteln-bei-protest-gegen-afd/

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