Dienstag, 11. Oktober 2016
Richterin macht aus Abneigung gegen den Angeklagten keinen Hehl: Kopfschütteln über Haft für „Herumfuchteln“ bei Protest gegen AfD
"Zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilte das Amtsgericht Bad
Cannstatt am Donnerstag, 6. Oktober einen jungen Antifaschisten, weil
er auf einem Polizeivideo erkennbar mit den Armen „herumgefuchtelt“
hatte. Der Verurteilte erklärte den Beobachter News, dass er gegen das
Urteil Berufung einlegen werde. Ein zweiter Antifaschist bekam eine
Geldstrafe über 900 Euro, weil er einem Polizeibeamten die Brille vom
Kopf geschlagen haben soll. Beide hatten an einer Kundgebung gegen
eine Veranstaltung der AfD im Januar teilgenommen. Die Richterin
begründete ihr Urteil mit der Abneigung gegen das Verhalten und die
Person des zu der Haftstrafe verurteilten Angeklagten. Zu Beginn der
Verhandlung hatte die Richterin Elena Sugg-Adolphs vom Amtsgericht
Cannstatt zunächst Frau und Kind des Angeklagten aus dem Saal
verdrängt, weil sie sich von dem Geplärr des Neugeborenen gestört
fühlte. Angeklagt war der Antifaschist nicht allein wegen schwerer
Körperverletzung, sondern auch wegen Beleidigung. Letzteres konnte ihm
zwar nicht nachgewiesen werden, aber „ich kann es mir bei ihnen gut
vorstellen“ …" Beitrag von Meide Wolt bei den BeobachterNews vom 9.
Oktober 2016
http://www.beobachternews.de/2016/10/09/kopfschuetteln-ueber-haft-fuer-herumfuchteln-bei-protest-gegen-afd/
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