Montag, 17. Oktober 2016

Protest gegen Big Data auf österreichische Art: Gesundheit „under total control“ der Unternehmen?



„Geradezu heimtückisch nutzte das Gesundheitsministerium ein von 
Versicherungen angestrengtes Verfassungsgerichtshofurteil, das 
generell die Verwendung von Gesundheitsdaten aus gentechnischen Tests 
für Versicherungen und Arbeitnehmer verboten hatte, dazu, nun völlig 
überschiessend die Verwendung der Ergebnisse von Gentests auch durch 
Arbeitnehmer in einer zur Begutachtung ausgeschickten Novelle des 
Gentechnikgesetzes vorzusehen. Damit würde nicht nur das Verbot der 
Erhebung von Gesundheitsdaten durch Arbeitgeber ausgehebelt, sondern 
Tür und Tor zur weiteren Diskriminierung von Arbeit Suchenden und 
ArbeitnehmerInnen geöffnet werden. Aufgrund der grossen Zahl an Arbeit 
Suchenden (rund 500.000) und der geringen Zahl offener Stellen (ca. 
50.000) können Arbeitgeber leicht das massive Machtungleichgewicht 
ausnutzen und gentechnische Tests aufzwingen“ – so wird der Aufruf zu 
einer Protest-Onlineresolution am 13. Oktober 2016 bei den Aktiven 
Arbeitslosen Österreich eingeleitet: „Datenschutzgau verhindern: Keine 
Gentests an ArbeitnehmerInnen und Arbeit Suchenden!“ – zu eigentlich 
nur zu sagen bleibt: Unterschreiben!
http://www.aktive-arbeitslose.at/datenschutz_arbeit_arbeitslosigkeit/datenschutzgau_verhindern_keine_gentests_an_arbeitnehmerinnen_und_arbeit_suchenden.html

Dazu schrieb Christa Sonnenfeld bereits 2002 (im LabourNet-Archiv): 
"... Ausgangspunkt müssen die Grundrechte des Beschäftigten sein. Die 
genetische Beschaffenheit gehört zum Kernbereich der menschlichen 
Persönlichkeit. Dem bisher bestehenden allgemeinen 
Persönlichkeitsrecht müsste deshalb ein "genetisches 
Selbstbestimmungsrecht" hinzugefügt werden. Arbeitgeber bzw. 
Betriebsärzte dürfen keine genetischen Analysen durchführen. Das 
unternehmerische Risiko darf nicht auf die Beschäftigten umgeschichtet 
werden..."
http://archiv.labournet.de/diskussion/arbeitsalltag/gh/genanalyse.html

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen